Schufa-Eintrag

Baufinanzierung trotz Schufa Was Banken prüfen.

Eine Baufinanzierung trotz Schufa-Eintrag ist nicht ausgeschlossen, aber auch nicht planbar. Jede Bank muss vor dem Vertrag Ihre Kreditwürdigkeit prüfen und darf nur finanzieren, wenn Sie den Kredit wahrscheinlich vertragsgemäß zurückzahlen (§ 505a BGB). Entscheidend sind die Art des Eintrags, ob er erledigt ist, und Ihre Einnahmen und Ausgaben. Eine Zusage kann vorab niemand versprechen.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 04.11.2026
Finanzierungsberaterin im Videocall mit einem Kunden Schufa-neutral anfragenKonditionsanfrage, kein Kreditantrag
Auf einen Blick

Geht eine Baufinanzierung trotz Schufa-Eintrag?

Ja, wenn die Prüfung der Bank ergibt, dass Sie die Raten wahrscheinlich tragen. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Auskunftei vor, wohl aber eine angemessene Prüfung auf Grundlage Ihrer Einkommen, Ausgaben und übrigen finanziellen Lage, belegt mit Unterlagen (§ 505b BGB). Ein Eintrag ist dabei eine Information unter mehreren. Wie schwer er wiegt, hängt davon ab, was er aussagt und wie lange er noch gespeichert bleibt. Grundlagen erklärt das Lexikon unter Kreditwürdigkeitsprüfung.

§ 505a BGB Prüfpflicht jeder Bank Ein Immobilienkredit darf nur abgeschlossen werden, wenn die vertragsgemäße Rückzahlung wahrscheinlich ist. BGB, geltende Fassung
3 Jahre Regel-Speicherfrist Für offene und für erledigte Forderungen, jeweils mit eigenem Fristbeginn. Verhaltensregeln Die Wirtschaftsauskunfteien e. V., in Kraft seit 25.05.2024
18 Monate bei schneller Zahlung Erledigte Forderung, Ausgleich binnen 100 Tagen nach Einmeldung und keine weiteren Negativdaten. Verhaltensregeln Die Wirtschaftsauskunfteien e. V., in Kraft seit 25.05.2024
12 Monate Kreditanfragen So lange speichert die SCHUFA Anfragen zu Krediten. schufa.de, Daten und Löschfristen
Löschfristen

Wann wird Ihr Eintrag gelöscht?

Ob ein Eintrag Ihre Finanzierung noch belastet, hängt vor allem an der Zeit. Die Speicherfristen stehen nicht im Gesetz, sondern in Verhaltensregeln der Auskunfteien, die die Datenschutzaufsicht gebilligt hat. Gelöscht wird automatisch und taggenau.

  1. 01Offene ForderungDie drei Jahre beginnen mit der ersten Meldung und mit jeder Veränderungsmeldung des Gläubigers neu.
  2. 02Erledigte ForderungDrei Jahre ab Erledigung. Schon nach 18 Monaten, wenn drei Bedingungen erfüllt sind, die Sie im Check abhaken.
  3. 03Was Sie brauchenDie Daten aus Ihrer kostenlosen Datenkopie nach Art. 15 DSGVO, mehr dazu im Lexikon Schufa.

Wann wird gelöscht?

Wählen Sie die Art des Eintrags und das Datum aus Ihrer Datenkopie. Ergebnis ohne Gewähr.
Art des Eintrags
Gilt die 18-Monats-Regel?
Frist 3 Jahre
Löschung spätestens 01.03.2028 noch rund 16 Monate

Ausgeglichene Forderungen werden grundsätzlich drei Jahre ab Erledigung gespeichert, unter drei Bedingungen nur 18 Monate. Quelle: Verhaltensregeln Die Wirtschaftsauskunfteien e. V., in Kraft seit 25.05.2024, Ziff. IV.1 b; schufa.de

Fällt ein Eintrag weg, ist er für Banken, die danach anfragen, nicht mehr sichtbar. Die Speicherdauer ist gesetzlich nicht geregelt, die Fristen stammen aus den Verhaltensregeln (Stand 25.05.2024).

Erledigt oder unerledigt

Offen, bezahlt oder schnell bezahlt?

Für die Bank macht es einen Unterschied, ob eine Forderung noch offen ist. Eine offene Forderung ist zugleich eine Schuld, die in der Haushaltsrechnung zählt.

Unerledigt offen

Forderung noch nicht bezahlt

Gemeldet werden darf nur unter Bedingungen: zweimal gemahnt, erste Mahnung mindestens vier Wochen alt, Forderung unbestritten, Hinweis auf die Meldung.

  • Eine bestrittene Forderung erfüllt die Meldevoraussetzung „unbestritten“ nicht
  • Frist beginnt mit jeder Veränderungsmeldung neu
  • Die offene Schuld zählt bei den Ausgaben und Schulden (§ 4 Abs. 1 ImmoKWPLV)
Erledigt bezahlt

Forderung ausgeglichen

Ab dem Tag der Erledigung läuft die Frist von drei Jahren. Der Eintrag bleibt sichtbar, aber als erledigt.

  • Feste Frist, kein Neubeginn
  • Keine offene Schuld mehr in der Haushaltsrechnung
  • Nicht sofort gelöscht: Das hat der BGH am 18.12.2025 bestätigt (I ZR 97/25)
Schnell erledigt 18 Monate

binnen 100 Tagen bezahlt

Bezahlt innerhalb von 100 Tagen nach Einmeldung, keine weiteren Negativdaten, kein Schuldnerverzeichnis und keine Insolvenz.

  • Speicherung endet nach 18 Monaten statt nach drei Jahren
  • Jede weitere Negativmeldung bis dahin hebt die Verkürzung auf

Meldevoraussetzungen laut SCHUFA-Vertragsbedingungen (schufa.de), Fristen nach Verhaltensregeln Die Wirtschaftsauskunfteien e. V., in Kraft seit 25.05.2024. Stand 04.11.2026.

Prüfung der Bank

Was Banken neben der Schufa prüfen.

Die Bank muss mehr prüfen als einen Score. Die Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung nennen die Faktoren, die sie berücksichtigen muss. Haken Sie ab, was Sie belegen können.

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Einkommen und Vermögen
Ausgaben und Schulden
Was zusätzlich zählt
Unterlagen ansehen

Grundlagen: § 505b BGB (Informationen aus internen oder externen Quellen, Prüfung anhand von Unterlagen, Dokumentation), §§ 4, 6 ImmoKWPLV. Banken dürfen sich nicht allein auf externe Einschätzungen verlassen (BaFin).

Sonderfälle

Insolvenz, Verzeichnis und Urteile.

Für Einträge aus öffentlichen Verzeichnissen gelten eigene Fristen, und die Rechtsprechung hat 2025 und 2026 die Speicherung bezahlter Forderungen bestätigt.

Warum bezahlte Einträge bleiben

Der BGH hat am 18.12.2025 entschieden, dass die SCHUFA eine Zahlungsstörung nicht sofort nach Begleichung löschen muss (I ZR 97/25). Das OLG Köln hielt am 26.03.2026 eine dreijährige Speicherung im Einzelfall für angemessen, die Berufung wurde zurückgenommen.

Wer nach dem Bezahlen auf eine sofortige Löschung wartet, plant deshalb mit der falschen Frist.

Nach Insolvenz und Restschuldbefreiung

Die Erteilung der Restschuldbefreiung bleibt nicht länger gespeichert als im öffentlichen Verzeichnis, derzeit sechs Monate. Mit ihrem Ablauf endet auch die Speicherung der Forderungen, die erkennbar davon umfasst sind.

Wird die Restschuldbefreiung versagt oder widerrufen oder ein Antrag mangels Masse abgewiesen, gilt derzeit eine Frist von drei Jahren.

Eintrag im Schuldnerverzeichnis

Daten aus dem Schuldnerverzeichnis speichern Auskunfteien nicht länger als das Verzeichnis selbst, derzeit drei Jahre. Weisen Sie nach, dass der Eintrag dort gelöscht ist, wird auch bei der Auskunftei vorzeitig gelöscht.

Bestehender Baukredit zählt mit

Wechseln Sie für die Anschlussfinanzierung die Bank, darf diese Ihr bisheriges Zahlungsverhalten berücksichtigen (§ 6 ImmoKWPLV). Pünktlich gezahlte Raten über Jahre sind damit eine Information, die neben einem Eintrag steht.

Vor dem Antrag

Was Sie vor dem Antrag tun können.

Sie können einen berechtigten Eintrag nicht löschen lassen, aber Sie können dafür sorgen, dass die Bank richtige und vollständige Informationen sieht. Fangen Sie damit vor dem ersten Antrag an.

Keine Zusage vor der Prüfung

Eine Bank darf einen Immobilienkredit erst nach der Kreditwürdigkeitsprüfung abschließen. Eine Finanzierung trotz Eintrag kann Ihnen deshalb vorab weder eine Bank noch ein Vermittler zusagen.

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  1. 01 Datenkopie anfordern

    Die erste Kopie Ihrer Daten ist kostenlos (Art. 15 DSGVO). Sie zeigt, was gespeichert ist und welches Datum gilt.

  2. 02 Falsches berichtigen lassen

    Unrichtige Daten muss die Auskunftei berichtigen (Art. 16 DSGVO). Daneben gibt es Rechte auf Löschung und Einschränkung (Art. 17, 18 DSGVO).

  3. 03 Offenes ausgleichen

    Erst mit der Erledigung beginnt die feste Frist. Wer binnen 100 Tagen nach Einmeldung zahlt, kann die 18-Monats-Regel erreichen.

  4. 04 Anfragen statt Anträge

    Mehrere Kreditanträge können den Score senken. Vergleichen Sie über Konditionsanfragen, die nur der Information dienen.

  5. 05 Unterlagen vollständig

    Einkommen, Ausgaben und Eigenkapital belegt die Bank mit Unterlagen. Was dazugehört, zeigt die Checkliste Unterlagen.

  6. 06 Einträge erklären

    Ein erledigter Eintrag mit Beleg über die Zahlung ist für die Prüfung eine andere Information als eine offene Forderung.

Häufige Fragen

Fragen zur Finanzierung mit Schufa-Eintrag.

Was Leser dieser Seite am häufigsten wissen wollen.

0800 707 4000

Das entscheidet die Bank nach ihrer Kreditwürdigkeitsprüfung. Sie darf nur abschließen, wenn die vertragsgemäße Rückzahlung wahrscheinlich ist (§ 505a BGB). Ein erledigter, älterer Eintrag wiegt dabei anders als eine offene Forderung. Eine Zusage vor der Prüfung gibt es nicht.

Das Gesetz verlangt eine angemessene Kreditwürdigkeitsprüfung mit Informationen aus internen oder externen Quellen und eine Überprüfung anhand von Unterlagen (§ 505b BGB). Eine bestimmte Auskunftei schreibt es nicht vor. Geprüft wird immer.

Offene und erledigte Forderungen grundsätzlich drei Jahre, erledigte unter drei Bedingungen nur 18 Monate. Kreditanfragen löscht die SCHUFA nach zwölf Monaten. Störungsfreie Kredite bleiben drei Jahre nach Erledigung gespeichert. Den Check finden Sie oben auf dieser Seite.

Nein. Mit der Zahlung wird die Forderung als erledigt geführt, die Frist von drei Jahren beginnt. Der BGH hat am 18.12.2025 bestätigt, dass die SCHUFA eine Zahlungsstörung nicht sofort nach Begleichung löschen muss (I ZR 97/25).

Eine Kreditkonditionenanfrage dient nur der Information, ein Kreditantrag bindet. Mehrere Kreditanträge können den Score negativ beeinflussen. Mehr dazu im Lexikon Schufa.

Als Datenkopie nach Art. 15 DSGVO, die erste Kopie ist kostenlos. Unrichtige Daten können Sie nach Art. 16 DSGVO berichtigen lassen.

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