Forderung noch nicht bezahlt
Gemeldet werden darf nur unter Bedingungen: zweimal gemahnt, erste Mahnung mindestens vier Wochen alt, Forderung unbestritten, Hinweis auf die Meldung.
- Eine bestrittene Forderung erfüllt die Meldevoraussetzung „unbestritten“ nicht
- Frist beginnt mit jeder Veränderungsmeldung neu
- Die offene Schuld zählt bei den Ausgaben und Schulden (§ 4 Abs. 1 ImmoKWPLV)
