AblaufRatgeber

Kreditzusage bei der Baufinanzierung: Wie lange sie dauert

Eine gesetzliche Frist für die Kreditzusage gibt es nicht. Wie lange es dauert, entscheiden vor allem Ihre Unterlagen und die Bewertung der Immobilie. Welche Schritte bis zur Auszahlung anstehen, was eine Finanzierungsbestätigung wert ist und wie Sie schneller zur Zusage kommen.

Mann vor der Haustür liest die Nachricht zur Finanzierungszusage auf dem Smartphone
Inhalt
  1. Wie lange dauert die Kreditzusage?
  2. Von der Anfrage bis zur Auszahlung
  3. Finanzierungsbestätigung oder verbindliche Zusage?
  4. Was die Dauer bestimmt
  5. ESIS-Merkblatt, Bindungsfrist und Widerruf
  6. Bereitstellungszinsen: Wann die Uhr läuft
  7. Fazit: Gut vorbereitet geht es schneller
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Die Bank muss Ihnen aber sagen, welche Nachweise sie innerhalb welchen Zeitraums braucht (Art. 247 § 1 EGBGB).
  • Eine Finanzierungsbestätigung gibt es oft schon nach dem Beratungsgespräch, sie ist meist unverbindlich. Die verbindliche Zusage folgt erst nach Kreditwürdigkeitsprüfung und Objektbewertung, nach Angabe des Vermittlers Dr. Klein meist nach zwei bis vier Wochen (Stand 22.04.2026).
  • Am meisten Zeit kosten fehlende Unterlagen, die Bewertung der Immobilie und Rückfragen. Wer vollständig einreicht, verkürzt die Prüfung.
  • Das ESIS-Merkblatt nennt ein Gültigkeitsdatum. Bis dahin bleibt der angebotene Sollzins unverändert, wenn die Bank den Kredit in dieser Frist bewilligt.
  • Nach der Unterschrift können Sie den Darlehensvertrag 14 Tage widerrufen. Ab dem vereinbarten Zeitpunkt kostet nicht abgerufenes Geld Bereitstellungszinsen, laut Verbraucherzentrale meist nach 3 bis 12 Monaten.

Wie lange eine Kreditzusage für die Baufinanzierung dauert, hängt weniger von der Bank ab als von dem, was sie für die Prüfung braucht. Die Bank muss Ihre Kreditwürdigkeit prüfen, bevor sie den Vertrag schließt, und sie muss die Immobilie bewerten, die als Sicherheit dient. Beides geht nur so schnell, wie Unterlagen und Objektdaten vorliegen.

Hinzu kommt eine Verwechslung, die oft für Ärger sorgt: Die schnelle Finanzierungsbestätigung für die Besichtigung ist etwas anderes als die verbindliche Zusage, mit der Sie zum Notar gehen. Dieser Ratgeber trennt beides und zeigt den Weg von der Anfrage bis zur Auszahlung.

Wie lange dauert die Kreditzusage?

Das Gesetz nennt keine Bearbeitungsfrist. Es verpflichtet die Bank aber, Ihnen bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen mitzuteilen, welche Informationen und Nachweise sie innerhalb welchen Zeitraums für die Kreditwürdigkeitsprüfung benötigt (Art. 247 § 1 EGBGB). Fragen Sie danach, dann kennen Sie den Zeitplan Ihrer Bank. Entscheidet sie sich gegen den Vertrag, muss sie Ihnen das unverzüglich mitteilen.

Für Richtwerte bleiben nur Angaben von Anbietern. Sie zeigen vor allem, wie groß der Unterschied zwischen Bestätigung und Zusage ist:

Anbieter (Stand)FinanzierungsbestätigungVerbindliche Kreditzusage
Dr. Klein, Vermittler (22.04.2026)direkt nach der Beratung oder in 1 bis 2 Werktagenmeist 2 bis 4 Wochen
baufin-experten, Vermittler (13.03.2026)im Regelfall 3 bis 7 Werktagekeine gesonderte Angabe

Beides sind Erfahrungswerte von Vermittlern, keine Zusage einer bestimmten Bank. Dr. Klein nennt als Gründe für längere Bearbeitung komplexe Fälle wie Selbstständige oder Vorhaben mit mehreren Fördermitteln, hohe Nachfrage und unterschiedlich stark automatisierte Prüfverfahren der Banken.

Von der Anfrage bis zur Auszahlung

Zwischen dem ersten Gespräch und dem Tag, an dem das Geld beim Verkäufer ist, liegen mehrere Stationen. Jede hat ihren eigenen Taktgeber.

  1. Beratung und Finanzierungsbestätigung: Mit Einkommen, Ausgaben und Eigenkapital rechnet die Bank oder der Vermittler aus, welcher Kaufpreis möglich ist. Wer will, bekommt dazu eine Bestätigung für Verkäufer und Makler.
  2. Unterlagen einreichen: Persönliche Nachweise und, sobald es ein Objekt gibt, Exposé, Grundbuchauszug, Grundrisse und Kaufvertragsentwurf.
  3. Kreditwürdigkeitsprüfung: Die Bank prüft Einkommen, Ausgaben und weitere finanzielle Umstände und überprüft die Angaben, soweit nötig anhand von Unterlagen (§ 505b BGB).
  4. Bewertung der Immobilie: Die Bank ermittelt den Wert, den sie als Sicherheit ansetzt, den Beleihungswert.
  5. Angebot mit ESIS-Merkblatt: Die Bank legt ihr Angebot mit dem Europäischen Standardisierten Merkblatt vor.
  6. Darlehensvertrag: Sie unterschreiben, die Widerrufsfrist läuft.
  7. Notartermin: Kaufvertrag und Grundschuld für die Bank werden beurkundet.
  8. Auszahlung: Sind die Voraussetzungen der Bank erfüllt und hat der Notar die Fälligkeit des Kaufpreises mitgeteilt, überweist die Bank.

Verbindlich zugesagt ist die Finanzierung erst ab Schritt 6. Den gesamten Kaufablauf mit Notar, Steuer und Übergabe zeigt der Ratgeber Ablauf beim Hauskauf.

Finanzierungsbestätigung oder verbindliche Zusage?

Eine Finanzierungsbestätigung ist in der Regel unverbindlich. Sie sagt aus, dass die Bank Ihre Finanzierung nach einer ersten Prüfung für machbar hält. Rechtlich gebunden sind Sie und die Bank erst mit dem Darlehensvertrag, der bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen schriftlich geschlossen werden muss (§ 492 BGB).

MerkmalFinanzierungsbestätigungKreditzusage mit Vertrag
WofürBesichtigung, Verhandlung mit dem VerkäuferNotartermin und Kaufpreiszahlung
GrundlageSelbstauskunft, erste Nachweisevollständige Kreditwürdigkeitsprüfung und Objektbewertung
Objektbezugoft ohne oder mit vorläufigem Objektkonkrete Immobilie
Bindungmeist unverbindlich, je nach Wortlautbindender Vertrag, Widerruf binnen 14 Tagen

Kein Notartermin ohne DarlehensvertragDer notarielle Kaufvertrag verpflichtet Sie zur Zahlung, auch wenn die Bank später ablehnt. Eine Finanzierungsbestätigung schützt Sie davor nicht. Unterschreiben Sie den Darlehensvertrag vor der Beurkundung.

Was die Dauer bestimmt

Unterlagen

Der häufigste Grund für Verzögerungen sind fehlende oder veraltete Nachweise. Die Bank muss Ihre Angaben überprüfen und darf sich dafür auf unabhängig nachprüfbare Unterlagen stützen. Jede Nachforderung startet eine neue Runde. Welche Dokumente nach Beruf und Vorhaben nötig sind, steht im Ratgeber Unterlagen für die Baufinanzierung.

Kreditwürdigkeitsprüfung

Ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen darf die Bank nur abschließen, wenn es wahrscheinlich ist, dass Sie Ihre Verpflichtungen vertragsgemäß erfüllen (§ 505a BGB). Die Prüfung darf sich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass die Immobilie mehr wert ist als das Darlehen (§ 505b BGB). Bei Angestellten mit festem Gehalt geht das meist schneller als bei Selbstständigen, deren Einkommen aus mehreren Jahresabschlüssen abgeleitet wird. Mehr dazu unter Baufinanzierung für Selbstständige und im Lexikon zur Kreditwürdigkeitsprüfung.

Bewertung der Immobilie

Ob ein Gutachter das Haus besichtigt, hängt von Bank und Darlehen ab. Pfandbriefbanken dürfen bei Wohnimmobilien auf ein ausführliches Gutachten verzichten, wenn das Darlehen samt Vorlasten 600.000 Euro nicht übersteigt, und stattdessen vereinfacht bewerten (§ 24 BelWertV). Bei größeren Darlehen, Altbauten mit Sanierungsbedarf oder ungewöhnlichen Objekten dauert die Bewertung länger. Fehlende Grundrisse oder eine fehlende Wohnflächenberechnung halten sie zusätzlich auf.

Grundschuld und Förderkredite

Als Sicherheit verlangt die Bank in der Regel eine Grundschuld an erster Rangstelle. Sind im Grundbuch Rechte wie ein Wohnungsrecht eingetragen, fordert sie meist einen Rangrücktritt, das braucht die Mitwirkung des Berechtigten. Förderkredite der KfW beantragt Ihre Bank für Sie. Bei manchen Programmen wie KfW 300 muss der Antrag vor dem Kaufvertrag gestellt sein.

So beschleunigen Sie die Zusage

  • Vollständig einreichen: alle Nachweise auf einmal, aktuell und gut lesbar, statt in Etappen.
  • Objektunterlagen vom Verkäufer anfordern: Grundbuchauszug, Grundrisse, Wohnflächenberechnung und Energieausweis, sobald Sie ernsthaft interessiert sind.
  • Nach dem Zeitplan fragen: Die Bank muss sagen, welche Nachweise sie bis wann braucht.
  • Erreichbar bleiben: Rückfragen schnell beantworten, Ansprechpartner benennen.
  • Grundbuch vorab prüfen: Eingetragene Rechte früh klären, damit ein Rangrücktritt nicht am Ende bremst.

ESIS-Merkblatt, Bindungsfrist und Widerruf

Bevor Sie unterschreiben, muss Ihnen die Bank die vorvertraglichen Informationen in Textform übermitteln, und zwar rechtzeitig vor Ihrer Vertragserklärung. Dafür nutzt sie das ESIS-Merkblatt, das auch jedem bindenden Angebot beiliegen muss (Art. 247 § 1 EGBGB). Die BaFin fasst den Inhalt zusammen: Art des Darlehens, effektiver Jahreszins, Sollzins, Betrag und Fälligkeit der Raten und ein Beispiel für einen Tilgungsplan.

Für die Dauer wichtig ist das Gültigkeitsdatum in den Vorbemerkungen des Merkblatts, das optisch hervorgehoben sein muss. Nach dem gesetzlichen Muster bezeichnet es den Zeitraum, in dem die Angaben, etwa der Sollzins, unverändert bleiben und gelten, falls die Bank den Kredit innerhalb dieser Frist bewilligt. Verzögert sich die Prüfung über dieses Datum hinaus, kann die Bank neu kalkulieren.

FristRegelGrundlage
GültigkeitsdatumAngaben im ESIS-Merkblatt bleiben bis dahin unverändertAnlage 6 EGBGB
Widerrufsfrist14 Tage, Beginn nicht vor Erhalt von Vertragsurkunde oder Abschrift§§ 355, 356b, 495 BGB
Erlöschen des Widerrufsrechtsspätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss§ 356b BGB
Bedenkzeit ohne Widerrufsrechtmindestens 7 Tage, die Bank ist so lange an ihr Angebot gebunden§ 495 BGB

Die Bedenkzeit betrifft Ausnahmefälle, in denen kein Widerrufsrecht besteht, etwa notariell beurkundete Darlehensverträge. Im Normalfall haben Sie das Widerrufsrecht. Es ist ein Schutz, aber kein Grund, Angebote auf Vorrat zu unterschreiben: Ein Widerruf lohnt nur, wenn eine feste Alternative bereitsteht.

Bereitstellungszinsen: Wann die Uhr läuft

Mit dem Darlehensvertrag verpflichtet sich die Bank, das Geld bereitzustellen, und Sie, es abzunehmen. Für die Zeit zwischen Bereitstellung und vollständigem Abruf fällt der Bereitstellungszins an, der im Effektivzins nicht enthalten ist (BaFin). Laut Verbraucherzentrale verlangen Banken ihn meist nach 3 bis 12 Monaten, und zwar auf den Teil, der noch nicht ausgezahlt ist.

Beim Kauf einer bestehenden Immobilie wird der Kredit meist in einer Summe abgerufen, Bereitstellungszinsen spielen dann selten eine Rolle. Beim Neubau zahlt die Bank in Raten nach Baufortschritt, die letzten oft viele Monate nach dem Vertrag. Die Verbraucherzentrale rät, die bereitstellungszinsfreie Zeit zu verhandeln. Wie sich die Zinsen über einen Bauablauf summieren, rechnet das Lexikon zu den Bereitstellungszinsen vor.

Fazit: Gut vorbereitet geht es schneller

Für die Kreditzusage gibt es keine feste Dauer, aber klare Bremsen: fehlende Unterlagen, eine aufwendige Objektbewertung und Rückfragen zur Bonität. Die Finanzierungsbestätigung gibt es nach Angabe von Vermittlern oft schon nach dem Beratungsgespräch, verbindlich ist erst der Darlehensvertrag. Planen Sie den Notartermin deshalb erst, wenn der Vertrag unterschrieben ist, achten Sie auf das Gültigkeitsdatum im ESIS-Merkblatt und auf die bereitstellungszinsfreie Zeit. Wer alle Nachweise auf einmal einreicht und die Bank nach ihrem Zeitplan fragt, verkürzt die Wartezeit am wirksamsten.

Quellen

  1. Art. 247 § 1 EGBGB, Vorvertragliche Informationen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen, abgerufen am 04.11.2026
  2. EGBGB, Anlage 6: Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS-Merkblatt), abgerufen am 04.11.2026
  3. § 492 BGB, Schriftform, Vertragsinhalt (Fassung bis 19.11.2026), abgerufen am 04.11.2026
  4. § 495 BGB, Widerrufsrecht; Bedenkzeit (Fassung bis 19.11.2026), abgerufen am 04.11.2026
  5. § 355 BGB, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, abgerufen am 04.11.2026
  6. § 356b BGB, Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen (Fassung bis 19.11.2026), abgerufen am 04.11.2026
  7. § 505a BGB, Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung (Fassung bis 19.11.2026), abgerufen am 04.11.2026
  8. § 505b BGB, Grundlage der Kreditwürdigkeitsprüfung (Fassung bis 19.11.2026), abgerufen am 04.11.2026
  9. § 24 Beleihungswertermittlungsverordnung, vereinfachtes Verfahren, abgerufen am 04.11.2026
  10. § 16a Geldwäschegesetz, Verbot von Barzahlungen beim Immobilienkauf, abgerufen am 13.10.2026
  11. BaFin, Immobilienkredit (ohne Datum), abgerufen am 04.11.2026
  12. Verbraucherzentrale, Immobilienfinanzierung: Häufige Fragen, Stand 14.11.2025, abgerufen am 04.11.2026
  13. Landesnotarkammer Bayern und Bayerischer Notarverein, Broschüre „Vom Wunsch zur Wirklichkeit“, Stand November 2024, abgerufen am 04.11.2026
  14. Dr. Klein (Vermittler), Finanzierungsbestätigung, Seite geändert 22.04.2026 (Anbieterangabe zur Dauer), abgerufen am 04.11.2026
  15. baufin-experten (Vermittler), Wie lange dauert die Finanzierungszusage?, Stand 13.03.2026 (Anbieterangabe zur Dauer), abgerufen am 04.11.2026
  16. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225, Konsolidierung buzer.de (Geltung ab 20.11.2026), abgerufen am 04.11.2026
Porträt Christoffer Riefenstahl
Verantwortlich für diesen Artikel Christoffer Riefenstahl Vorstand, Eigenheim-Finanzierung & Baufinanzierung Vergleichsportal AG

Geschrieben von der Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de. Die Redaktion erklärt Baufinanzierung so, dass Sie selbst nachrechnen können: jede Zahl mit Quelle, Rechenwege offen, Zinsangaben als Beispielkondition mit Stand.

So arbeitet die Redaktion
Ihr Stand

Was Sie jetzt tun sollten.

Wählen Sie, wie weit Ihre Finanzierung ist. Dazu erscheinen die nächsten Schritte mit der Rechtsgrundlage.

Noch auf der Suche

Sie suchen noch und wollen Ihr Budget kennen.

  1. Finanzierungsbestätigung holen

    Sie zeigt Verkäufern und Maklern, dass Ihre Finanzierung geprüft ist, und Ihnen, wo Ihre Preisgrenze liegt. Sie ist in der Regel unverbindlich.

  2. Unterlagen jetzt sammeln

    Einkommensnachweise, Kontoauszüge und Eigenkapitalnachweise brauchen Sie später ohnehin. Die vollständige Liste steht im Ratgeber Unterlagen Baufinanzierung.

  3. Förderung früh klären

    Einige Förderkredite müssen vor dem Kaufvertrag beantragt werden, etwa KfW 300. Das läuft über Ihre Bank.

Objekt gefunden

Sie haben ein Haus oder eine Wohnung im Blick.

  1. Objektunterlagen nachreichen

    Exposé, Grundbuchauszug, Grundrisse, Wohnflächenberechnung und den Entwurf des Kaufvertrags. Ohne sie kann die Bank das Objekt nicht bewerten.

  2. Nach dem Zeitplan fragen

    Die Bank muss Ihnen mitteilen, welche Informationen und Nachweise sie innerhalb welchen Zeitraums für die Kreditwürdigkeitsprüfung braucht.

  3. Notartermin nicht zu früh legen

    Stimmen Sie den Termin erst ab, wenn absehbar ist, wann die Zusage kommt.

Grundlage: Art. 247 § 1 EGBGB Unterlagen-Checkliste
Angebot erhalten

Ihnen liegt ein Angebot der Bank vor.

  1. Gültigkeitsdatum prüfen

    Bis zu diesem Datum bleiben die Angaben im ESIS-Merkblatt wie der Sollzins unverändert, wenn die Bank den Kredit in der Frist bewilligt.

  2. Bereitstellungszinsfreie Zeit ansehen

    Steht im Angebot. Beim Neubau sollte sie bis zum Abruf der letzten Rate reichen, sonst wird es teurer.

  3. Gleiches mit Gleichem vergleichen

    Zweitangebote nur mit gleicher Darlehenssumme, Zinsbindung, Tilgung und Sondertilgung nebeneinanderlegen.

Grundlage: Art. 247 § 1 EGBGB, Anlage 6 EGBGB Angebote vergleichen
Vertrag unterschrieben

Sie haben den Darlehensvertrag unterschrieben.

  1. 14 Tage Widerrufsrecht

    Die Frist beginnt nicht, bevor Sie eine Vertragsurkunde oder Abschrift haben. Ein Widerruf ist nur mit fester Alternative sinnvoll.

  2. Jetzt den Notartermin festmachen

    Mit unterschriebenem Darlehensvertrag gehen Sie ohne Finanzierungsrisiko in die Beurkundung.

  3. Auszahlungsvoraussetzungen klären

    Die Bank zahlt erst, wenn ihre Bedingungen erfüllt sind, vor allem die Grundschuld. Lassen Sie sich die Liste geben.

Grundlage: §§ 355, 356b, 495 BGB Ablauf beim Hauskauf
Kaufvertrag beurkundet

Der Kaufvertrag ist beurkundet, jetzt fließt das Geld.

  1. Grundschuld eintragen lassen

    Der Notar beurkundet die Grundschuld für Ihre Bank, meist im selben Termin, und beantragt die Eintragung.

  2. Fälligkeitsmitteilung abwarten

    Der Notar teilt mit, wann der Kaufpreis fällig ist, sobald dem Eigentumserwerb nichts mehr entgegensteht. Leiten Sie die Mitteilung an Ihre Bank weiter.

  3. Auszahlung abrufen

    Die Bank überweist auf das Konto des Verkäufers oder an dessen abzulösende Bank. Bargeld ist beim Immobilienkauf verboten.

Grundlage: Broschüre Landesnotarkammer Bayern, § 16a GwG Was Notar und Grundbuch kosten

Orientierung ohne Gewähr. Fristen und Bedingungen Ihres Vertrags stehen im ESIS-Merkblatt und im Darlehensvertrag.

Häufige Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet.

Für Ihren Einzelfall sprechen Sie mit einem Finanzierungsspezialisten.

0800 707 4000

Eine feste Frist gibt es nicht, die Dauer hängt von Unterlagen, Objekt und Bank ab. Der Vermittler Dr. Klein nennt für die finale Kreditzusage meist zwei bis vier Wochen (Seite geändert 22.04.2026), für die unverbindliche Finanzierungsbestätigung ein bis zwei Werktage oder direkt nach der Beratung. Vollständige Unterlagen verkürzen die Prüfung.

In der Regel nicht. Sie zeigt, dass die Bank Ihre Finanzierung nach erster Prüfung für machbar hält. Verbindlich wird es erst mit dem Darlehensvertrag, den Immobiliar-Verbraucherdarlehen schriftlich brauchen (§ 492 BGB). Wie verbindlich eine Bestätigung gemeint ist, steht in ihrem Wortlaut.

Bis zum Gültigkeitsdatum im ESIS-Merkblatt. Nach dem gesetzlichen Muster ist das der Zeitraum, in dem die Angaben wie der Sollzins unverändert bleiben, falls die Bank den Kredit in dieser Frist bewilligt. Danach kann die Bank neu kalkulieren.

Ja, bei Verbraucherdarlehen innerhalb von 14 Tagen (§§ 355, 495 BGB). Die Frist beginnt nicht, bevor Sie eine Vertragsurkunde oder eine Abschrift erhalten haben. Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 356b BGB). Ein Widerruf lohnt nur, wenn Sie eine feste Alternative haben.

Besser nicht. Der notarielle Kaufvertrag verpflichtet Sie zur Zahlung, auch wenn die Bank später ablehnt. Lassen Sie den Darlehensvertrag vor dem Notartermin unterschreiben und die Auszahlungsvoraussetzungen mit der Bank abstimmen. Wann der Kaufpreis fällig wird, teilt der Notar mit.

Ab dem Ende der bereitstellungszinsfreien Zeit für den Teil des Darlehens, den Sie noch nicht abgerufen haben. Laut Verbraucherzentrale verlangen Banken sie meist nach 3 bis 12 Monaten. Im Effektivzins sind sie nicht enthalten (BaFin). Die freie Zeit lässt sich verhandeln, beim Neubau lohnt das besonders.

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