Lexikon

Kreditwürdigkeits­prüfung Was die Bank prüft.

Vor jedem Immobilienkredit muss die Bank prüfen, ob Sie ihn wahrscheinlich vertragsgemäß zurückzahlen. Grundlage sind Einkommen, Ausgaben und Ihre übrige finanzielle Lage, nicht hauptsächlich der Wert der Immobilie. Die Pflicht stammt aus der EU-Wohn­immobilien­kredit­richtlinie.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 13.10.2026
Auf einen Blick

Worauf stützt sich die Prüfung?

Auf notwendige, ausreichende und angemessene Informationen zu Einkommen, Ausgaben und Ihrer übrigen finanziellen Lage (§ 505b Abs. 2 BGB). Die Bank holt sie bei Ihnen und aus internen oder externen Quellen, etwa einer Auskunftei, und prüft sie anhand von Unterlagen.

wahrscheinlich Maßstab Baukredit Rückzahlung muss wahrscheinlich sein. Beim Konsumkredit reicht: keine erheblichen Zweifel.
Gesamtschau Prognose Die Bank wägt alle relevanten Faktoren für die gesamte Vertragszeit ab (§ 2 ImmoKWPLV).
nur Zusatz Wert der Immobilie Er darf nur zusätzlich zu anderen Faktoren zählen (§ 4 Abs. 2 ImmoKWPLV).
Prüfpunkte

Was die Bank sich ansieht.

Die Faktoren aus § 4 ImmoKWPLV, zum Abhaken für Ihre Vorbereitung.

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Einkommen und Vermögen
Ausgaben und Schulden
Blick nach vorn
Passende Unterlagen

Unsichere Ereignisse wie Arbeitslosigkeit oder Scheidung muss die Bank nur bei konkreten Anhaltspunkten einrechnen (§ 4 Abs. 3 ImmoKWPLV).

Regeln

Was zählt und was nicht.

Das Gesetz schützt Sie vor Krediten, die nur über die Immobilie abgesichert, aber nicht tragbar sind. Wer falsch prüft, trägt die Folgen.

  • Nicht allein
    Wert der Immobilie

    Die Prüfung darf sich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass die Immobilie mehr wert ist als der Kredit oder im Wert steigt (§ 505b Abs. 2 BGB).

  • Ausnahme
    Bau und Renovierung

    Hier darf die Bank den erwarteten Wertzuwachs berücksichtigen (§ 5 ImmoKWPLV).

  • Keine neue
    Anschluss bei derselben Bank

    Ohne deutliche Erhöhung des Darlehens ist keine neue Prüfung nötig (§ 505a Abs. 3 BGB). Bei einer neuen Bank zählt Ihr bisheriges Zahlungsverhalten (§ 6 ImmoKWPLV).

  • Folge
    Verstoß der Bank

    Der Zins sinkt auf den Marktzins für Pfandbriefe gleicher Laufzeit, Sie können fristlos ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen (§ 505d BGB). Das gilt nicht, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht haben.

Häufige Fragen

Fragen zu Kreditwürdigkeits­prüfung.

Kurz beantwortet.

0800 707 4000

Ja. Nach § 505a BGB und § 18a KWG muss die Bank sie vor jedem Verbraucherdarlehen durchführen. Bei Immobilienkrediten darf sie nur abschließen, wenn die Rückzahlung wahrscheinlich ist.

Nein. Eine Auskunftei wie die Schufa ist eine mögliche Quelle. Die Bank muss Ihre Angaben aber in angemessener Weise selbst prüfen, soweit nötig anhand von Unterlagen (§ 505b Abs. 3 BGB).

Nein. Die Konditionsanfrage ist schufa-neutral. Eine Schufa-Abfrage findet erst statt, wenn Sie einen konkreten Finanzierungsantrag bei einer Bank stellen, und nur mit Ihrer Zustimmung. Vorher rechnen Sie mit dem Budgetrechner, welcher Kaufpreis zu Ihrem Einkommen passt.

Dann darf die Bank den Immobilienkredit nicht abschließen (§ 505a Abs. 1 BGB). Jede Bank legt ihre Verfahren selbst fest und dokumentiert sie (§ 505b Abs. 4 BGB). Ein Antrag bei einer anderen Bank ist deshalb nicht ausgeschlossen.

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