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Notarkosten­rechner Jeder Posten nach GNotKG.

Der Notarkostenrechner ermittelt Notargebühren und Grundbuchkosten für Ihren Immobilienkauf exakt nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG): Kaufvertrag, Grundschuld, Vormerkung, Auslagen und Umsatzsteuer, als Notarrechnung vorab.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 13.10.2026

Notarkosten berechnen

Gebühren nach GNotKG, Tabelle B, Stand 13.10.2026
€ Grundschuld

Berechnung im Browser, ohne Datenübertragung. Gebühren exakt nach Gesetz, Dokumentenpauschale als Annahme. Verbindlich ist die Kostenberechnung Ihres Notars.

Notar und Grundbuch gesamt 5.710,36 € 1,43 % des Kaufpreises
Notar 3.872,86 € inklusive 19 % Umsatzsteuer
Grundbuchamt 1.837,50 € Gerichtsgebühren, ohne Umsatzsteuer
Faustregel 1,5 bis 2 % des Kaufpreises1,43 %
0 %1 %2 %3 %

Exakt gerechnet zahlen Sie 290 € weniger als nach der Faustregel am unteren Ende (6.000 €).

Planen Sie Notar und Grundbuch aus Eigenkapital ein. Jeden einzelnen Posten mit Nummer des Kostenverzeichnisses zeigt Ihre Notarrechnung vorab.

Ihre Notarrechnung vorab Kaufpreis 400.000 € · Grundschuld 320.000 €
Notar: Kaufvertragzuzüglich 19 % Umsatzsteuer
  1. 21100Beurkundung Kaufvertrag und Auflassung2,0 aus 785,00 € Wert 400.000 €1.570,00 €
  2. 22110Vollzug0,5 aus 785,00 € Wert 400.000 €392,50 €
  3. 22200Betreuung0,5 aus 785,00 € Wert 400.000 €392,50 €
  4. 22115XML-Strukturdaten0,1 aus 785,00 €, höchstens 125 € Wert 400.000 €78,50 €
  5. 32005Post und Telekommunikation20 % der Gebühren, höchstens 20 €20,00 €
  6. 32001Dokumentenpauschale100 Seiten × 0,15 €15,00 €
  • Zwischensumme netto2.468,50 €
  • Umsatzsteuer 19 % (Nr. 32014)469,02 €
  • Summe brutto2.937,52 €
Notar: Grundschuldzuzüglich 19 % Umsatzsteuer
  1. 21200Beurkundung Grundschuld1,0 aus 635,00 € Wert 320.000 €635,00 €
  2. 22114XML-Strukturdaten0,2 aus 635,00 €, höchstens 125 € Wert 320.000 €125,00 €
  3. 32005Post und Telekommunikation20 % der Gebühren, höchstens 20 €20,00 €
  4. 32001Dokumentenpauschale40 Seiten × 0,15 €6,00 €
  • Zwischensumme netto786,00 €
  • Umsatzsteuer 19 % (Nr. 32014)149,34 €
  • Summe brutto935,34 €
GrundbuchamtGerichtsgebühren, ohne Umsatzsteuer
  1. 14150Eintragung Auflassungsvormerkung0,5 aus 785,00 € Wert 400.000 €392,50 €
  2. 14110Eintragung als Eigentümer1,0 aus 785,00 € Wert 400.000 €785,00 €
  3. 14152Löschung AuflassungsvormerkungFestgebühr25,00 €
  4. 14121Eintragung Grundschuld (brieflos)1,0 aus 635,00 € Wert 320.000 €635,00 €
  • Umsatzsteuerkeine
  • Summe1.837,50 €
Notar, brutto3.872,86 €
Grundbuchamt1.837,50 €
darin Umsatzsteuer618,36 €
Gesamt, 1,43 % des Kaufpreises5.710,36 €

Nicht enthalten: Abrufgebühren für das Grundbuch (8 € je Abruf, JVKostG Nr. 1151), Treuhandauflagen der Verkäuferbank, Notaranderkonto, Löschung alter Rechte des Verkäufers. Alle Kaufnebenkosten mit Grunderwerbsteuer und Makler zeigt der Kaufnebenkostenrechner.

Auf einen Blick

Was kosten Notar und Grundbuch genau?

Notar und Grundbuch kosten beim finanzierten Kauf je nach Kaufpreis rund 1,2 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises, bei 400.000 € mit 320.000 € Grundschuld genau 5.710,36 €. Die Faustregel von 1,5 bis 2 Prozent passt nur bei mittleren Kaufpreisen: Ab 350.000 € liegt die exakte Rechnung darunter, bei 100.000 € mit 2,05 % darüber.

5.710 € bei 400.000 € Kaufpreis Notar und Grundbuch mit 320.000 € Grundschuld, Auslagen und Umsatzsteuer: 1,43 % des Kaufpreises.
3.873 € davon Notar Kaufvertrag 2.938 € und Grundschuld 935 €, jeweils mit 19 % Umsatzsteuer. GNotKG, Kostenverzeichnis Teil 2
1.838 € davon Grundbuchamt Vormerkung, Eigentumsumschreibung, Löschung der Vormerkung und Grundschuld. Gerichtsgebühren ohne Umsatzsteuer. GNotKG, Kostenverzeichnis Teil 1
4.140 € ohne Grundschuld Beim Kauf ohne Darlehen entfallen Grundschuld beim Notar und im Grundbuch: 1.570 € weniger.
Rechenweg

So rechnet der Notar mit Tabelle B.

Notar und Grundbuchamt schlagen für jeden Posten eine volle Gebühr in Tabelle B nach und multiplizieren sie mit dem Gebührensatz aus dem Kostenverzeichnis. So entsteht die Rechnung für den Kaufvertrag bei 400.000 €.

Eigene Werte rechnen
  1. 01 Geschäftswert Kaufpreis (§ 47 GNotKG) Bei der Grundschuld ist es ihr Nennbetrag (§ 53). 400.000 € Wert für Kaufvertrag und Grundbuch
  2. 02 Volle Gebühr nach Tabelle B Wertstufe bis 410.000 € 15 € bis 500 € Wert, dann feste Aufschläge je Wertstufe (§ 34 Abs. 2). 785,00 € Gebühr 1,0
  3. 03 Gebührensätze Kaufvertrag 2,0 + 0,5 + 0,5 + 0,1 Beurkundung, Vollzug, Betreuung, XML: 3,1 × 785,00 € 2.433,50 € Gebühren netto
  4. 04 Notarrechnung Kaufvertrag + Auslagen + 19 % USt Post 20,00 € pauschal, Dokumente 15,00 € (Annahme), Umsatzsteuer 469,02 € 2.937,52 € brutto
  • Stufen statt ProzentTabelle B steigt bis 200.000 € je angefangene 15.000 € um 27 €, bis 500.000 € je 30.000 € um 50 €, darüber je 50.000 € um 80 €. Deshalb sinkt der Anteil am Kaufpreis, je teurer die Immobilie ist.
  • Grundbuch nach derselben TabelleDas Grundbuchamt rechnet ebenfalls mit Tabelle B: 1,0 für die Eintragung als Eigentümer, 0,5 für die Vormerkung, 1,0 für die Grundschuld. Auf Gerichtsgebühren fällt keine Umsatzsteuer an.
  • 2025 unverändertMit dem Kostenrechtsänderungsgesetz zum 1. Juni 2025 wurde Tabelle A für Gerichtsverfahren angehoben. Die Werte der Tabelle B für Notar und Grundbuch blieben gleich.

Gesetzliche Grundlage: § 34 GNotKG mit Anlage 2 (Tabelle B, Fassung BGBl. 2025 I Nr. 109) und Anlage 1 (Kostenverzeichnis), abgerufen bei gesetze-im-internet.de am 13.10.2026. Der Rechner prüft seine Formel beim Erstellen der Seite gegen alle 93 Tabellenwerte der Anlage 2.

Beispiele

Notarkosten nach Kaufpreis gerechnet.

Exakt nach GNotKG mit Grundschuld über 80 Prozent des Kaufpreises, Auflassungsvormerkung, Auslagen und Umsatzsteuer. Die letzte Spalte zeigt den Kauf ohne Grundschuld.

KaufpreisNotarGrundbuchGesamtAnteilohne Grundschuld
100.000 €1.392 €654 €2.046 €2,05 %1.483 €
150.000 €1.807 €856 €2.663 €1,78 %1.904 €
200.000 €2.221 €1.059 €3.280 €1,64 %2.324 €
250.000 €2.667 €1.263 €3.930 €1,57 %2.843 €
300.000 €3.179 €1.513 €4.692 €1,56 %3.362 €
350.000 €3.435 €1.638 €5.072 €1,45 %3.621 €
400.000 €3.873 €1.838 €5.710 €1,43 %4.140 €
500.000 €4.605 €2.213 €6.817 €1,36 %4.918 €
750.000 €6.439 €3.123 €9.562 €1,27 %6.984 €
1.000.000 €8.248 €4.043 €12.290 €1,23 %9.012 €

Gerundet auf volle Euro. Notar inklusive 19 % Umsatzsteuer, Post- und Dokumentenpauschale (Annahme 15,00 € für den Kaufvertrag). Grundbuch: Vormerkung, Eigentum, Löschung der Vormerkung, Grundschuld. Stand 13.10.2026.

Sonderfälle

Was die Rechnung höher oder niedriger macht.

Grundschuld, Vollzug, Anderkonto: Diese Punkte verändern den Betrag. Die ersten drei können Sie im Rechner nachstellen.

Ohne Grundschuld entfällt ein ganzer Block

Kaufen Sie ohne Bankdarlehen, bestellt der Notar keine Grundschuld und das Grundbuchamt trägt keine ein. Bei 400.000 € Kaufpreis sinken die Kosten von 5.710 € auf 4.140 €.

Schalten Sie im Rechner die Grundschuld aus, um Ihren Fall zu sehen.

Die Grundschuld bestimmt ihren eigenen Preis

Notar und Grundbuch rechnen die Grundschuld mit ihrem Nennbetrag, nicht mit dem Kaufpreis (§ 53 GNotKG). Eine Grundschuld über den vollen Kaufpreis von 400.000 € statt über 320.000 € kostet 329 € mehr.

Eine höhere Grundschuld kann später weitere Kredite absichern, ohne dass eine neue Urkunde nötig wird. Ob Ihnen das den Aufpreis wert ist, klären Sie vor dem Termin mit Ihrer Bank.

Wenn der Notar nur Behörden anschreibt

Die Vollzugsgebühr beträgt normalerweise 0,5. Beschränkt sich der Vollzug auf Bescheinigungen nach öffentlichem Recht, etwa das Zeugnis der Gemeinde, dass sie ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt (§ 28 BauGB), kostet er höchstens 50 € je Tätigkeit (KV 22112).

Bei 400.000 € spart das 408 €. Muss der Notar auch Löschungsunterlagen der Verkäuferbank anfordern, bleibt es bei 0,5.

Notaranderkonto: eigene Gebühr je Auszahlung

Läuft der Kaufpreis über ein Konto des Notars, fällt für jede Auszahlung eine 1,0-Gebühr an (KV 25300), Geschäftswert ist der ausgezahlte Betrag (§ 124 GNotKG). Bei 400.000 € in einer Auszahlung sind das 785,00 € netto.

Der Rechner enthält das Anderkonto nicht. Ohne Anderkonto teilt der Notar die Fälligkeit mit (Betreuung, KV 22200) und Sie zahlen direkt an den Verkäufer.

Briefgrundschuld statt Buchgrundschuld

Der Rechner geht von einer brieflosen Grundschuld aus, das Grundbuch berechnet dafür 1,0 (KV 14121). Wird ein Grundschuldbrief erteilt, steigt der Satz auf 1,3 (KV 14120). Fragen Sie Ihre Bank, welche Form sie verlangt.

Bei 320.000 € Grundschuld sind das 190,50 € mehr beim Grundbuchamt.

Kostenverteilung

Wer welchen Posten bezahlt.

Das Gesetz weist dem Käufer die Kosten von Kaufvertrag, Auflassung und Grundbucheintragung zu (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Kaufvertrag kann anderes regeln. Gegenüber dem Notar haften trotzdem beide Seiten.

Käufer fast alles

Kaufvertrag, Grundschuld, Grundbuch

Die Grundschuld lässt er für seine eigene Bank beurkunden. Bei 400.000 € mit 320.000 € Grundschuld trägt er damit die gesamte Rechnung aus dem Rechner, 5.710 €.

  • Notar Kaufvertrag: 2.938 €
  • Notar Grundschuld: 935 €
  • Grundbuchamt: 1.838 €
Verkäufer

Alte Lasten im Grundbuch

Der Verkäufer muss die Immobilie frei von Rechten Dritter verschaffen (§ 433 Abs. 1 BGB). Dazu gehört die Löschung seiner alten Grundschulden. Wer deren Kosten trägt, legt der Kaufvertrag fest.

  • Löschung einer Grundschuld im Grundbuch: 0,5 (KV 14140)
  • Treuhandauflagen seiner Bank beim Notar: 0,5 (KV 22201)
  • Nicht im Rechner, weil vom Einzelfall abhängig
Haftung

Beide schulden dem Notar

Jeder, dessen Erklärung beurkundet wurde, schuldet die Kosten von Beurkundung, Vollzug und Betreuung (§ 30 Abs. 1 GNotKG). Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner (§ 32 Abs. 1).

  • Interne Aufteilung regelt der Kaufvertrag
  • Zahlt der Käufer nicht, kann der Notar den Verkäufer in Anspruch nehmen
Ablauf

Wann welche Rechnung kommt.

Sie bekommen mindestens drei Rechnungen: zwei vom Notar, eine oder mehrere vom Grundbuchamt. Planen Sie das Geld aus Eigenkapital ein.

Beträge berechnen
  1. Vor dem Termin Entwurf, gegebenenfalls Vorschuss Der Notar schickt den Vertragsentwurf. Er darf seine Tätigkeit von einem Vorschuss abhängig machen (§ 15 GNotKG).
  2. Beurkundung Rechnung Kaufvertrag Gebühren werden mit Abschluss des Verfahrens fällig, Auslagen sofort (§ 10 GNotKG). Im Beispiel 2.938 €.
  3. Grundschuldtermin Rechnung Grundschuld Eigene Urkunde für Ihre Bank, eigene Kostenberechnung. Im Beispiel 935 €.
  4. Nach den Eintragungen Grundbuchamt rechnet ab Vormerkung und Grundschuld rechnet das Grundbuchamt selbst ab. Einen Vorschuss darf es in Grundbuchsachen nur im Einzelfall verlangen (§ 13 GNotKG).
  5. Nach Kaufpreis und Steuer Umschreibung, letzte Rechnung Eingetragen werden Sie erst mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (§ 22 GrEStG). Dann folgen Eigentumsumschreibung und Löschung der Vormerkung.

Jede Notarrechnung muss in Textform die Nummern des Kostenverzeichnisses, die Geschäftswerte und die einzelnen Beträge nennen (§ 19 GNotKG). Damit können Sie sie Zeile für Zeile mit dem Rechner abgleichen.

Häufige Fragen

Fragen zum Notarkostenrechner.

Was Leser dieser Seite am häufigsten wissen wollen.

0800 707 4000

Die Gebühren sind exakt: Tabelle B nach § 34 GNotKG und die Gebührensätze des Kostenverzeichnisses, auf den Cent gerundet. Geschätzt ist nur die Dokumentenpauschale, weil sie von der Seitenzahl abhängt (0,15 € je Seite). Nicht enthalten sind Abrufgebühren für das Grundbuch (8 € je Abruf), ein Notaranderkonto und Treuhandauflagen der Verkäuferbank.

Mit Grundschuld über 240.000 € kosten Notar und Grundbuch zusammen 4.692 €, davon 3.179 € beim Notar und 1.513 € beim Grundbuchamt. Ohne Grundschuld sind es 3.362 €. Das entspricht 1,56 % beziehungsweise 1,12 % des Kaufpreises.

Die Gebührentabelle für Notar und Grundbuch nicht. Das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 hat zum 1. Juni 2025 die Tabelle A für Gerichtsverfahren erhöht, die Tabelle B blieb unverändert. Neu ist, dass die Kostenberechnung des Notars Textform braucht, eine E-Mail genügt also.

Auf alle Notargebühren und Auslagen des Notars, mit 19 Prozent (KV 32014). Die Gebühren des Grundbuchamts sind Gerichtsgebühren, auf sie fällt keine Umsatzsteuer an.

Nein. Vereinbarungen über die Höhe der Kosten sind unwirksam (§ 125 GNotKG). Jeder Notar in Deutschland rechnet für dieselbe Urkunde dieselben Gebühren ab. Sparen können Sie nur am Umfang, etwa bei der Höhe der Grundschuld.

Es sind zwei Urkunden mit verschiedenen Beteiligten und Geschäftswerten. Der Kaufvertrag wird mit dem Kaufpreis bewertet (2,0-Gebühr), die Grundschuld mit ihrem Nennbetrag (1,0-Gebühr). Auflassung und Finanzierungsvollmacht im Kaufvertrag kosten nichts extra, sie gelten als derselbe Beurkundungsgegenstand (§ 109 GNotKG).

Exakt gerechnet mit Grundschuld über 80 Prozent: 2,0 % bei 100.000 €, 1,4 % bei 400.000 € und 1,2 % bei 1.000.000 €. Mehr dazu, wann welche Kosten anfallen, steht im Ratgeber Notarkosten beim Hauskauf.

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