Forward-Darlehen

Forward-Darlehen Den Zins heute für später sichern.

Ein Forward-Darlehen ist eine Anschlussfinanzierung, deren Zins Sie heute festschreiben, die aber erst zum Ende Ihrer jetzigen Zinsbindung ausgezahlt wird, bis zu fünf Jahre später. Für jeden Monat Vorlauf verlangen die meisten Banken einen Aufschlag, in den ersten Monaten oft keinen. Der Rechner zeigt Ihre neue Rate mit Forward-Aufschlag.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 04.11.2026
Paar prüft Unterlagen zur Anschlussfinanzierung am Küchentisch Bis 60 Monate VorlaufAufschlag je Monat mit Quelle

Forward-Darlehen berechnen

Neuer Sollzins vorbelegt mit Beispielkondition, Stand 17.09.2026

1Ihr bisheriges Darlehen

Ende der Zinsbindung

2Ihre Anschlussfinanzierung

Neue Zinsbindung
Tilgung % p.a.

Aufschlag 0,14 Pkt. = 12 Monate × 0,012 (nach 12 freien Monaten). Forward-Zins 3,56 %

Berechnung im Browser, ohne Datenübertragung. Der Sollzins ist eine Beispielkondition (Stand 17.09.2026), kein Angebot. Nach der neuen Zinsbindung rechnet der Rechner mit gleichem Zins weiter.

Neue Monatsrate 1.091 € +216 € (+24,7 %) gegenüber bisher 875 € im Monat
Restschuld zum Anschluss 235.310 € Ende der Zinsbindung Nov. 2028
Restschuld nach 10 Jahren 178.869 € Zinsen in der neuen Zinsbindung 74.486 €
Restlaufzeit bis schuldenfrei 28 Jahre, 10 Monate Gesamtzinsen 141.118 €, bei gleichem Zins
Zins bei Anschluss ±1 Prozentpunkt Neue MonatsrateBisherige Rate
  1. 2,56 %−1,0 Pkt. 895 €+20 € zu bisher
  2. 3,06 %−0,5 Pkt. 993 €+118 € zu bisher
  3. 3,56 %Ihr Szenario 1.091 €+216 € zu bisher
  4. 4,06 %+0,5 Pkt. 1.189 €+314 € zu bisher
  5. 4,56 %+1,0 Pkt. 1.287 €+412 € zu bisher

Jeder Prozentpunkt Zins bei Anschluss verändert Ihre Rate um rund 196 € im Monat und die Zinsen in 10 Jahren um rund 20.572 €.

Auf einen Blick

Was ist ein Forward-Darlehen?

Ein Forward-Darlehen ist ein Darlehensvertrag für Ihre Anschlussfinanzierung, den Sie Monate oder Jahre vor dem Ablauf Ihrer Zinsbindung abschließen. Der Zins steht ab Unterschrift fest, ausgezahlt wird erst zum vereinbarten Termin. Für diese Sicherheit zahlen Sie meist einen Aufschlag je Monat Vorlauf und verpflichten sich, das Darlehen abzunehmen.

5 Jahre Vorlauf bis zu So früh lässt sich ein Forward-Darlehen laut BaFin abschließen. Finanztip nennt bis zu 60 Monate, einzelne Anbieter werben mit mehr. BaFin, Finanztip, Interhyp
0 bis 0,017 Prozentpunkte je Monat Spanne des Aufschlags laut Finanztip-Recherche, die ersten 12 Monate häufig ohne Aufschlag. Finanztip, Stand 16.09.2026
Abnahme ist Pflicht Wer das Darlehen nicht abnimmt, schuldet der Bank Schadensersatz, die Nichtabnahmeentschädigung. BGH, Urteil vom 07.11.2000, XI ZR 27/00
§ 489 BGB Kündigung nach 10 Jahren Mit sechs Monaten Frist, auch bei längerer Zinsbindung. Ab wann die zehn Jahre laufen, hängt davon ab, ob Sie bei Ihrer bisherigen oder einer neuen Bank abschließen.
Echt oder unecht

Echtes oder unechtes Forward-Darlehen?

Beide Varianten sichern den Zins ab Vertragsschluss. Der Unterschied liegt im Beginn der Zinsbindung: beim echten Forward-Darlehen mit der Auszahlung, beim unechten mit der Unterschrift. Stellen Sie Ihren Vorlauf ein und sehen Sie, wie viel Zinssicherheit nach der Auszahlung bleibt.

Ihr Forward-Termin

Abschluss im laufenden Monat (Nov. 2026), Auszahlung zum Ende Ihrer jetzigen Zinsbindung
Vorlauf bis zur Auszahlung 018 Monate60
Vereinbarte Zinsbindung
  • Echtes Forward-DarlehenDie Zinsbindung beginnt mit der Auszahlung. Für jeden Monat Vorlauf verlangt die Bank meist einen Aufschlag.
  • Unechtes Forward-DarlehenDie Zinsbindung beginnt mit dem Vertrag. Die Wartezeit überbrückt die Bank über eine bereitstellungszinsfreie Zeit, ohne Monatsaufschlag.

Aufschlag im Beispiel: 0,012 Prozentpunkte je Monat nach 12 freien Monaten, Beispiel einer Direktbank laut Finanztip (Stand 16.09.2026). Keine Kondition einer bestimmten Bank.

Zinssicherheit ab Auszahlung, Unterschied −18 Monate beim unechten gegenüber dem echten Forward-Darlehen

Echt

Zinsbindung endet
Mai 2038
Sicher ab Auszahlung
10 Jahre
Aufschlag im Beispiel
+0,072 Pkt.

Unecht

Zinsbindung endet
Nov. 2036
Sicher ab Auszahlung
8 Jahre, 6 Monate
Aufschlag je Monat
keiner

Gleiche Zinsbindung auf dem Papier, aber 18 Monate weniger Zinssicherheit beim unechten Angebot. Vergleichen Sie deshalb nur Angebote mit gleich langer Zinsbindung ab Auszahlung.

Forward-Angebote vergleichen

Zeitstrahl ab Vertragsschluss

Auszahlung Mai 2028
Echt
Unecht
  • Vorlauf mit festem Zins, Aufschlag möglich
  • Zinsbindung läuft schon, Geld noch nicht ausgezahlt
  • Zinsbindung nach Auszahlung
  • früher neuer Zins nötig

Echt und unecht sind keine Rechtsbegriffe, das Begriffspaar wird nur vereinzelt verwendet (Wikipedia); Sparkasse.de und Interhyp erklären beide Varianten. Beispiel bei Finanztip (Stand 16.09.2026): Abschluss am 01.07.2026, alte Zinsbindung bis 31.12.2027, 10 Jahre Zinsbindung. Das unechte Angebot endet Mitte 2036, also 8,5 Jahre nach Ablauf der alten Bindung, das echte am 31.12.2037.

Marktangaben

Forward-Aufschlag je Monat Vorlauf.

Den Forward-Aufschlag legt jede Bank selbst fest. Weder Bundesbank noch BaFin oder Verbraucherzentralen veröffentlichen Werte dazu, die Zinsstatistik der Bundesbank weist keine Forward-Aufschläge aus. Die Tabelle sammelt die Angaben von Verbrauchermedien, Banken und Vermittlern, jeweils mit Stand.

QuelleStandAngabe zum AufschlagArt der Angabe
Finanztip, Recherche16.09.20260 bis 0,017 Pkt. je Monat, erste 12 Monate häufig ohne AufschlagSpanne aus Anbieterrecherche
Finanztip, große Direktbank16.09.2026bis 12 Monate 0; 13 bis 48 Monate 0,012; 49 bis 60 Monate 0,010 Pkt. je MonatBeispiel einer Bank
Sparkasse.de (DSGV)ohne Datum, Beispiel September 20260,012 Pkt. je Monat; erste 6 bis 12 Monate oft ohne AufschlagRechenbeispiel
InterhypSeite geändert 15.10.2026etwa 0,01 bis 0,03 Pkt. je Monat; 3 bis 12 Monate ohne Aufschlag bei einigen DarlehensgebernVermittler-Angabe ohne Erhebungsdatum
Schwäbisch Hallohne Datum0,02 und 0,05 % je Monatvereinfachte Rechenbeispiele, keine Kondition
Stiftung Warentest12.04.20222 Jahre Vorlauf, 10 Jahre Zinsbindung: günstigste Anbieter 0,1 Pkt. insgesamtTest, historisch
Finanztest 05/2015 (zitiert bei Wikipedia)20153 Jahre Vorlauf, 10 Jahre Zinsbindung: im Schnitt 0,58 Pkt. insgesamtTest, historisch

Pkt. = Prozentpunkte auf den Sollzins. Marktangaben einzelner Anbieter, Vermittler und Tests, keine Konditionen und kein Marktdurchschnitt. Abruf aller Quellen am 04.11.2026.

  • So lesen Sie die WerteAngaben je Monat multiplizieren Sie mit den Monaten nach der freien Zeit: 36 Monate Vorlauf mit 12 freien Monaten ergeben 24 × 0,012 = 0,288 Prozentpunkte. Tests nennen dagegen oft den Aufschlag für den ganzen Vorlauf.
  • Aktueller VergleichStiftung Warentest vergleicht jeden Monat Forward-Darlehen mit zwei Jahren Vorlauf bei rund 60 Anbietern (Daten vom 15.10.2026). Im Modellfall lagen zwischen günstigem und teurem Angebot fast 25.000 Euro Zinsen.
  • Mindest- und HöchstvorlaufDie Spanne bestimmt jede Bank selbst. Schwäbisch Hall nennt für das eigene Produkt mindestens 7 und höchstens 60 Monate, Interhyp wirbt mit Angeboten ab 66 Monaten im Voraus.
Kosten

Was kostet der Forward-Aufschlag?

Der Aufschlag erhöht den Sollzins für die ganze Zinsbindung. Bei 200.000 € Restschuld, 10 Jahren Zinsbindung und 2 % Tilgung kosten 36 Monate Vorlauf im Beispiel rund 5.040 € mehr Zinsen.

  • So rechnen SieMonate nach der freien Zeit × Aufschlag je Monat. Mit 0,012 Prozentpunkten und 12 freien Monaten kosten 36 Monate Vorlauf 0,288 Prozentpunkte. So rechnet auch das Beispiel auf Sparkasse.de.
  • Wann es sich rechnetWenn der Zins bis zur Auszahlung um mehr als den Aufschlag steigt, im Beispiel um mehr als 0,288 Prozentpunkte. Fällt er, zahlen Sie trotzdem den vereinbarten Satz.
  • Kurz vor Ablauf oft ohneRund 12 Monate vor Ablauf stimmen viele Banken altes und neues Darlehen so ab, dass weder Forward-Aufschlag noch Bereitstellungszinsen anfallen (Finanztip).
Mit eigener Restschuld rechnen
Mehrzinsen in 10 Jahren bei 36 Monaten Vorlauf +5.036 € 200.000 € Restschuld, 3,42 % plus 0,288 Pkt., Rate +48 € im Monat
12 Monate Vorlauf, +0,000 Pkt.
0 €
24 Monate Vorlauf, +0,144 Pkt.
+2.520 €
36 Monate Vorlauf, +0,288 Pkt.
+5.036 €
48 Monate Vorlauf, +0,432 Pkt.
+7.549 €
60 Monate Vorlauf, +0,576 Pkt.
+10.058 €

Gerechnet mit lib/annuity.ts. Sollzins 3,42 %: Beispielkondition 10 Jahre, Stand 17.09.2026, keine aktuelle Kondition. Aufschlag 0,012 Prozentpunkte je Monat nach 12 freien Monaten: Beispiel einer Direktbank laut Finanztip (Stand 16.09.2026), für alle Vorläufe gleich angesetzt. Andere Banken rechnen mit anderen Sätzen und freien Monaten.

Lohnt sich das?

Forward, Hausbank oder abwarten?

Ob sich ein Forward-Darlehen lohnt, hängt davon ab, wie lange Ihre Zinsbindung noch läuft und wie viel Zinsrisiko Sie tragen können. Drei Wege zum Anschluss im Vergleich.

Weg 1 Zins sofort fest

Forward bei neuer Bank

Sie schließen heute bei einer anderen Bank ab, ausgezahlt wird zum Ablauf. Die Grundschuld wird dann an die neue Bank abgetreten.

  • Zins steht bis zu fünf Jahre vorher fest
  • Wettbewerb zwischen allen Banken
  • Abtretung der Grundschuld bei 200.000 €: rund 350 bis 610 € nach GNotKG
  • Aufschlag je Monat Vorlauf
  • Abnahmepflicht, auch wenn die Zinsen fallen
Weg 2 ohne Bankwechsel

Forward bei der Hausbank

Ihre bisherige Bank vereinbart schon jetzt einen festen Zins für die Zeit nach dem Ablauf.

  • Keine Kosten für die Grundschuld
  • Meist ohne neue Nachweise, wie bei der Prolongation
  • Die zehn Jahre nach § 489 BGB können schon ab der Vereinbarung laufen
  • Die Bank muss Ihnen nicht die besten Konditionen anbieten (BaFin)
  • Ohne Vergleich bleibt offen, ob der Zins marktgerecht ist
Weg 3 ohne Aufschlag

Abwarten bis 12 Monate vorher

Sie vergleichen erst rund ein Jahr vor Ablauf. In diesem Fenster bieten viele Banken Anschlussdarlehen ohne Aufschlag und ohne Bereitstellungszinsen.

  • Kein Forward-Aufschlag
  • Keine frühe Bindung an eine Zusage
  • Steigt der Zins bis dahin, zahlen Sie den höheren Satz
  • Weniger Zeit für Vergleich und Unterlagen

Den Zeitplan vom fünften Jahr vor Ablauf bis zur Ablösung zeigt die Seite Anschlussfinanzierung.

Abnahmepflicht

Nichtabnahme­entschädigung: so rechnet die Bank.

Nehmen Sie das Forward-Darlehen nicht ab, schulden Sie der Bank Schadensersatz für die entgangenen Zinsen, die Nichtabnahmeentschädigung. Wie sie berechnet werden darf, hat der Bundesgerichtshof am 07.11.2000 entschieden (XI ZR 27/00).

Zwei zulässige Methoden

Die Bank darf zwischen Aktiv-Aktiv- und Aktiv-Passiv-Methode wählen. Die Schritte links beschreiben die Aktiv-Passiv-Methode. Lassen Sie sich die Rechnung mit Wiederanlagezins und Abzügen vorlegen.

Vorfälligkeitsentschädigung rechnen
  1. 01 Zinsen, die Sie gezahlt hätten

    Grundlage ist der vereinbarte Sollzins bis zum Ende der geschützten Zinserwartung. Sie endet frühestens mit Ihrer gesetzlichen Kündigungsmöglichkeit, im entschiedenen Fall nach 10 Jahren plus 6 Monaten Frist.

  2. 02 Minus Wiederanlage

    Abgezogen wird die Rendite einer laufzeitgleichen Anlage in sicheren Kapitalmarkttiteln. Die Bank darf mit Hypothekenpfandbriefen rechnen, auch wenn sie das Geld tatsächlich anders verwendet.

  3. 03 Minus ersparte Kosten

    Risiko- und Verwaltungskosten, die der Bank ohne das Darlehen nicht entstehen, mindern den Betrag.

  4. 04 Abgezinst auf heute

    Der Schaden wird auf den Zahlungszeitpunkt abgezinst. Bei Annuitätendarlehen zählt der konkrete Tilgungsverlauf mit dem vereinbarten Zins.

  5. 05 Bearbeitung als Betrag

    Ein Entgelt für die Berechnung darf die Bank nur als absoluten Betrag schätzen, nicht als Prozentsatz des Darlehens.

Rechte und Fristen

Kündigung, Widerruf und Bereitstellungs­zinsen.

Für Forward-Darlehen gelten dieselben Schutzrechte wie für jedes Immobiliendarlehen. Beim Forward verdienen drei Punkte besondere Aufmerksamkeit: der Beginn der Zehn-Jahres-Frist, das Widerrufsrecht und die Bereitstellungszinsen.

Kündigung nach zehn Jahren

Ein Darlehen mit festem Sollzins können Sie in jedem Fall zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang mit sechs Monaten Frist kündigen. Dieses Recht lässt sich vertraglich nicht ausschließen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 BGB).

Beim Forward-Darlehen kommt es darauf an, bei wem Sie abschließen. Wird nach dem Empfang eines Darlehens eine neue Vereinbarung über Sollzins oder Rückzahlung getroffen, tritt laut Gesetz der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Empfangs. Das betrifft das Forward-Angebot Ihrer bisherigen Bank: Die zehn Jahre können dann ab der Unterschrift laufen, die Forward-Phase zählt mit, und das Kündigungsrecht greift früher. Bei einer neuen Bank ist das Forward-Darlehen ein neues Darlehen, maßgeblich ist der vollständige Empfang, also die Auszahlung.

Lassen Sie sich im Zweifel schriftlich bestätigen, ab wann die Frist läuft. Mehr zur Kündigung unter Umschuldung.

Widerruf innerhalb von 14 Tagen

Auch ein Forward-Darlehen ist ein Verbraucherdarlehen. Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§ 495 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB). Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen erlischt das Widerrufsrecht auch bei fehlerhafter Belehrung spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 356b Abs. 2 BGB).

Beim Forward-Darlehen liegt die Auszahlung oft weiter in der Zukunft. Wer kurz vor der Auszahlung nicht mehr abnehmen will, kann sich deshalb in der Regel nicht auf den Widerruf stützen.

Bereitstellungszinsen beim Forward

Bereitstellungszinsen berechnet die Bank für ein zugesagtes, aber noch nicht abgerufenes Darlehen, sobald die bereitstellungsfreie Zeit vorbei ist. Genannt werden meist rund 0,25 Prozent pro Monat, frei sind je nach Bank 2 bis 12 Monate (mehr unter Bereitstellungszinsen).

Beim echten Forward-Darlehen kostet der Vorlauf den Aufschlag je Monat. Beim unechten überbrückt die Bank die Wartezeit über die bereitstellungszinsfreie Zeit. Rund 12 Monate vor Ablauf stimmen viele Banken altes und neues Darlehen so ab, dass weder Aufschlag noch Bereitstellungszinsen anfallen (Finanztip).

Grundschuld beim Bankwechsel

Schließen Sie das Forward-Darlehen bei einer anderen Bank ab, wird zum Ablauf die Grundschuld an sie abgetreten. Nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz kostet das bei 200.000 € Grundschuld rund 350 bis 610 € für Notar und Grundbuch.

Ihre bisherige Bank ist nicht verpflichtet, Ihnen die besten Konditionen anzubieten (BaFin). Vergleichen Sie deshalb auch dann, wenn Sie bleiben wollen.

Angebote vergleichen
Häufige Fragen

Fragen zum Forward-Darlehen.

Was Leser dieser Seite am häufigsten wissen wollen.

0800 707 4000

Ein Forward-Darlehen ist eine Anschlussfinanzierung, die Sie heute abschließen und die erst zum Ende Ihrer jetzigen Zinsbindung ausgezahlt wird, bis zu fünf Jahre später. Der Zins steht ab Vertragsschluss fest. Dafür verlangen die meisten Banken einen Aufschlag je Monat Vorlauf, und Sie verpflichten sich, das Darlehen abzunehmen.

Das legt jede Bank selbst fest. Finanztip nennt 0 bis 0,017 Prozentpunkte je Monat Vorlauf, die ersten 12 Monate häufig ohne Aufschlag (Stand 16.09.2026). Interhyp nennt etwa 0,01 bis 0,03 Prozentpunkte je Monat. Bundesbank und BaFin veröffentlichen keine Werte. Alle Angaben mit Stand stehen in der Tabelle oben.

Bis zu fünf Jahre vor Ablauf der Zinsbindung, nennt die BaFin, Finanztip spricht von bis zu 60 Monaten. Manche Anbieter haben einen Mindestvorlauf, Schwäbisch Hall etwa sieben Monate für das eigene Produkt.

Dann schulden Sie der Bank Schadensersatz, die Nichtabnahmeentschädigung. Nach dem BGH (Urteil vom 07.11.2000, XI ZR 27/00) darf die Bank die Zinsen ansetzen, die Sie bis zur frühesten gesetzlichen Kündigungsmöglichkeit gezahlt hätten, abzüglich der Rendite einer Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefen und ersparter Kosten, abgezinst auf den Zahlungstag.

Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss können Sie widerrufen. Danach gilt das Kündigungsrecht nach § 489 BGB: zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang, mit sechs Monaten Frist. Beim Forward-Angebot Ihrer bisherigen Bank kann die Frist schon ab der neuen Vereinbarung laufen.

Beim unechten Forward-Darlehen beginnt die Zinsbindung schon mit dem Vertrag, nicht mit der Auszahlung. Die Wartezeit überbrückt die Bank über eine bereitstellungszinsfreie Zeit, ein Monatsaufschlag fällt nicht an. Dafür ist die Zinsbindung nach der Auszahlung um den Vorlauf kürzer: Bei 12 Monaten Vorlauf und 10 Jahren Bindung bleiben 9 Jahre Zinssicherheit.

Wenn der Zins bis zur Auszahlung stärker steigt als der Aufschlag. Bei 36 Monaten Vorlauf, 0,012 Prozentpunkten je Monat und 12 freien Monaten liegt die Schwelle bei 0,288 Prozentpunkten. Ob der Zins steigt, weiß bei Abschluss niemand: Sie kaufen Planungssicherheit, keine Rendite. Veröffentlichte Prognosen vergleicht die Seite Bauzinsen Prognose.

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