AblaufRatgeber

Ablauf beim Hauskauf: In neun Schritten vom Budget zum Schlüssel

Ab dem Notartermin geben Gesetz und Notar die Reihenfolge vor, davor liegt vieles in Ihrer Hand. Welche Schritte ein Hauskauf hat, wer wann handelt und welche Fristen gelten.

Mann steht mit dem Smartphone vor der offenen Haustür seines neuen Hauses
Inhalt
  1. Phase 1: Budget und Finanzierung vorbereiten
  2. Phase 2: Immobilie finden und prüfen
  3. Phase 3: Finanzierung abschließen und Kaufvertrag beurkunden
  4. Phase 4: Vollzug, Kaufpreis und Übergabe
  5. Wie lange dauert ein Hauskauf?
  6. Sonderfälle: Wohnung, Neubau, vermietetes Haus
  7. Fazit: Die Reihenfolge schützt Sie
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Hauskauf läuft in neun Schritten und vier Phasen ab: vorbereiten, finden und prüfen, finanzieren und beurkunden, Vollzug und Übergabe.
  • Klären Sie Budget und Finanzierung vor der Suche. Die Nebenkosten von rund 5 bis 12 Prozent des Kaufpreises zahlen Sie in der Regel aus Eigenkapital.
  • Der Kaufvertrag ist nur mit notarieller Beurkundung wirksam. Kaufen Sie von einem Unternehmer, bekommen Sie den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin.
  • Den Kaufpreis überweisen Sie erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars, niemals bar. Die Grunderwerbsteuer ist einen Monat nach dem Bescheid fällig.
  • Eigentümer werden Sie erst mit dem Eintrag im Grundbuch, nicht mit der Schlüsselübergabe.

Ein Haus kauft man selten mehr als einmal im Leben, und entsprechend unvertraut ist der Weg dorthin. Zwischen der ersten Besichtigung und dem Tag, an dem Ihr Name im Grundbuch steht, liegen Gespräche mit der Bank, ein Vertrag beim Notar, mehrere Zahlungen und eine Reihe von Behörden, die mitreden. Wer die Reihenfolge kennt, unterschreibt nichts zu früh und zahlt nichts zu spät.

Der Ablauf lässt sich in neun Schritte gliedern, die in vier Phasen zusammenfallen. In den ersten beiden Phasen bestimmen Sie das Tempo: Sie klären Ihr Budget, suchen und prüfen. Ab dem Notartermin läuft vieles nach festen Regeln, die der Notar für Käufer und Verkäufer gleichermaßen überwacht. Dieser Artikel geht die Phasen der Reihe nach durch.

Phase 1: Budget und Finanzierung vorbereiten

Am Anfang steht die Frage, welcher Kaufpreis zu Ihrem Einkommen, Ihren laufenden Ausgaben und Ihrem Eigenkapital passt. Rechnen Sie dabei nicht nur mit dem Preis im Exposé. Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls ein Makler kommen hinzu, zusammen je nach Bundesland rund 5 bis 12 Prozent des Kaufpreises. Diese Nebenkosten zahlen Käufer in der Regel aus Eigenkapital. Planen Sie außerdem eine Reserve für Umzug und erste Reparaturen ein.

Mit diesem Rahmen gehen Sie zur Bank oder zu einem Finanzierungsvermittler und lassen die Finanzierung vorab prüfen. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Kreditwürdigkeit eingehend zu prüfen, und will dafür Nachweise zu Einkommen, Vermögen und laufenden Krediten sehen. Welche das sind, steht im Ratgeber Unterlagen für die Baufinanzierung. Eine vorab geprüfte Finanzierung zeigt Ihnen, wo Ihre Grenze liegt, und Verkäufern, dass Sie ernsthaft kaufen können.

Planen Sie Förderkredite in dieser Phase mit ein. Für das KfW-Programm Wohneigentum für Familien sprechen Sie vor dem Kaufvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner, denn über ihn beantragen Sie den Kredit. Wer erst nach der Unterschrift an die Förderung denkt, hat sie in diesem Programm in der Regel verpasst.

Erst rechnen, dann besichtigenDer Budgetrechner zeigt, welcher Kaufpreis zu Ihrer Rate passt, der Kaufnebenkostenrechner die Nebenkosten für Ihr Bundesland.

Phase 2: Immobilie finden und prüfen

Bei der Besichtigung müssen Verkäufer oder Makler Ihnen spätestens den Energieausweis vorlegen. Er gibt einen ersten Hinweis auf den Energiebedarf des Hauses. Bei älteren Häusern lohnt sich ein Bausachverständiger, der mit Ihnen durch das Haus geht. Ein Gutachten kostet meist 1.000 bis 2.000 Euro. Das ist gut angelegtes Geld, denn die Gewährleistung für Sachmängel wird im Kaufvertrag über eine gebrauchte Immobilie in der Regel ausgeschlossen. Was Sie nach dem Kauf finden, tragen Sie selbst.

Klären Sie früh, was mitverkauft wird, etwa die Einbauküche oder Möbel. Solches Inventar gehört später mit seinem Wert in den Kaufvertrag. Achten Sie auch darauf, dass Preis und Wert zusammenpassen: Die Bank orientiert sich am Wert der Immobilie, nicht am vereinbarten Preis. Wie dieser Wert ermittelt wird, erklärt der Lexikonartikel zum Verkehrswert.

Was im Grundbuch steht

Vor dem Vertrag sieht der Notar das Grundbuch ein. Abteilung I nennt den Eigentümer, Abteilung II Lasten und Beschränkungen wie Wege- oder Wohnrechte, Abteilung III die Grundschulden. Sie selbst dürfen es einsehen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Einen Grundbuchauszug bekommen Sie beim Grundbuchamt oder über einen Notar.

Nicht alles steht im GrundbuchÖffentlich-rechtliche Pflichten gegenüber der Bauaufsicht, etwa eine Zufahrt für das Nachbargrundstück zu dulden, stehen im Baulastenverzeichnis. Sie binden auch jeden Käufer. Bayern kennt keine Baulast.

Phase 3: Finanzierung abschließen und Kaufvertrag beurkunden

Haben Sie eine Immobilie gefunden, erstellt die Bank mit den Objektunterlagen und dem Vertragsentwurf ihr Angebot. Vergleichen Sie mehrere Angebote, bevor Sie sich festlegen. Den Darlehensvertrag unterschreiben Sie vor dem Notartermin, damit das Geld bereitsteht, wenn der Kaufpreis fällig wird. Als Sicherheit verlangt die Bank in der Regel eine Grundschuld an erster Rangstelle im Grundbuch.

Den Vertragsentwurf prüfen

Der Notar entwirft den Kaufvertrag neutral für beide Seiten. Kaufen Sie von einem Unternehmer, etwa einem Bauträger, soll er Ihnen den Text in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen. Lesen Sie den Entwurf Zeile für Zeile. Prüfen Sie vor allem den Kaufpreis, den Übergabetermin, mitverkauftes Inventar und die Regeln zu bekannten Mängeln. Fragen klären Sie am besten vorab mit dem Notar.

Alle Absprachen gehören in die UrkundeVereinbarungen außerhalb der notariellen Urkunde sind unwirksam und können den ganzen Vertrag gefährden. Was Sie mit dem Verkäufer mündlich besprochen haben, muss im Vertrag stehen.

Der Notartermin

Ein Kaufvertrag über ein Grundstück ist nur wirksam, wenn ein Notar ihn beurkundet. Im Termin weisen sich Käufer und Verkäufer amtlich aus. Der Notar liest den Vertrag vollständig vor, erklärt ihn und beantwortet Fragen. Meist erklären beide Seiten im selben Termin die Auflassung, also die Einigung, dass das Eigentum übergehen soll. Für Ihre Bank beurkundet der Notar zusätzlich die Grundschuld. Kaufen Sie zu zweit, legen Sie vorher fest, wer zu welchem Anteil Eigentümer wird. Was Notar und Grundbuch kosten, zeigt der Ratgeber Notarkosten beim Hauskauf.

Phase 4: Vollzug, Kaufpreis und Übergabe

Nach der Unterschrift übernimmt der Notar den Vollzug. Er arbeitet eine feste Reihenfolge ab, damit Sie nicht zahlen, bevor Ihr Erwerb gesichert ist.

  1. Vormerkung beantragen: Die Auflassungsvormerkung im Grundbuch sichert Ihren Anspruch auf das Eigentum. Verkauft oder belastet der Verkäufer danach, ist das Ihnen gegenüber unwirksam.
  2. Genehmigungen und Löschungen einholen: Der Notar holt die Löschungsbewilligungen für alte Grundschulden des Verkäufers und die Erklärung der Gemeinde zu ihrem Vorkaufsrecht ein.
  3. Finanzamt informieren: Notare müssen jeden Grundstückskauf dem Finanzamt anzeigen. Es schickt Ihnen den Bescheid über die Grunderwerbsteuer.
  4. Fälligkeit mitteilen: Liegen alle Voraussetzungen vor, schreibt der Notar Ihnen, dass der Kaufpreis fällig ist.

Erst jetzt überweisen Sie den Kaufpreis. Bargeld ist beim Immobilienkauf als Zahlungsmittel verboten, der Notar braucht einen Nachweis der unbaren Zahlung. Die Grunderwerbsteuer zahlen Sie innerhalb eines Monats nach dem Bescheid. Welche Nebenkosten wann fällig werden, zeigt der Ratgeber Nebenkosten beim Hauskauf.

Schlüssel und Grundbuch

Den Schlüssel bekommen Sie zu dem Termin, den der Kaufvertrag nennt, meist mit der Zahlung des Kaufpreises. Ab der Übergabe gehören Ihnen die Nutzungen, und Sie tragen die Lasten, etwa die Grundsteuer. Halten Sie Zählerstände und Zustand in einem Übergabeprotokoll fest. Die Gebäudeversicherung des Verkäufers geht auf Sie über, kündigen können Sie sie innerhalb eines Monats nach dem Erwerb.

Eigentümer im rechtlichen Sinn werden Sie erst mit der Umschreibung im Grundbuch. Der Notar beantragt sie in der Regel erst, wenn der Kaufpreis bezahlt ist. Das Grundbuchamt trägt Sie ein, sobald das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat, und die setzt in der Regel voraus, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt ist.

Wie lange dauert ein Hauskauf?

Eine feste Gesamtdauer gibt es nicht. Wie lange Suche und Finanzierung dauern, hängt vom Markt und von Ihren Unterlagen ab. Ab dem Notartermin geben dagegen gesetzliche Fristen das Tempo vor.

SchrittFristGrundlage
Vertragsentwurf beim Kauf vom Unternehmerin der Regel 2 Wochen vor dem Termin§ 17 Abs. 2a BeurkG
Vorkaufsrecht der Gemeindebis 3 Monate nach Mitteilung des Vertrags§ 28 BauGB
Grunderwerbsteuer1 Monat nach dem Bescheid§ 15 GrEStG
Kündigung der Gebäudeversicherung1 Monat nach dem Erwerb§ 96 VVG
Umschreibung im Grundbuchzuweilen mehrere MonateLandesnotarkammer Bayern

Ohne Nachweis, dass die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt oder keines hat, trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein. Einziehen können Sie trotzdem meist schon ab der Übergabe, denn die regelt der Kaufvertrag unabhängig vom Grundbuch.

Sonderfälle: Wohnung, Neubau, vermietetes Haus

Der Grundablauf bleibt in allen Fällen gleich. Je nach Objekt kommen aber eigene Schritte und Risiken hinzu.

Eigentumswohnung

Sie kaufen Sondereigentum an der Wohnung und einen Anteil am Gemeinschaftseigentum wie Dach und Treppenhaus. Was wem gehört und wer welche Kosten trägt, legt die Teilungserklärung fest. Lesen Sie außerdem die Protokolle und Beschlüsse der letzten Eigentümerversammlungen, denn an gefasste Beschlüsse sind Sie gebunden. Prüfen Sie das Hausgeld, die Rücklage und mögliche Rückstände.

Neubau vom Bauträger

Grundstück und Bauleistung stehen in einem Vertrag, der vollständig beurkundet wird. Sie zahlen in bis zu sieben Raten nach Baufortschritt, wie es die Makler- und Bauträgerverordnung vorsieht. Die erste Rate wird frühestens fällig, wenn unter anderem Ihre Vormerkung eingetragen und die Baugenehmigung erteilt ist. Für die rechtzeitige Fertigstellung leistet der Bauträger eine Sicherheit von 5 Prozent des Kaufpreises.

Vermietetes Haus

Ein bestehendes Mietverhältnis endet nicht mit dem Verkauf, Sie übernehmen es. Wegen Eigenbedarf kündigen können Sie erst, wenn Sie im Grundbuch stehen, in einigen Fällen gilt zusätzlich eine Sperrfrist von drei bis zehn Jahren. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung kann der Mieter ein Vorkaufsrecht haben.

Bauplatz

Fragen Sie bei der Gemeinde nach, ob das Grundstück erschlossen ist und ob noch Erschließungskosten offen oder Maßnahmen geplant sind. Wird eine noch nicht vermessene Teilfläche verkauft, erkennen Käufer und Verkäufer das Ergebnis der Vermessung später beim Notar an.

Fazit: Die Reihenfolge schützt Sie

Der Ablauf beim Hauskauf wirkt kompliziert, folgt aber einer klaren Logik: erst das Budget, dann die Immobilie, dann die Finanzierung, dann der Vertrag. Nach dem Notartermin sorgt der Notar dafür, dass Geld erst fließt, wenn Ihr Erwerb gesichert ist. Was Sie selbst in der Hand haben, liegt davor: dass die Finanzierung zum Termin steht und alle Absprachen im Vertrag landen. Lassen Sie Ihre Finanzierung deshalb prüfen, bevor Sie verhandeln. Ein Finanzierungsspezialist vergleicht die Angebote mehrerer Banken und sagt Ihnen, welche Unterlagen noch fehlen.

Quellen

  1. Landesnotarkammer Bayern und Bayerischer Notarverein, Broschüre „Vom Wunsch zur Wirklichkeit“, Stand November 2024, abgerufen am 13.10.2026
  2. Bundesnotarkammer, Glossar Grundstückskaufverträge, abgerufen am 13.10.2026
  3. § 311b BGB, Form von Grundstücksverträgen
  4. § 17 Beurkundungsgesetz, Entwurf zwei Wochen vor der Beurkundung
  5. § 925 BGB, Auflassung
  6. § 12 Grundbuchordnung, Einsicht in das Grundbuch
  7. § 80 Abs. 4 Gebäudemodernisierungsgesetz, Energieausweis bei der Besichtigung
  8. § 28 Baugesetzbuch, Vorkaufsrecht der Gemeinde
  9. §§ 15, 18 und 22 Grunderwerbsteuergesetz, Fälligkeit, Anzeige, Unbedenklichkeitsbescheinigung
  10. § 16a Geldwäschegesetz, Verbot von Barzahlungen beim Immobilienkauf
  11. § 446 BGB, Übergang von Nutzungen und Lasten
  12. §§ 95 und 96 Versicherungsvertragsgesetz, Gebäudeversicherung beim Verkauf
  13. KfW, Wohneigentum für Familien (300), Ablauf der Antragstellung, abgerufen am 13.10.2026
  14. Finanztip, Nebenkosten beim Hauskauf (Kosten für Gutachter), Stand 09.01.2026, abgerufen am 13.10.2026
Porträt Christoffer Riefenstahl
Verantwortlich für diesen Artikel Christoffer Riefenstahl Vorstand, Eigenheim-Finanzierung & Baufinanzierung Vergleichsportal AG

Geschrieben von der Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de. Die Redaktion erklärt Baufinanzierung so, dass Sie selbst nachrechnen können: jede Zahl mit Quelle, Rechenwege offen, Zinsangaben als Beispielkondition mit Stand.

So arbeitet die Redaktion
Zeitstrahl

Ablauf beim Hauskauf in neun Schritten.

Klicken Sie sich durch die Schritte. Zu jedem sehen Sie, wer handelt und welche Frist gilt.

Schritt 1 von 9 · Vorbereiten

Budget und Eigenkapital klären

Rechnen Sie aus, welcher Kaufpreis zu Einkommen, Ausgaben und Eigenkapital passt. Planen Sie dabei die Nebenkosten von rund 5 bis 12 Prozent des Kaufpreises ein: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler kommen in der Regel aus Eigenkapital.

Behalten Sie zusätzlich eine Reserve für Umzug und erste Reparaturen.

Budget berechnen
Schritt 2 von 9 · Vorbereiten

Finanzierung vorab prüfen lassen

Lassen Sie Ihre Finanzierung prüfen, bevor Sie verhandeln. Eine Bestätigung der Bank zeigt Verkäufern, dass Sie kaufen können, und Ihnen, wo Ihre Grenze liegt.

Planen Sie Förderkredite früh ein: Für das KfW-Programm Wohneigentum für Familien sprechen Sie vor dem Kaufvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner, über den Sie den Kredit auch beantragen.

Welche Unterlagen die Bank braucht
Schritt 3 von 9 · Finden und prüfen

Immobilie suchen und besichtigen

Verkäufer oder Makler müssen Ihnen spätestens bei der Besichtigung den Energieausweis vorlegen. Ziehen Sie bei älteren Häusern einen Bausachverständigen hinzu: Die Gewährleistung für Sachmängel wird im Kaufvertrag in der Regel ausgeschlossen.

Klären Sie früh, was mitverkauft wird, etwa Küche oder Inventar. Das gehört später mit Wert in den Vertrag.

Schritt 4 von 9 · Finden und prüfen

Grundbuch und Unterlagen prüfen

Das Grundbuch zeigt in Abteilung I den Eigentümer, in Abteilung II Lasten wie Wege- oder Wohnrechte und in Abteilung III Grundschulden. Der Notar sieht es vor dem Vertrag ein. Selbst einsehen darf, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO).

Bei einer Wohnung lesen Sie zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Hausgeld und Instandhaltungsrücklage.

Schritt 5 von 9 · Finanzieren und beurkunden

Finanzierung abschließen

Mit Objektunterlagen und Vertragsentwurf erstellt die Bank ihr Angebot. Vergleichen Sie mehrere Banken und unterschreiben Sie den Darlehensvertrag vor dem Notartermin, damit das Geld bei Fälligkeit bereitsteht.

Die Bank verlangt als Sicherheit meist eine Grundschuld an erster Rangstelle im Grundbuch.

Baufinanzierung vergleichen
Schritt 6 von 9 · Finanzieren und beurkunden

Kaufvertragsentwurf prüfen

Der Notar entwirft den Vertrag neutral für beide Seiten. Kaufen Sie von einem Unternehmer, etwa einem Bauträger, soll er Ihnen den Text in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung geben (§ 17 Abs. 2a BeurkG).

Prüfen Sie Kaufpreis, Übergabetermin, mitverkauftes Inventar und Regelungen zu bekannten Mängeln. Fragen klären Sie am besten vor dem Termin.

Schritt 7 von 9 · Finanzieren und beurkunden

Notartermin und Beurkundung

Ein Kaufvertrag über ein Grundstück ist nur mit notarieller Beurkundung wirksam (§ 311b BGB). Der Notar liest den Vertrag vollständig vor, erklärt ihn und beantwortet Fragen. Beide Seiten weisen sich amtlich aus.

Für Ihre Bank beurkundet der Notar zusätzlich die Grundschuld. Die Notarrechnung kommt nach der Beurkundung.

Was der Notar kostet
Schritt 8 von 9 · Vollzug und Übergabe

Vormerkung, Steuer und Kaufpreis

Der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung, die das Haus für Sie sichert, holt Löschungsbewilligungen und die Erklärung der Gemeinde zum Vorkaufsrecht ein und zeigt den Kauf dem Finanzamt an. Die Grunderwerbsteuer ist einen Monat nach dem Bescheid fällig (§ 15 GrEStG).

Den Kaufpreis zahlen Sie erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars, per Überweisung. Bargeld ist beim Immobilienkauf als Zahlungsmittel verboten (§ 16a GwG).

Wann welche Nebenkosten fällig werden
Schritt 9 von 9 · Vollzug und Übergabe

Übergabe und Eintrag als Eigentümer

Den Schlüssel bekommen Sie zu dem Termin, den der Kaufvertrag regelt, meist mit der Kaufpreiszahlung. Ab dann gehören Ihnen die Nutzungen, und Sie tragen die Lasten wie die Grundsteuer (§ 446 BGB). Halten Sie Zählerstände und Zustand in einem Übergabeprotokoll fest.

Eigentümer werden Sie erst mit der Umschreibung im Grundbuch. Sie setzt voraus, dass Kaufpreis und Grunderwerbsteuer bezahlt sind und das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat (§ 22 GrEStG).

Checkliste

Hauskauf-Checkliste zum Abhaken.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet.

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0800 707 4000

In neun Schritten: Budget klären, Finanzierung vorab prüfen, besichtigen, Grundbuch und Unterlagen prüfen, Finanzierung abschließen, Vertragsentwurf prüfen, Notartermin, dann Vormerkung, Steuer und Kaufpreis und zuletzt Übergabe und Eintrag als Eigentümer.

Erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars. Er verschickt sie, wenn Ihr Erwerb gesichert ist, also unter anderem die Auflassungsvormerkung eingetragen ist und Löschungsunterlagen und die Erklärung zum Vorkaufsrecht vorliegen. Zahlen Sie vorher nichts.

Mit der Umschreibung im Grundbuch. Dafür müssen Kaufpreis und Grunderwerbsteuer bezahlt sein und das Finanzamt muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt haben. Die Übergabe der Schlüssel ist nur der wirtschaftliche Übergang, nicht der rechtliche.

Der Notar übernimmt den Vollzug: Er beantragt die Vormerkung, holt Genehmigungen und Löschungsbewilligungen ein, zeigt den Kauf dem Finanzamt an und meldet die Fälligkeit des Kaufpreises. Sie zahlen Notarrechnung, Grunderwerbsteuer und Kaufpreis.

Rechtlich nicht. Eine vorab geprüfte Finanzierung zeigt aber, welcher Preis realistisch ist, und macht Sie für Verkäufer zum ernsthaften Interessenten. Welche Unterlagen die Bank dafür sehen will, steht im Ratgeber Unterlagen Baufinanzierung.

Typisch ist, dass laut Kaufvertrag der Käufer die Kosten bei Notar und Grundbuchamt trägt, der Verkäufer die Löschung seiner alten Grundschulden. Gegenüber dem Notar haften trotzdem beide. Was wann fällig wird, zeigt der Ratgeber Nebenkosten beim Hauskauf.

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