Lexikon Darlehen und Zinsen

Grundschuld Die Sicherheit Ihrer Bank.

Die Grundschuld ist ein Pfandrecht an Ihrer Immobilie, mit dem die Bank Ihr Darlehen absichert. Sie wird beim Notar bestellt und in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Für 320.000 € Grundschuld kosten Notar und Grundbuchamt zusammen 1.570,34 €.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 13.10.2026
Auf einen Blick

Wie funktioniert eine Grundschuld?

Zahlen Sie Ihr Darlehen nicht zurück, darf sich die Bank aus der Immobilie befriedigen, notfalls durch Zwangsversteigerung. Anders als die Hypothek setzt die Grundschuld keine Forderung voraus (§ 1192 Abs. 1 BGB). Welche Schulden sie sichert, regelt erst die Zweckerklärung mit Ihrer Bank.

Abt. III Ort im Grundbuch Mit Betrag und Gläubiger. Der Rang folgt der Reihenfolge der Eintragung. § 11 GBV, § 879 BGB
Notar Pflicht Die Bewilligung muss öffentlich beglaubigt sein, die Unterwerfung unter die Vollstreckung beurkundet. § 29 GBO, § 794 ZPO
6 Monate Kündigungsfrist Das Kapital einer Sicherungsgrundschuld wird erst nach Kündigung mit sechs Monaten Frist fällig. § 1193 BGB
Nennbetrag bleibt stehen Eingetragen ist der Betrag bei Bestellung. Er sinkt nicht mit Ihrer Restschuld und bestimmt die Gebühren. § 53 GNotKG
Abgrenzung

Grundschuld, Brief oder Hypothek.

Drei Grundpfandrechte, ein Zweck: Sie sichern die Bank über die Immobilie ab. In der Baufinanzierung hat die Grundschuld ohne Brief die Hypothek weitgehend abgelöst.

Buchgrundschuld üblich

Grundschuld ohne Brief

Existiert nur im Grundbuch. Abtretung und Änderungen werden dort eingetragen.

  • Grundbuch berechnet eine volle Gebühr (KV 14121)
  • Bleibt nach Rückzahlung stehen und lässt sich löschen oder abtreten
  • Löschung kostet eine halbe Gebühr extra (KV 14140)
Briefgrundschuld

mit Grundschuldbrief

Die Bank erhält einen Brief. Abgetreten wird mit schriftlicher Erklärung und Übergabe des Briefs, ohne Grundbuch.

  • Abtretung ohne Eintragung möglich (§ 1154 Abs. 1 BGB)
  • Grundbuch berechnet 1,3 statt 1,0 (KV 14120)
  • Wird seltener verwendet
Hypothek

an die Forderung gebunden

Sichert eine bestimmte Forderung und hängt rechtlich an ihr (§ 1113 BGB).

  • Sicherheit und Schuld bilden eine Einheit
  • Sichert nur die Forderung, für die sie bestellt ist
  • In der Baufinanzierung von der Grundschuld abgelöst

Quellen: §§ 1113, 1116, 1154, 1191, 1192 BGB; GNotKG Anlage 1; Sparkasse (Briefgrundschuld seltener), Dr. Klein (Ablösung der Hypothek). Stand 13.10.2026.

Grundschuldbestellung

Grundschuld­bestellung in fünf Schritten.

Die Grundschuldbestellung verbindet Kaufvertrag und Auszahlung: Die Bank zahlt erst, wenn ihre Grundschuld an der vereinbarten Stelle im Grundbuch steht.

Die Bank zahlt aus nach Eintragung
Notarkosten rechnen
  1. Bankformular an den Notar

    Bank, Sie

    Nach der Darlehenszusage stellt die Bank ein Grundschuldbestellungsformular mit Betrag, Gläubiger und gewünschtem Rang. Leiten Sie es früh an den Notar weiter, nicht erst kurz vor der Kaufpreisfälligkeit.

  2. Belastungsvollmacht prüfen

    Notar

    Beim Kauf gehört Ihnen die Immobilie noch nicht. Der Verkäufer erlaubt deshalb im Kaufvertrag, sie schon für Ihre Finanzierung zu belasten. Eine eigene Beurkundungsgebühr fällt dafür nicht an, Kaufvertrag und Vollmacht gelten als derselbe Gegenstand (§ 109 Abs. 1 GNotKG).

  3. Beurkundung

    Sie, Notar

    Sie unterschreiben die Grundschuldurkunde beim Notar. Sie enthält Betrag, Grundschuldzinsen und häufig die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (§ 800 ZPO), mit der die Bank ohne Urteil vollstrecken kann.

  4. Eintragung in Abteilung III

    Notar, Grundbuchamt

    Der Notar beantragt die Eintragung (§ 13 GBO). Das Grundbuchamt trägt die Grundschuld in Abteilung III ein, die Reihenfolge der Anträge bestimmt den Rang (§ 45 GBO).

  5. Auszahlung

    Bank

    Liegt die Eintragung vor, zahlt die Bank aus. Drängt die Zeit, genügt manchen Banken eine Rangbescheinigung des Notars, die eine 0,3-Gebühr kostet (GNotKG KV 25201).

Kosten

Was die Grundschuld kostet.

Notar und Grundbuchamt berechnen je eine volle Gebühr nach Tabelle B, Geschäftswert ist der Nennbetrag der Grundschuld (§ 53 GNotKG). Bei 320.000 €, also 80 Prozent von 400.000 € Kaufpreis:

  • Notar mit UmsatzsteuerBeurkundung 1,0, XML-Strukturdaten 0,2 (höchstens 125 Euro), Post- und Dokumentenpauschale, darauf 19 Prozent: 935,34 €.
  • Grundbuchamt ohne UmsatzsteuerEintragung einer Buchgrundschuld 1,0: 635,00 €. Als Briefgrundschuld 1,3: 825,50 €.
  • Später: LöschungNach der Rückzahlung kostet die Löschung im Grundbuch eine halbe Gebühr, hier 317,50 €, plus Notarkosten für die Beglaubigung.
Mit Kaufpreis rechnen
Grundschuld 320.000 €, ohne Brief 1.570,34 € Notar und Grundbuchamt zusammen
Beurkundung 1,0 (KV 21200)
635,00 €
XML 0,2 (KV 22114)
125,00 €
Auslagen (KV 32001, 32005)
26,00 €
Umsatzsteuer 19 %
149,34 €
Grundbuch 1,0 (KV 14121)
635,00 €
Gesamt
1.570,34 €

Dokumentenpauschale mit 40 Seiten angenommen, wie im Notarkostenrechner. Gebühren nach GNotKG, Stand 13.10.2026.

Tabelle

Kosten nach Grundschuldbetrag.

Notar und Grundbuchamt für die Bestellung, je Betrag einmal als Buchgrundschuld und einmal als Briefgrundschuld.

GrundschuldNotar bruttoGrundbuchSummeSumme mit Brief
100.000 €420,78 €273,00 €693,78 €775,68 €
200.000 €652,12 €435,00 €1.087,12 €1.217,62 €
250.000 €794,92 €535,00 €1.329,92 €1.490,42 €
320.000 €935,34 €635,00 €1.570,34 €1.760,84 €
400.000 €1.113,84 €785,00 €1.898,84 €2.134,34 €
500.000 €1.292,34 €935,00 €2.227,34 €2.507,84 €
600.000 €1.482,74 €1.095,00 €2.577,74 €2.906,24 €

GNotKG KV 21200, 22114, 32001 (40 Seiten), 32005, 32014; Grundbuch KV 14121 (ohne Brief) bzw. 14120 (mit Brief). Stand 13.10.2026.

Vor dem Notartermin

Das prüfen Sie in der Urkunde.

Die Bank gibt die Inhalte vor, der Notar beurkundet sie und berät beide Seiten neutral. Sechs Punkte, die Sie vorher kennen sollten.

Schutz beim Verkauf der Grundschuld

Tritt die Bank die Grundschuld an einen Dritten ab, können Sie ihm alle Einwände aus der Zweckerklärung entgegenhalten (§ 1192 Abs. 1a BGB).

Finanzierung anfragen
  1. 01 Betrag

    Der Nennbetrag steht im Grundbuch und bestimmt die Kosten. Er sinkt nicht mit der Tilgung.

  2. 02 Gläubiger und Rang

    Welche Bank die Grundschuld erhält und an welcher Stelle sie steht. Die finanzierende Bank beansprucht in der Regel den ersten Rang.

  3. 03 Grundschuldzinsen

    Der oft hohe Satz ist nicht Ihr Darlehenszins. Er erweitert den Sicherungsrahmen, etwa für Verzugs- und Vollstreckungskosten.

  4. 04 Unterwerfung

    Mit der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung kann die Bank ohne Urteil vollstrecken (§ 800 ZPO). Die Kündigungsfrist von sechs Monaten gilt trotzdem (§ 1193 BGB).

  5. 05 Persönliche Haftung

    Ob die Bank neben der Immobilie auch auf Ihr übriges Vermögen zugreifen darf.

  6. 06 Zweckerklärung

    Sie legt fest, welche Forderungen die Grundschuld sichert, und steht oft in einem eigenen Bankdokument.

Nach der Rückzahlung

Löschen, stehen lassen oder abtreten.

Ist das Darlehen getilgt, bleibt die Grundschuld im Grundbuch, bis Sie etwas unternehmen. Sie haben drei Wege.

Grundbuch bereinigen

Die Bank erteilt eine Löschungsbewilligung, die notariell beglaubigt sein muss. Sie als Eigentümer stimmen der Löschung zu (§ 27 GBO). Das Grundbuchamt berechnet eine halbe Gebühr, bei 320.000 € sind das 317,50 € (KV 14140).

Für später aufheben

Die Grundschuld erlischt nicht von selbst, wenn das Darlehen getilgt ist. Die Bank stellt Ihnen eine Löschungsbewilligung aus, die Sie aufbewahren. Wollen Sie später wieder finanzieren, kann die stehende Grundschuld ein neues Darlehen absichern, und Sie sparen die Kosten einer neuen Eintragung.

Bankwechsel ohne neue Grundschuld

Bei einer Anschlussfinanzierung oder Umschuldung kann die alte Bank die Grundschuld an die neue abtreten. Bei der Buchgrundschuld braucht es dafür Einigung und Eintragung (§§ 873, 1154 Abs. 3, 1192 BGB).

Grundschuld für sich selbst

Eine Grundschuld kann auch für den Eigentümer selbst bestellt werden (§ 1196 BGB). Sie gehört dann Ihnen und lässt sich später an eine Bank abtreten, wenn Sie wieder ein Darlehen brauchen.

Lexikon

VerwandteBegriffe.

Häufige Fragen

Fragen zu Grundschuld.

Kurz beantwortet, Beträge nach GNotKG gerechnet.

0800 707 4000

Ein im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht an Ihrer Immobilie. Zahlen Sie das Darlehen nicht, darf die Bank die Immobilie verwerten lassen. Solange Sie zahlen, merken Sie von der Grundschuld nichts.

Sie bleibt eingetragen, denn sie erlischt nicht von selbst. Die Bank gibt Ihnen eine Löschungsbewilligung, mit der Sie die Grundschuld löschen lassen, für einen neuen Kredit stehen lassen oder an eine andere Bank abtreten können.

Notar und Grundbuchamt zusammen 431,56 €: Notar mit Auslagen und Umsatzsteuer 266,56 €, Grundbuchamt 165,00 € (Buchgrundschuld). Andere Beträge rechnet der Notarkostenrechner.

Ja. Das Grundbuchamt trägt nur ein, wenn die Bewilligung öffentlich beglaubigt ist (§ 29 GBO). Enthält die Urkunde die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, muss sie sogar beurkundet werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO).

Die Hypothek hängt an einer bestimmten Forderung (§ 1113 BGB). Die Grundschuld setzt keine Forderung voraus (§ 1192 Abs. 1 BGB), welche Schulden sie sichert, regelt die Zweckerklärung. Deshalb kann sie nach der Rückzahlung für ein neues Darlehen weiterverwendet werden.

Den Betrag gibt die Bank im Grundschuldformular vor. Der Nennbetrag bleibt eingetragen, auch wenn Ihre Restschuld sinkt, und er bestimmt die Gebühren von Notar und Grundbuchamt (§ 53 GNotKG). Jeder Euro mehr Grundschuld kostet also mehr Gebühren.

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