Grundschuld ohne Brief
Existiert nur im Grundbuch. Abtretung und Änderungen werden dort eingetragen.
- Grundbuch berechnet eine volle Gebühr (KV 14121)
- Bleibt nach Rückzahlung stehen und lässt sich löschen oder abtreten
- Löschung kostet eine halbe Gebühr extra (KV 14140)
