KfW 297 und 298: Klimafreundlicher Neubau gefördert
Bis zu 150.000 € je Wohneinheit als zinsverbilligter Kredit für alle, die klimafreundlich neu bauen oder einen solchen Neubau als Erste kaufen. Welche Nummer für Sie gilt, welche Förderstufen es gibt und was der Zinsvorteil in Euro bringen kann.
Inhalt
- KfW 297 und 298 sind zinsverbilligte Förderkredite für klimafreundliche Neubauten. Gefördert werden der Bau und der Ersterwerb binnen 12 Monaten nach der Bauabnahme.
- KfW 297 ist für Privatpersonen, die selbst einziehen. KfW 298 ist für Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und andere Antragsteller.
- Je Wohneinheit gibt es bis 100.000 € (Effizienzhaus 40 mit Treibhausgas-Grenze) oder bis 150.000 € mit Qualitätssiegel QNG. Die befristete Stufe Effizienzhaus 55 bringt bis 100.000 €, Antragseingang längstens am 31.12.2026.
- Der Antrag läuft über Bank, Sparkasse oder Vermittler vor dem Bau- oder Kaufvertrag, mit Bestätigung einer Energieeffizienz-Expertin.
- Kombinierbar mit dem KfW-Kredit 124, nicht mit KfW 300 für dieselbe Wohneinheit.
Wer heute neu baut, muss ohnehin ein sparsames Haus planen. Der Bund verbilligt über die KfW den Kredit dafür, wenn das Gebäude einen besonders hohen Standard erreicht. Das Programm heißt „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ und läuft unter zwei Nummern: 297 und 298. Häufig wird angenommen, die eine Nummer sei für den Bau und die andere für den Kauf. Das stimmt nicht. Beide fördern Neubau und Ersterwerb. Der Unterschied liegt darin, wer den Kredit beantragt und ob er selbst einzieht.
Das Programm ist kein Zuschuss, sondern ein Kredit mit verbilligtem Zins. Wie viel er im Vergleich zu einem Bankdarlehen bringt, hängt vom Abstand der Zinsen am Tag des Antrags ab. Weiter unten rechnen wir das als Szenario durch, ohne einen KfW-Zins zu behaupten.
Was ist der Unterschied zwischen KfW 297 und 298?
Das Merkblatt trennt nach Nutzung und Antragsteller. KfW 297 heißt „private Selbstnutzung“ und ist für natürliche Personen, die das neue Haus oder die neue Wohnung selbst bewohnen. KfW 298 deckt alle anderen ab.
| KfW 297 | KfW 298 | |
|---|---|---|
| Für wen | Privatpersonen, die selbst einziehen | Privatpersonen, die vermieten (auch als Mitglied einer WEG), Wohnungseigentümergemeinschaften, GbR, Einzelunternehmen, Freiberufler, Unternehmen, Genossenschaften, Gemeinnützige, Körperschaften des öffentlichen Rechts |
| Vorhaben | Neubau oder Ersterwerb | Neubau oder Ersterwerb |
| Förderstufen und Beträge | gleich | gleich |
| Antrag | über Finanzierungspartner | über Finanzierungspartner |
Kommunen haben ein eigenes Produkt, die Nummer 498. Bauen Sie ein Mehrfamilienhaus und ziehen selbst in eine Wohnung ein, beantragen Sie diese Einheit über 297 und die übrigen über 298, mit zwei Bestätigungen. Für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder ein Doppelhaus gilt eine Ausnahme: Bewohnen Sie mindestens die Hälfte der Einheiten selbst, läuft alles über 297.
Welche Förderstufen gibt es?
Das Programm kennt drei Stufen. Die Grundstufe ist das „Klimafreundliche Wohngebäude“: Das Haus erreicht Effizienzhaus 40 und hält eine Grenze für Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus ein. Mit einem Nachhaltigkeitssiegel steigt der Kreditbetrag. Daneben gibt es befristet eine Stufe für Effizienzhaus 55.
| Förderstufe | Anforderung | Kredit je Wohneinheit |
|---|---|---|
| Klimafreundliches Wohngebäude | Effizienzhaus 40 plus Treibhausgas-Anforderung im Lebenszyklus | bis 100.000 € |
| Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG | wie oben plus Siegel QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM | bis 150.000 € |
| Effizienzhaus 55 (befristet) | Effizienzhaus 55, keine fossilen Wärmeerzeuger, gültige Baugenehmigung | bis 100.000 € |
In den beiden Effizienzhaus-40-Stufen darf das Haus nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Ein Kaminofen, der für die Heizlast nicht nötig ist und nicht in die Bilanz eingeht, bleibt erlaubt. Für die QNG-Stufe brauchen Sie zusätzlich das Siegel QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM, ausgestellt über eine Zertifizierungsstelle.
Effizienzhaus 55 nur noch bis JahresendeDie Stufe ist befristet: Anträge sind möglich, bis die Mittel verbraucht sind, längstens bis zum Antragseingang bei der KfW am 31.12.2026. Verträge und Baubeginn dürfen nicht vor dem 16.12.2025 liegen, und bei Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Ein gestellter Bauantrag reicht nicht. Der Bund hat die Mittel im Oktober 2026 aufgestockt, laut Bauministerium wurden seit Dezember 2025 rund 52.100 Wohneinheiten gefördert. Was nach dem 31.12.2026 mit der Stufe passiert, ist nicht veröffentlicht.
Die Stufe Effizienzhaus 55 ist in einem Punkt großzügiger: Biomasse ist zulässig, und weder Lebenszyklusanalyse noch QNG werden verlangt. Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie sind ausgeschlossen.
Wie viel Kredit gibt es, mit welcher Laufzeit?
Der Kredit deckt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens den Betrag der Förderstufe je Wohneinheit. Förderfähig sind die Bauwerkskosten, die Fachplanung und die Baubegleitung einschließlich Lebenszyklusanalyse und Zertifizierung. Beim Kauf zählen die Nebenkosten mit. Das Grundstück fördert das Programm nicht. Eigenleistung zählt nur mit den Materialkosten. Gerechnet wird nach der Zahl der neuen oder laut Kaufvertrag erworbenen Wohneinheiten, eine spätere Aufstockung ist nicht möglich.
| Laufzeit | tilgungsfreie Jahre | Zinsbindung |
|---|---|---|
| bis 10 Jahre | endfällig | gesamte Laufzeit |
| bis 10 Jahre | 1 bis 2 | gesamte Laufzeit |
| bis 25 Jahre | 1 bis 3 | 10 Jahre |
| bis 35 Jahre | 1 bis 5 | 10 Jahre |
Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre. Den Kredit rufen Sie binnen 12 Monaten nach der Zusage ab, die Frist verlängert sich ohne Antrag um bis zu 24 Monate. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat an. Zurückzahlen können Sie vorzeitig nur den ganzen Betrag, gegen Vorfälligkeitsentschädigung. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Nach der Zinsbindung macht die KfW ein Angebot zur Verlängerung, dann ohne Verbilligung aus Bundesmitteln.
Was bringt der Förderkredit gegenüber der Bank?
Den Zins der Kredite 297 und 298 veröffentlicht die KfW tagesaktuell, es gilt der Satz am Tag der Zusage oder der bei Antragseingang günstigere. Wir nennen keinen Wert. Was ein Zinsvorteil bringt, lässt sich trotzdem rechnen: Wir nehmen unsere Beispielkondition von 3,42 Prozent für 10 Jahre (Stand 17.09.2026, keine Kondition einer bestimmten Bank) und ziehen einen angenommenen Vorteil ab.
| Darlehen | Zinsen in 10 Jahren zur Beispielkondition | gespart bei 0,5 Punkten Vorteil | gespart bei 1,0 Punkten Vorteil |
|---|---|---|---|
| 100.000 € | 30.394 € | 4.388 € | 8.796 € |
| 150.000 € | 45.592 € | 6.582 € | 13.195 € |
Je 0,5 Prozentpunkte Zinsvorteil sparen Sie auf 100.000 € Kredit in 10 Jahren rund 4.388 € Zinsen. Gerechnet ist ein Annuitätendarlehen mit 2 Prozent anfänglicher Tilgung in beiden Fällen. Das ist ein Szenario, keine Aussage über den tatsächlichen KfW-Zins. Tilgungsfreie Anlaufjahre, die Bereitstellungsprovision und die fehlende Möglichkeit zur Teilrückzahlung müssen Sie in den echten Vergleich einbeziehen. Für die Gesamtfinanzierung hilft der Finanzierungsrechner.
So läuft der Antrag ab
Die KfW vergibt den Kredit nicht direkt. Sie beantragen ihn bei einem Finanzierungspartner, also einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung, und zwar vor Beginn des Vorhabens. Als Beginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags für die Ausführung, beim Ersterwerb der Kauf- oder Bauträgervertrag. Planung und Beratung sind unschädlich.
- Expertin beauftragen: Pflicht ist eine Energieeffizienz-Expertin aus der Expertenliste des Bundes, unabhängig vom ausführenden Unternehmen und gesondert beauftragt. Bei QNG kommen eine Nachhaltigkeitsberatung und eine Zertifizierungsstelle dazu.
- Bestätigung zum Antrag: Die Expertin erstellt sie, Sie unterschreiben sie. Sie ist die Grundlage des Antrags.
- Antrag vor dem Vertrag: Maßgeblich ist der Antragseingang bei der KfW. Verträge mit aufschiebender Bedingung sind vorher erlaubt. Beim Ersterwerb leisten Sie Anzahlungen erst nach Antragseingang.
- Nachweis: Nach dem Bau bestätigt die Expertin die Umsetzung, spätestens 36 Monate nach der vollständigen Auszahlung. Beim Ersterwerb kann der Bauträger oder Fertighaushersteller die Bestätigung ausstellen.
Beim Kauf vom Bauträger haften Sie gegenüber der KfW dafür, dass das Haus die Förderstufe erreicht. Die KfW empfiehlt deshalb eine Haftungsklausel des Verkäufers im Kaufvertrag. Nicht gefördert wird ein verdecktes Bauherrenmodell, bei dem Grundstückskauf und Bauvertrag getrennt werden, obwohl ein einheitlicher Vertrag möglich wäre. Ausgeschlossen sind auch der Kauf zwischen nahestehenden Personen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht. Das Gebäude müssen Sie mindestens 10 Jahre zum Wohnen nutzen. Verkaufen Sie, kann der Kredit auf den neuen Eigentümer übergehen.
Womit lässt sich KfW 297 oder 298 kombinieren?
Weitere Kredite und Zuschüsse sind erlaubt, solange alle zusammen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Für die Praxis wichtig sind drei Fälle.
- Mit KfW 124: ja. Das Beispiel der KfW zeigt eine neue Eigentumswohnung mit QNG-PLUS, finanziert mit 297 über 150.000 € plus dem Wohneigentumsprogramm 124. Der Kredit 124 bringt bis zu 100.000 € und kann Kosten abdecken, die 297 nicht fördert.
- Mit KfW 300: nein. Für dieselbe Wohneinheit schließen beide Merkblätter die Kombination aus. Familien mit Kind und Einkommen unter der Grenze sollten vergleichen: KfW 300 bringt höhere Beträge je Kinderzahl, kennt aber keine Effizienzhaus-55-Stufe.
- Mit Landesförderung: ja. Die Förderprogramme der Länder lassen sich bis zu den förderfähigen Kosten ergänzen, etwa die Eigentumsförderung NRW oder das Z15-Darlehen der L-Bank.
Ausgeschlossen ist außerdem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für dieselbe Maßnahme. Für Vermieter zeigt die KfW ein Beispiel mit acht Wohneinheiten: 298 über 100.000 Euro je Einheit plus der Kredit „Erneuerbare Energien Standard“ (270) für die Heizung. Alle Programme im Vergleich finden Sie in der Förderübersicht zum Hauskauf.
Fazit: Für wen sich KfW 297 und 298 lohnen
Das Programm passt zu allen, die ohnehin auf Effizienzhaus 40 oder bis Jahresende auf Effizienzhaus 55 bauen und einen Teil der Finanzierung zinsverbilligt aufnehmen wollen. Selbstnutzer beantragen 297, Vermieter und Unternehmen 298. Die Beträge sind je Wohneinheit begrenzt, und das Grundstück finanzieren Sie anders. Familien prüfen zuerst, ob KfW 300 mehr bringt, denn beides zusammen geht nicht. Ob sich der Kredit rechnet, entscheidet der Abstand zum Bankzins am Tag des Antrags. Den Vergleich für Ihre Baufinanzierung macht ein Finanzierungsspezialist, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
Quellen
- KfW, Merkblatt Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298), Stand 07/2026, gültig ab 30.07.2026, abgerufen am 04.11.2026
- KfW, Produktseite Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298), abgerufen am 04.11.2026
- KfW, Pressemitteilung vom 19.06.2026: Förderung für Effizienzhaus 55 verlängert, abgerufen am 04.11.2026
- BMWSB, Pressemitteilung vom 09.10.2026: EH55-Plus-Förderung, Bund stockt Mittel auf, abgerufen am 04.11.2026
- KfW, Merkblatt Wohneigentum für Familien (300), Stand 12/2025, abgerufen am 04.11.2026
- KfW, Merkblatt Wohneigentumsprogramm (124), Stand 06/2023, abgerufen am 04.11.2026
- KfW, aktuelle Konditionen der Förderkredite, abgerufen am 04.11.2026
