FörderungRatgeber

NRW.BANK-Förderung: Eigentumsförderung NRW für Kauf und Bau

Bis 184.000 € Grunddarlehen plus 24.000 € je Kind für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen, die in Nordrhein-Westfalen kaufen oder bauen. Wer die Förderung bekommt, wie hoch sie in Ihrer Stadt ist und warum der Antrag vor dem Notartermin liegen muss.

Paar mit Hausschlüssel vor einem Haus mit Klinkerfassade
Inhalt
  1. Wie hoch ist die Eigentumsförderung NRW?
  2. Was bringt der Tilgungsnachlass?
  3. Wer bekommt die Förderung?
  4. Zinsbindung, Tilgung und Antrag
  5. NRW.BANK.Wohneigentum: Förderung über die Hausbank
  6. Kombination mit KfW-Krediten
  7. Förderung in Ihrer Stadt
  8. Fazit: Für wen sich die NRW-Förderung lohnt
Das Wichtigste in Kürze
  • Die NRW.BANK fördert Wohneigentum über zwei Wege: die öffentliche Eigentumsförderung des Landes für kleine und mittlere Einkommen und das Programm NRW.BANK.Wohneigentum über die Hausbank.
  • Das Grunddarlehen der Eigentumsförderung beträgt 100.000 € bis 184.000 € in Einkommensgruppe A, je nach Kostenkategorie der Gemeinde. Dazu kommen 24.000 € je Kind.
  • Haushalte der Gruppe A erhalten einen Tilgungsnachlass: 10 Prozent auf Grunddarlehen und Familienbonus, 50 Prozent auf die Zusatzdarlehen für den Neubau.
  • Voraussetzungen sind unter anderem 7,5 Prozent Eigenleistung und ein Einkommen unter der Grenze. Den Antrag stellen Sie bei Stadt oder Kreis vor dem Kaufvertrag.
  • Der NRW.Zuschuss Wohneigentum ist seit Juli 2023 beendet. Eine Kombination mit KfW-Krediten ist möglich.

Nordrhein-Westfalen fördert selbst genutztes Wohneigentum stärker als die meisten Bundesländer. Das Geld kommt als Darlehen der NRW.BANK, der Förderbank des Landes. Für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen gibt es die öffentliche Eigentumsförderung nach der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen. Für höhere Einkommen gibt es das Programm NRW.BANK.Wohneigentum. Beide finanzieren einen Teil des Kaufpreises oder der Baukosten günstiger als ein reines Bankdarlehen.

Die Bedingungen sind detailliert, und an einer Stelle unerbittlich: Wer den Kaufvertrag vor dem Antrag unterschreibt, bekommt nichts. Dieser Artikel zeigt, wie hoch die Förderung ist, wer sie bekommt und wie Sie sie mit den KfW-Krediten kombinieren. Zinssätze nennen wir nicht, die NRW.BANK veröffentlicht sie tagesaktuell.

Wie hoch ist die Eigentumsförderung NRW?

Das Grunddarlehen hängt von zwei Dingen ab: von der Kostenkategorie der Gemeinde, in der Sie kaufen oder bauen, und von Ihrer Einkommensgruppe. Kategorie 4 bringt das höchste Darlehen. Gruppe A sind Haushalte unter der gesetzlichen Einkommensgrenze, Gruppe B liegt bis 40 Prozent darüber.

KostenkategorieGruppe AGruppe B
K1100.000 €59.000 €
K2115.000 €69.000 €
K3148.000 €88.000 €
K4184.000 €110.000 €

Die Zuordnung jeder Gemeinde steht in der Anlage zur Förderrichtlinie, eine Übersicht bietet die NRW.BANK. Nach dieser Zuordnung liegen Düsseldorf, Köln, Bonn in Kategorie 4, Wuppertal in Kategorie 3. Auf das Grunddarlehen kommen weitere Bausteine:

  • Familienbonus: 24.000 € je Kind und je Person mit Schwerbehinderung im Haushalt. Ein ärztlich bescheinigtes erwartetes Kind zählt mit.
  • Barrierefreiheit: 11.500 € Zusatzdarlehen bei Neubau oder Ersterwerb, nicht beim Kauf eines gebrauchten Hauses.
  • Neubau: 30.000 € für ein Effizienzhaus 40, bis 25.000 € für die Aufbereitung des Standorts (höchstens 75 Prozent der Kosten), 1,30 Euro je Kilogramm Holz bis 17.000 €.
  • Ergänzungsdarlehen: 2.000 € bis 50.000 €, wenn Sie kein durch Grundschuld gesichertes Hausbankdarlehen bekommen.

Gefördert werden der Bau und der Ersterwerb eines selbst genutzten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sowie der Kauf aus dem Bestand. Grundstücks- und Nebenkosten finanziert die Förderung mit.

Was bringt der Tilgungsnachlass?

Haushalte der Einkommensgruppe A müssen einen Teil des Darlehens nicht zurückzahlen. Nach Nummer 3.6.2 der Förderrichtlinie beträgt der Tilgungsnachlass 10 Prozent auf Grunddarlehen, Familienbonus und das Zusatzdarlehen für Barrierefreiheit, und 50 Prozent auf die Zusatzdarlehen für den Neubau. Er wird bei Beginn der Rückzahlung abgezogen. Gruppe B bekommt keinen Nachlass.

Beispiel: Eine Familie mit 2 Kindern in Einkommensgruppe A kauft in einer Stadt der Kategorie 4.

BausteinKauf aus dem BestandNeubau Effizienzhaus 40
Grunddarlehen K4, Gruppe A184.000 €184.000 €
Familienbonus, 2 Kinder48.000 €48.000 €
Zusatzdarlehen Effizienzhaus 40nicht möglich30.000 €
Förderdarlehen gesamt232.000 €262.000 €
davon Tilgungsnachlass23.200 €38.200 €

Ob die Familie diese Beträge tatsächlich bekommt, prüft die Bewilligungsbehörde: Das Darlehen muss zum Vorhaben passen, und die Belastung muss tragbar sein. Nach allen Raten muss jedem Haushalt monatlich ein Mindestbetrag bleiben, 1.010 € für eine Person, 1.300 € für zwei Personen und 330 € für jede weitere.

Wer bekommt die Förderung?

Entscheidend ist das anrechenbare Haushaltseinkommen nach dem Wohnraumförderungsgesetz NRW. Das ist nicht das Bruttogehalt. Die NRW.BANK zeigt deshalb neben der gesetzlichen Grenze, welches Bruttojahreseinkommen ein Alleinverdiener mit Lohn oder Rente grob haben darf.

HaushaltGrenze Gruppe Abrutto etwaGrenze Gruppe Bbrutto etwa
1 Person23.540 €38.011 €32.956 €52.724 €
2 Personen28.350 €51.777 €39.690 €69.496 €
3 Personen (1 Kind)35.740 €57.074 €50.036 €79.411 €
4 Personen (2 Kinder)43.130 €68.621 €60.382 €95.577 €
5 Personen (3 Kinder)50.520 €80.168 €70.728 €111.743 €

So rechnet die NRW.BANK: Vom Bruttojahreseinkommen zieht sie 1.230 € Werbungskostenpauschale ab, vom Rest pauschal 36 Prozent für Steuern, Renten- und Krankenversicherung. Ein Haushalt mit drei Personen und 49.600 € brutto kommt so auf 48.370 € und dann auf 30.956 €. Das liegt unter der Grenze von 35.740 €, der Haushalt gehört zu Gruppe A. Für Selbstständige, Beamte und Haushalte mit mehreren Einkunftsarten passt diese Faustrechnung nicht. Freibeträge etwa für Kinderbetreuung oder Unterhalt sind darin nicht berücksichtigt.

Weitere Bedingungen: Sie bringen mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten als Eigenleistung ein, angerechnet werden eigenes Geld, ein schuldenfreies Grundstück und Selbsthilfe am Bau. Ausgeschlossen ist, wer bereits angemessenes selbst genutztes Wohneigentum hat oder verwertbares Vermögen über 50 Prozent der Gesamtkosten. Ein gebrauchtes Haus darf beim Übergang nicht mehr vermietet sein. Selbst bewohnen müssen Sie es für die Dauer der Zinsbindung.

Zinsbindung, Tilgung und Antrag

In Gruppe A ist der Zins für 30 Jahre gebunden, in Gruppe B für 5 Jahre. Danach steigt er in Gruppe B auf einen Basiszins plus 2 Prozentpunkte, mit der Möglichkeit einer einmaligen Senkung für 25 Jahre, wenn die Einkommensgrenze weiter eingehalten wird. Getilgt wird mit 1 Prozent im Jahr bei Bau und Ersterwerb und mit 2 Prozent beim Kauf aus dem Bestand. Ab dem dritten Jahr fällt ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent im Jahr an, befristet für Anträge, die bis zum Bewilligungsschluss 2026 bewilligt werden. Nach 5 Jahren können Sie außerplanmäßig tilgen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Eine Bereitstellungsprovision gibt es nicht. Das Darlehen wird nachrangig im Grundbuch gesichert.

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung, die als Bewilligungsbehörde entscheidet. Beim Kauf muss er vor dem notariellen Kaufvertrag gestellt sein, beim Bau vor Baubeginn. Es genügt, dass der Antrag vorher vorliegt. Die Bewilligungsbehörden bewilligen bis zum 30. November des Förderjahres. Wer jetzt beantragt, klärt am besten direkt mit der Stadt, wann über den Antrag entschieden wird. Vorab hilft der Chancenprüfer der NRW.BANK, ein mögliches Förderdarlehen einzuschätzen.

NRW.BANK.Wohneigentum: Förderung über die Hausbank

Deutlich höhere Einkommensgrenzen hat das Eigenprogramm der NRW.BANK. Antragsberechtigt sind Alleinstehende mit bis zu 75.000 € und Paare mit bis zu 100.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen, plus 20.000 € je Kind unter 18. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag laut Steuerbescheid.

  • Betrag: bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten, ohne Mindest- oder Höchstbetrag.
  • Laufzeit: 10 bis 35 Jahre als Annuität mit einem tilgungsfreien Jahr oder 10, 15 oder 20 Jahre endfällig. Die Zinsbindung läuft in der Regel über die gesamte Laufzeit, bei 35 Jahren 10, 15 oder 20 Jahre.
  • Kosten: ab dem dritten Monat nach Vertragsschluss 0,25 Prozent Bereitstellungsprovision pro Monat. Sondertilgungen sind gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich, mindestens 1.000 Euro.
  • Neu: Auch die Anschlussfinanzierung eines bestehenden Immobilienkredits wird gefördert, nicht aber die Ablösung eines NRW.BANK-Darlehens.

Sie dürfen höchstens eine weitere Wohneinheit besitzen, das Objekt muss in NRW liegen. Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank vor Beginn des Vorhabens. Kombinierbar ist das Programm vor allem mit der Landeswohnraumförderung.

Kombination mit KfW-Krediten

Die Förderrichtlinie erlaubt andere Programme, solange alle Mittel zusammen die Gesamtkosten nicht übersteigen. Auch die KfW-Kredite 124, 297, 300 und 308 lassen öffentliche Mittel bis zu den förderfähigen Kosten zu. Typisch ist die Kombination aus Landesdarlehen, KfW-Kredit und Bankdarlehen.

Zwei Fristen nebeneinanderDer KfW-Antrag muss vor dem Kaufvertrag bei der KfW eingehen, der Landesantrag vor dem Kaufvertrag bei der Bewilligungsbehörde vorliegen. Planen Sie den Notartermin erst, wenn beide Anträge gestellt sind.

Der frühere NRW.Zuschuss Wohneigentum, bis zu 10.000 Euro und höchstens 2 Prozent des Kaufpreises für Selbstnutzer, ist seit dem 14.07.2023 beendet. Gefördert wurden nur Erwerbe, die bis einschließlich diesem Tag notariell beurkundet waren. Welche Bundesprogramme es sonst gibt, zeigt die Förderübersicht zum Hauskauf.

Förderung in Ihrer Stadt

Wie hoch das Grunddarlehen in Ihrer Stadt ausfällt, wer vor Ort zuständig ist und wie sich die Förderung zu den Kaufpreisen verhält, zeigen unsere Städteseiten:

Fazit: Für wen sich die NRW-Förderung lohnt

Die Eigentumsförderung NRW lohnt sich vor allem für Familien in Gruppe A: Grunddarlehen, Familienbonus und Tilgungsnachlass ergeben in Kategorie 4 mit 2 Kindern 232.000 € Förderdarlehen, von denen ein Teil gar nicht zurückgezahlt werden muss. In Gruppe B fällt der Nachlass weg, und die Zinsbindung ist mit 5 Jahren kurz. Wer über den Grenzen liegt, prüft NRW.BANK.Wohneigentum. In jedem Fall gilt: Antrag zuerst, dann der Notar. Die Kombination mit KfW-Kredit und Bankdarlehen plant ein Finanzierungsspezialist mit Ihnen im Rahmen der Baufinanzierung.

Quellen

  1. Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land NRW (FRL öff Wohnen NRW 2026), geändert durch RdErl. vom 23.03.2026, gültig ab 03.04.2026, abgerufen am 04.11.2026
  2. NRW.BANK, Produktseite Eigentumsförderung, Neubau oder Kauf, abgerufen am 04.11.2026
  3. NRW.BANK, Einkommensgrenzen in der Wohnraumförderung, Eigentumsförderung (Stand 01.01.2025), abgerufen am 04.11.2026
  4. NRW.BANK, Produktseite NRW.BANK.Wohneigentum, abgerufen am 04.11.2026
  5. NRW.BANK, Presseinformation vom 14.07.2023: NRW.Zuschuss Wohneigentum beendet, abgerufen am 04.11.2026
  6. NRW.BANK, Übersicht der Kostenkategorien, abgerufen am 04.11.2026
  7. NRW.BANK, aktuelle Konditionen, abgerufen am 04.11.2026
  8. KfW, Merkblatt Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298), Stand 07/2026, abgerufen am 04.11.2026
Porträt Christoffer Riefenstahl
Verantwortlich für diesen Artikel Christoffer Riefenstahl Vorstand, Eigenheim-Finanzierung & Baufinanzierung Vergleichsportal AG

Geschrieben von der Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de. Die Redaktion erklärt Baufinanzierung so, dass Sie selbst nachrechnen können: jede Zahl mit Quelle, Rechenwege offen, Zinsangaben als Beispielkondition mit Stand.

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Bereit für den Förderantrag NRW?

Vor dem Antrag bei Stadt oder Kreis sollten diese Punkte geklärt sein. Haken Sie ab, was auf Sie zutrifft.

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Reihenfolge
Förderung prüfen lassen

Quellen: FRL öff Wohnen NRW 2026 (Nr. 1.5, 1.7.2, 3.3, 3.4, 10.2.6), NRW.BANK, abgerufen 04.11.2026.

Häufige Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet.

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0800 707 4000

In der öffentlichen Eigentumsförderung je nach Kostenkategorie der Gemeinde ein Grunddarlehen von 100.000 € bis 184.000 € in Einkommensgruppe A und 59.000 € bis 110.000 € in Gruppe B, dazu 24.000 € je Kind. Beim Programm NRW.BANK.Wohneigentum bis zu 50 Prozent der Kosten, ohne festen Höchstbetrag.

Die Eigentumsförderung beantragen Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, die als Bewilligungsbehörde zuständig ist, und zwar vor dem notariellen Kaufvertrag oder vor Baubeginn. NRW.BANK.Wohneigentum läuft über Ihre Hausbank, ebenfalls vor Beginn des Vorhabens.

Maßgeblich ist das anrechenbare Haushaltseinkommen nach dem Wohnraumförderungsgesetz NRW, nicht das Bruttogehalt. Für eine Familie mit zwei Kindern liegt die Grenze der Gruppe A bei 43.130 €, laut Tabelle der NRW.BANK entspricht das bei einem Alleinverdiener grob 68.621 € brutto im Jahr, bei Ehepaaren 74.871 €. Gruppe B darf bis 40 Prozent darüber liegen.

Nein. Die NRW.BANK hat das Programm am 14.07.2023 beendet. Gefördert wurden nur Erwerbsvorgänge, die bis einschließlich 14.07.2023 notariell beurkundet waren.

Ja. Die Förderrichtlinie erlaubt andere Programme, solange alle Mittel zusammen die Gesamtkosten nicht übersteigen. Beachten Sie zwei Fristen: Der KfW-Antrag muss vor dem Kaufvertrag bei der KfW eingehen, der Landesantrag vor dem Kaufvertrag bei der Stadt.

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