FörderungRatgeber

L-Bank Z15: Eigentumsfinanzierung BW für Familien

Bis 344.500 € zinsverbilligtes Landesdarlehen für eine vierköpfige Familie, die in Baden-Württemberg kauft oder baut. Wer das Z15-Darlehen bekommt, welche Einkommensgrenze seit Oktober gilt und wie Sie es mit KfW und weiteren L-Bank-Programmen kombinieren.

Familie mit Kleinkind auf dem Weg zu ihrem Haus mit Garten
Inhalt
  1. Wer bekommt das Z15-Darlehen?
  2. Wie viel Darlehen gibt es?
  3. Zinsverbilligung, Tilgung und Zuschüsse
  4. Eigenanteil und Eigenleistung
  5. So läuft der Antrag ab
  6. Weitere L-Bank-Programme und Kombination mit KfW
  7. HeimVorteil BW: angekündigt, nicht beschlossen
  8. Förderung in Ihrer Stadt
  9. Fazit: Für wen sich Z15 lohnt
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Z15-Darlehen ist die Basisförderung der L-Bank für Familien, die in Baden-Württemberg ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder bauen und selbst einziehen. Der Zins ist 15 Jahre verbilligt.
  • Der Höchstbetrag richtet sich nach den minderjährigen Kindern: 292.000 € bei einem Kind, 344.500 € bei zwei Kindern, bis 431.000 € bei fünf.
  • Die Einkommensgrenze liegt laut Merkblatt vom 01.10.2026 bei 90.000 € für vier Personen, plus 9.500 € je weitere Person.
  • 24 Monate tilgungsfrei, dann 2,25 Prozent Tilgung im Jahr. Sie brauchen mindestens 15 Prozent Eigenanteil.
  • Der Antrag läuft online über das Förderportal der L-Bank und die Wohnraumförderungsstelle. Den Vertrag unterschreiben Sie erst nach deren Eingangsbestätigung.

In Baden-Württemberg ist die L-Bank für die Wohnraumförderung des Landes zuständig. Ihr wichtigstes Programm für Familien ist die „Eigentumsfinanzierung BW“, kurz Z15-Darlehen. Das Land verbilligt den Zins für 15 Jahre, die ersten zwei Jahre zahlen Sie keine Tilgung. Für Familien mit mittlerem Einkommen kann das einen großen Teil des Kaufpreises abdecken.

Das Programm hat feste Grenzen beim Einkommen, beim Eigenkapital und beim Energiestandard. Und es hat eine strenge Reihenfolge: Wer den Vertrag zu früh unterschreibt, ist ausgeschlossen. Den aktuellen Zinssatz nennen wir nicht, die L-Bank veröffentlicht ihn tagesaktuell.

Wer bekommt das Z15-Darlehen?

Gefördert werden Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind. Es reicht auch, wenn das erste Kind binnen sechs Monaten erwartet wird. Daneben fördert die L-Bank Haushalte mit einer schwerbehinderten Person, die besondere Wohnbedürfnisse hat. Sie dürfen noch kein angemessenes Wohneigentum haben, müssen selbst einziehen, und die Immobilie muss in Baden-Württemberg liegen. Ihr Gesamtvermögen darf höchstens die Hälfte der Gesamtkosten betragen.

Zweite Bedingung ist das Einkommen. Die L-Bank rechnet mit dem Bruttoeinkommen des ganzen Haushalts, und zwar mit dem voraussichtlichen Einkommen der nächsten 12 Monate ab dem Antragsmonat.

Personen im HaushaltEinkommensgrenze
2 Personen71.000 €
3 Personen80.500 €
4 Personen90.000 €
5 Personen99.500 €
je weitere Personplus 9.500 €

Grundlage ist das Jahreseinkommen nach § 12 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz. Bei Angestellten ist das das Brutto abzüglich Werbungskosten, einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld und vermögenswirksamer Leistungen. Eltern- und Kindergeld zählen nicht mit, Kinderunterhalt dürfen Sie bis zu 3.000 Euro je Kind abziehen. Die Werte stammen aus dem Merkblatt mit Stand 01.10.2026. Ältere Angaben, die noch auf manchen Seiten stehen, sind überholt.

Wie viel Darlehen gibt es?

Der Höchstbetrag hängt von der Zahl der minderjährigen Kinder ab. Das Merkblatt nennt Bruttodarlehensbeträge, also das Darlehen vor Abzügen.

Minderjährige KinderHöchstbetrag
Sockelbetrag239.500 €
1 Kind292.000 €
2 Kinder344.500 €
3 Kinder384.000 €
4 Kinder412.500 €
5 Kinder431.000 €
je weiteres Kindplus 17.000 €

Getrennte Beträge für Neubau und den Kauf einer gebrauchten Immobilie weist das Merkblatt nicht aus. Das Beispiel der L-Bank, bis 344.500 € für eine vierköpfige Familie, bezieht sich auf einen Neubau. Als Neubau zählt eine Immobilie bis vier Jahre alt, einschließlich Grundstück und Außenanlage. Beim Gebrauchterwerb ist die Immobilie älter, die Modernisierung kann mitfinanziert werden, und Sie ziehen binnen 12 Monaten ein. Auch die Änderung oder Erweiterung von Wohnraum wird gefördert.

Neubau nur sparsamEin Neubau muss mindestens den „Neubaustandard Plus“ erreichen, das entspricht dem Effizienzhaus 55. Den Nachweis führt ein gelisteter Energieeffizienz-Experte. Heizungen, die nur mit fossilen Brennstoffen laufen, sind ausgeschlossen.

Zinsverbilligung, Tilgung und Zuschüsse

Der Zins ist 15 Jahre verbilligt, die Sollzinsbindung läuft ebenso lange. Die ersten 24 Monate zahlen Sie nur Zinsen, danach tilgen Sie 2,25 Prozent des Bruttodarlehens im Jahr. Bereitstellungszinsen fallen nicht an, ausgezahlt wird in Teilbeträgen nach Baufortschritt. Bis zum Ende der Zinsverbilligung müssen Sie selbst in der Immobilie wohnen.

Zum Darlehen kommen Tilgungszuschüsse, die Ihre Schuld direkt verringern:

  • Familienzuwachs: 6.500 € für jedes weitere Kind, das binnen 10 Jahren ab der Zusage zur Welt kommt, wenn Einkommen und Wohnraum dann noch passen.
  • Energiesparhaus: 4.000 € im Neubau für ein Haus etwa auf dem Niveau Effizienzhaus 40.

Ein Beispiel: Eine Familie mit 2 Kindern, also 4 Personen, baut für angenommene 450.000 € Gesamtkosten. Ihre Einkommensgrenze liegt bei 90.000 €. Das Darlehen kann bis 344.500 € betragen. Mindestens 67.500 € muss sie selbst aufbringen, davon 38.250 € aus Sparguthaben, Bausparguthaben oder einem vorhandenen Grundstück. Ab dem dritten Jahr tilgt sie bei vollem Darlehen 7.751 € im Jahr, dazu kommen die Zinsen.

Eigenanteil und Eigenleistung

Sie müssen mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen. 8,5 Prozent davon müssen aus Sparguthaben, Bausparguthaben oder einem vorhandenen Grundstück stammen. Die übrigen 6,5 Prozent können Sie über einen „Direktzuschuss“ abdecken, bei dem ein Teil der Basisförderung umgewandelt wird. Eigenleistungen am Bau rechnet die L-Bank bis 10 Prozent der Baukosten an, höchstens 25.000 €. Wie Banken Eigenleistung sonst bewerten, erklärt das Lexikon zur Muskelhypothek.

So läuft der Antrag ab

Seit Ende 2025 beantragen Sie das Z15-Darlehen online im Förderportal der L-Bank. Der Antrag geht automatisch an die zuständige Wohnraumförderungsstelle, also an das Landratsamt oder das Bürgermeisteramt. Sie prüft ihn und gibt ihn an die L-Bank weiter.

  1. Antrag stellen: vollständig, prüffähig und unterschrieben im Förderportal.
  2. Eingangsbestätigung abwarten: Erst wenn die Wohnraumförderungsstelle den Eingang bestätigt hat, dürfen Sie den Kauf- oder Werkvertrag schließen, auf eigenes Risiko. Früher geschlossene Verträge schließen die Förderung aus. Werkverträge mit aufschiebender Bedingung sind unschädlich.
  3. Zusage: Die Mittel werden in der Reihenfolge vollständiger Anträge vergeben. Reserviert ist das Geld erst mit der Zusage. Vorgemerkte Anträge erhalten die Zusage, sobald wieder Mittel zugeteilt werden können.

Weitere L-Bank-Programme und Kombination mit KfW

Das Z15-Darlehen lässt sich laut L-Bank mit den KfW-Programmen für Neubau und Bestand kombinieren. Die KfW-Merkblätter, etwa zu KfW 297 oder zum Wohneigentumsprogramm 124 mit bis zu 100.000 €, lassen weitere Fördermittel bis zu den förderfähigen Kosten zu. Wer zusätzlich BEG-Förderung nutzt, verliert im Neubau den Tilgungszuschuss für Neubaustandard Plus. Ausgeschlossen sind andere Förderprogramme des Landes für dieselben Kosten und die Steuerermäßigungen nach § 35a Abs. 3 und § 35c EStG für geförderte Maßnahmen.

ProgrammFür wenBetragKombination
Wohnen mit KindKauf oder Bau mit minderjährigem Kind, Einkünfte bis 200.000 Euro, Alleinerziehende 100.000 Euro15.000 bis 100.000 Euro, 25 oder 35 Jahremit Z15 ja, mit KfW 124 nein
Kombi-Darlehen WohnenErgänzung zu einer Basisförderung wie Wohnen mit Kind, KfW-Neubaukredit oder Wohneigentum für Familien5.000 bis in der Regel 200.000 Euro je Wohneinheitnicht allein zu Z15 ohne eine dieser Basisförderungen

„Wohnen mit Kind“ beantragen Sie über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens, beim Kauf gilt der Kaufvertrag als Beginn. Wer das Z15-Darlehen nicht bekommt, kann die „Finanzierung Familienzuwachs“ der L-Bank prüfen. Alle Bundesprogramme im Überblick zeigt unsere Förderübersicht zum Hauskauf.

HeimVorteil BW: angekündigt, nicht beschlossen

Im Koalitionsvertrag vom Mai 2026 kündigen Grüne und CDU den „HeimVorteil BW“ an: Familien sollen beim Ersterwerb von selbst genutztem Wohnraum die Grunderwerbsteuer erstattet bekommen, vergleichbar dem Modell in Hessen. Am 04.11.2026 gibt es dazu weder ein Gesetz noch eine Richtlinie noch ein Antragsverfahren. Höhe, Einkommensgrenzen und Start sind nicht veröffentlicht. Bis dahin gilt der normale Steuersatz, den Sie im Ratgeber Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg nachrechnen.

Förderung in Ihrer Stadt

Kaufpreise, Rechenbeispiele und die Förderung vor Ort finden Sie auf unseren Städteseiten in Baden-Württemberg:

Fazit: Für wen sich Z15 lohnt

Das Z15-Darlehen ist für Familien in Baden-Württemberg mit Einkommen unter der Grenze eines der stärksten Förderprogramme: hohe Beträge, 15 Jahre verbilligter Zins und zwei tilgungsfreie Jahre. Die Hürden sind der Eigenanteil von 15 Prozent mit Sparguthaben und die strenge Reihenfolge beim Antrag. Mit KfW-Krediten lässt es sich ergänzen. Wie Landesdarlehen, KfW-Kredit und Bankdarlehen zusammenpassen, plant ein Finanzierungsspezialist im Rahmen Ihrer Baufinanzierung, bevor Sie unterschreiben.

Quellen

  1. L-Bank, Produktseite Eigentumsfinanzierung BW, Z15-Darlehen (Basisförderung), abgerufen am 04.11.2026
  2. L-Bank, Merkblatt Eigentumsfinanzierung BW, Basisförderung Z 15 (Formular 778625-1LB), Stand 01.10.2026, Download über die Produktseite, abgerufen am 04.11.2026
  3. L-Bank, Kompakt Z15, gültig ab 01.01.2026, abgerufen am 04.11.2026
  4. L-Bank, Erläuterungen zum Antrag auf Wohnraumförderung (Formular 9010-1), Stand 26.10.2026, Download über die Produktseite, abgerufen am 04.11.2026
  5. L-Bank, Produktseite und Merkblatt Wohnen mit Kind (Stand 27.03.2025), abgerufen am 04.11.2026
  6. L-Bank, Produktseite Kombi-Darlehen Wohnen, abgerufen am 04.11.2026
  7. Koalitionsvertrag Bündnis 90/Die Grünen und CDU Baden-Württemberg 2026 bis 2031, S. 103, abgerufen am 04.11.2026
  8. L-Bank, aktuelle Konditionen, abgerufen am 04.11.2026
Porträt Christoffer Riefenstahl
Verantwortlich für diesen Artikel Christoffer Riefenstahl Vorstand, Eigenheim-Finanzierung & Baufinanzierung Vergleichsportal AG

Geschrieben von der Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de. Die Redaktion erklärt Baufinanzierung so, dass Sie selbst nachrechnen können: jede Zahl mit Quelle, Rechenwege offen, Zinsangaben als Beispielkondition mit Stand.

So arbeitet die Redaktion
Checkliste

Bereit für den Z15-Antrag?

Diese Punkte klären Sie, bevor Sie den Antrag im Förderportal stellen und bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

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Quellen: L-Bank, Produktseite Z15 und Merkblatt Basisförderung Z15 (Stand 01.10.2026), abgerufen 04.11.2026.

Häufige Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet.

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Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem erwarteten ersten Kind binnen sechs Monaten, die noch kein angemessenes Wohneigentum haben, selbst einziehen und in Baden-Württemberg kaufen oder bauen. Gefördert werden auch Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen. Das Einkommen muss unter der Grenze liegen.

Der Höchstbetrag richtet sich nach der Zahl der minderjährigen Kinder: 292.000 € bei einem Kind, 344.500 € bei zwei, 384.000 € bei drei Kindern, für jedes Kind über fünf 17.000 € mehr. Der Sockelbetrag liegt bei 239.500 €.

Laut Merkblatt mit Stand 01.10.2026: 71.000 € für 2 Personen, 80.500 € für 3 Personen, 90.000 € für 4 Personen, 99.500 € für 5 Personen, für jede weitere Person 9.500 € mehr. Gemeint ist das voraussichtliche Jahreseinkommen des Haushalts in den nächsten 12 Monaten, Eltern- und Kindergeld zählen nicht.

Ja. Die L-Bank nennt die KfW-Förderprogramme für Neubau und Bestand ausdrücklich. Wer zusätzlich BEG-Förderung nutzt, verliert im Neubau den Tilgungszuschuss für Neubaustandard Plus. Das ergänzende L-Bank-Programm „Wohnen mit Kind“ ist dagegen nicht mit dem KfW-Kredit 124 kombinierbar.

Nein. Der Koalitionsvertrag von Grünen und CDU vom Mai 2026 kündigt eine Erstattung der Grunderwerbsteuer für Familien beim Ersterwerb an. Gesetz, Richtlinie oder Antragsverfahren gibt es am 04.11.2026 nicht. Höhe und Start sind nicht veröffentlicht.

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