KfW 300: So fördert der Staat Familien beim Neubau
Bis zu 270.000 € zinsverbilligter Kredit für Familien, die klimafreundlich bauen oder erstmals einen Neubau kaufen. Wer das Geld bekommt, wie viel es je Kind gibt und an welchen Stellen Anträge in der Praxis scheitern.
Inhalt
- KfW 300 ist ein zinsverbilligter Förderkredit für Familien, die klimafreundlich neu bauen oder einen solchen Neubau als Erste kaufen: 170.000 € bis 270.000 €, je nach Kinderzahl und Förderstufe.
- Mindestens ein Kind unter 18, ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000 € plus 10.000 € je weiterem Kind und kein eigenes Wohneigentum.
- Das Haus muss Effizienzhaus 40 erreichen und die Treibhausgas-Grenze des Qualitätssiegels einhalten. Öl, Gas und Biomasse als Heizung sind ausgeschlossen.
- Der Antrag muss vor dem Bau- oder Kaufvertrag gestellt werden, und zwar über Ihre Bank oder Ihren Finanzierungsvermittler, nicht direkt bei der KfW.
- Das Grundstück fördert KfW 300 nicht. Es lässt sich mit Eigenkapital, Bankdarlehen oder dem KfW-Kredit 124 finanzieren.
Wer heute als Familie neu baut, rechnet mit hohen Baukosten und Zinsen, die deutlich über dem Niveau von vor einigen Jahren liegen. Genau hier setzt das Programm „Wohneigentum für Familien“ an, bei der KfW unter der Nummer 300 geführt. Es ist kein Zuschuss, sondern ein Kredit, dessen Zins der Bund in der ersten Zinsbindung verbilligt. Für eine Familie mit zwei Kindern sind das bis zu 220.000 €, die sie günstiger finanzieren kann als mit einem reinen Bankdarlehen.
Das Programm ist an klare Bedingungen geknüpft: an Kinder, an ein Einkommen unter einer festen Grenze und an ein besonders sparsames Haus. Wer eine davon verfehlt, bekommt nichts. Deshalb lohnt es sich, die Punkte vor der Planung durchzugehen.
Wer bekommt KfW 300?
Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende, in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt. Maßgeblich ist der Tag des Antrags: Ein Kind, das erst danach geboren wird, zählt nicht mit, ein Kind, das am Antragstag 18 wird, dagegen schon.
Zweite Bedingung ist das Einkommen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind höchstens 90.000 € betragen, für jedes weitere Kind steigt die Grenze um 10.000 €. Die KfW rechnet mit dem Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag, bei einem Antrag 2026 also mit den Steuerbescheiden für 2023 und 2024. Gemeint ist das zu versteuernde Einkommen laut Bescheid, nicht das Bruttogehalt. Das liegt bei den meisten Familien deutlich darunter, weil Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge bereits abgezogen sind.
Dritte Bedingung: Sie dürfen kein Wohneigentum haben. Das gilt für selbst genutzte, vermietete und leerstehende Immobilien gleichermaßen, auch ein Anteil an einer geerbten Wohnung schließt die Förderung aus. Wer schon Baukindergeld, KfW 300 oder den Altbau-Kredit 308 bekommen hat, ist ebenfalls außen vor.
Wie viel Geld gibt es je Kind?
Der Kreditbetrag richtet sich nach der Zahl der Kinder und nach der Förderstufe des Hauses. In der Grundstufe muss das Haus als „Klimafreundlicher Neubau“ gelten. Wer zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht, bekommt 50.000 € mehr.
| Kinder unter 18 | Einkommensgrenze | Klimafreundlich | mit QNG |
|---|---|---|---|
| 1 | 90.000 € | 170.000 € | 220.000 € |
| 2 | 100.000 € | 170.000 € | 220.000 € |
| 3 | 110.000 € | 200.000 € | 250.000 € |
| 4 | 120.000 € | 200.000 € | 250.000 € |
| 5 und mehr | 130.000 € | 220.000 € | 270.000 € |
Ab dem sechsten Kind steigt nur noch die Einkommensgrenze, der Kreditbetrag bleibt beim Wert für fünf Kinder. Wichtig ist außerdem die Obergrenze nach oben: Der Kredit deckt höchstens die förderfähigen Kosten. Dazu zählen die Kosten für das Bauwerk, die Fachplanung, die Baubegleitung und die Zertifizierung. Das Grundstück gehört nicht dazu.
Welche Anforderungen gelten für das Haus?
Gefördert wird ausschließlich der Neubau oder der Ersterwerb eines neu gebauten Hauses oder einer neuen Wohnung. Ersterwerb heißt: Sie kaufen innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme, etwa vom Bauträger. Das Gebäude muss zwei technische Hürden nehmen.
- Effizienzhaus 40: Das Haus verbraucht höchstens 40 Prozent der Primärenergie eines vergleichbaren Referenzgebäudes.
- Treibhausgas-Grenze: Über den gesamten Lebenszyklus muss das Haus die Anforderung an Treibhausgasemissionen aus dem QNG-PLUS einhalten. Das wird mit einer Ökobilanz nachgewiesen.
Hinzu kommt eine klare Ausschlussregel: Heizungen, die Öl, Gas oder Biomasse verbrennen, sind nicht zugelassen. In der Praxis läuft es auf eine Wärmepumpe oder einen Anschluss an ein Wärmenetz hinaus.
Ohne Expertin kein AntragDie Anforderungen muss eine Energieeffizienz-Expertin aus der offiziellen Expertenliste bestätigen, und zwar schon vor dem Antrag. Sie muss unabhängig vom Bauunternehmen sein.
So läuft der Antrag ab
Die häufigste Falle ist die Reihenfolge. Der Antrag muss bei der KfW eingehen, bevor Sie den Bau- oder Kaufvertrag unterschreiben. Verträge mit einer aufschiebenden Bedingung, die erst mit der Förderzusage wirksam werden, sind vorher schon möglich.
- Expertin beauftragen: Sie plant mit und erstellt die Bestätigung zum Antrag.
- Antrag über die Bank stellen: Die KfW vergibt den Kredit nicht direkt, sondern über Banken, Sparkassen und Vermittler.
- Nach der Zusage bauen oder kaufen: Erst jetzt den Vertrag unterschreiben, sofern er nicht unter Vorbehalt steht.
- Nachweis führen: Nach der Fertigstellung bestätigt die Expertin die Umsetzung, spätestens 36 Monate nach der vollständigen Auszahlung.
Der Kredit läuft 4 bis 35 Jahre. Den aktuellen Zinssatz veröffentlicht die KfW tagesaktuell, wir nennen hier bewusst keinen Wert, weil er sich laufend ändert.
Was Familien außerdem wissen sollten
Selbst einziehen und wohnen bleiben
Sie müssen das Haus ab dem Einzug mindestens 5 Jahre selbst bewohnen, höchstens bis zum Ende der ersten Zinsbindung. Ziehen Sie früher aus, erhöht die KfW den Sollzins um einen Prozentpunkt. Zu Wohnzwecken genutzt werden muss das Gebäude 10 Jahre lang. Ihr Eigentumsanteil muss mindestens 50 Prozent betragen.
Kombination mit anderen Krediten
Das Merkblatt erlaubt weitere Fördermittel bis zur Höhe der förderfähigen Kosten, zum Beispiel den KfW-Kredit 124, der auch das Grundstück abdeckt. Für dieselbe Immobilie ausgeschlossen sind die BEG-Kredite 261 und 461 sowie die Neubaukredite 297/298, 299, 498 und 499.
Eigenleistung
Bauen Sie selbst mit, fördert die KfW nur das Material, nicht Ihre Arbeitszeit. Die Expertin bestätigt Ausführung und Kosten. Wie Banken Eigenleistung sonst anrechnen, erklärt der Lexikonartikel zur Muskelhypothek.
Kauf vom Bauträger
Beim Ersterwerb haften Sie gegenüber der KfW dafür, dass das Haus die Effizienzstufe erreicht. Die KfW empfiehlt deshalb, im Kaufvertrag eine Haftungsklausel des Verkäufers zu vereinbaren.
Fazit: Für wen sich KfW 300 lohnt
KfW 300 ist ein starkes Programm für Familien mit mittlerem Einkommen, die ohnehin energieeffizient neu bauen wollen. Der verbilligte Zins wirkt auf einen großen Teil der Finanzierung, je nach Kinderzahl auf 170.000 € bis 270.000 €. Weniger passend ist es für alle, die schon Wohneigentum haben oder deren Einkommen knapp über der Grenze liegt. Ob sich das Programm im Einzelfall rechnet, hängt vom Abstand zwischen KfW-Zins und Bankzins am Tag des Antrags ab. Das vergleicht ein Finanzierungsspezialist mit Ihnen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
Quellen
- KfW, Merkblatt Wohneigentum für Familien (300), Stand 12/2025, abgerufen am 13.10.2026
- KfW, Produktseite Wohneigentum für Familien (300), abgerufen am 13.10.2026
- KfW, aktuelle Konditionen der Förderkredite, abgerufen am 13.10.2026
