Bausparsumme Guthaben plus Darlehen.
Die Bausparsumme ist der Gesamtbetrag Ihres Bausparvertrags: Was Sie ansparen, plus das Bauspardarlehen, das Sie nach der Zuteilung bekommen. Nach ihr richten sich Abschlussgebühr und Sparrate. Bei 50.000 € und 40 % Mindestguthaben sparen Sie 20.000 € an und erhalten 30.000 € Darlehen.
Was die Bausparsumme alles festlegt.
Fast alle Zahlen eines Bauspartarifs sind Prozent der Bausparsumme: die Abschlussgebühr, das Mindestguthaben für die Zuteilung und die monatliche Sparrate. Eine zu hohe Summe kostet Gebühr, eine zu niedrige lässt eine Finanzierungslücke. Die Spannen nennt die Stiftung Warentest (Vergleich vom 01.09.2026).
Von der Bausparsumme zum Darlehen.
Modell mit 50.000 € Bausparsumme, 1,6 % Abschlussgebühr, 40 % Mindestguthaben und 4 Promille Regelsparbeitrag. Alle Werte liegen innerhalb der Spannen laut Stiftung Warentest.
- 01 Bausparsumme
im Vertrag50.000 € Gesamtbetrag - 02 Mindestguthaben
40 % der Summe50.000 € × 40 % 20.000 € Voraussetzung der Zuteilung - 03 Sparzeit
(Guthaben + Gebühr) ÷ Sparrate20.800 € ÷ 200 € 8 Jahre, 8 Monate ohne Guthabenzins - 04 Bauspardarlehen
Summe − Guthaben50.000 € − 20.000 € 30.000 € nach der Zuteilung
- Rate in der DarlehensphaseBei 10 Jahren Laufzeit und einem Szenario-Sollzins von 2,0 % sind es 276 € im Monat, bei 3,0 % 290 €. Den tatsächlichen Darlehenszins legt Ihr Tarif fest, gegenrechnen können Sie mit dem Tilgungsrechner.
- Zuteilung ist mehr als GuthabenDaneben entscheidet eine Bewertungszahl über die Reihenfolge der Zuteilung. Mehr unter Zuteilung.
- Gebühr ist wegDie Abschlussgebühr wird bei Kündigung oder wenn Sie das Darlehen nicht nehmen, nicht erstattet, außer bei wirksamem Widerruf (Schwäbisch Hall, Stand 09.05.2025).
Modellrechnung, keine Tarifkonditionen. Sparzeit gerundet auf volle Monate. Darlehensraten gerechnet mit lib/annuity.ts.
Vier Bausparsummen im gleichen Tarif.
Gleiche Modellannahmen, unterschiedliche Bausparsummen. Gebühr, Sparrate und Darlehen wachsen im selben Verhältnis, die Sparzeit bleibt gleich. Wer schneller zuteilungsreif werden will, muss mehr als den Regelsparbeitrag einzahlen.
| Bausparsumme | Abschlussgebühr | Sparrate im Monat | Mindestguthaben | Bauspardarlehen |
|---|---|---|---|---|
| 25.000 € | 400 € | 100 € | 10.000 € | 15.000 € |
| 50.000 € | 800 € | 200 € | 20.000 € | 30.000 € |
| 100.000 € | 1.600 € | 400 € | 40.000 € | 60.000 € |
| 150.000 € | 2.400 € | 600 € | 60.000 € | 90.000 € |
Annahmen: 1,6 % Gebühr, 40 % Mindestguthaben, 4 Promille Regelsparbeitrag, kein Guthabenzins. Für einen Darlehensbedarf von 60.000 € bräuchten Sie bei 40 % Mindestguthaben eine Bausparsumme von 100.000 €, bei 30 % 85.714 €, bei 50 % 120.000 €.
- Vom Bedarf rückwärts rechnenBausparsumme gleich gewünschtes Darlehen geteilt durch eins minus Mindestguthaben-Quote. Beispiel: 60.000 € Darlehen bei 40 % Mindestguthaben ergeben 100.000 € Bausparsumme.
- Passt das zum Hauskauf?Ob ein Bauspardarlehen Ihre Baufinanzierung ergänzt oder eine Anschlussfinanzierung absichert, hängt von Zuteilungstermin und Darlehenszins ab.
Was rund um die Bausparsumme gilt.
Bausparkassen unterliegen einem eigenen Gesetz. Für Förderung und Sicherheiten gelten feste Grenzen.
- § 1 BauSparkG Rechtsanspruch auf das Darlehen
Wer die vereinbarten Bauspareinlagen geleistet hat, erwirbt einen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen, für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen wie Kauf, Bau oder Modernisierung.
- § 7 BauSparkG Sicherung im Grundbuch
Bauspardarlehen werden durch Grundpfandrechte gesichert, ohne Zusatzsicherheit bis vier Fünftel des Beleihungswerts, bei selbst genutztem Wohneigentum bis zum Beleihungswert.
- § 12 BausparkV Kleine Darlehen ohne Grundschuld
Im Einzelfall sind Bauspardarlehen bis 50.000 € ohne Grundpfandrecht möglich, etwa gegen eine Verpflichtungserklärung.
- WoPG Wohnungsbauprämie
10 % der Einzahlungen bis 700 € im Jahr, Ehepaare 1.400 €, bei Einkommen bis 35.000 € beziehungsweise 70.000 €. Mehr unter Wohnungsbauprämie.
VerwandteBegriffe.
- Förderung und SparenBausparvertragVertrag mit einer Bausparkasse: Sie sparen einen Teil der Bausparsumme an und erhalten nach der Zuteilung Guthaben und ein Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke.Begriff öffnen
- Förderung und SparenZuteilung (Bausparvertrag)Bereitstellung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen, sobald die vertraglichen Voraussetzungen wie Mindestguthaben und Bewertungszahl erreicht sind.Begriff öffnen
- Förderung und SparenWohnungsbauprämieStaatliche Prämie von 10 Prozent auf Bausparbeiträge bis 700 Euro im Jahr (Paare 1.400 Euro) für Sparer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 35.000 Euro (Paare 70.000 Euro).Begriff öffnen
- Förderung und SparenArbeitnehmersparzulageStaatliche Zulage auf vermögenswirksame Leistungen: 9 Prozent auf bis zu 470 Euro im Jahr für Bausparen und Wohnungsbau, 20 Prozent auf bis zu 400 Euro für Beteiligungen.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenTilgungsaussetzungsdarlehenEndfälliges Darlehen, bei dem statt der Tilgung in einen Bausparvertrag, eine Versicherung oder einen Fondssparplan gezahlt wird, der das Darlehen am Ende ablösen soll.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenEffektivzinsGesamtkosten eines Kredits als jährlicher Prozentsatz nach § 16 PAngV: Sollzins plus Kosten, die die Bank kennt, einheitlich berechnet und damit die Größe für den Angebotsvergleich.Begriff öffnen
- A bis ZAlle BegriffeDas Lexikon zur Baufinanzierung, kurz erklärt mit Beispielen.Zum Lexikon
Der Gesamtbetrag Ihres Bausparvertrags, bestehend aus dem angesparten Guthaben und dem Bauspardarlehen. Sie legen sie bei Vertragsabschluss fest, und nach ihr richten sich Abschlussgebühr und Sparrate.
Rechnen Sie vom gewünschten Darlehen rückwärts: Darlehen geteilt durch eins minus Mindestguthaben-Quote. Bei 60.000 € Darlehen und 40 % Mindestguthaben sind das 100.000 €. Prüfen Sie dann, ob Sparrate und Gebühr dazu passen.
Meist 1,0 bis 1,6 % der Bausparsumme (Stiftung Warentest), bei 50.000 € also 500 € bis 800 €. Der Bundesgerichtshof hält die Abschlussgebühr für zulässig (XI ZR 3/10).
Ob eine Erhöhung oder Teilung möglich ist, regeln die Allgemeinen Bausparbedingungen Ihres Tarifs (§ 5 BauSparkG). Fragen Sie vorher bei Ihrer Bausparkasse nach den Kosten.
Bei Zuteilung stellt die Bausparkasse Guthaben und Darlehen bereit (§ 1 Abs. 5 BauSparkG). Die Abschlussgebühr ist zuvor mit Ihren Einzahlungen verrechnet worden. Das Darlehen erhalten Sie für wohnungswirtschaftliche Zwecke, etwa einen Modernisierungskredit oder Kauf.
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