kostenlos, schnell
Gibt es einen qualifizierten Bebauungsplan, steht dort, was zulässig ist.
- Für jedermann einsehbar
- Reicht, wenn Ihr Vorhaben dem Plan entspricht
- Hilft nicht ohne Plan oder bei Abweichungen
Mit einer Bauvoranfrage lassen Sie einzelne Fragen Ihres Bauvorhabens von der Bauaufsicht vorab verbindlich klären, etwa ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf. Die Antwort heißt Vorbescheid und gilt drei Jahre. Wer vor dem Grundstückskauf fragt, kauft nicht die Katze im Sack.
Jede Frage, die im späteren Baugenehmigungsverfahren zu prüfen wäre: ob das Grundstück bebaubar ist, ob sich ein Haus in die Umgebung einfügt, ob eine Befreiung vom Bebauungsplan in Betracht kommt. Sie fragen gezielt, die Behörde antwortet verbindlich, und zwar nur auf diese Fragen.
Für den Vorbescheid gelten die Vorschriften über den Bauantrag entsprechend, nur mit weniger Unterlagen.
Je präziser, desto belastbarer die Antwort: etwa „Ist ein Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen und Satteldach zulässig?“ statt „Darf ich bauen?“.
Lageplan, Skizzen und eine Beschreibung des Vorhabens, so weit die Fragen es erfordern. Welche Bauvorlagen nötig sind, regelt Ihr Land.
Bei der unteren Bauaufsichtsbehörde oder über das Bauportal Ihres Landes.
Die Behörde beantwortet die gestellten Fragen schriftlich. Mit diesem Bescheid wissen Sie, ob sich der Kauf des Grundstücks lohnt und wie viel Haus Sie planen können.
Drei Wege, Gewissheit über die Bebaubarkeit zu bekommen. Sie unterscheiden sich in Aufwand und Verbindlichkeit.
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Gibt es einen qualifizierten Bebauungsplan, steht dort, was zulässig ist.
verbindlich zu Einzelfragen
Klärt die eine Frage, an der Ihr Vorhaben hängt, bevor Sie viel Geld in Planung oder Grundstück stecken.
alles auf einmal
Die vollständige Prüfung des Vorhabens mit allen Bauvorlagen.
Nach §§ 68, 72, 75 MBO und §§ 10, 30, 34 BauGB. Verfahren und Gebühren regelt Ihre Landesbauordnung.
Immer dann, wenn eine einzelne Frage über Kauf oder Planung entscheidet.
Im bebauten Ortsteil muss sich Ihr Haus nach Art, Maß, Bauweise und überbauter Fläche einfügen (§ 34 BauGB). Ob das zutrifft, beantwortet der Vorbescheid verbindlich.
Machen Sie den Kauf eines Bauplatzes nicht von einer mündlichen Auskunft abhängig. Mit dem Vorbescheid in der Hand verhandeln Sie den Preis und planen die Baufinanzierung auf sicherer Grundlage.
Wollen Sie höher, breiter oder anders bauen als der Plan erlaubt, klärt die Voranfrage, ob eine Befreiung nach § 31 BauGB in Betracht kommt.
Auch für Dachausbau, Anbau oder Nutzungsänderung im Bestand lässt sich vorab klären, ob es zulässig ist. Die Finanzierung danach läuft oft über einen Modernisierungskredit.
Kurz beantwortet, nach Musterbauordnung und Baugesetzbuch.
0800 707 4000Der Vorbescheid gilt drei Jahre (§ 75 MBO) und kann auf Antrag verlängert werden wie eine Baugenehmigung. Ihre Landesbauordnung kann abweichen.
Das hängt von den Unterlagen ab, die Ihr Land verlangt. Fachhilfe bei Skizzen und Lageplan lohnt sich, weil die Antwort nur so gut ist wie die Frage.
Nein. Der Vorbescheid ersetzt die Baugenehmigung nicht. Er entscheidet nur die gestellten Fragen verbindlich, für den Bau brauchen Sie danach den Bauantrag.
Ja, wenn es keinen eindeutigen Bebauungsplan gibt oder Sie abweichen wollen. Dann wissen Sie vor dem Kauf, wie viel Haus möglich ist, und können Grundstück und Bau gemeinsam in der Hausfinanzierung planen.
Die Gebühren legt jedes Land in seiner Gebührenordnung fest. Ihre Bauaufsichtsbehörde nennt Ihnen den Betrag für Ihr Vorhaben.
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