Bauen nach Anzeige
Für Vorhaben im qualifizierten Bebauungsplan, die seinen Festsetzungen entsprechen und erschlossen sind.
- Baubeginn nach einem Monat möglich
- Kein Genehmigungsbescheid nötig
- Gemeinde kann ein Verfahren verlangen
- Keine behördliche Prüfung schützt Sie vor Fehlern
