Unterschrift genügt
Sie unterschreiben selbst, ein Notar ist nicht beteiligt. Für viele Verträge des Alltags reicht das.
- Ohne Kosten und Termin
- Keine Prüfung, keine Belehrung
- Für Grundstückskäufe nicht ausreichend
Bei der notariellen Beurkundung nimmt der Notar Ihre Erklärungen in eine Niederschrift auf, liest sie vor, belehrt Sie und lässt alle unterschreiben. Jeder Vertrag über den Kauf eines Grundstücks braucht diese Form, sonst ist er unwirksam. Für einen Kaufvertrag über 400.000 € beträgt die Beurkundungsgebühr 1.570,00 € netto.
Der Notar erforscht den Willen der Beteiligten, klärt den Sachverhalt, belehrt über die rechtliche Tragweite und gibt die Erklärungen klar in der Niederschrift wieder. Dann wird sie vollständig vorgelesen, genehmigt und eigenhändig unterschrieben. So soll niemand ein Geschäft dieser Größe übereilt oder unwissend abschließen.
Je wichtiger das Geschäft, desto strenger die Form. Beim Immobilienkauf brauchen Sie die strengste.
Unterschrift genügt
Sie unterschreiben selbst, ein Notar ist nicht beteiligt. Für viele Verträge des Alltags reicht das.
Notar bestätigt die Unterschrift
Der Notar bestätigt nur, dass die Unterschrift von Ihnen stammt. Den Inhalt prüft er nur darauf, ob er seine Amtstätigkeit versagen muss.
Notar formuliert, liest vor, belehrt
Der Notar nimmt die Erklärungen auf, liest sie vor und belehrt alle Beteiligten. Pflicht für Grundstückskaufverträge und die Auflassung.
Quellen: §§ 129, 311b, 925 BGB; §§ 13, 17, 40 BeurkG; § 29 GBO (Grundbuch braucht öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden).
Gebühren des Notars netto nach Tabelle B, ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer, je nach Geschäftswert.
| Geschäftswert | Vertrag 2,0 | einseitige Erklärung 1,0 | Beglaubigung 0,2 |
|---|---|---|---|
| 100.000 € | 546,00 € | 273,00 € | 54,60 € |
| 200.000 € | 870,00 € | 435,00 € | 70,00 € |
| 300.000 € | 1.270,00 € | 635,00 € | 70,00 € |
| 400.000 € | 1.570,00 € | 785,00 € | 70,00 € |
| 600.000 € | 2.190,00 € | 1.095,00 € | 70,00 € |
GNotKG KV 21100 (mindestens 120 €), KV 21200 (mindestens 60 €), KV 25100 (mindestens 20 €, höchstens 70 €). Zur Umsatzsteuer kommen 19 Prozent hinzu.
Rund um die Immobilie verlangt das Gesetz die Beurkundung an mehreren Stellen. Für Ihre Hausfinanzierung zählen vor allem Kaufvertrag und Grundschuld.
Stand 04.11.2026Auch für Eigentumswohnungen und Erbbaurechte.
§ 311b Abs. 1 BGB, § 11 ErbbauRGBei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor dem Notar, ohne Bedingung.
§ 925 BGBDie Bewilligung allein braucht nur Beglaubigung, die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung die Beurkundung.
§ 29 GBO, § 794 ZPOHier genügt eine öffentlich beglaubigte Unterschrift.
§ 29 GBOWas passiert, wenn etwas nicht beurkundet wurde.
Ein Grundstückskauf ohne Beurkundung ist nichtig. Er wird nur wirksam, wenn trotzdem Auflassung und Eintragung im Grundbuch erfolgen (§ 311b Abs. 1 Satz 2 BGB). Darauf sollten Sie es nie ankommen lassen.
Vereinbarungen außerhalb der Urkunde, etwa zu Inventar oder Übergabetermin, sind grundsätzlich unwirksam und können den ganzen Vertrag gefährden (Bundesnotarkammer). Legen Sie dem Notar alles offen.
Wer nicht kommen kann, kann sich vertreten lassen oder den Vertrag nachträglich genehmigen (Bundesnotarkammer). Bei Verbraucherverträgen soll der Notar darauf hinwirken, dass Sie Ihre Erklärung persönlich oder durch eine Vertrauensperson abgeben (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Planen Sie das früh, damit Ihre Immobilienfinanzierung rechtzeitig steht.
Die Niederschrift kann auch als elektronisches Dokument aufgenommen werden (§ 8 Abs. 2 BeurkG). Für den Kaufvertrag bleibt die Beurkundung vor dem Notar.
Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar nur die Echtheit Ihrer Unterschrift. Bei der Beurkundung nimmt er den ganzen Inhalt auf, liest ihn vor und belehrt Sie. Die Beurkundung ersetzt die Beglaubigung (§ 129 Abs. 4 BGB).
Das hängt vom Geschäftswert ab. Für einen Kaufvertrag über 400.000 € beträgt die Gebühr 2,0, also 1.570,00 € netto. Hinzu kommen Vollzug, Betreuung, Auslagen und Umsatzsteuer. Den Gesamtbetrag rechnet der Notarkostenrechner.
Weil das Gesetz es für jeden Vertrag über die Übertragung eines Grundstücks vorschreibt (§ 311b Abs. 1 BGB). Die Form soll vor übereilten Entscheidungen schützen und sorgt für eine neutrale Beratung beider Seiten.
Nein. Den Darlehensvertrag schließen Sie direkt mit der Bank, ohne Notar. Beurkundet wird die Grundschuld, die das Darlehen sichert. Welche Bank passt, zeigt der Vergleich in der Hausfinanzierung.
Nein. Die Niederschrift muss in Gegenwart des Notars vorgelesen werden (§ 13 BeurkG). Ein Verzicht würde den Vertrag unwirksam machen (Bundesnotarkammer).
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