Lexikon Grundbuch und Recht

Beurkundung Die strengste Form im Recht.

Bei der notariellen Beurkundung nimmt der Notar Ihre Erklärungen in eine Niederschrift auf, liest sie vor, belehrt Sie und lässt alle unterschreiben. Jeder Vertrag über den Kauf eines Grundstücks braucht diese Form, sonst ist er unwirksam. Für einen Kaufvertrag über 400.000 € beträgt die Beurkundungsgebühr 1.570,00 € netto.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 04.11.2026
Auf einen Blick

Was macht die Beurkundung aus?

Der Notar erforscht den Willen der Beteiligten, klärt den Sachverhalt, belehrt über die rechtliche Tragweite und gibt die Erklärungen klar in der Niederschrift wieder. Dann wird sie vollständig vorgelesen, genehmigt und eigenhändig unterschrieben. So soll niemand ein Geschäft dieser Größe übereilt oder unwissend abschließen.

§ 13 Vorlesen Die Niederschrift muss in Gegenwart des Notars vorgelesen und unterschrieben werden. § 13 BeurkG
§ 17 Belehrung Der Notar belehrt über die rechtliche Tragweite und schützt unerfahrene Beteiligte. § 17 Abs. 1 BeurkG
2 Wochen Entwurf für Verbraucher Bei Grundstücksverträgen soll der Text im Regelfall zwei Wochen vorher vorliegen. § 17 Abs. 2a BeurkG
ersetzt Beglaubigung Eine öffentliche Beglaubigung wird durch die Beurkundung ersetzt, nicht umgekehrt. § 129 Abs. 4 BGB
Drei Formen

Schriftform, Beglaubigung oder Beurkundung.

Je wichtiger das Geschäft, desto strenger die Form. Beim Immobilienkauf brauchen Sie die strengste.

Schriftform

Unterschrift genügt

Sie unterschreiben selbst, ein Notar ist nicht beteiligt. Für viele Verträge des Alltags reicht das.

  • Ohne Kosten und Termin
  • Keine Prüfung, keine Belehrung
  • Für Grundstückskäufe nicht ausreichend
Beglaubigung

Notar bestätigt die Unterschrift

Der Notar bestätigt nur, dass die Unterschrift von Ihnen stammt. Den Inhalt prüft er nur darauf, ob er seine Amtstätigkeit versagen muss.

  • Günstig: 0,2 Gebühr, 20 bis 70 Euro
  • Reicht für Grundbuchanträge und Löschungen
  • Keine Beratung zum Inhalt
Beurkundung beim Kauf Pflicht

Notar formuliert, liest vor, belehrt

Der Notar nimmt die Erklärungen auf, liest sie vor und belehrt alle Beteiligten. Pflicht für Grundstückskaufverträge und die Auflassung.

  • Höchste Rechtssicherheit
  • Neutrale Beratung beider Seiten inklusive
  • Gebühr nach Geschäftswert

Quellen: §§ 129, 311b, 925 BGB; §§ 13, 17, 40 BeurkG; § 29 GBO (Grundbuch braucht öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden).

Kosten

Beurkundung oder Beglaubigung in Euro.

Gebühren des Notars netto nach Tabelle B, ohne Vollzug, Auslagen und Umsatzsteuer, je nach Geschäftswert.

GeschäftswertVertrag 2,0einseitige Erklärung 1,0Beglaubigung 0,2
100.000 €546,00 €273,00 €54,60 €
200.000 €870,00 €435,00 €70,00 €
300.000 €1.270,00 €635,00 €70,00 €
400.000 €1.570,00 €785,00 €70,00 €
600.000 €2.190,00 €1.095,00 €70,00 €

GNotKG KV 21100 (mindestens 120 €), KV 21200 (mindestens 60 €), KV 25100 (mindestens 20 €, höchstens 70 €). Zur Umsatzsteuer kommen 19 Prozent hinzu.

  • KaufvertragVertrag und Auflassung gelten als ein Gegenstand, gebührenpflichtig ist der Kaufpreis (§§ 47, 109 GNotKG).
  • GrundschuldEine einseitige Erklärung mit 1,0 aus dem Nennbetrag. Die vollständige Rechnung steht unter Grundschuld.
Wann Pflicht

Was beurkundet werden muss.

Rund um die Immobilie verlangt das Gesetz die Beurkundung an mehreren Stellen. Für Ihre Hausfinanzierung zählen vor allem Kaufvertrag und Grundschuld.

Stand 04.11.2026
  • Pflicht
    Kaufvertrag über ein Grundstück

    Auch für Eigentumswohnungen und Erbbaurechte.

    § 311b Abs. 1 BGB, § 11 ErbbauRG
  • Pflicht
    Auflassung

    Bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor dem Notar, ohne Bedingung.

    § 925 BGB
  • üblich
    Grundschuld mit Vollstreckungsunterwerfung

    Die Bewilligung allein braucht nur Beglaubigung, die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung die Beurkundung.

    § 29 GBO, § 794 ZPO
  • Beglaubigung
    Löschung, Abtretung, Grundbuchanträge

    Hier genügt eine öffentlich beglaubigte Unterschrift.

    § 29 GBO
Wenn die Form fehlt

Formfehler und Nebenabreden.

Was passiert, wenn etwas nicht beurkundet wurde.

Vertrag unwirksam

Ein Grundstückskauf ohne Beurkundung ist nichtig. Er wird nur wirksam, wenn trotzdem Auflassung und Eintragung im Grundbuch erfolgen (§ 311b Abs. 1 Satz 2 BGB). Darauf sollten Sie es nie ankommen lassen.

Alles in die Urkunde

Vereinbarungen außerhalb der Urkunde, etwa zu Inventar oder Übergabetermin, sind grundsätzlich unwirksam und können den ganzen Vertrag gefährden (Bundesnotarkammer). Legen Sie dem Notar alles offen.

Nicht persönlich anwesend

Wer nicht kommen kann, kann sich vertreten lassen oder den Vertrag nachträglich genehmigen (Bundesnotarkammer). Bei Verbraucherverträgen soll der Notar darauf hinwirken, dass Sie Ihre Erklärung persönlich oder durch eine Vertrauensperson abgeben (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Planen Sie das früh, damit Ihre Immobilienfinanzierung rechtzeitig steht.

Elektronische Niederschrift

Die Niederschrift kann auch als elektronisches Dokument aufgenommen werden (§ 8 Abs. 2 BeurkG). Für den Kaufvertrag bleibt die Beurkundung vor dem Notar.

Häufige Fragen

Fragen zu Beurkundung.

Kurz beantwortet, nach BGB, BeurkG und GNotKG.

0800 707 4000

Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar nur die Echtheit Ihrer Unterschrift. Bei der Beurkundung nimmt er den ganzen Inhalt auf, liest ihn vor und belehrt Sie. Die Beurkundung ersetzt die Beglaubigung (§ 129 Abs. 4 BGB).

Das hängt vom Geschäftswert ab. Für einen Kaufvertrag über 400.000 € beträgt die Gebühr 2,0, also 1.570,00 € netto. Hinzu kommen Vollzug, Betreuung, Auslagen und Umsatzsteuer. Den Gesamtbetrag rechnet der Notarkostenrechner.

Weil das Gesetz es für jeden Vertrag über die Übertragung eines Grundstücks vorschreibt (§ 311b Abs. 1 BGB). Die Form soll vor übereilten Entscheidungen schützen und sorgt für eine neutrale Beratung beider Seiten.

Nein. Den Darlehensvertrag schließen Sie direkt mit der Bank, ohne Notar. Beurkundet wird die Grundschuld, die das Darlehen sichert. Welche Bank passt, zeigt der Vergleich in der Hausfinanzierung.

Nein. Die Niederschrift muss in Gegenwart des Notars vorgelesen werden (§ 13 BeurkG). Ein Verzicht würde den Vertrag unwirksam machen (Bundesnotarkammer).

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