Lexikon Grundbuch und Recht

Erbbaurecht Bauen auf fremdem Grund.

Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Haus zu haben (§ 1 Erbbau­rechts­gesetz). Statt des Grundstückspreises zahlen Sie dem Eigentümer einen jährlichen Erbbauzins, meist für 60 bis 99 Jahre. Umgangssprachlich heißt es Erbpacht, die echte Erbpacht ist in Deutschland seit 1947 abgeschafft.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 13.10.2026
Auf einen Blick

Was ist ein Erbbaurecht?

Ein Erbbaurecht trennt Haus und Boden: Das Haus gehört Ihnen als Bestandteil des Erbbaurechts, das Grundstück bleibt beim Eigentümer (§ 12 ErbbauRG). Sie können das Erbbaurecht verkaufen, vererben und mit einer Grundschuld beleihen. Ausgegeben werden Erbbaurechte meist von Gemeinden, Kirchen und Stiftungen.

1. Rang im Grundbuch des Grundstücks Das Erbbaurecht darf nur an erster Rangstelle stehen, der Rang ist nicht änderbar. § 10 ErbbauRG
3 Jahre bis zur ersten Erhöhung Bei Wohnhäusern darf der Erbbauzins frühestens 3 Jahre nach Vertragsschluss oder letzter Erhöhung steigen. § 9a ErbbauRG
2 Jahre Rückstand bis zum Heimfall Zahlungsverzug begründet den Heimfall erst ab zwei Jahresbeträgen Erbbauzins. § 9 Abs. 4 ErbbauRG
Rechenbeispiel

Erbbaurecht oder Grundstück? Die Rechnung.

Gleiches Haus, gleiches Eigenkapital: Einmal kaufen Sie das Grundstück für 200.000 € mit, einmal zahlen Sie 4 % Erbbauzins darauf. Die Rate sinkt, das Grundstück gehört Ihnen aber nie.

Mit Grundstück
Kaufpreis
500.000 €
Darlehen
400.000 €
Kreditrate im Monat
1.807 €
Erbbauzins im Monat
0 €
Belastung im Monat
1.807 €
Gezahlt in 10 Jahren
216.800 €
Restschuld nach 10 Jahren
304.778 €
Mit Erbbaurecht
Kaufpreis
300.000 €
Darlehen
200.000 €
Kreditrate im Monat
903 €
Erbbauzins im Monat
667 €
Belastung im Monat
1.570 €
Gezahlt in 10 Jahren
188.400 €
Restschuld nach 10 Jahren
152.389 €
Monatlich weniger 237 € Der Erbbauzins läuft nach der Tilgung weiter und kann steigen. Eigene Rate rechnen

Annahmen: Bodenwert 200.000 €, Haus 300.000 €, Eigenkapital 100.000 €, Erbbauzins 4 % des Bodenwerts pro Jahr, ohne Kaufnebenkosten. Sollzins 3,42 % bei 10 Jahren Zinsbindung für beide Varianten, 2 % anfängliche Tilgung: Beispielkondition, Stand 17.09.2026, keine Kondition einer bestimmten Bank. Ein möglicher Zinsaufschlag für Erbbaurechte ist nicht eingerechnet.

Finanzierung

So finanzieren Banken ein Erbbaurecht.

Banken beleihen das Erbbaurecht mit einer Grundschuld im Erbbaugrundbuch. Entscheidend sind Restlaufzeit, Zustimmung des Eigentümers und der Rang des Erbbauzinses.

Vor dem Kauf

Lassen Sie sich Erbbaurechtsvertrag und Erbbaugrundbuch vorlegen. Dort stehen Laufzeit, Erbbauzins, Anpassungsklausel und Heimfallgründe.

Finanzierung prüfen lassen
  1. 01 Restlaufzeit prüfen

    Für die Pfandbriefdeckung muss die Tilgung spätestens zehn Jahre vor Ablauf des Rechts enden (§ 13 Abs. 2 PfandBG). Banken bevorzugen Kreditlaufzeiten, die vor dem Ende des Erbbaurechts enden.

  2. 02 Abschlag und Erbbauzins einplanen

    Den Erbbauzins zählt die Bank zu Ihren laufenden Belastungen. Den Beleihungswert mindern Restlaufzeit und Einschränkungen des Erbbaurechts (§ 21 BelWertV). Rechnen Sie mit mehr Eigenkapital.

  3. 03 Zustimmung einholen

    Ist es vereinbart, braucht die Grundschuld die Zustimmung des Grundstückseigentümers (§ 5 Abs. 2 ErbbauRG).

  4. 04 Rang des Erbbauzinses klären

    Steht der Erbbauzins vor der Grundschuld, mindert er die Beleihung (vgl. § 19 Abs. 2 ErbbauRG). Eine Vereinbarung erlaubt der Grundschuld den Vorrang, der Erbbauzins bleibt bei einer Versteigerung trotzdem bestehen (§ 9 Abs. 3 ErbbauRG).

Laufzeit

Vom Vertrag bis zum Ende.

Die Laufzeit ist frei vereinbar. Das Gesetz regelt vor allem, wie der Erbbauzins steigen darf und was am Ende mit dem Haus passiert.

  1. Beginn Notarvertrag und Eintragung Beurkundung wie beim Grundstückskauf (§ 11 Abs. 2 ErbbauRG), danach eigenes Erbbaugrundbuch (§ 14).
  2. ab 3 Jahren Erbbauzins anpassen Bei Wohnhäusern höchstens im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung (§ 9a).
  3. 10 Jahre vor Ende Kredit getilgt Grenze für die Pfandbriefdeckung (§ 13 Abs. 2 PfandBG).
  4. Ende Entschädigung für das Haus Der Eigentümer zahlt für das Bauwerk, wenn nichts anderes vereinbart ist, oder verlängert (§ 27).

Einen gesetzlichen Anspruch auf Verlängerung gibt es nicht. Vereinbart werden kann ein Vorrecht auf Erneuerung (§ 2 Nr. 6, § 31 ErbbauRG).

Sonderfälle

Heimfall, Verkauf und Grundstückskauf.

Wenn der Eigentümer das Erbbaurecht zurückholt

Der Vertrag kann regeln, dass Sie das Erbbaurecht bei bestimmten Gründen an den Eigentümer übertragen müssen (§ 2 Nr. 4 ErbbauRG). Wegen Zahlungsverzug geht das erst ab zwei Jahresbeträgen Rückstand (§ 9 Abs. 4).

Für das Erbbaurecht erhalten Sie eine angemessene Vergütung (§ 32 Abs. 1). Höhe und Ausschluss können vereinbart sein, lesen Sie diese Klausel genau.

Verkauf nur mit Zustimmung, wenn vereinbart

Sie dürfen das Erbbaurecht verkaufen (§ 1 ErbbauRG). Oft ist vereinbart, dass der Grundstückseigentümer zustimmen muss (§ 5 Abs. 1). Die Gemeinde hat beim Kauf eines Erbbaurechts kein gesetzliches Vorkaufsrecht (§ 24 Abs. 2 BauGB).

Ankaufsrecht für das Grundstück

Der Vertrag kann den Eigentümer verpflichten, Ihnen das Grundstück zu verkaufen (§ 2 Nr. 7 ErbbauRG). Ob und zu welchem Preis, steht im Erbbaurechtsvertrag. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.

Lexikon

VerwandteBegriffe.

Häufige Fragen

Fragen zu Erbbaurecht.

Kurz beantwortet, mit Fundstelle im Gesetz.

0800 707 4000

Im Alltag ja: Wer heute von Erbpacht spricht, meint das Erbbaurecht nach dem Erbbaurechtsgesetz, das auf eine Verordnung von 1919 zurückgeht. Die historische Erbpacht wurde 1947 durch das Kontrollratsgesetz Nr. 45 abgeschafft.

Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht, die Höhe wird vereinbart. Üblich sind nach Angaben der Volks- und Raiffeisenbanken etwa 3 bis 5 Prozent des Grundstückswerts pro Jahr.

Das Haus wird Bestandteil des Grundstücks (§ 12 Abs. 3 ErbbauRG). Der Eigentümer zahlt eine Entschädigung, soweit sie nicht vertraglich ausgeschlossen ist, oder verlängert das Erbbaurecht (§ 27 ErbbauRG).

Ja, Banken beleihen Erbbaurechte mit einer Grundschuld. Sie achten auf die Restlaufzeit und setzen einen Abschlag an (§ 21 BelWertV). Wir vergleichen Angebote in einer kostenlosen Anfrage.

Nur, wenn der Vertrag eine Anpassung vorsieht. Bei Wohnhäusern frühestens alle drei Jahre und in der Regel nicht stärker als die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 9a ErbbauRG).

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