Lexikon Kauf und Kosten

Kaufvertrag für Haus und Wohnung.

Der Kaufvertrag einer Immobilie muss notariell beurkundet werden, sonst ist er unwirksam. Er regelt Kaufpreis, Fälligkeit, Übergabe, Haftung für Mängel und die Auflassung. Für 400.000 € in Nordrhein-Westfalen zahlen Sie als Käufer zusätzlich 26.000 € Grunderwerbsteuer und 4.140,02 € für Notar und Grundbuch.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 04.11.2026
Auf einen Blick

Wie läuft der Kaufvertrag ab?

Der Notar entwirft den Vertrag, Sie prüfen den Entwurf, dann wird beurkundet. Danach sorgt der Notar für Vormerkung, Löschungsunterlagen und Genehmigungen und teilt die Fälligkeit mit. Erst dann zahlen Sie, und erst nach Zahlung von Kaufpreis und Grunderwerbsteuer werden Sie als Eigentümer eingetragen.

§ 311b Form Ohne Beurkundung ist der Vertrag unwirksam, Nebenabreden außerhalb der Urkunde ebenso. § 311b Abs. 1 BGB
§ 442 Belastungen Eingetragene Rechte muss der Verkäufer beseitigen, auch wenn Sie sie kennen. § 442 Abs. 2 BGB
§ 446 Übergabe Ab Übergabe tragen Sie Nutzen, Lasten und Risiko. § 446 BGB
§ 925 Auflassung Die Einigung über den Eigentumsübergang wird bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Notar erklärt. § 925 BGB
Inhalt

Das muss im Kaufvertrag stehen.

Prüfen Sie den Entwurf Punkt für Punkt. Was fehlt, kann der Notar vor der Beurkundung ergänzen.

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Objekt und Preis
Zahlung
Übergabe
Haftung
Finanzierung vor dem Vertrag klären

Nach den Glossaren der Bundesnotarkammer. Außerhalb der Urkunde getroffene Vereinbarungen sind grundsätzlich unwirksam.

Wer zahlt was

Kosten nach Vertragsseite.

Typische Verteilung bei 400.000 € Kaufpreis in Nordrhein-Westfalen, ohne Makler und ohne Ihre Grundschuld. Gegenüber Notar und Grundbuchamt haften kraft Gesetzes beide Seiten.

Käufer

laut Vertrag üblich
  1. 01
    Grunderwerbsteuer 6,5 Prozent in Nordrhein-Westfalen
    26.000 €
  2. 02
    Beurkundung 2,0 Kaufvertrag und Auflassung, KV 21100
    1.570,00 €
  3. 03
    Vollzug und Betreuung je 0,5, KV 22110 und 22200
    785,00 €
  4. 04
    Notar zusammen enthält die Posten 02 und 03, dazu XML, Auslagen und Umsatzsteuer
    2.937,52 €
  5. 05
    Grundbuchamt Vormerkung, Umschreibung, Löschung der Vormerkung
    1.202,50 €

Zusammen 30.140 €. Die Grundschuld für Ihre Bank kommt hinzu, siehe Notarkostenrechner.

Verkäufer

laut Vertrag üblich
  1. 01
    Lastenfreistellung Löschung seiner Grundschulden, Treuhand des Notars
  2. 02
    Maklerprovision sein Anteil, bei Doppeltätigkeit in gleicher Höhe wie Ihrer

Mehr zur Lastenfreistellung.

Gebühren nach GNotKG Tabelle B, Dokumentenpauschale mit 100 Seiten angenommen. Grunderwerbsteuer nach Landessatz.

Fallstricke

Vier Klauseln, die Sie verstehen sollten.

Hier entscheidet sich, wer Risiken trägt.

Gekauft wie gesehen

Bei gebrauchten Immobilien wird die Haftung für Sachmängel häufig ausgeschlossen. Darauf kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat (§ 444 BGB). Kennen Sie einen Mangel beim Vertragsschluss, haben Sie wegen dieses Mangels keine Rechte (§ 442 BGB).

Erst gesichert, dann zahlen

Der Kaufpreis wird fällig, wenn die Vormerkung eingetragen ist, Genehmigungen und Löschungsunterlagen vorliegen und die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt. Der Notar teilt das mit. Halten Sie Ihre Immobilienfinanzierung bis dahin auszahlungsbereit.

Grundschuld vor dem Eigentum

Damit Ihre Bank auszahlen kann, erlaubt der Verkäufer im Vertrag, das Grundstück schon für Ihre Finanzierung zu belasten. Ein Kostenrisiko entsteht ihm dadurch nicht (Bundesnotarkammer). Mehr zur Grundschuld.

Wenn das Geld nicht kommt

Zahlen Sie trotz Fälligkeit nicht, geraten Sie in Verzug, und der Verkäufer kann unter Umständen zurücktreten. Klären Sie die Hausfinanzierung deshalb vor dem Notartermin, nicht danach.

Lexikon

VerwandteBegriffe.

Häufige Fragen

Fragen zu Kaufvertrag (Immobilie).

Kurz beantwortet, nach BGB und Auskunft der Bundesnotarkammer.

0800 707 4000

Ja. Jeder Vertrag über den Kauf eines Grundstücks, auch einer Eigentumswohnung, muss notariell beurkundet werden (§ 311b Abs. 1 BGB). Ohne Beurkundung ist er unwirksam.

Üblich ist, dass der Käufer Notar und Grundbuch trägt und der Verkäufer die Lastenfreistellung. Bei 400.000 € sind das für den Käufer 4.140,02 € ohne Grundschuld.

Bei Verbraucherverträgen soll der Notar den Text im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen (§ 17 Abs. 2a BeurkG).

Nur, wenn der Vertrag ein Rücktrittsrecht vorsieht oder ein gesetzlicher Grund vorliegt, etwa weil die andere Seite ihre Pflichten nicht erfüllt.

Die Bank braucht den Entwurf, um die Finanzierung zuzusagen, und zahlt nach der Fälligkeitsmitteilung. Unterschreiben Sie erst mit Zusage. Den Weg dahin erklärt die Immobilienfinanzierung.

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