Notartermin Hier wird der Kauf verbindlich.
Im Notartermin wird der Kaufvertrag vollständig vorgelesen, erläutert und von Käufer und Verkäufer unterschrieben. Erst damit ist der Kauf wirksam. Den Entwurf bekommen Sie als Verbraucher in der Regel zwei Wochen vorher. Für 400.000 € Kaufpreis mit 320.000 € Grundschuld kosten Notar und Grundbuch zusammen 5.710,36 €.
Was passiert im Notartermin?
Der Notar stellt Ihre Identität fest, liest den Vertrag vollständig vor und erklärt seine rechtliche Tragweite. Sie können Fragen stellen und letzte Änderungen aufnehmen lassen. Erst wenn alles geklärt ist, unterschreiben alle Beteiligten. Ein Verzicht auf das Vorlesen ist nicht möglich.
Vor, im und nach dem Termin.
Der Notartermin ist der Mittelpunkt des Kaufs. Was davor und danach geschieht, entscheidet, wie schnell Sie Eigentümer werden.
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Entwurf prüfen
Sie, NotarDer Notar schickt den Entwurf, bei Verbrauchern in der Regel zwei Wochen vorher (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Lesen Sie ihn gründlich und stellen Sie Fragen vorab. Nebenabreden gehören in die Urkunde.
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Finanzierung sichern
Sie, BankUnterschreiben Sie erst, wenn die Darlehenszusage vorliegt. Schicken Sie die Grundschuldunterlagen der Bank vorher an das Notarbüro, dann kann die Grundschuld im Anschluss beurkundet werden. Ihre Immobilienfinanzierung sollte vor dem Termin stehen.
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Beurkundung
alle BeteiligtenVorlesen, erläutern, Fragen klären, Änderungen aufnehmen, unterschreiben. Mit der Unterschrift ist der Vertrag für beide Seiten verbindlich.
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Vollzug durch den Notar
NotarDer Notar beantragt die Auflassungsvormerkung, holt Löschungsunterlagen und den Verzicht der Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht ein und meldet den Vertrag dem Finanzamt.
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Fälligkeit und Umschreibung
Notar, BankLiegen alle Voraussetzungen vor, kommt die Fälligkeitsmitteilung. Nach Zahlung von Kaufpreis und Grunderwerbsteuer beantragt der Notar Ihre Eintragung.
Das brauchen Sie im Termin.
Fehlt etwas, muss der Termin womöglich verschoben werden. Haken Sie vorher ab.
Außerhalb der Urkunde getroffene Vereinbarungen sind grundsätzlich unwirksam und können den ganzen Vertrag gefährden (Bundesnotarkammer).
Was der Notartermin kostet.
Kaufvertrag über 400.000 € und gleich danach eine Grundschuld über 320.000 €, gerechnet nach GNotKG:
- KaufvertragBeurkundung 2,0, Vollzug 0,5, Betreuung 0,5, XML, Auslagen und Umsatzsteuer: 2.937,52 €.
- GrundschuldBeurkundung 1,0, XML, Auslagen und Umsatzsteuer: 935,34 €.
- GrundbuchamtVormerkung, Eigentumsumschreibung, Löschung der Vormerkung und Grundschuld, ohne Umsatzsteuer: 1.837,50 €.
- Notar Kaufvertrag
- 2.937,52 €
- Notar Grundschuld
- 935,34 €
- Grundbuchamt
- 1.837,50 €
- Gesamt
- 5.710,36 €
Dokumentenpauschale mit 100 und 40 Seiten angenommen, wie im Notarkostenrechner. Gebühren nach GNotKG Tabelle B, Stand 04.11.2026.
Wenn nicht alles nach Plan läuft.
Vier Situationen rund um den Termin.
Vertretung oder Genehmigung
Kann ein Beteiligter nicht kommen, kann er sich vertreten lassen oder den Vertrag nachträglich genehmigen (Bundesnotarkammer). Bei Verbrauchern soll der Notar aber darauf hinwirken, dass sie ihre Erklärungen persönlich oder durch eine Vertrauensperson abgeben (§ 17 Abs. 2a BeurkG).
Termin vor Ablauf von zwei Wochen
Wird die Frist für den Entwurf unterschritten, muss der Notar die Gründe in der Niederschrift angeben. Nutzen Sie die Zeit, um Fragen und die Finanzierung zu klären.
Gleich mitbeurkunden
Da die Bank in der Regel erst nach Eintragung der Grundschuld auszahlt, sollte die Bestellung möglichst gleich im Anschluss an den Kaufvertrag erfolgen. Mehr zur Grundschuld und zur Baufinanzierung.
Wer den Notar aussucht
Die Parteien bestimmen den Notar frei. Weil die Käuferseite die Beurkundungskosten grundsätzlich trägt, hat sie bei der Wahl regelmäßig einen gewissen Vorrang (Bundesnotarkammer).
VerwandteBegriffe.
- Grundbuch und RechtBeurkundungStrengste Form des deutschen Rechts: Der Notar nimmt Erklärungen in einer Niederschrift auf, liest sie vor und lässt sie unterschreiben; Pflicht für jeden Grundstückskauf.Begriff öffnen
- Kauf und KostenKaufvertrag (Immobilie)Notariell beurkundeter Vertrag über den Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks mit Preis, Fälligkeit, Übergabe, Haftung und Auflassung.Begriff öffnen
- Grundbuch und RechtAuflassungEinigung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück, bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Notar erklärt (§ 925 BGB).Begriff öffnen
- Grundbuch und RechtAuflassungsvormerkungEintrag in Abteilung II des Grundbuchs, der den Anspruch des Käufers auf das Eigentum bis zur Umschreibung sichert.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenGrundschuldPfandrecht an einer Immobilie, mit dem die Bank ein Baudarlehen absichert, eingetragen in Abteilung III des Grundbuchs.Begriff öffnen
- Kauf und KostenNotaranderkontoTreuhandkonto des Notars, über das der Kaufpreis nur in Ausnahmefällen läuft. Jede Auszahlung kostet eine eigene Gebühr.Begriff öffnen
- Kauf und KostenUnbedenklichkeitsbescheinigungBescheinigung des Finanzamts, dass der Eintragung des Käufers ins Grundbuch keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen, erteilt nach Zahlung der Grunderwerbsteuer.Begriff öffnen
- Grundbuch und RechtLastenfreistellungBeseitigung der Grundschulden und Rechte des Verkäufers im Grundbuch beim Immobilienkauf, meist bezahlt aus dem Kaufpreis und organisiert vom Notar.Begriff öffnen
- A bis ZAlle BegriffeDas Lexikon zur Baufinanzierung, kurz erklärt mit Beispielen.Zum Lexikon
Fragen zu Notartermin.
Kurz beantwortet, nach Beurkundungsgesetz und GNotKG.
0800 707 4000Das hängt von Umfang und Fragen ab, denn der gesamte Vertrag wird vorgelesen und erklärt. Planen Sie ausreichend Zeit ein, vor allem wenn die Grundschuld im Anschluss beurkundet wird.
Einen gültigen Ausweis, den Entwurf mit Ihren Fragen und, falls Sie finanzieren, die Darlehenszusage. Die Grundschuldunterlagen der Bank sollten schon vorher beim Notar sein.
In der Regel der Käufer, so sieht es das Gesetz grundsätzlich vor und so wird es meist vereinbart. Bei 400.000 € Kaufpreis und 320.000 € Grundschuld sind es zusammen mit dem Grundbuch 5.710,36 €. Den eigenen Betrag rechnet der Notarkostenrechner.
Nur wenn der Vertrag ein Rücktrittsrecht vorsieht oder ein gesetzlicher Grund vorliegt, etwa weil die andere Seite ihre Pflichten nicht erfüllt. Mit der Unterschrift ist der Vertrag verbindlich.
Erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars, wenn Vormerkung und Löschungsunterlagen vorliegen. Ihre Bank zahlt dann aus. Was Sie bis dahin klären sollten, steht unter Hausfinanzierung.
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