Lexikon Grundbuch und Recht

Grundbuchamt Wo Eigentum eingetragen wird.

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Es führt das Grundbuch für alle Grundstücke in seinem Bezirk, trägt Eigentümer und Rechte auf Antrag ein und erteilt Auszüge (§ 1 GBO). Über Eintragungen entscheidet in der Regel ein Rechtspfleger, über Einsicht und Abschriften die Geschäftsstelle.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 13.10.2026
Auf einen Blick

Welches Grundbuchamt ist zuständig?

Das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nicht Ihr Wohnort (§ 1 Abs. 1 GBO). Die Länder dürfen die Grundbuchführung bei einzelnen Amtsgerichten bündeln (§ 1 Abs. 3 GBO). Das zuständige Gericht nennt das Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz.

§ 1 Lage entscheidet Zuständig ist das Amtsgericht am Ort des Grundstücks. § 1 Abs. 1 GBO
13 Grundbuchämter in Baden-Württemberg Für das ganze Land, etwa Böblingen, Mannheim, Ulm und Waiblingen. Justiz Baden-Württemberg
§ 3 Rechtspfleger Grundbuchsachen sind vollständig dem Rechtspfleger übertragen. § 3 Nr. 1 h RPflG
§ 12c Geschäftsstelle Entscheidet über Einsicht und Abschriften. § 12c GBO
Verfahren

Der Weg Ihres Antrags.

Das Grundbuchamt wird nur auf Antrag tätig und prüft streng nach Form. So läuft eine Eintragung, etwa nach einem Hauskauf.

Grundbuchkosten rechnen
  1. Antrag geht ein

    Notar oder Sie

    Antragsberechtigt ist, wessen Recht betroffen ist oder wer begünstigt wird (§ 13 GBO). Der genaue Eingangszeitpunkt wird vermerkt. Bei einer Auflassung trägt das Amt nur auf Antrag eines Notars ein.

  2. Reihenfolge wahren

    Grundbuchamt

    Betreffen mehrere Anträge dasselbe Recht, darf der spätere nicht vor dem früheren erledigt werden (§ 17 GBO). Daraus folgt der Rang im Grundbuch.

  3. Unterlagen prüfen

    Rechtspfleger

    Der Betroffene muss bewilligen (§ 19 GBO), die Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO) und der Bewilligende muss selbst eingetragen sein (§ 39 GBO).

  4. Hindernis beheben

    Antragsteller

    Fehlt etwas, weist das Amt den Antrag zurück oder setzt eine Frist zur Behebung, die Zwischenverfügung (§ 18 GBO). Ein späterer Antrag überholt den früheren dann nicht.

  5. Eintragung und Rechnung

    Grundbuchamt

    Jede Eintragung wird dem Notar, dem Antragsteller und dem Eigentümer bekannt gemacht (§ 55 GBO). Die Gerichtskosten setzt das Gericht selbst an (§ 18 GNotKG). Gegen Entscheidungen des Amts ist die Beschwerde möglich (§ 71 GBO).

Gebühren beim Kauf

Was das Grundbuchamt berechnet.

Beim Kauf trägt das Grundbuchamt Vormerkung, Grundschuld und neuen Eigentümer ein. Beispiel: 400.000 € Kaufpreis, Grundschuld 320.000 €.

  • Ohne UmsatzsteuerGerichtsgebühren nach GNotKG, anders als die Notarrechnung.
  • Käufer zahltDie Kosten der Eintragung trägt der Käufer, wenn der Vertrag nichts anderes regelt (§ 448 Abs. 2 BGB).
  • Eigene KostenrechnungDas Gericht setzt seine Kosten selbst an, getrennt vom Notar (§ 18 GNotKG).
Eigenen Kaufpreis rechnen
Grundbuchamt gesamt 1.837,50 € bei 400.000 € Kaufpreis
Eintragung Auflassungsvormerkung (0,5)
392,50 €
Eintragung als Eigentümer (1,0)
785,00 €
Löschung Auflassungsvormerkung (Festgebühr)
25,00 €
Eintragung Grundschuld (brieflos) (1,0)
635,00 €
Summe
1.837,50 €

GNotKG KV 14110, 14121, 14150, 14152 und Tabelle B, gerechnet mit derselben Logik wie der Notarkostenrechner. Stand 13.10.2026.

Typische Anliegen

Was Sie beim Grundbuchamt erledigen.

Vier Anliegen, mit denen Eigentümer selbst zum Grundbuchamt kommen, nach den Hinweisen der Amtsgerichte München und Hamburg.

Erben eintragen lassen

Nach einem Erbfall ist das Grundbuch unrichtig. Das Grundbuchamt soll die Eigentümer anhalten, die Berichtigung zu beantragen (§ 82 GBO). Gebührenfrei ist die Eintragung der Erben, wenn der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall eingeht (GNotKG KV 14110).

Nach der letzten Rate

Nötig sind ein Antrag, die Löschungsbewilligung der Bank und die Zustimmung aller Eigentümer, jeweils notariell beglaubigt (AG München). Die Löschung kostet eine 0,5-Gebühr, bei 320.000 € Grundschuld 317,50 € (KV 14140). Ablauf im Eintrag Grundschuld löschen.

Namensberichtigung

Nach einer Heirat reichen Sie einen Nachweis ein, etwa die Heiratsurkunde. Die Namensberichtigung ist gebührenfrei (AG München).

Einsicht und Ausdruck

Mit berechtigtem Interesse dürfen Sie das Grundbuch, die in Bezug genommenen Urkunden und offene Anträge einsehen (§ 12 GBO). Ein Ausdruck kostet 10 Euro, amtlich 20 Euro. Mehr im Eintrag Grundbuchauszug.

Hamburg warnt: Private Online-Dienste handeln nicht im Auftrag der Grundbuchämter (Justiz Hamburg).

Häufige Fragen

Fragen zu Grundbuchamt.

Kurz beantwortet, mit Fundstelle.

0800 707 4000

Ja. Die Grundbücher werden von den Amtsgerichten geführt, die insoweit Grundbuchämter heißen (§ 1 Abs. 1 GBO). Einige Länder haben die Grundbuchführung bei wenigen Amtsgerichten gebündelt, Baden-Württemberg etwa bei 13.

Ja, wenn Ihr Recht betroffen ist oder Sie begünstigt werden (§ 13 GBO). Die Erklärungen, auf die es ankommt, etwa eine Bewilligung, müssen aber öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO). Bei einer Auflassung muss ein Notar den Antrag einreichen.

Bei 400.000 € Kaufpreis und 320.000 € Grundschuld zusammen 1.837,50 €: Eigentümer, Grundschuld, Vormerkung und deren Löschung. Ihren Fall rechnet der Notarkostenrechner.

Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Anträge zum selben Recht werden in der Reihenfolge des Eingangs erledigt (§ 17 GBO).

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