An eine Forderung gebunden
Sichert eine bestimmte Forderung und sinkt mit ihr (§ 1113 BGB). Mehr unter Hypothek.
- Haftung nur in Höhe der offenen Schuld
- Übergang nur zusammen mit der Forderung (§ 1153 BGB)
- Nach der Rückzahlung nicht für neue Kredite nutzbar
- Bei Banken heute seltener (BaFin)
