Lexikon

Grundschuld löschen Ablauf und Kosten.

Wer die Grundschuld löschen will, braucht drei Dinge: die Löschungs­bewilligung der Bank, die notariell beglaubigte Zustimmung des Eigentümers und einen Antrag beim Grundbuch­amt. Nach der letzten Rate geschieht das nicht automatisch. Bei 200.000 € Grundschuld kostet die Löschung rund 275 €.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 13.10.2026
Auf einen Blick

Was kostet die Löschung?

Den größten Teil berechnet das Grundbuchamt: eine halbe Gebühr nach dem Nennbetrag der Grundschuld. Der Notar nimmt eine Festgebühr, die Bank nichts. Bei 200.000 € Grundschuld sind es zusammen 274,62 €.

217,50 € Grundbuchamt 0,5 Gebühr nach Tabelle B (KV 14140), Wert 200.000 €. Ohne Umsatzsteuer.
57,12 € Notar Festgebühren, Postpauschale, Umsatzsteuer.
0 € Bank Entgelt unzulässig (BGH, XI ZR 244/90).
Ablauf

In drei Schritten aus dem Grundbuch.

Ohne Ihren Antrag bleibt die Grundschuld eingetragen, auch wenn der Kredit längst getilgt ist.

Kosten bei 200.000 € 274,62 €
Notarkosten rechnen
  1. Löschungsbewilligung anfordern

    Bank

    Nach der letzten Rate erklärt die Bank, dass sie die Löschung bewilligt (§ 19 GBO). Die Erklärung braucht öffentlich beglaubigte Form oder das Siegel der Bank (§ 29 GBO). Bei einer Briefgrundschuld legt sie den Grundschuldbrief bei.

  2. Zustimmung beglaubigen lassen

    Notar

    Eine Grundschuld darf nur mit Zustimmung des Eigentümers gelöscht werden (§ 27 GBO). Sie unterschreiben Zustimmung und Löschungsantrag, der Notar beglaubigt die Unterschrift und reicht alles beim Grundbuchamt ein.

  3. Löschung eintragen

    Grundbuchamt

    Das Grundbuchamt trägt die Löschung in Abteilung III ein und schickt die Kostenrechnung an den Antragsteller (§ 22 GNotKG). Ob die Löschung eingetragen ist, zeigt ein aktueller Grundbuchauszug.

Die Rechnung

Löschung von 200.000 € Posten für Posten.

Drei Stellen sind beteiligt, Geld verlangen nur zwei. Geschäftswert ist der Nennbetrag der Grundschuld (§ 53 Abs. 1 GNotKG).

Bank

Gläubigerin
  1. 01
    Löschungsbewilligung Ausfertigung nach Tilgung. Eine Entgeltklausel dafür benachteiligt Kunden unangemessen (BGH, Urteil vom 07.05.1991).
    0 €
  2. 02
    Grundschuldbrief Nur bei Briefgrundschuld: Herausgabe des Briefs zusammen mit der Bewilligung.
    0 €

Summe Bank: 0 €

Notar

zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
  1. 01
    Beglaubigung Zustimmung nach § 27 GBO mit Löschungsantrag, Festgebühr unabhängig vom Betrag.
    KV 25101
  2. 02
    Übermittlung Einreichen beim Grundbuchamt, Festgebühr 20 €.
    KV 22124
  3. 03
    Postpauschale 20 % der Gebühren, hier 8,00 €.
    KV 32005

Summe Notar: 57,12 € plus Kopierkosten. Entwirft der Notar die Erklärung selbst, fällt statt der Festgebühr eine Entwurfsgebühr an (KV 24102).

Grundbuchamt

Gerichtsgebühr, ohne Umsatzsteuer
  1. 01
    Löschung in Abteilung III 0,5 der vollen Gebühr 435 € nach Tabelle B.
    KV 14140

Summe Grundbuchamt: 217,50 €

Gesamt: 274,62 €. Berechnet nach GNotKG Anlage 1 und 2, Stand 13.10.2026, ohne Kopierkosten (KV 32001). Kosten beim Kauf: Notarkostenrechner.

Rechenbeispiele

Kosten nach Grundschuldbetrag.

Maßgeblich ist der eingetragene Nennbetrag. Nur die Gebühr des Grundbuchamts wächst mit.

Grundschuld100.000 € 193,62 € Löschung gesamt
Grundbuchamt
136,50 €
Notar
57,12 €
Grundschuld200.000 € 274,62 € Löschung gesamt
Grundbuchamt
217,50 €
Notar
57,12 €
Grundschuld300.000 € 374,62 € Löschung gesamt
Grundbuchamt
317,50 €
Notar
57,12 €
Grundschuld400.000 € 449,62 € Löschung gesamt
Grundbuchamt
392,50 €
Notar
57,12 €

Berechnet mit GNotKG Tabelle B (Anlage 2) und KV 14140, 25101, 22124, 32005, Stand 13.10.2026. Ohne Kopierkosten.

Sonderfälle

Drei Fälle mit Besonderheiten.

Ohne Brief keine Löschung

Steht im Grundbuch eine Briefgrundschuld, muss der Grundschuldbrief dem Antrag beiliegen (§ 41 GBO). Ist er verloren, wird er im Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt (§ 1162 BGB in Verbindung mit § 1192 BGB). Erst danach kann gelöscht werden.

Lastenfrei an den Käufer

Der Verkäufer muss die Immobilie frei von Rechten Dritter verschaffen (§ 433 Abs. 1, § 435 BGB). Alte Grundschulden werden deshalb mit dem Verkauf gelöscht, die Kosten regelt der Kaufvertrag.

Notarkosten beim Hauskauf

Grundschuld weiter nutzen

Für eine Modernisierung oder den Bankwechsel zur Anschlussfinanzierung kann die bestehende Grundschuld weiter dienen, bei einer anderen Bank über eine Abtretung. Das kostet weniger als eine neue.

Zur Anschlussfinanzierung
Löschen oder nicht

Löschen, stehen lassen oder aufbewahren.

Eine Pflicht zur Löschung gibt es nicht. Entscheidend ist, ob Sie die Immobilie noch einmal beleihen oder verkaufen wollen.

Sofort löschen sauberes Grundbuch

274,62 €

Einmalige Kosten bei 200.000 € Grundschuld.

  • Grundbuch zeigt keine Belastung mehr
  • Kein Dokument, das verloren gehen kann
  • Neuer Kredit braucht eine neue Grundschuld: rund 1.080 €
Stehen lassen für neue Kredite

0 €

Die Grundschuld bleibt für die Bank eingetragen.

  • Spart bei einem neuen Kredit die Neubestellung (645 € Notar, 435 € Grundbuch)
  • Nützlich für Modernisierung oder Anschlusskredit
  • Bank bleibt Gläubigerin, für jede Änderung brauchen Sie sie
Bewilligung aufbewahren später entscheiden

später

Sie lassen sich die Bewilligung geben und reichen sie erst bei Bedarf ein.

  • An die überlassene Bewilligung ist die Bank gebunden (§ 875 Abs. 2 BGB)
  • Kosten erst beim Verkauf oder Bedarf
  • Original sicher verwahren, bei Briefgrundschuld auch den Brief

Neubestellung: Notar 1,0 (KV 21200) plus XML-Gebühr, Grundbuch 1,0 (KV 14121), Wert 200.000 €.

Häufige Fragen

Fragen zu Grundschuld löschen.

Kurz beantwortet.

0800 707 4000

Die Bank, für die die Grundschuld eingetragen ist, sobald der gesicherte Kredit zurückgezahlt ist. Ein Entgelt darf sie dafür nicht verlangen (BGH, Urteil vom 07.05.1991, XI ZR 244/90).

Nein. Das Grundbuchamt trägt nur ein, wenn die Erklärungen öffentlich beglaubigt sind (§ 29 GBO). Für Ihre Zustimmung mit Löschungsantrag berechnet der Notar eine Festgebühr von 20 € (KV 25101 Nr. 2), unabhängig von der Höhe der Grundschuld.

Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Wer später einen weiteren Kredit plant, spart mit der stehenden Grundschuld die Kosten einer neuen. Bei 200.000 € sind das rund 1.080 € statt 275 € für die Löschung.

Die Gebühr des Grundbuchamts schuldet, wer den Antrag stellt (§ 22 GNotKG), in der Regel der Eigentümer. Beim Verkauf legt der Kaufvertrag fest, wer die Löschung alter Grundschulden bezahlt.

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