Kreditvermittler Wer Ihre Baufinanzierung vermitteln darf.
Ein Kreditvermittler sucht für Sie das Darlehen einer Bank und begleitet den Abschluss. Wer Immobilienkredite vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34i GewO, eine bestandene Sachkundeprüfung vor der IHK und einen Eintrag im Vermittlerregister. Eine Vergütung von Ihnen darf er nur verlangen, wenn das Darlehen tatsächlich ausgezahlt wird.
Woran erkennen Sie einen zugelassenen Vermittler?
Am Eintrag im Vermittlerregister, das die Industrie- und Handelskammern gemeinsam führen. Es soll Darlehensnehmern ermöglichen, Zulassung und Umfang der Tätigkeit zu prüfen (§ 11a GewO). Banken selbst brauchen keine Erlaubnis nach § 34i GewO, sie haben eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz.
Was das Gesetz vom Vermittler verlangt.
Für Immobilienkredite gelten seit 2016 eigene Regeln für Vermittler. Sie schützen Sie vor schlecht ausgebildeten oder abhängigen Beratern und vor versteckten Kosten.
- § 34i GewO Erlaubnis mit Prüfung
Versagt wird die Erlaubnis bei Unzuverlässigkeit, ungeordneten Vermögensverhältnissen, fehlender Berufshaftpflichtversicherung, fehlender Sachkundeprüfung vor der IHK oder ohne Sitz im Inland. Auch Mitarbeitende brauchen den Sachkundenachweis.
- § 34i GewO Vergütung ohne Absatzziele
Die Vergütungsstruktur der Beschäftigten darf nicht an Absatzziele gekoppelt sein und muss ihnen erlauben, im besten Interesse des Darlehensnehmers zu handeln.
- § 34i GewO Vermittler oder Honorarberater
Honorar-Immobiliardarlehensberater dürfen keine Zuwendungen der Bank annehmen und müssen eine hinreichende Zahl von Angeboten heranziehen. Beide Rollen zugleich sind nicht erlaubt.
- § 655a BGB Informieren wie eine Bank
Der Vermittler muss Sie informieren und ist Ihnen gegenüber wie ein Darlehensgeber zu Erläuterungen verpflichtet. Bietet er Beratung an, gelten die Regeln für Beratungsleistungen.
Was eine Vermittlungsgebühr im Effektivzins ausmacht.
Kosten für die Vermittlung, die Sie selbst zahlen, gehören in den effektiven Jahreszins (§ 16 PAngV). Beispiel: 300.000 €, 3,42 % Sollzins (Beispielkondition 10 Jahre, Stand 17.09.2026), 2 % Tilgung, Gebühr von 3.000 € als Annahme.
- Sollzins
- 3,42 %
- Monatsrate
- 1.355 €
- Effektiver Jahreszins
- 3,47 %
- Kosten in der Zinsbindung
- 91.183 €
- Sollzins
- 3,42 %
- Monatsrate
- 1.355 €
- Effektiver Jahreszins
- 3,61 %
- Kosten in der Zinsbindung
- 94.183 €
Effektivzins als interne Rendite der Zahlungen über die Zinsbindung, Standardmonat 1/12 Jahr, Restschuld am Ende eingerechnet. Ob und in welcher Höhe eine Gebühr anfällt, steht im Vermittlungsvertrag. Provisionen, die die Bank zahlt, nennt das ESIS-Merkblatt.
Wann ein Vermittler Geld bekommt.
Die Vergütung ist für Verbraucher eng geregelt. Diese vier Punkte sollten Sie vor der Unterschrift kennen.
Nur bei Auszahlung
Zahlen müssen Sie nur, wenn das Darlehen infolge der Vermittlung an Sie geleistet wird und Sie nicht mehr widerrufen können (§ 655c BGB). Ohne Kredit keine Vergütung.
Keine weiteren Entgelte
Außer der Vergütung und einem gesondert vereinbarten Beratungsentgelt darf der Vermittler kein Entgelt vereinbaren. Auslagen nur, soweit erforderlich und bis zu dem Betrag, den er vorher mitgeteilt hat (§ 655d BGB).
Nur wenn es günstiger wird
Dient der neue Kredit erkennbar der Ablösung eines anderen, entsteht der Anspruch auf Vergütung nur, wenn der effektive Jahreszins nicht steigt (§ 655c BGB). Wie eine Ablösung abläuft, zeigt die Umschuldung.
Eigener Vertrag
Der Darlehensvermittlungsvertrag mit einem Verbraucher braucht eine bestimmte Form, bis 19.11.2026 die Schriftform, danach die Textform, und darf nicht mit dem Kreditantrag verbunden werden (§ 655b BGB). Verstöße machen den Vertrag nichtig.
VerwandteBegriffe.
- Darlehen und ZinsenESIS-MerkblattPflichtformular mit den vorvertraglichen Informationen zu einem Immobilienkredit; die Bank muss es rechtzeitig vor Ihrer Vertragserklärung in Textform übermitteln.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenDarlehensvertragVertrag, mit dem der Darlehensgeber einen Geldbetrag zur Verfügung stellt und der Darlehensnehmer Zins zahlt und zurückzahlt (§ 488 BGB); bei Banken an Verbraucher schriftlich und mit Pflichtangaben.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenEffektivzinsGesamtkosten eines Kredits als jährlicher Prozentsatz nach § 16 PAngV: Sollzins plus Kosten, die die Bank kennt, einheitlich berechnet und damit die Größe für den Angebotsvergleich.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenWohnimmobilienkreditrichtlinieEU-Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkredite für Verbraucher, in Deutschland seit dem 21.03.2016 umgesetzt; sie schuf das Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit strengerer Kreditprüfung und ESIS-Merkblatt.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenKreditwürdigkeitsprüfungGesetzliche Pflicht der Bank, vor jedem Verbraucherdarlehen zu prüfen, ob Sie den Kredit voraussichtlich vertragsgemäß zurückzahlen können; bei Baufinanzierungen besonders eingehend.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenSelbstauskunftFormular, in dem Sie der Bank Einkommen, Ausgaben, Schulden und Vermögen angeben; Grundlage der Kreditwürdigkeitsprüfung. Nicht zu verwechseln mit der Schufa- oder Mieterselbstauskunft.Begriff öffnen
- Kauf und KostenMaklerprovisionLohn des Maklers für Nachweis oder Vermittlung eines Kaufvertrags. Bei Wohnung und Einfamilienhaus zahlt der Käufer höchstens die Hälfte.Begriff öffnen
- A bis ZAlle BegriffeDas Lexikon zur Baufinanzierung, kurz erklärt mit Beispielen.Zum Lexikon
Er vergleicht Angebote von Banken, bereitet Ihre Unterlagen auf und begleitet den Abschluss des Darlehens. Den Kreditvertrag schließen Sie mit der Bank, nicht mit dem Vermittler. Laut BaFin müssen Berater und unabhängige Darlehensvermittler Ihre finanzielle Lage berücksichtigen und verschiedene Finanzierungsoptionen aufzeigen.
Die Vorschrift regelt die Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler. Wer Immobiliar-Verbraucherdarlehen gewerbsmäßig vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis, eine Sachkundeprüfung vor der IHK, eine Berufshaftpflichtversicherung und einen Eintrag im Vermittlerregister.
Erhält der Vermittler eine Provision von der Bank, steht der Betrag im ESIS-Merkblatt in Abschnitt 2. Verlangt der Vermittler selbst eine Vergütung, muss sie im Vermittlungsvertrag stehen und wird erst fällig, wenn das Darlehen ausgezahlt und nicht mehr widerrufbar ist (§ 655c BGB). Im Beispiel hebt eine Gebühr von 3.000 € den Effektivzins um 0,14 %.
Über das Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern. Auskünfte gibt es per Internetabruf oder schriftlich, und alle Register lassen sich gleichzeitig abfragen (§ 11a GewO).
Wer Allgemein-Verbraucherdarlehen gewerbsmäßig vermittelt, braucht dann eine Erlaubnis als Darlehensvermittler nach § 34k GewO. Für Immobilienkredite bleibt es bei § 34i GewO. Hintergrund ist die neue Verbraucherkreditrichtlinie, mehr unter Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Wenn Sie eine Baufinanzierung oder Anschlussfinanzierung planen, gelten die Regeln für Immobiliardarlehen.
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