Lexikon Darlehen und Zinsen

ESIS-Merkblatt Ihr Kredit auf einen Blick.

Das ESIS-Merkblatt ist das Europäische Standardisierte Merkblatt für Immobilienkredite. Die Bank muss es Ihnen in Textform geben, rechtzeitig bevor Sie den Vertrag unterschreiben. Weil alle Banken dasselbe Muster mit 15 Abschnitten nutzen, lassen sich Angebote damit direkt vergleichen.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 04.11.2026
Auf einen Blick

Wann bekommen Sie das Merkblatt?

Unverzüglich, nachdem die Bank Ihre Angaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung erhalten hat, und rechtzeitig vor Ihrer Vertragserklärung. Jedem Vertragsangebot und jedem bindenden Vorschlag muss ein ESIS-Merkblatt beiliegen, es sei denn, Sie haben schon eines zu genau diesen Bedingungen (Art. 247 EGBGB).

Textform Form Etwa als PDF oder auf Papier.
Gültig bis Gültigkeitsdatum Bis dahin bleiben Angaben wie der Sollzins unverändert.
14 Tage Widerruf nach Vertrag Ohne Widerrufsrecht mindestens sieben Tage Bedenkzeit vorher (§ 495 BGB).
Aufbau

Die 15 Abschnitte und worauf Sie achten.

Das Muster ist für alle Banken gleich. Abschnitte, die für Ihren Kredit nicht zutreffen, darf die Bank streichen und die Nummerierung anpassen.

AbschnittInhaltWorauf achten
1. KreditgeberName und Kontakt, Hinweis ob Beratung erbracht wirdWer ist Ihr Vertragspartner
2. KreditvermittlerName, Vergütung, Provision vom KreditgeberHöhe der Provision
3. HauptmerkmaleBetrag, Laufzeit, Art des Kredits, Wert der ImmobilieWarnhinweis bei endfälligem Kredit
4. Zinssatz und KostenSollzins, Effektivzins, Gesamtbetrag, einmalige und laufende KostenZinsbindung und nicht eingerechnete Kosten
5. Häufigkeit der RatenZahl und Abstand der RatenMonatlich oder vierteljährlich
6. Höhe der RatenBetrag je RateBeispiel maximale Rate bei variablem Zins
7. TilgungsplanBeispiel mit Zins, Kosten, Kapital und Restkapital je RateRestschuld nach der Zinsbindung
8. Zusätzliche AuflagenPflicht zu Versicherung, Konto oder weiterem ProduktKosten der Auflagen
9. Vorzeitige RückzahlungOb und zu welchen BedingungenVorfälligkeitsentschädigung
10. Flexible MerkmaleSondertilgung, Tilgungswechsel, ÜbertragbarkeitWas ohne Aufpreis enthalten ist
11. Sonstige RechteBedenkzeit oder WiderrufFristen notieren
12. BeschwerdenInterne Beschwerdestelle und VerfahrenKontakt für den Ernstfall
13. NichteinhaltungFolgen von ZahlungsverzugRisiko für die Immobilie
14. Weitere AngabenRecht und Gerichtsstand bei Fernabsatz, SpracheSprache der Vertragsunterlagen
15. AufsichtsbehördeZuständige AufsichtWer die Bank beaufsichtigt

Quelle: Anlage 6 EGBGB (Muster und Ausfüllhinweise), Fassung BGBl. I 2016, S. 420, abgerufen 04.11.2026. Kurzfassung der Inhalte.

  • Gleiches Muster, echter VergleichLegen Sie die Merkblätter zweier Banken nebeneinander und vergleichen Sie Abschnitt 4 und 7. Angebote mehrerer Banken holt der Vergleich unter Baufinanzierung ein.
  • Vermittler muss Provision zeigenErhält ein Kreditvermittler eine Provision vom Kreditgeber, nennt Abschnitt 2 den Betrag. Mehr unter Kreditvermittler.
Rechenbeispiel

Gesamtbetrag und Effektivzins.

Abschnitt 4 nennt den Gesamtbetrag, also Nettodarlehensbetrag plus Gesamtkosten, und den effektiven Jahreszins, jeweils mit einem repräsentativen Beispiel. Vereinfachtes Beispiel: 300.000 €, 3,42 % Sollzins (Beispielkondition 10 Jahre, Stand 17.09.2026), 2 % Tilgung, Zins bis zur Volltilgung gleich, keine weiteren Kosten.

  • Zinsen sind der größte PostenOhne Gebühren besteht der Unterschied zwischen Darlehen und Gesamtbetrag nur aus Zinsen, hier 174.663 €.
  • Effektivzins über SollzinsWeil monatlich gezahlt wird, liegt der Effektivzins schon ohne Kosten über dem Sollzins. Was Kosten zusätzlich bewirken, zeigt der Effektivzins.
  • Annahmen stehen dabeiDas Merkblatt muss alle Annahmen nennen, die in den Effektivzins einfließen. Ist der Zins nach der Bindung nicht bestimmbar, unterstellt die Preisangabenverordnung, dass Sollzins und Kosten bis zum Ende gleich bleiben.
Eigene Werte rechnen
Gesamtbetrag im Beispiel 474.663 € bei 1.355 € Monatsrate
Nettodarlehensbetrag
300.000 €
Zinsen bis zur Volltilgung
174.663 €
Effektiver Jahreszins ohne Kosten
3,47 %
Gesamtbetrag
474.663 €

Effektivzins = (1 + Sollzins ÷ 12)^12 − 1, ohne Kosten. Zinsen bis zur Volltilgung bei unverändertem Sollzins, gerechnet mit lib/annuity.ts. Vereinfachung, kein ESIS-Wert einer Bank.

Ablauf

Vom Merkblatt zum Vertrag.

Wann welche Information kommt und welche Fristen Sie schützen.

Dauer bis zur Zusage
  1. Anfrage Bank nennt Unterlagen Sie sagt, welche Informationen und Nachweise sie bis wann für die Kreditwürdigkeitsprüfung braucht.
  2. Danach ESIS-Merkblatt Unverzüglich nach Ihren Angaben, in Textform, mit Gültigkeitsdatum.
  3. Angebot Merkblatt plus Entwurf Jedem bindenden Angebot liegt ein ESIS-Merkblatt bei. Einen Vertragsentwurf muss die Bank anbieten (§ 491a BGB).
  4. Abschluss Schriftlicher Vertrag Erst jetzt sind Sie gebunden (§ 492 BGB).
  5. 14 Tage Widerruf Frist ab Erhalt der Vertragsunterlagen. Das Recht erlischt spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen (§ 356b BGB).

Besteht ausnahmsweise kein Widerrufsrecht, etwa bei manchen notariell beurkundeten Verträgen, muss die Bank vor Vertragsschluss mindestens sieben Tage Bedenkzeit geben und ist so lange an ihr Angebot gebunden (§ 495 BGB).

Lexikon

VerwandteBegriffe.

Häufige Fragen

Fragen zu ESIS-Merkblatt.

Kurz beantwortet.

0800 707 4000

Das Europäische Standardisierte Merkblatt mit allen wichtigen Angaben zu einem Immobilienkredit: Betrag, Zins, Kosten, Raten, Tilgungsplan, Sondertilgung, Widerruf. Das Muster ist gesetzlich vorgegeben (Anlage 6 EGBGB) und für alle Banken gleich.

Unverzüglich, nachdem sie Ihre Angaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung erhalten hat, und rechtzeitig vor Ihrer Vertragserklärung. Außerdem jedem Vertragsangebot und jedem bindenden Vorschlag, es sei denn, Sie haben bereits ein Merkblatt zu diesen Bedingungen (Art. 247 EGBGB).

Es ist eine Information, kein Vertrag. Die Angaben gelten bis zum genannten Gültigkeitsdatum. Das Muster sieht ausdrücklich vor, dass die Bank darauf hinweisen kann, dass das Dokument keine Pflicht zur Kreditvergabe begründet.

Vergleichen Sie Effektivzins und Gesamtbetrag in Abschnitt 4, die Restschuld im Tilgungsplan in Abschnitt 7 und die flexiblen Merkmale in Abschnitt 10. Bei einer Anschlussfinanzierung oder Umschuldung gilt dasselbe.

Ja. Das Muster hat einen eigenen Abschnitt für den Kreditvermittler mit seiner Vergütung. Der Vermittler ist dem Verbraucher gegenüber zudem wie ein Darlehensgeber zur Information verpflichtet (§ 655a BGB).

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