Selbstauskunft Ihre Zahlen für die Bank.
In der Selbstauskunft geben Sie Ihrer Bank Einkommen, Ausgaben, Schulden und Vermögen an. Daraus prüft sie, ob Sie den Kredit tragen können, und das muss sie vor jedem Immobiliendarlehen tun. Die Bank muss Ihnen sagen, welche Angaben und Nachweise sie bis wann braucht.
Welche Selbstauskunft ist gemeint?
Drei Dinge heißen gleich. Für einen Kredit füllen Sie die Selbstauskunft der Bank aus. Die Schufa-Selbstauskunft ist dagegen Ihre kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO, mehr unter Schufa. Die Mieterselbstauskunft verlangen Vermieter, mit Finanzierung hat sie nichts zu tun.
Das fragt die Bank in der Selbstauskunft ab.
Welche Unterlagen nötig sind, legt jede Bank selbst fest (BaFin). Prüfen muss sie nach § 4 ImmoKWPLV vor allem diese Faktoren. Haken Sie ab, was Sie schon beisammen haben.
Die Bank muss Ihnen bei einem Immobilienkredit mitteilen, welche Informationen und Nachweise sie in welchem Zeitraum braucht (Art. 247 EGBGB). Eine ausführliche Liste steht im Ratgeber Unterlagen.
Von der Selbstauskunft zur Kreditprüfung.
Beispiel: Wunschdarlehen 300.000 €, Haushaltsnetto laut Selbstauskunft 4.200 €. Die Bank setzt die Rate ins Verhältnis zum Einkommen und rechnet danach eine ausführliche Haushaltsrechnung.
- 01 Wunschdarlehen
aus der Anfrage300.000 € Kreditbetrag - 02 Rate
Darlehen × (Zins + Tilgung) ÷ 123,42 % + 2 % 1.355 € Beispielkondition - 03 Anteil am Netto
Rate ÷ Haushaltsnetto1.355 € ÷ 4.200 € 32 % Faustformel 35 bis 40 %
- Faustformel ist nur der AnfangDie Bank rechnet nicht mit einer Quote, sondern mit Ihren Ausgaben und Pauschalen. Wie das geht, zeigt die Haushaltsrechnung.
- Lücken kosten ZeitFehlen Angaben oder Nachweise, kann die Bank nicht prüfen. Die Prüfung ist für den Vertrag zwingend und nur mit richtigen und vollständigen Informationen möglich (Art. 247 EGBGB).
- Eigene Grenze vorabWelcher Kaufpreis zu Ihrem Einkommen passt, rechnet der Budgetrechner in einer Minute.
Beispielkondition 10 Jahre, Stand 17.09.2026. Rate gerechnet mit lib/annuity.ts. Faustformel wie im Budgetrechner, keine Bankvorgabe.
Warum jede Angabe stimmen muss.
Die Selbstauskunft ist keine Formalie. Das Gesetz schützt Sie vor einer zu großzügigen Kreditvergabe, aber nur, wenn Ihre Angaben stimmen.
- § 505b BGB Die Bank prüft nach
Informationen dürfen aus Ihren Angaben stammen. Die Bank muss sie angemessen überprüfen, soweit erforderlich durch Einsicht in Unterlagen.
- § 505d BGB Falsche Angaben, kein Schutz
Prüft die Bank fehlerhaft, sinkt Ihr Zins und Sie dürfen fristlos kündigen. Das gilt nicht, wenn der Fehler darauf beruht, dass Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht oder Informationen verschwiegen haben.
- Art. 247 EGBGB Ablehnung wird mitgeteilt
Entscheidet die Bank, den Vertrag nicht abzuschließen, muss sie Ihnen das unverzüglich mitteilen.
- BaFin Anfrage oder Antrag
Eine Konditionsanfrage dient nur der Information, ein Kreditantrag bindet die Bank. Auskunfteien behandeln beide unterschiedlich. Mehr unter Schufa.
VerwandteBegriffe.
- Darlehen und ZinsenKreditwürdigkeitsprüfungGesetzliche Pflicht der Bank, vor jedem Verbraucherdarlehen zu prüfen, ob Sie den Kredit voraussichtlich vertragsgemäß zurückzahlen können; bei Baufinanzierungen besonders eingehend.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenSchufaAuskunftei, deren Score Banken bei der Kreditwürdigkeitsprüfung nutzen können; seit März 2026 mit zwölf veröffentlichten Kriterien und kostenloser Datenkopie.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenBonitätFähigkeit und Bereitschaft, einen Kredit vertragsgemäß zurückzuzahlen; Banken bewerten sie aus Einkommen, Ausgaben, Schulden, Zahlungsverhalten und Auskunfteidaten.Begriff öffnen
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- Kauf und KostenFinanzierungsbestätigungSchreiben einer Bank oder eines Vermittlers, dass eine bestimmte Finanzierung nach erster Prüfung machbar ist; in der Regel unverbindlich und kein Kreditvertrag.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenESIS-MerkblattPflichtformular mit den vorvertraglichen Informationen zu einem Immobilienkredit; die Bank muss es rechtzeitig vor Ihrer Vertragserklärung in Textform übermitteln.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenDarlehensvertragVertrag, mit dem der Darlehensgeber einen Geldbetrag zur Verfügung stellt und der Darlehensnehmer Zins zahlt und zurückzahlt (§ 488 BGB); bei Banken an Verbraucher schriftlich und mit Pflichtangaben.Begriff öffnen
- A bis ZAlle BegriffeDas Lexikon zur Baufinanzierung, kurz erklärt mit Beispielen.Zum Lexikon
Ein Formular, in dem Sie Ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen: Einkommen, Ausgaben, laufende Kredite und Vermögen. Die Bank nutzt es für die Kreditwürdigkeitsprüfung, die sie vor jedem Verbraucherdarlehen durchführen muss (§ 505a BGB). Bei einer Baufinanzierung gehört sie zu den ersten Unterlagen.
Das legt die Bank fest, sie muss Ihnen aber sagen, welche Nachweise sie in welchem Zeitraum braucht (Art. 247 EGBGB). Üblich sind Gehaltsnachweise, Kontoauszüge und Objektunterlagen. Die vollständige Liste steht im Ratgeber Unterlagen für die Baufinanzierung.
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben macht oder Informationen vorenthält, verliert den Schutz bei einer fehlerhaften Kreditwürdigkeitsprüfung (§ 505d BGB). Geben Sie im Zweifel lieber zu viel als zu wenig an.
Nein. Die Selbstauskunft füllen Sie selbst für die Bank aus. Die Schufa-Auskunft ist die Kopie der Daten, die die Schufa über Sie speichert, nach Art. 15 DSGVO kostenlos. Prüfen Sie diese Daten vor dem Kreditantrag, Fehler lassen sich berichtigen (Art. 16 DSGVO).
Die Nachweise sind andere: statt Gehaltsabrechnungen etwa Steuerbescheide und betriebswirtschaftliche Auswertungen. Wie Banken Ihr Einkommen bewerten, zeigt die Baufinanzierung für Selbstständige.
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