Gleich hohe Provision
Der Makler lässt sich von Käufer und Verkäufer bezahlen. Beide verpflichten sich in derselben Höhe.
- Ihr Anteil ist nie höher als der des Verkäufers
- Erlässt der Makler einer Seite etwas, gilt das auch für Sie
- Abweichende Verträge sind unwirksam (§ 656c Abs. 2 BGB)
- Höhe insgesamt bleibt Verhandlungssache
