MaBV Der Ratenplan beim Bauträger.
Die Makler- und Bauträgerverordnung bestimmt, wann ein Bauträger Ihr Geld annehmen darf: erst nach vier Sicherungen und dann in höchstens sieben Raten nach Baufortschritt. Die erste Rate von 30 Prozent ist nach Beginn der Erdarbeiten fällig, bei 500.000 € also 150.000 €. Zum Nachteil des Käufers abweichende Raten sind unzulässig.
Wofür gilt die MaBV?
Für Gewerbetreibende mit Erlaubnis nach § 34c GewO, also Makler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter. Für Käufer zählt vor allem § 3: Er legt fest, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Teilbeträgen ein Bauträger Zahlungen annehmen darf. Das BGB verweist für Abschläge im Bauträgervertrag ausdrücklich darauf.
Alle MaBV-Raten in Euro.
Die Prozentsätze ab dem Rohbau beziehen sich auf die restlichen 70 Prozent der Vertragssumme. Für 500.000 € Haus mit Grundstück:
| Bauabschnitt | laut MaBV | der Gesamtsumme | Betrag |
|---|---|---|---|
| Beginn der Erdarbeiten | 30 % | 30,0 % | 150.000 € |
| Rohbau einschließlich Zimmererarbeiten | 40 % vom Rest | 28,0 % | 140.000 € |
| Dachflächen und Dachrinnen | 8 % vom Rest | 5,6 % | 28.000 € |
| Rohinstallation Heizung | 3 % vom Rest | 2,1 % | 10.500 € |
| Rohinstallation Sanitär | 3 % vom Rest | 2,1 % | 10.500 € |
| Rohinstallation Elektro | 3 % vom Rest | 2,1 % | 10.500 € |
| Fenstereinbau mit Verglasung | 10 % vom Rest | 7,0 % | 35.000 € |
| Innenputz | 6 % vom Rest | 4,2 % | 21.000 € |
| Estrich | 3 % vom Rest | 2,1 % | 10.500 € |
| Fliesen im Sanitärbereich | 4 % vom Rest | 2,8 % | 14.000 € |
| Bezugsfertigkeit und Besitzübergabe | 12 % vom Rest | 8,4 % | 42.000 € |
| Fassadenarbeiten | 3 % vom Rest | 2,1 % | 10.500 € |
| vollständige Fertigstellung | 5 % vom Rest | 3,5 % | 17.500 € |
| Summe | 100,0 % | 500.000 € |
§ 3 Abs. 2 MaBV. Fällt eine Leistung weg, wird ihr Satz anteilig auf die übrigen verteilt. Vertragssumme als Annahme.
- BezugsfertigkeitDie Rate von 12 Prozent des Rests wird nur Zug um Zug gegen Besitzübergabe fällig.
- AltbauBei Sanierungen durch den Bauträger dürfen Teilbeträge für schon erbrachte Leistungen sofort angenommen werden.
Vier Bedingungen nach § 3 MaBV.
Erst wenn alle vier erfüllt sind, darf der Bauträger Geld annehmen. Der Notar bestätigt den wirksamen Vertrag schriftlich.
Stand 04.11.2026- Nr. 1 Wirksamer Vertrag
Alle Genehmigungen liegen vor, der Notar hat das mitgeteilt, und der Bauträger hat kein vertragliches Rücktrittsrecht.
- Nr. 2 Vormerkung
Eine Auflassungsvormerkung an der vereinbarten Rangstelle. Bei Wohnungen muss das Wohnungseigentum im Grundbuch angelegt sein.
- Nr. 3 Freistellung gesichert
Vorrangige Grundpfandrechte des Bauträgers werden gelöscht, auch wenn der Bau nicht vollendet wird. Die Erklärung müssen Sie ausgehändigt bekommen.
- Nr. 4 Baugenehmigung
Erteilt oder bestätigt, dass gebaut werden darf. Bei Bestätigung durch den Bauträger selbst muss danach ein Monat vergangen sein.
So kann der Plan aussehen.
Der Bauträger fasst die 13 Sätze zu höchstens sieben Teilbeträgen zusammen. Eine mögliche Aufteilung:
- Rate 1 Erdarbeiten 30,0 %, 150.000 €
- Rate 2 Rohbau 28,0 %, 140.000 €
- Rate 3 Dach und Rohinstallation 11,9 %, 59.500 €
- Rate 4 Fenster bis Fliesen 16,1 %, 80.500 €
- Rate 5 Bezugsfertigkeit 8,4 %, 42.000 €
- Rate 6 Fassade 2,1 %, 10.500 €
- Rate 7 Fertigstellung 3,5 %, 17.500 €
Beispielhafte Bündelung, keine Vorgabe der MaBV. Die verbindliche Aufteilung steht in Ihrem Bauträgervertrag.
Raten, Bank und Bürgschaft.
Was der Ratenplan für Ihre Finanzierung bedeutet.
Bank zahlt nach Rate
Ihr Baudarlehen wird in Teilbeträgen passend zum Ratenplan ausgezahlt. Zinsen zahlen Sie nur auf das Ausgezahlte, auf den Rest nach der freien Zeit Bereitstellungszinsen. Ein Vergleich in der Baufinanzierung lohnt sich auch wegen der bereitstellungsfreien Zeit.
Ausnahme nach § 7
Leistet der Bauträger Sicherheit für alle Rückgewähransprüche, etwa durch eine Bankbürgschaft, ist er von § 3 freigestellt. Die Sicherheit muss bestehen bleiben, bis das Objekt vollständig fertiggestellt ist (§ 7 MaBV).
Ungünstigere Raten unzulässig
Raten, die vom Plan zum Nachteil des Käufers abweichen, sind nicht zulässig (Bundesnotarkammer). Prüfen Sie den Entwurf vor dem Notartermin und fragen Sie den Notar.
Eigenmittel zuerst einsetzen
Zahlen Sie die ersten Raten aus Eigenkapital, muss die Bank erst später auszahlen. Prüfen Sie mit der Bank, ob die bereitstellungsfreie Zeit dann noch bis zur letzten Rate reicht. Wie viel Eigenkapital Sie einplanen sollten, zeigt die Seite Hausfinanzierung.
VerwandteBegriffe.
- Kauf und KostenBauträgerUnternehmen, das auf eigenem Grundstück baut und Haus oder Wohnung samt Grund an Käufer verkauft; der Kaufpreis wird in Raten nach Baufortschritt gezahlt.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenBereitstellungszinsenEntgelt der Bank für den zugesagten, aber noch nicht abgerufenen Teil eines Darlehens, fällig nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit.Begriff öffnen
- Kauf und KostenBauabnahmeErklärung des Bauherrn, dass das Bauwerk im Wesentlichen vertragsgemäß ist; mit ihr wird die Vergütung fällig, die Gefahr geht über und die fünfjährige Gewährleistung beginnt.Begriff öffnen
- Grundbuch und RechtBaugenehmigungErlaubnis der Bauaufsichtsbehörde, ein Gebäude zu errichten, zu ändern oder anders zu nutzen; erlischt, wenn Sie nicht binnen drei Jahren beginnen.Begriff öffnen
- Grundbuch und RechtAuflassungsvormerkungEintrag in Abteilung II des Grundbuchs, der den Anspruch des Käufers auf das Eigentum bis zur Umschreibung sichert.Begriff öffnen
- Grundbuch und RechtLastenfreistellungBeseitigung der Grundschulden und Rechte des Verkäufers im Grundbuch beim Immobilienkauf, meist bezahlt aus dem Kaufpreis und organisiert vom Notar.Begriff öffnen
- Kauf und KostenMaklerprovisionLohn des Maklers für Nachweis oder Vermittlung eines Kaufvertrags. Bei Wohnung und Einfamilienhaus zahlt der Käufer höchstens die Hälfte.Begriff öffnen
- A bis ZAlle BegriffeDas Lexikon zur Baufinanzierung, kurz erklärt mit Beispielen.Zum Lexikon
Fragen zu Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Kurz beantwortet, nach § 3 MaBV.
0800 707 4000Höchstens 30 Prozent der Vertragssumme nach Beginn der Erdarbeiten, beim Erbbaurecht 20 Prozent. Bei 500.000 € sind das 150.000 €.
Höchstens sieben Teilbeträge. Der Bauträger setzt sie aus den 13 Prozentsätzen des § 3 Abs. 2 MaBV zusammen.
Nach der ersten Rate von 30 Prozent beziehen sich alle weiteren Sätze auf die restlichen 70 Prozent. Die 40 Prozent für den Rohbau sind also 28 Prozent der Gesamtsumme, bei 500.000 € 140.000 €.
Nach vollständiger Fertigstellung, mit 5 Prozent des Rests. Davor kommen Bezugsfertigkeit Zug um Zug gegen Besitzübergabe und die Fassadenarbeiten.
Mit einem Baudarlehen, das in Teilbeträgen ausgezahlt wird. Den Gesamtbedarf mit Nebenkosten rechnet der Finanzierungsrechner, die Wartezeit bis zum Hauptdarlehen kann eine Zwischenfinanzierung überbrücken.
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