Lexikon Kauf und Kosten

MaBV Der Ratenplan beim Bauträger.

Die Makler- und Bauträgerverordnung bestimmt, wann ein Bauträger Ihr Geld annehmen darf: erst nach vier Sicherungen und dann in höchstens sieben Raten nach Baufortschritt. Die erste Rate von 30 Prozent ist nach Beginn der Erdarbeiten fällig, bei 500.000 € also 150.000 €. Zum Nachteil des Käufers abweichende Raten sind unzulässig.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 04.11.2026
Auf einen Blick

Wofür gilt die MaBV?

Für Gewerbetreibende mit Erlaubnis nach § 34c GewO, also Makler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter. Für Käufer zählt vor allem § 3: Er legt fest, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Teilbeträgen ein Bauträger Zahlungen annehmen darf. Das BGB verweist für Abschläge im Bauträgervertrag ausdrücklich darauf.

4 Voraussetzungen Wirksamer Vertrag, Vormerkung, gesicherte Freistellung, Baugenehmigung. § 3 Abs. 1 MaBV
7 Teilbeträge höchstens Zusammengesetzt aus 13 Prozentsätzen nach Bauablauf. § 3 Abs. 2 MaBV
20 % beim Erbbaurecht Statt 30 Prozent ist die erste Rate dann auf 20 Prozent begrenzt. § 3 Abs. 2 MaBV
§ 650v BGB-Verweis Abschlagszahlungen nur, soweit sie nach der Verordnung vereinbart sind. § 650v BGB
Ratenplan

Alle MaBV-Raten in Euro.

Die Prozentsätze ab dem Rohbau beziehen sich auf die restlichen 70 Prozent der Vertragssumme. Für 500.000 € Haus mit Grundstück:

Bauabschnittlaut MaBVder GesamtsummeBetrag
Beginn der Erdarbeiten30 %30,0 %150.000 €
Rohbau einschließlich Zimmererarbeiten40 % vom Rest28,0 %140.000 €
Dachflächen und Dachrinnen8 % vom Rest5,6 %28.000 €
Rohinstallation Heizung3 % vom Rest2,1 %10.500 €
Rohinstallation Sanitär3 % vom Rest2,1 %10.500 €
Rohinstallation Elektro3 % vom Rest2,1 %10.500 €
Fenstereinbau mit Verglasung10 % vom Rest7,0 %35.000 €
Innenputz6 % vom Rest4,2 %21.000 €
Estrich3 % vom Rest2,1 %10.500 €
Fliesen im Sanitärbereich4 % vom Rest2,8 %14.000 €
Bezugsfertigkeit und Besitzübergabe12 % vom Rest8,4 %42.000 €
Fassadenarbeiten3 % vom Rest2,1 %10.500 €
vollständige Fertigstellung5 % vom Rest3,5 %17.500 €
Summe100,0 %500.000 €

§ 3 Abs. 2 MaBV. Fällt eine Leistung weg, wird ihr Satz anteilig auf die übrigen verteilt. Vertragssumme als Annahme.

  • BezugsfertigkeitDie Rate von 12 Prozent des Rests wird nur Zug um Zug gegen Besitzübergabe fällig.
  • AltbauBei Sanierungen durch den Bauträger dürfen Teilbeträge für schon erbrachte Leistungen sofort angenommen werden.
Vor der ersten Zahlung

Vier Bedingungen nach § 3 MaBV.

Erst wenn alle vier erfüllt sind, darf der Bauträger Geld annehmen. Der Notar bestätigt den wirksamen Vertrag schriftlich.

Stand 04.11.2026
  • Nr. 1
    Wirksamer Vertrag

    Alle Genehmigungen liegen vor, der Notar hat das mitgeteilt, und der Bauträger hat kein vertragliches Rücktrittsrecht.

  • Nr. 2
    Vormerkung

    Eine Auflassungsvormerkung an der vereinbarten Rangstelle. Bei Wohnungen muss das Wohnungseigentum im Grundbuch angelegt sein.

  • Nr. 3
    Freistellung gesichert

    Vorrangige Grundpfandrechte des Bauträgers werden gelöscht, auch wenn der Bau nicht vollendet wird. Die Erklärung müssen Sie ausgehändigt bekommen.

  • Nr. 4
    Baugenehmigung

    Erteilt oder bestätigt, dass gebaut werden darf. Bei Bestätigung durch den Bauträger selbst muss danach ein Monat vergangen sein.

Sieben Raten

So kann der Plan aussehen.

Der Bauträger fasst die 13 Sätze zu höchstens sieben Teilbeträgen zusammen. Eine mögliche Aufteilung:

Finanzierung rechnen
  1. Rate 1 Erdarbeiten 30,0 %, 150.000 €
  2. Rate 2 Rohbau 28,0 %, 140.000 €
  3. Rate 3 Dach und Rohinstallation 11,9 %, 59.500 €
  4. Rate 4 Fenster bis Fliesen 16,1 %, 80.500 €
  5. Rate 5 Bezugsfertigkeit 8,4 %, 42.000 €
  6. Rate 6 Fassade 2,1 %, 10.500 €
  7. Rate 7 Fertigstellung 3,5 %, 17.500 €

Beispielhafte Bündelung, keine Vorgabe der MaBV. Die verbindliche Aufteilung steht in Ihrem Bauträgervertrag.

In der Praxis

Raten, Bank und Bürgschaft.

Was der Ratenplan für Ihre Finanzierung bedeutet.

Bank zahlt nach Rate

Ihr Baudarlehen wird in Teilbeträgen passend zum Ratenplan ausgezahlt. Zinsen zahlen Sie nur auf das Ausgezahlte, auf den Rest nach der freien Zeit Bereitstellungszinsen. Ein Vergleich in der Baufinanzierung lohnt sich auch wegen der bereitstellungsfreien Zeit.

Ausnahme nach § 7

Leistet der Bauträger Sicherheit für alle Rückgewähransprüche, etwa durch eine Bankbürgschaft, ist er von § 3 freigestellt. Die Sicherheit muss bestehen bleiben, bis das Objekt vollständig fertiggestellt ist (§ 7 MaBV).

Ungünstigere Raten unzulässig

Raten, die vom Plan zum Nachteil des Käufers abweichen, sind nicht zulässig (Bundesnotarkammer). Prüfen Sie den Entwurf vor dem Notartermin und fragen Sie den Notar.

Eigenmittel zuerst einsetzen

Zahlen Sie die ersten Raten aus Eigenkapital, muss die Bank erst später auszahlen. Prüfen Sie mit der Bank, ob die bereitstellungsfreie Zeit dann noch bis zur letzten Rate reicht. Wie viel Eigenkapital Sie einplanen sollten, zeigt die Seite Hausfinanzierung.

Häufige Fragen

Fragen zu Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Kurz beantwortet, nach § 3 MaBV.

0800 707 4000

Höchstens 30 Prozent der Vertragssumme nach Beginn der Erdarbeiten, beim Erbbaurecht 20 Prozent. Bei 500.000 € sind das 150.000 €.

Höchstens sieben Teilbeträge. Der Bauträger setzt sie aus den 13 Prozentsätzen des § 3 Abs. 2 MaBV zusammen.

Nach der ersten Rate von 30 Prozent beziehen sich alle weiteren Sätze auf die restlichen 70 Prozent. Die 40 Prozent für den Rohbau sind also 28 Prozent der Gesamtsumme, bei 500.000 € 140.000 €.

Nach vollständiger Fertigstellung, mit 5 Prozent des Rests. Davor kommen Bezugsfertigkeit Zug um Zug gegen Besitzübergabe und die Fassadenarbeiten.

Mit einem Baudarlehen, das in Teilbeträgen ausgezahlt wird. Den Gesamtbedarf mit Nebenkosten rechnet der Finanzierungsrechner, die Wartezeit bis zum Hauptdarlehen kann eine Zwischenfinanzierung überbrücken.

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