Lexikon Kauf und Kosten

Bauträger Haus und Grundstück aus einer Hand.

Ein Bauträger baut auf seinem eigenen Grundstück und verkauft Ihnen Haus oder Wohnung samt Grund mit einem notariellen Bauträgervertrag. Bezahlt wird nicht auf einmal, sondern in höchstens sieben Raten nach Baufortschritt. Bei 500.000 € steht Ihnen bei der ersten Rate eine Sicherheit von 25.000 € zu.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 04.11.2026
Auf einen Blick

Wie funktioniert der Kauf vom Bauträger?

Sie kaufen ein Haus, das es noch nicht gibt. Rechtlich ist der Bauträgervertrag ein gemischter Kauf- und Werkvertrag: Für das Grundstück gilt Kaufrecht, für den Bau Werkvertragsrecht. Weil Sie in Vorleistung gehen, schreibt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) vor, wann der Bauträger Geld annehmen darf.

§ 34c Erlaubnis Bauträger brauchen eine gewerberechtliche Erlaubnis der Behörde. § 34c GewO
7 Raten höchstens Abschläge nur nach Bauablauf und nur, soweit die MaBV sie zulässt. § 650v BGB, § 3 MaBV
5 % Fertigstellungssicherheit Für rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel, bei der ersten Abschlagszahlung. § 650m Abs. 2 BGB
kein Rücktritt für den Bauträger Geld fließt erst, wenn der Vertrag wirksam ist und der Bauträger kein vertragliches Rücktrittsrecht hat. § 3 Abs. 1 MaBV
Abgrenzung

Bauträger, eigener Bau oder Bestand.

Drei Wege ins neue Zuhause, mit sehr unterschiedlicher Verteilung von Risiko und Arbeit.

Bauträger Neubau

alles aus einer Hand

Grundstück, Planung und Bau in einem Vertrag. Sie zahlen nach Baufortschritt.

  • Baubeschreibung als Teil des Vertrags
  • Raten und Sicherheiten gesetzlich vorgegeben
  • Sonderwünsche nur nach Vereinbarung
  • Risiko bei Insolvenz des Bauträgers
Eigenes Grundstück

Bauherr mit Bauvertrag

Sie kaufen das Grundstück selbst und beauftragen ein Bauunternehmen oder einzelne Gewerke.

  • Mehr Gestaltungsfreiheit
  • Kaufrecht und Werkvertrag getrennt
  • Sie koordinieren und tragen das Bauherrenrisiko
Bestandsimmobilie

fertig gebaut

Kauf eines bestehenden Hauses oder einer Wohnung zum Festpreis.

  • Sie sehen, was Sie kaufen
  • Zahlung in einer Summe nach Fälligkeit
  • Sachmängelhaftung oft ausgeschlossen
  • Sanierungskosten möglich

Quellen: § 650u BGB; Bundesnotarkammer, Glossar Wohnungskauf und Bauträgerverträge. Stand 04.11.2026.

Ihr Schutz

Fünf Sicherungen im Bauträgervertrag.

Bevor Sie den ersten Euro zahlen, müssen nach § 3 MaBV mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Der Notar bestätigt sie.

Alternative: Bürgschaft

Statt dieser Voraussetzungen kann der Bauträger für alle Rückzahlungsansprüche Sicherheit leisten, etwa durch eine Bankbürgschaft (§ 7 MaBV).

Bauträgerkauf finanzieren
  1. 01 Wirksamer Vertrag

    Der Notar teilt schriftlich mit, dass der Vertrag wirksam ist und die Genehmigungen vorliegen.

  2. 02 Vormerkung

    Ihr Anspruch auf das Eigentum ist durch eine Auflassungsvormerkung an der vereinbarten Rangstelle gesichert. Bei Wohnungen muss das Wohnungseigentum im Grundbuch angelegt sein.

  3. 03 Freistellung

    Die Bank des Bauträgers gibt das Objekt frei, auch wenn der Bau nicht vollendet wird. Das regelt die Lastenfreistellung.

  4. 04 Baugenehmigung

    Die Baugenehmigung ist erteilt, oder es darf nach Baurecht begonnen werden.

  5. 05 Raten nach Baufortschritt

    Höchstens sieben Teilbeträge, zusammengesetzt aus den Prozentsätzen der MaBV. Abweichungen zu Ihrem Nachteil sind unzulässig.

Rechenbeispiel

Die erste Rate mit Sicherheit.

Vertragssumme 500.000 € für Haus und Grundstück. Die erste Rate nach Beginn der Erdarbeiten beträgt höchstens 30 Prozent:

  • 30 % nach ErdarbeitenBei Eigentumsübertragung bis zu 150.000 €, beim Erbbaurecht höchstens 20 Prozent (§ 3 Abs. 2 MaBV).
  • 5 % Sicherheit25.000 € für rechtzeitige und mangelfreie Fertigstellung, als Bankbürgschaft oder als Einbehalt bei der ersten Rate.
  • Nur abgerufene Beträge kosten ZinsenIhre Bank zahlt nach Baufortschritt aus. Für den noch nicht abgerufenen Teil fallen nach der freien Zeit Bereitstellungszinsen an.
Finanzierung rechnen
Erste Zahlung bei Einbehalt 125.000 € an den Bauträger nach Beginn der Erdarbeiten
Erste Rate 30 %
150.000 €
Einbehalt als Sicherheit 5 %
minus 25.000 €
Zahlung
125.000 €

Vertragssumme als Annahme. Die Sicherheit kann auch als Bürgschaft gestellt werden, dann fließt die volle Rate.

Wenn es hakt

Verzug, Mängel und Insolvenz.

Die typischen Probleme beim Kauf vom Bauträger und was Ihnen dann hilft.

Fertigstellung verspätet

Die Fertigstellungssicherheit von 5 Prozent deckt Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger Herstellung. Verzögert sich der Bau, laufen Ihre Bereitstellungszinsen weiter. Klären Sie mit der Bank eine ausreichend lange bereitstellungsfreie Zeit, bevor Sie Ihre Baufinanzierung abschließen.

Abnahme und Gewährleistung

Mit der Abnahme beginnt die Verjährung von fünf Jahren für Mängel am Bauwerk (§ 634a BGB). Wegen eines Mangels dürfen Sie in der Regel das Doppelte der Beseitigungskosten zurückhalten (§ 641 Abs. 3 BGB).

Was Vormerkung und Freistellung bringen

Die Vormerkung sichert Ihren Anspruch auf das Grundstück, die Freistellungserklärung schützt vor der Bank des Bauträgers. Bezahlt haben Sie nur Raten, die dem Bautenstand entsprechen. Bis die Fertigstellung neu geregelt ist, kann eine Zwischenfinanzierung Lücken überbrücken.

Gemeinschaftseigentum mitkaufen

Beim Kauf einer Neubauwohnung erwerben Sie Sondereigentum und einen Anteil am Gemeinschaftseigentum. Lesen Sie Teilungserklärung und Baubeschreibung vor dem Notartermin.

Lexikon

VerwandteBegriffe.

Häufige Fragen

Fragen zu Bauträger.

Kurz beantwortet, nach BGB und MaBV.

0800 707 4000

Er kauft ein Grundstück, plant und baut darauf und verkauft Häuser oder Wohnungen samt Grundstücksanteil an Käufer. Anders als ein Bauunternehmen baut er nicht auf Ihrem, sondern auf seinem eigenen Grundstück.

In höchstens sieben Raten nach Baufortschritt, die ersten 30 Prozent nach Beginn der Erdarbeiten und nur, wenn Vormerkung, Freistellung und Baugenehmigung vorliegen (§ 3 MaBV).

5 Prozent der Vergütung als Fertigstellungssicherheit bei der ersten Abschlagszahlung (§ 650m Abs. 2 BGB). Bei 500.000 € sind das 25.000 €.

Mit einem Darlehen, das in Teilbeträgen nach dem Ratenplan ausgezahlt wird. Zinsen zahlen Sie nur auf das Abgerufene, Bereitstellungszinsen auf den Rest. Den Gesamtbedarf rechnet der Finanzierungsrechner, Angebote vergleicht die Immobilienfinanzierung.

Eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Verbrauchers wegen des Kaufpreises ist in Bauträgerverträgen nach Auskunft der Bundesnotarkammer regelmäßig unzulässig.

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