Lexikon Darlehen und Zinsen

Variables Darlehen Flexibel kündbar, Zins offen.

Bei einem variablen Darlehen ist der Sollzins nicht fest, sondern folgt einem Referenzzins und wird regelmäßig angepasst. Sie können jederzeit mit drei Monaten Frist kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Im September 2026 lag der amtliche Durchschnitt für variable Wohnungsbaukredite bei 4,51 %, für 5 bis 10 Jahre Zinsbindung bei 3,91 %.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 04.11.2026
Auf einen Blick

Variabel oder fest: was es kostet.

Variabel ist nicht automatisch günstiger. In der Zinsstatistik der Bundesbank lagen variable Wohnungsbaukredite im September 2026 (vorläufig) sogar über allen festen Zinsbindungen. Den Unterschied bestimmt die Zinsstrukturkurve, und die ändert sich. Wer variabel finanziert, trägt das Zinsänderungsrisiko sofort.

4,51 % variabel oder bis 1 Jahr Effektivzins, Neugeschäft, September 2026 (vorläufig).
3,91 % 5 bis 10 Jahre fest Gleicher Monat, gleiche Statistik.
4,13 % über 10 Jahre fest Gleicher Monat, gleiche Statistik.
Szenario

Was ein Zinsanstieg im Monat kostet.

Darlehen 200.000 €, 2 % Tilgung, Startzins 4,51 % als Annahme (amtlicher Durchschnitt variabel, September 2026). Das ESIS-Merkblatt muss bei variablem Zins ein anschauliches Beispiel für die maximale Zahlungsrate enthalten. So sieht die Rechnung aus.

StartSollzins 4,51 % 1.085 € Monatsrate
davon Zinsen
752 €
mehr als zu Beginn
0 €
+ 1 ProzentpunktSollzins 5,51 % 1.252 € Monatsrate
davon Zinsen
918 €
mehr als zu Beginn
167 €
+ 2 ProzentpunkteSollzins 6,51 % 1.418 € Monatsrate
davon Zinsen
1.085 €
mehr als zu Beginn
333 €

Rate = Darlehen × (Sollzins + 2 % Tilgung) ÷ 12, gerechnet mit lib/annuity.ts. Szenario, keine Prognose und kein Angebot. Bundesbank, MFI-Zinsstatistik, Wohnungsbaukredite an private Haushalte, Neugeschäft. Eigene Szenarien rechnet der Zinsrechner.

Ihre Rechte

Was das Gesetz beim variablen Zins regelt.

Weil der Zins sich ändert, sind Kündigung, Anpassung und Information besonders geregelt. Diese Rechte gelten für Verbraucherdarlehen.

  • § 489 BGB
    Jederzeit kündbar

    Ein Darlehen mit veränderlichem Zinssatz können Sie jederzeit mit drei Monaten Frist kündigen. Das Recht lässt sich vertraglich nicht ausschließen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung gibt es nur bei gebundenem Sollzins (§ 502 BGB).

  • § 492 BGB
    Nachprüfbarer Referenzzins

    Ein veränderlicher Sollzins, der sich nach einem Index oder Referenzzins richtet, ist nur wirksam, wenn dieser objektiv, eindeutig bestimmt, verfügbar und überprüfbar ist.

  • § 493 BGB
    Erst informieren, dann anpassen

    Eine Zinsanpassung wird erst wirksam, nachdem die Bank Sie über den neuen Sollzins und die neue Rate unterrichtet hat. Bei Anpassungen nach einem Referenzzins darf der Vertrag regelmäßige Unterrichtung vorsehen (Art. 247 EGBGB).

  • ImmoKWPLV
    Zinsanstieg wird geprüft

    Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung muss die Bank einen Anstieg des Sollzinssatzes ausreichend berücksichtigen (§ 4 Abs. 3 ImmoKWPLV).

Einsatz

Wann variabel passen kann.

Ein variables Darlehen ist vor allem dann eine Option, wenn Sie bald und ohne Entschädigung zurückzahlen wollen.

Ausstieg in Sicht

Steht ein Verkauf oder eine große Zahlung bevor, sparen Sie sich mit drei Monaten Kündigungsfrist die Vorfälligkeitsentschädigung.

Bis Erlös oder Zuteilung

Für kurze Zeiträume, etwa bis zum Verkaufserlös oder zur Zuteilung eines Bausparvertrags, kommen ein variabler Zins oder eine kurze Bindung in Frage. Mehr unter Zwischenfinanzierung.

Spekulation auf sinkende Zinsen

Wer auf sinkende Zinsen setzt, kann variabel starten und später festschreiben. Das Risiko ist offen: Der amtliche Durchschnitt für variable Wohnungsbaukredite lag seit 2003 zwischen 1,72 % (November 2020) und 6,34 % (Oktober 2008).

Variabel mit Cap

Manche Verträge begrenzen den variablen Zins nach oben. Das ESIS-Merkblatt muss angeben, ob und wie weit die Variabilität des Sollzinses nach oben oder unten begrenzt ist (Anlage 6 EGBGB).

Lexikon

VerwandteBegriffe.

Häufige Fragen

Fragen zu Variables Darlehen.

Kurz beantwortet.

0800 707 4000

Ein Kredit ohne feste Zinsbindung. Der Sollzins wird in regelmäßigen Abständen an einen Referenzzins angepasst, die Rate kann steigen oder fallen. Dafür können Sie jederzeit mit drei Monaten Frist kündigen.

Ja, mit einer Frist von drei Monaten (§ 489 Abs. 2 BGB), ganz oder teilweise und ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Zahlen Sie nach der Kündigung nicht binnen zwei Wochen zurück, gilt sie als nicht erfolgt (§ 489 Abs. 3 BGB).

Nicht immer. Im September 2026 (vorläufig) lag der Effektivzins für variable Wohnungsbaukredite bei 4,51 %, für 1 bis 5 Jahre fest bei 4,03 % und für 5 bis 10 Jahre bei 3,91 % (Bundesbank). Aktuelle Beispielkonditionen mit fester Bindung finden Sie bei den Bauzinsen.

Das regelt der Vertrag, in der Regel über die Entwicklung eines Referenzzinses. Wirksam wird jede Änderung erst, wenn die Bank Sie über neuen Zins und neue Rate unterrichtet hat (§ 493 BGB). Ihr Tilgungsplan gilt immer nur bis zur nächsten Anpassung.

Ob ein Wechsel in eine feste Zinsbindung vorgesehen ist, steht im Vertrag. Sonst kündigen Sie mit drei Monaten Frist und lösen mit einem neuen Festzinsdarlehen ab, etwa im Rahmen einer Umschuldung oder einer neuen Baufinanzierung.

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