Tilgungsplan Ihre Raten Jahr für Jahr.
Ein Tilgungsplan zeigt, welche Zahlungen Sie wann leisten und wie viel davon Zinsen und Tilgung sind. Ist ein Rückzahlungszeitpunkt vereinbart, können Sie ihn von Ihrer Bank jederzeit verlangen. Im Beispiel unten sinkt die Schuld von 300.000 € in 10 Jahren auf 228.583 €.
Was steht im Tilgungsplan?
Für jede Rate oder jedes Jahr: die Zahlung, den Zinsanteil, den Tilgungsanteil, sonstige Kosten und die verbleibende Restschuld. So sehen Sie, wann Sie wie viel zurückgezahlt haben. Im ersten Jahr des Beispiels gehen 10.165 € an Zinsen und 6.095 € in die Tilgung.
Tilgungsplan für 300.000 €.
Sollzins 3,42 % (Beispielkondition 10 Jahre, Stand 17.09.2026), 2 % anfängliche Tilgung, Rate 1.355 € im Monat. Jahressummen, monatlich verrechnet.
| Jahr | Zahlungen | davon Zinsen | davon Tilgung | Restschuld am Jahresende |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 16.260 € | 10.165 € | 6.095 € | 293.905 € |
| 2 | 16.260 € | 9.953 € | 6.307 € | 287.598 € |
| 3 | 16.260 € | 9.734 € | 6.526 € | 281.073 € |
| 4 | 16.260 € | 9.507 € | 6.753 € | 274.320 € |
| 5 | 16.260 € | 9.273 € | 6.987 € | 267.333 € |
| 6 | 16.260 € | 9.030 € | 7.230 € | 260.103 € |
| 7 | 16.260 € | 8.779 € | 7.481 € | 252.622 € |
| 8 | 16.260 € | 8.519 € | 7.741 € | 244.881 € |
| 9 | 16.260 € | 8.250 € | 8.010 € | 236.871 € |
| 10 | 16.260 € | 7.972 € | 8.288 € | 228.583 € |
Gerechnet mit lib/annuity.ts, ohne Sondertilgung und ohne sonstige Kosten. Beispielkondition, kein Angebot. Bliebe der Zins gleich, wäre das Darlehen nach 29 Jahre, 3 Monate getilgt.
- Die Tilgung wächstIm ersten Jahr tilgen Sie 6.095 €, im zehnten 8.288 €, bei gleicher Rate.
- Eigener PlanMit Ihren Werten und Sondertilgungen rechnet der Tilgungsrechner den Plan Monat für Monat.
Was die Bank liefern muss.
Der Tilgungsplan ist kein Entgegenkommen, sondern ein gesetzlicher Anspruch für Verbraucherdarlehen mit festem Rückzahlungszeitpunkt. Den Inhalt regelt Art. 247 EGBGB.
- § 492 BGB Jederzeit verlangen
Ist ein Zeitpunkt für die Rückzahlung bestimmt, können Sie jederzeit einen Tilgungsplan verlangen. Der Vertrag muss auf diesen Anspruch hinweisen.
- Art. 247 EGBGB Aufgeschlüsselt
Der Plan zeigt, welche Zahlungen wann fällig sind und wie viel davon auf Tilgung, Zinsen und sonstige Kosten entfällt. Sie erhalten ihn auf einem dauerhaften Datenträger, der Anspruch erlischt nicht, solange der Vertrag besteht.
- Variabler Zins Gilt nur bis zur Anpassung
Ist der Sollzins nicht gebunden oder können Kosten angepasst werden, muss der Plan klar sagen, dass seine Daten nur bis zur nächsten Anpassung gelten.
- ESIS-Merkblatt Beispiel schon vor dem Vertrag
Das Merkblatt enthält bei festem Zins ein Beispiel eines Tilgungsplans mit Rate, Zinsen, sonstigen Kosten, zurückgezahltem Kapital und Restkapital nach jeder Rate (Anlage 6 EGBGB, Abschnitt 7).
So lesen Sie Ihren Tilgungsplan.
Vier Zahlen im Plan sagen Ihnen mehr als jede Werbung. Prüfen Sie sie, bevor Sie unterschreiben, und noch einmal vor dem Ende der Zinsbindung.
Für einen Wechsel nach § 489 BGB brauchen Sie die genaue Restschuld zum Stichtag. Fordern Sie dafür einen aktuellen Plan an, siehe Umschuldung.
- 01 Restschuld am Ende der Zinsbindung
Sie entscheidet, wie viel Sie später neu finanzieren. Im Beispiel 228.583 €. Was danach kommt, erklärt die Anschlussfinanzierung.
- 02 Zinsen in der Zinsbindung
Die Summe der Zinsanteile zeigt, was Sie die Bank bis dahin kostet, im Beispiel 91.183 €. Unterschiede zwischen Angeboten sehen Sie hier sofort.
- 03 Sonstige Kosten
Stehen Kontoführung oder andere Gebühren in der Spalte für sonstige Kosten, müssen sie im Vertrag stehen. Nicht angegebene Kosten schulden Sie nicht (§ 494 BGB).
- 04 Sondertilgungen
Ein Plan ohne Sondertilgung zeigt den Normalfall. Was eine Extrazahlung bewirkt, rechnet der Sondertilgungsrechner.
VerwandteBegriffe.
- Darlehen und ZinsenTilgungRückzahlung eines Darlehens in Teilbeträgen; bei der Baufinanzierung der Teil der Rate, der die Restschuld senkt, angegeben als anfänglicher Tilgungssatz in Prozent.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenRestschuldDer Teil des Darlehens, der zu einem Stichtag noch nicht zurückgezahlt ist; bei der Baufinanzierung meist der Betrag, der nach Ablauf der Zinsbindung neu finanziert werden muss.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenSollzinsJährlicher Prozentsatz, mit dem die Bank das in Anspruch genommene Darlehen verzinst; aus Sollzins und Tilgung ergibt sich die Monatsrate.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenZinsbindungZeitraum, für den der Sollzins eines Darlehens fest vereinbart ist; zehn Jahre nach Vollauszahlung können Sie nach § 489 BGB in jedem Fall kündigen.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenDarlehensvertragVertrag, mit dem der Darlehensgeber einen Geldbetrag zur Verfügung stellt und der Darlehensnehmer Zins zahlt und zurückzahlt (§ 488 BGB); bei Banken an Verbraucher schriftlich und mit Pflichtangaben.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenESIS-MerkblattPflichtformular mit den vorvertraglichen Informationen zu einem Immobilienkredit; die Bank muss es rechtzeitig vor Ihrer Vertragserklärung in Textform übermitteln.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenTilgungsdarlehenDarlehen mit gleichbleibendem Tilgungsbetrag: Die Zinsen sinken mit der Restschuld, deshalb wird die Rate von Monat zu Monat kleiner.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenVolltilgerdarlehenAnnuitätendarlehen, dessen Zinsbindung so lang ist wie die Laufzeit: Am Ende der Zinsbindung ist es vollständig getilgt, eine Restschuld bleibt nicht.Begriff öffnen
- A bis ZAlle BegriffeDas Lexikon zur Baufinanzierung, kurz erklärt mit Beispielen.Zum Lexikon
Eine Tabelle, die für jede Rate oder jedes Jahr zeigt, wie viel Sie zahlen, wie viel davon Zinsen und Tilgung sind und wie hoch die Restschuld danach ist. Er macht sichtbar, wie Ihr Darlehen über die Zeit kleiner wird.
Ja, bei einem Verbraucherdarlehen mit bestimmtem Rückzahlungszeitpunkt jederzeit (§ 492 BGB). Die Bank stellt ihn auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung, etwa als PDF oder auf Papier. Der Anspruch besteht, solange der Vertrag läuft.
Ein Beispiel ja: Das ESIS-Merkblatt, das Ihnen die Bank vor Ihrer Vertragserklärung gibt, enthält bei festem Sollzins ein Beispiel eines Tilgungsplans (Anlage 6 EGBGB, Abschnitt 7). Den verbindlichen Plan zu Ihrem Vertrag können Sie danach jederzeit verlangen.
Rechnen Sie Monat für Monat: Zinsanteil gleich Restschuld mal Sollzins geteilt durch zwölf, Tilgungsanteil gleich Rate minus Zinsanteil, neue Restschuld gleich alte minus Tilgungsanteil. Schneller geht es mit dem Tilgungsrechner.
Bei variablem Zins gilt der Plan nur bis zur nächsten Zinsanpassung. Auch Sondertilgungen, ein Tilgungswechsel oder eine neue Zinsbindung ändern ihn. Fordern Sie dann einen aktuellen Plan an. Wer ohnehin neu plant, findet den Weg unter Baufinanzierung.
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