Sollzins Der Preis fürs Geld.
Der Sollzins ist der jährliche Prozentsatz, den die Bank auf das ausgezahlte Darlehen berechnet. Zusammen mit der Tilgung bestimmt er Ihre Monatsrate. Nebenkosten des Kredits enthält er nicht, die zeigt erst der Effektivzins.
Sollzins oder Effektivzins?
Der Sollzins ist der reine Zins für das geliehene Geld, der Effektivzins rechnet die Kosten des Kredits und die unterjährige Zahlung mit ein. Für die Rate zählt der Sollzins, für den Vergleich von Angeboten der Effektivzins.
So wird aus dem Sollzins Ihre Monatsrate.
Darlehen 300.000 €, Sollzins 3,42 % (Beispielkondition 10 Jahre, Stand 17.09.2026), 2 % anfängliche Tilgung. Die Rate bleibt über die Zinsbindung gleich.
- 01 Jahresrate
Darlehen × (Sollzins + Tilgung)300.000 € × 5,42 % 16.260 € pro Jahr - 02 Monatsrate
Jahresrate ÷ 1216.260 € ÷ 12 1.355 € fest bis Ende der Zinsbindung - 03 Zinsanteil Monat 1
Restschuld × Sollzins ÷ 12300.000 € × 3,42 % ÷ 12 855 € geht an die Bank - 04 Tilgungsanteil Monat 1
Rate − Zinsanteil1.355 € − 855 € 500 € senkt Ihre Schuld
- Zins nur auf die RestschuldJeden Monat sinkt die Schuld, also auch der Zinsanteil. Der Tilgungsanteil wächst um denselben Betrag.
- Ein Zehntelpunkt zählt0,1 Punkte mehr Sollzins kosten hier 25 € Rate im Monat, über 10 Jahre rund 2.625 € Zinsen mehr.
Gerechnet mit monatlicher Verrechnung (Sollzins ÷ 12). Beispielkondition, kein Angebot, Stand 17.09.2026.
Der Zinsanteil schrumpft jedes Jahr.
Gleiches Darlehen, gleiche Rate von 1.355 €. Weil der Sollzins nur auf die Restschuld anfällt, zahlen Sie mit jedem Jahr weniger Zinsen und tilgen mehr.
| Jahr | Zinsen im Jahr | Tilgung im Jahr | Restschuld Jahresende |
|---|---|---|---|
| 1 | 10.165 € | 6.095 € | 293.905 € |
| 3 | 9.734 € | 6.526 € | 281.073 € |
| 5 | 9.273 € | 6.987 € | 267.333 € |
| 8 | 8.519 € | 7.741 € | 244.881 € |
| 10 | 7.972 € | 8.288 € | 228.583 € |
In 10 Jahren zahlen Sie 91.183 € Zinsen und tilgen 71.417 €. Sollzins 3,42 %, Beispielkondition, Stand 17.09.2026.
Gebunden, veränderlich, nominal.
Bei Baufinanzierungen ist der gebundene Sollzins der Regelfall. Wie lange er gilt, legt die Zinsbindung fest.
Fester Satz für eine Frist
Der Sollzins ist gebunden, wenn er als feste Prozentzahl vereinbart ist (§ 489 Abs. 5 BGB). Er gilt für die gesamte Zinsbindung, danach wird für die Restschuld neu verhandelt.
Satz folgt dem Markt
Ein veränderlicher Sollzins kann sich während der Laufzeit ändern. Solche Darlehen können Sie jederzeit mit drei Monaten Frist kündigen (§ 489 Abs. 2 BGB). Eine Anpassung wird erst wirksam, wenn die Bank Sie darüber unterrichtet hat (§ 493 Abs. 3 BGB).
Ein anderes Wort
Nominalzins und Sollzins meinen dasselbe: den Zinssatz ohne Nebenkosten. Gesetz und Kreditverträge verwenden den Begriff Sollzinssatz.
Wo er steht
Sollzins und Effektivzins stehen in jedem Angebot und Vertrag. Laut BaFin müssen alle Anbieter den Effektivzins nach derselben Formel berechnen, deshalb vergleichen Sie Angebote über ihn und rechnen die Rate über den Sollzins.
VerwandteBegriffe.
- Darlehen und ZinsenEffektivzinsGesamtkosten eines Kredits als jährlicher Prozentsatz nach § 16 PAngV: Sollzins plus Kosten, die die Bank kennt, einheitlich berechnet und damit die Größe für den Angebotsvergleich.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenZinsbindungZeitraum, für den der Sollzins eines Darlehens fest vereinbart ist; zehn Jahre nach Vollauszahlung können Sie nach § 489 BGB in jedem Fall kündigen.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenDisagioAbschlag vom Darlehensbetrag: Die Bank zahlt weniger aus, als zurückzuzahlen ist, und senkt dafür den Sollzins. Wirtschaftlich vorausbezahlter Zins für die Zinsbindung.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenBereitstellungszinsenEntgelt der Bank für den zugesagten, aber noch nicht abgerufenen Teil eines Darlehens, fällig nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenVorfälligkeitsentschädigungSchadensersatz an die Bank, wenn ein Darlehen mit gebundenem Sollzins vor Ende der Zinsbindung zurückgezahlt wird; zum Ende der Zinsbindung und nach § 489 BGB fällt sie nicht an.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenBeleihungswertVorsichtig ermittelter, dauerhaft erzielbarer Wert einer Immobilie, den die Bank der Finanzierung zugrunde legt; das Verhältnis von Darlehen zu diesem Wert ist der Beleihungsauslauf.Begriff öffnen
- Förderung und SparenBausparvertragVertrag mit einer Bausparkasse: Sie sparen einen Teil der Bausparsumme an und erhalten nach der Zuteilung Guthaben und ein Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke.Begriff öffnen
- A bis ZAlle BegriffeDas Lexikon zur Baufinanzierung, kurz erklärt mit Beispielen.Zum Lexikon
Der Sollzins ist der jährliche Prozentsatz, den die Bank auf das in Anspruch genommene Darlehen berechnet (§ 489 Abs. 5 BGB). Er ist der Preis für das geliehene Geld, ohne Nebenkosten.
In der Regel niedriger oder gleich. Der Effektivzins enthält zusätzlich die Kosten des Kredits und die Wirkung der monatlichen Zahlung. In der Beispielkondition für 10 Jahre stehen 3,42 % Sollzins 3,51 % Effektivzins gegenüber (Stand 17.09.2026). Mehr dazu unter Effektivzins.
Darlehen mal (Sollzins plus anfängliche Tilgung), geteilt durch 12. Bei 300.000 €, 3,42 % und 2 % Tilgung sind das 1.355 € im Monat. Den Verlauf über die Jahre zeigt der Tilgungsrechner.
Vom Zinsniveau am Markt, von der Länge der Zinsbindung, vom Verhältnis des Darlehens zum Wert der Immobilie und von Ihrer Bonität. Wie stark die einzelnen Punkte wirken, zeigen die Bauzinsen nach Zinsbindung.
Nein, ein gebundener Sollzins bleibt bis zum Ende der vereinbarten Zinsbindung gleich. Spätestens drei Monate vor deren Ende muss die Bank Ihnen mitteilen, ob sie eine neue Zinsbindung anbietet und zu welchem Sollzins (§ 493 Abs. 1 BGB).
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