Teilung
§§ 1, 3, 5, 7 WEG- 01 Miteigentumsanteile Bruchteile am gemeinsamen Eigentum, etwa in Tausendsteln. Nach ihnen richten sich Kosten und Nutzungen.§ 16 WEG
- 02 Sondereigentum Die Räume Ihrer Wohnung samt Bestandteilen, die sich ändern lassen, ohne Gemeinschaftseigentum oder Nachbarn zu beeinträchtigen.§ 5 Abs. 1
- 03 Gemeinschaftseigentum Grundstück und Gebäude, soweit nicht Sondereigentum. Teile für Bestand und Sicherheit gehören immer dazu.§ 5 Abs. 2
- 04 Aufteilungsplan Bauzeichnung mit Siegel der Baubehörde. Alle Räume einer Einheit tragen dieselbe Nummer.§ 7 Abs. 4
Seit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16.10.2020 kann Sondereigentum auch Stellplätze und Flächen außerhalb des Gebäudes umfassen, wenn sie im Aufteilungsplan bemaßt sind (§ 3 WEG).
