Lexikon Grundbuch und Recht

Eigentümer­versammlung Hier entscheidet die Gemeinschaft.

In der Eigentümerversammlung beschließen die Wohnungseigentümer über Hausgeld, Erhaltung und Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Der Verwalter lädt mindestens einmal im Jahr mit drei Wochen Frist ein, entschieden wird mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Eine beschlossene Sonderumlage von 80.000 € kostet Sie bei 85/1.000 Anteil 6.800 €.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 04.11.2026
Auf einen Blick

Wie läuft eine Eigentümerversammlung?

Der Verwalter beruft ein und führt den Vorsitz. Gültig sind nur Beschlüsse zu Punkten, die in der Einladung genannt sind. Jeder Eigentümer hat eine Stimme, Vollmachten brauchen Textform. Über die Beschlüsse wird ein Protokoll aufgenommen und eine Beschluss-Sammlung geführt.

1 Stimme je Eigentümer Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme. Mehrere Eigentümer einer Wohnung stimmen einheitlich ab. § 25 Abs. 2 WEG
online Teilnahme Online-Teilnahme ist per Beschluss möglich, rein virtuelle Versammlungen mit drei Vierteln der Stimmen. § 23 Abs. 1, 1a WEG
1 Monat Anfechtung Klage binnen eines Monats nach Beschluss, Begründung binnen zweier Monate. § 45 WEG
bindend auch für Käufer Gefasste Beschlüsse binden auch einen späteren Erwerber der Wohnung. Bundesnotarkammer
Fristen

Von der Einladung bis zur Anfechtung.

Die gesetzlichen Fristen des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Teilungserklärung kann Einzelheiten anders regeln.

  1. 3 Wochen vorher Einladung In Textform mit Tagesordnung, außer bei besonderer Dringlichkeit.
  2. Versammlung Beschlüsse Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Vorsitz in der Regel beim Verwalter.
  3. unverzüglich Niederschrift Unterschrieben von Vorsitz, einem Eigentümer und gegebenenfalls dem Beirat.
  4. 1 Monat Anfechtungsklage Wer einen Beschluss für fehlerhaft hält, muss binnen eines Monats klagen.
  5. 2 Monate Begründung Die Klage ist binnen zweier Monate nach Beschlussfassung zu begründen.

Quellen: §§ 24, 25, 45 WEG. Ein Beschluss gilt, bis ein Gericht ihn rechtskräftig für ungültig erklärt (§ 23 Abs. 4 WEG).

Rechenbeispiel

Was eine Sonderumlage Sie kostet.

Beschließt die Versammlung eine Dachsanierung über 80.000 €, die nicht aus der Rücklage gezahlt wird, tragen Sie nach Ihrem Miteigentumsanteil mit:

  • Verteilung nach AnteilKosten der Gemeinschaft trägt jeder nach seinem Miteigentumsanteil laut Grundbuch (§ 16 Abs. 2 WEG). 85/1.000 von 80.000 € sind 6.800 €.
  • Finanzieren statt sofort zahlenHat Ihre Grundschuld noch Spielraum, kann die Bank aufstocken. Mit der Beispielkondition (3,42 %, Stand 17.09.2026) und 10 Jahren Laufzeit kostet das 66,99 € im Monat.
  • Rücklage prüfenEine angemessene Erhaltungsrücklage gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 WEG). Ist sie dünn, sind Sonderumlagen wahrscheinlicher.
Eigene Summe rechnen
Ihr Anteil bei 85/1.000 6.800 € von 80.000 € Sonderumlage
Sonderumlage gesamt
80.000 €
Miteigentumsanteil 85/1.000
6.800 €
Rate bei 10 Jahren
66,99 €
Zinsen gesamt
1.239 €

Umlage, Anteil und Laufzeit sind Annahmen. Zins wie bei der Aufstockung im Modernisierungsrechner: Beispielkondition 10 Jahre, Stand 17.09.2026.

Vor dem Wohnungskauf

Diese Unterlagen sollten Sie lesen.

Was die Versammlung schon beschlossen hat, gilt auch für Sie. Lassen Sie sich die Unterlagen vor dem Notartermin geben.

Für die Bank

Für einen Wohnungskredit gehören Teilungserklärung, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen sowie Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung zu den üblichen Unterlagen.

Unterlagen-Checkliste
  1. 01 Protokolle

    Die Niederschriften der letzten Versammlungen zeigen, welche Maßnahmen beschlossen oder diskutiert wurden.

  2. 02 Beschluss-Sammlung

    Der Verwalter führt sie fortlaufend, mit allen Beschlüssen seit Juli 2007 (§ 24 Abs. 7 WEG).

  3. 03 Wirtschaftsplan und Abrechnung

    Daraus ergeben sich das Hausgeld und mögliche Nachzahlungen (§ 28 WEG).

  4. 04 Vermögensbericht

    Er nennt den Stand der Rücklage und das wesentliche Gemeinschaftsvermögen (§ 28 Abs. 4 WEG).

Beschlüsse

Was die Versammlung entscheiden darf.

Die häufigsten Gegenstände und wo das Gesetz Grenzen setzt.

Ordnungsmäßige Verwaltung

Hausordnung, Erhaltung des Gemeinschaftseigentums, Versicherung, Erhaltungsrücklage und Vorschüsse beschließt die Versammlung mit einfacher Mehrheit (§ 19 WEG).

Bauliche Veränderungen

Maßnahmen über die Erhaltung hinaus können beschlossen werden. Jeder Eigentümer kann angemessene Maßnahmen für Barrierefreiheit, Laden von E-Autos, Einbruchschutz, Glasfaser und Steckersolargeräte verlangen (§ 20 WEG). Wie Sie Ihren Anteil finanzieren, zeigt der Modernisierungskredit.

Andere Verteilung

Für einzelne Kosten kann die Versammlung eine andere Verteilung als nach Miteigentumsanteilen beschließen (§ 16 Abs. 2 WEG).

Bestellung und Abberufung

Der Verwalter wird höchstens für fünf Jahre bestellt, beim ersten Mal nach Begründung des Wohnungseigentums für drei. Abberufen werden kann er jederzeit (§ 26 WEG).

Lexikon

VerwandteBegriffe.

Häufige Fragen

Fragen zu Eigentümerversammlung.

Kurz beantwortet, nach Wohnungseigentumsgesetz.

0800 707 4000

Mindestens einmal im Jahr, einberufen vom Verwalter. Zusätzlich muss er einladen, wenn mehr als ein Viertel der Eigentümer das in Textform verlangt (§ 24 WEG).

Mindestens drei Wochen, in Textform, außer bei besonderer Dringlichkeit (§ 24 Abs. 4 WEG). Beschlüsse sind nur gültig, wenn der Gegenstand in der Einladung bezeichnet ist.

Eine Mindestzahl gibt das Gesetz nicht vor. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG).

Ja, mit einer Vollmacht in Textform (§ 25 Abs. 3 WEG). Online-Teilnahme ist möglich, wenn die Gemeinschaft sie beschlossen hat.

Wann Forderungen fällig werden, kann die Gemeinschaft beschließen (§ 28 Abs. 3 WEG). Reicht Ihr Erspartes nicht, lässt sich der Anteil finanzieren. Ihre Rate zeigt der Modernisierungsrechner.

Jetzt vergleichen

Ihr Vorhaben. Unser Vergleich.

Konditionen vieler Banken, kostenlos und unverbindlich. Ohne Auswirkung auf Ihre Schufa.