Allein nutzen, Eigentum bleibt gemeinsam.
Klassische Lösung für Terrassen, Gärten und offene Stellplätze, geregelt in der Teilungserklärung.
- Alleinige Nutzung, auch Vermietung
- Erträge stehen Ihnen zu
- Vereinbarung an sich formfrei
- Bindet Käufer nur mit Grundbucheintrag
- Kosten ohne Regelung bei allen
