Hausgeld Was drin steckt, was es kostet.
Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den Sie als Eigentümer einer Wohnung an die Eigentümergemeinschaft zahlen. Es deckt die laufenden Kosten des Hauses und die Erhaltungsrücklage; die Höhe beschließt die Gemeinschaft im Wirtschaftsplan nach § 28 WEG. Weil das Hausgeld jeden Monat fällig ist, zieht die Bank es bei der Kreditprüfung als Ausgabe ab.
Was ist Hausgeld?
Hausgeld ist der Vorschuss auf Ihren Anteil an den Kosten der Eigentümergemeinschaft. Der Verwalter plant die Kosten im Wirtschaftsplan für ein Kalenderjahr, die Eigentümer beschließen die Vorschüsse, nach dem Jahr wird abgerechnet (§ 28 Abs. 1 und 2 WEG).
Was im Hausgeld steckt.
Das Hausgeld besteht aus umlagefähigen Betriebskosten, Verwaltungs- und Erhaltungskosten sowie der Zuführung zur Rücklage. Vermieten Sie die Wohnung, können Sie nur die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung auf den Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag es vorsieht (§ 556 Abs. 1 BGB).
| Posten | Im Hausgeld | Umlegbar |
|---|---|---|
| Wasser und Abwasser (§ 2 Nr. 2, 3 BetrKV) | ja | ja |
| Zentrale Heizung, Warmwasser (§ 2 Nr. 4 bis 6 BetrKV) | ja | ja |
| Aufzug (§ 2 Nr. 7 BetrKV) | ja | ja |
| Müllabfuhr, Straßenreinigung (§ 2 Nr. 8 BetrKV) | ja | ja |
| Hausreinigung, Garten, Allgemeinstrom (§ 2 Nr. 9 bis 11 BetrKV) | ja | ja |
| Gebäudeversicherung, Haftpflicht (§ 2 Nr. 13 BetrKV) | ja | ja |
| Verwaltervergütung (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV) | ja | nein |
| Reparaturen am Gemeinschaftseigentum (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV) | ja | nein |
| Zuführung zur Erhaltungsrücklage (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG) | ja | nein |
| Grundsteuer (§ 2 Nr. 1 BetrKV) | nein, direkt | ja |
Welche Posten Ihr Hausgeld im Einzelnen enthält, steht im Wirtschaftsplan der Gemeinschaft. Umlage auf Mieter nur mit Vereinbarung im Mietvertrag.
Wie Hausgeld den Kreditrahmen senkt.
Bei Immobilienkrediten muss die Bank Ihre Kreditwürdigkeit anhand von Einkommen und Ausgaben prüfen (§ 505b Abs. 2 BGB). Das Hausgeld ist eine feste monatliche Ausgabe und verkleinert den Betrag, der für die Rate bleibt. Ein Beispiel mit Annahmen:
- 01 Wohnbudget
Netto × Anteil Wohnkosten3.500 € × 35 % 1.225 € im Monat - 02 Hausgeld
Wohnfläche × Satz je m²80 m² × 3,50 € 280 € im Monat - 03 Spielraum für die Rate
Budget − Hausgeld1.225 € − 280 € 945 € im Monat - 04 Tragbarer Kredit
Rate × 12 ÷ (Zins + Tilgung)945 € × 12 ÷ 5,42 % 209.000 € gerundet
- Ohne Hausgeld 271.000 €Mit demselben Budget und ohne Hausgeld, etwa beim Haus, trüge die Rate diesen Kredit. Dort zahlen Sie Instandhaltung und Versicherung allerdings allein.
- Rund 62.000 € wenigerSo viel Kreditrahmen kostet das angenommene Hausgeld. Fragen Sie den echten Betrag deshalb vor dem Finanzierungsgespräch beim Verkäufer ab.
- Nur der Betrag zähltWelche Posten im Hausgeld stecken, ändert die Rechnung nicht. Ein Teil ist bei Selbstnutzung über § 35a EStG steuerlich begünstigt.
Sollzins 3,42 % bei 10 Jahren Zinsbindung, 2 % Tilgung: Beispielkondition, Stand 17.09.2026. Netto, 35 % Wohnkostenanteil und 3,50 € Hausgeld je m² sind Annahmen, keine Durchschnittswerte. Banken rechnen im Detail mit eigenen Ansätzen.
Vom Wirtschaftsplan zur Jahresabrechnung.
Das Hausgeld folgt einem festen Jahreskreis: planen, beschließen, zahlen, abrechnen. Über Höhe und Abrechnung entscheiden die Eigentümer in der Versammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG).
- vor dem Jahr Wirtschaftsplan Der Verwalter stellt den Plan für das Kalenderjahr auf, mit Einnahmen, Ausgaben und Rücklage (§ 28 Abs. 1 WEG).
- Versammlung Beschluss Die Eigentümer beschließen die Vorschüsse. Die Versammlung findet mindestens einmal im Jahr statt (§ 24 Abs. 1 WEG).
- laufend Zahlung Wann die Vorschüsse fällig sind, können die Eigentümer beschließen (§ 28 Abs. 3 WEG); üblich ist monatlich.
- nach dem Jahr Abrechnung Die Jahresabrechnung zeigt Ist-Kosten. Beschlossen werden Nachschüsse oder angepasste Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG).
- jährlich Vermögensbericht Der Verwalter berichtet jedem Eigentümer über Rücklagen und Gemeinschaftsvermögen (§ 28 Abs. 4 WEG).
Beschlüsse stehen in den Niederschriften und der Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 6 und 7 WEG).
Hausgeld in besonderen Lagen.
Kauf, Vermietung, Steuer, Sonderumlage: Hier gelten jeweils eigene Regeln.
Hausgeld beim Eigentümerwechsel
Nachzahlungen und Guthaben aus einer Jahresabrechnung treffen den Eigentümer, der zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Abrechnung im Grundbuch steht. Als Käufer können Sie also eine Nachzahlung für ein Jahr tragen, in dem Sie noch nicht Eigentümer waren.
Regeln Sie deshalb im Kaufvertrag, wer Nachzahlungen, Guthaben und beschlossene Sonderumlagen trägt.
Umlage und Werbungskosten
Umlegen dürfen Sie nur Betriebskosten nach § 2 BetrKV, und nur, wenn der Mietvertrag es vorsieht (§ 556 Abs. 1 BGB). Verwaltung und Instandhaltung gehören nicht dazu (§ 1 Abs. 2 BetrKV).
Den Rest können Sie als Werbungskosten ansetzen, die Zuführung zur Rücklage aber erst, wenn die Gemeinschaft das Geld für Erhaltung ausgibt (BFH, 26.01.1988, IX R 119/83).
Steuerermäßigung nach § 35a EStG
Für haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa Hausreinigung oder Gartenpflege, mindert sich die Einkommensteuer um 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr. Für Handwerkerleistungen sind es 20 %, höchstens 1.200 € (§ 35a Abs. 2, 3 und 5 EStG).
Den Anteil weist die Jahresabrechnung des Verwalters aus.
Wenn das Hausgeld nicht reicht
Reichen Vorschüsse und Rücklage für eine Maßnahme nicht, kann die Gemeinschaft eine Sonderumlage beschließen. Sie kommt zum Hausgeld hinzu und belastet Ihre Haushaltsrechnung zusätzlich.
Hinweise darauf finden Sie in den Protokollen der letzten Versammlungen und im Vermögensbericht.
Hausgeld ohne Bewohner
Das Hausgeld ist auch für eine leere Wohnung fällig, denn die Kosten verteilen sich nach dem Miteigentumsanteil, nicht nach der Nutzung (§ 16 Abs. 2 WEG). Nur verbrauchsabhängig verteilte Posten wie Heizung können in der Abrechnung niedriger ausfallen.
Hausgeld richtig prüfen.
Vier Unterlagen zeigen, ob das Hausgeld zur Wohnung passt. Sie bekommen sie über den Verkäufer vom Verwalter.
Legen Sie den Wirtschaftsplan gleich mit den Objektunterlagen vor. So steht in der Haushaltsrechnung Ihr echter Hausgeldbetrag.
- 01 Wirtschaftsplan
Aktuelle Vorschüsse, Kostenposten und die Zuführung zur Rücklage für Ihre Einheit.
- 02 Jahresabrechnungen
Die letzten zwei bis drei zeigen, ob die Vorschüsse gereicht haben oder nachgezahlt wurde.
- 03 Vermögensbericht
Stand der Erhaltungsrücklage, gemessen an Alter und Zustand des Hauses.
- 04 Protokolle
Beschlossene oder diskutierte Sanierungen und Sonderumlagen der letzten Jahre.
VerwandteBegriffe.
- Kauf und KostenInstandhaltungsrücklageGeldreserve der Eigentümergemeinschaft für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums, seit 2020 im Gesetz Erhaltungsrücklage genannt (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG).Begriff öffnen
- Grundbuch und RechtSondereigentumAlleiniges Eigentum an einer Wohnung oder an Räumen eines Gebäudes; zusammen mit dem Miteigentumsanteil bildet es das Wohnungseigentum (§ 1 WEG).Begriff öffnen
- Grundbuch und RechtTeilungserklärungErklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, mit der ein Grundstück in Wohnungseigentum aufgeteilt wird (§ 8 WEG).Begriff öffnen
- Kauf und KostenWohnflächenberechnungErmittlung der Wohnfläche einer Wohnung, meist nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV): Dachschrägen unter 2 m zählen zur Hälfte, Balkone in der Regel zu einem Viertel.Begriff öffnen
- Grundbuch und RechtSondernutzungsrechtRecht eines Wohnungseigentümers, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen, etwa Garten oder Stellplatz; erwähnt in § 5 Abs. 4 WEG.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenBeleihungswertVorsichtig ermittelter, dauerhaft erzielbarer Wert einer Immobilie, den die Bank der Finanzierung zugrunde legt; das Verhältnis von Darlehen zu diesem Wert ist der Beleihungsauslauf.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenKreditwürdigkeitsprüfungGesetzliche Pflicht der Bank, vor jedem Verbraucherdarlehen zu prüfen, ob Sie den Kredit voraussichtlich vertragsgemäß zurückzahlen können; bei Baufinanzierungen besonders eingehend.Begriff öffnen
- A bis ZAlle BegriffeDas Lexikon zur Baufinanzierung, kurz erklärt mit Beispielen.Zum Lexikon
Eine allgemeingültige Höhe gibt es nicht. Sie hängt von Größe und Alter der Anlage, Ausstattung wie Aufzug oder Zentralheizung, der Rücklage und Ihrem Miteigentumsanteil ab. Den genauen Betrag Ihrer Wohnung nennt der aktuelle Wirtschaftsplan.
Nein. Nebenkosten (Betriebskosten) zahlt ein Mieter an den Vermieter. Hausgeld zahlt der Eigentümer an die Gemeinschaft; es enthält zusätzlich Verwaltung, Erhaltung und Rücklage, die nicht auf Mieter umlegbar sind (§ 1 Abs. 2 BetrKV).
Die Eigentümer beschließen die Vorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans, den der Verwalter für jedes Kalenderjahr aufstellt (§ 28 Abs. 1 WEG). Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG).
Ja. Die Bank prüft Ihre Kreditwürdigkeit anhand von Einkommen und Ausgaben (§ 505b Abs. 2 BGB), und das Hausgeld ist eine feste monatliche Ausgabe. Wie stark es den Kreditrahmen senkt, zeigt das Rechenbeispiel; Rate und Hausgeld zusammen rechnet der Wohnungskredit-Rechner.
Teilweise. Selbstnutzer erhalten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen 20 % der Arbeitskosten als Steuerermäßigung (§ 35a EStG). Vermieter setzen den nicht umgelegten Teil als Werbungskosten an, die Rücklage erst bei Verwendung.
Die Erhaltungsrücklage gehört der Gemeinschaft, ein Anspruch auf Ihren Anteil besteht beim Verkauf nicht. Guthaben aus einer Abrechnung stehen dem Eigentümer zu, der beim Beschluss über die Abrechnung eingetragen ist; das regelt man im Kaufvertrag.
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