Lexikon Grundbuch und Recht

Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft Alle Eigentümer, ein Haus.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist der Zusammenschluss aller Eigentümer einer Wohnanlage. Sie ist rechtsfähig, verwaltet das Gemeinschaftseigentum und entsteht mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher. Kosten tragen Sie nach Ihrem Miteigentumsanteil: Bei 85/1.000 und 60.000 € Jahreskosten sind das 5.100 €.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 04.11.2026
Auf einen Blick

Was macht die Gemeinschaft?

Sie verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum, also Grundstück, Dach, Fassade, Treppenhaus und gemeinsame Anlagen. Sie schließt Verträge mit Handwerkern und Versicherungen, sammelt die Erhaltungsrücklage an und rechnet das Hausgeld ab. Über Ihre Wohnung selbst entscheiden Sie allein, über das Haus gemeinsam.

rechtsfähig eigene Rechtsperson Die Gemeinschaft führt die Bezeichnung Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Grundstück. § 9a Abs. 1 WEG
MEA Kostenschlüssel Kosten nach dem im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteil, abweichend nur per Beschluss oder Vereinbarung. § 16 Abs. 2 WEG
Einsicht in Unterlagen Jeder Eigentümer kann Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. § 18 Abs. 4 WEG
keine Insolvenz Gemeinschaftsvermögen Über das Vermögen der Gemeinschaft findet kein Insolvenzverfahren statt. § 9a Abs. 5 WEG
Wer entscheidet

Gemeinschaft, Versammlung und Verwalter.

Die Gemeinschaft handelt durch ihre Organe. Jedes hat eine eigene Aufgabe.

Gemeinschaft

Trägerin der Verwaltung

Ihr obliegt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 18 WEG). Jeder Eigentümer kann eine ordnungsmäßige Verwaltung verlangen.

  • Eigenes Vermögen mit Rücklage
  • Kann klagen und verklagt werden
  • Sie haften anteilig für ihre Schulden
Eigentümerversammlung entscheidet

beschließt

Entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen über Wirtschaftsplan, Erhaltung und Baumaßnahmen. Details unter Eigentümerversammlung.

  • Jeder Eigentümer hat eine Stimme
  • Online-Teilnahme möglich
  • Beschlüsse binden auch, wer dagegen war
Verwalter

führt aus

Wird von der Versammlung bestellt, höchstens für fünf Jahre, und vertritt die Gemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich (§ 9b WEG). Ein zertifizierter Verwalter gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung, mit Ausnahmen für kleine Anlagen (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG).

  • Stellt Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung auf
  • Jederzeit abberufbar, Vertrag endet spätestens sechs Monate später

Quellen: §§ 9b, 18, 19, 23, 25, 26, 28 WEG. Daneben kann ein Verwaltungsbeirat bestehen, der die Gemeinschaft gegenüber dem Verwalter vertritt. Stand 04.11.2026.

Kosten und Haftung

Ihr Anteil nach Miteigentumsanteil.

Jahreskosten der Gemeinschaft von 60.000 € und eine offene Rechnung von 40.000 €: So verteilt sich beides auf die Eigentümer.

MiteigentumsanteilKosten im Jahrje MonatHaftung für 40.000 €
45/1.0002.700 €225 €1.800 €
70/1.0004.200 €350 €2.800 €
85/1.0005.100 €425 €3.400 €
120/1.0007.200 €600 €4.800 €
160/1.0009.600 €800 €6.400 €

Kosten und Verbindlichkeit sind Annahmen. Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 WEG, Haftung gegenüber Gläubigern nach § 9a Abs. 4 WEG.

  • Haftung bleibt begrenztGegenüber Gläubigern haften Sie nur nach Ihrem Anteil, nicht für die ganze Schuld der Gemeinschaft.
  • Nach dem VerkaufFür Schulden aus Ihrer Zeit haften Sie auch nach dem Verkauf entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Regeln (§ 9a Abs. 4 WEG mit § 728b BGB).
Ihre Rechte

Was Sie als Eigentümer verlangen können.

Auch gegen die Mehrheit haben Sie Rechte, die das Gesetz Ihnen sichert.

Unterlagen prüfen

Sie können Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen (§ 18 Abs. 4 WEG) und erhalten jährlich einen Vermögensbericht mit dem Stand der Rücklage (§ 28 Abs. 4 WEG).

Schaden abwenden

Droht dem Gemeinschaftseigentum unmittelbar ein Schaden, dürfen Sie die notwendigen Maßnahmen ohne Zustimmung der anderen treffen (§ 18 Abs. 3 WEG).

Privilegierte Maßnahmen

Barrierefreiheit, Ladepunkt für das E-Auto, Einbruchschutz, Glasfaser und Steckersolargerät können Sie verlangen, die Kosten trägt dann, wer die Maßnahme verlangt hat (§§ 20, 21 Abs. 1 WEG). Finanzieren lässt sich das über einen Modernisierungskredit.

Beschluss anfechten

Halten Sie einen Beschluss für fehlerhaft, klagen Sie binnen eines Monats gegen die Gemeinschaft und begründen binnen zweier Monate (§§ 44, 45 WEG).

Lexikon

VerwandteBegriffe.

Häufige Fragen

Fragen zu Wohnungseigentümergemeinschaft.

Kurz beantwortet, nach Wohnungseigentumsgesetz.

0800 707 4000

Mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher, auch wenn zunächst nur ein Eigentümer alle Einheiten hält, etwa der Bauträger (§ 9a Abs. 1 WEG).

Ja. Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung und der Eintragung im Grundbuch werden Sie Teil der Gemeinschaft. Ihre Mitgliedschaft endet mit dem Verkauf der Wohnung.

Nach dem Miteigentumsanteil im Grundbuch, wenn nichts anderes vereinbart oder beschlossen ist (§ 16 Abs. 2 WEG). Bei 85/1.000 tragen Sie 8,5 Prozent der Kosten.

Ja, aber nur nach Ihrem Miteigentumsanteil und für Verbindlichkeiten, die während Ihrer Zugehörigkeit entstanden oder fällig geworden sind (§ 9a Abs. 4 WEG).

Teilungserklärung, Protokolle der letzten Versammlungen, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und Rücklage. Diese Unterlagen braucht auch die Bank für den Wohnungskredit. Wie Rate und Hausgeld zusammenpassen, zeigt die Immobilienfinanzierung.

Jetzt vergleichen

Ihr Vorhaben. Unser Vergleich.

Konditionen vieler Banken, kostenlos und unverbindlich. Ohne Auswirkung auf Ihre Schufa.