Lexikon Grundbuch und Recht

Grundbuch­berichtigung Erben ins Grundbuch.

Eine Grundbuchberichtigung ist nötig, wenn das Grundbuch nicht mehr stimmt, etwa weil der eingetragene Eigentümer gestorben ist. Die Erben werden dann auf Antrag eingetragen. Stellen Sie den Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall, ist die Eintragung gebührenfrei, danach kostet sie bei 350.000 € Wert 685,00 €.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 04.11.2026
Auf einen Blick

Wann ist das Grundbuch unrichtig?

Wenn das Eigentum außerhalb des Grundbuchs übergegangen ist, vor allem durch Erbfall. Das Eigentum ist dann außerhalb des Grundbuchs auf die Erben übergegangen, eingetragen ist aber noch der Verstorbene. Auch fehlerhafte oder erloschene Eintragungen können berichtigt werden. Wer betroffen ist, kann von dem Begünstigten die Zustimmung zur Berichtigung verlangen.

§ 894 Anspruch Wessen Recht falsch oder nicht eingetragen ist, kann Zustimmung zur Berichtigung verlangen. § 894 BGB
§ 35 Erbnachweis Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis oder öffentliches Testament mit Eröffnungsniederschrift. § 35 GBO
2 Jahre gebührenfrei Die Eintragung der Erben kostet nichts, wenn der Antrag binnen zwei Jahren eingeht. GNotKG KV 14110
Zwang Berichtigungszwang Das Grundbuchamt kann die Erben verpflichten, den Antrag zu stellen. § 82 GBO
Nach dem Erbfall

In vier Schritten ins Grundbuch.

Der Weg hängt davon ab, ob der Verstorbene ein notarielles Testament hinterlassen hat.

Gebührenfrei Antrag binnen 2 Jahren
Gebühren rechnen
  1. Nachweis klären

    Erben

    Gibt es ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag, genügen diese mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts. Sonst brauchen Sie einen Erbschein (§ 35 GBO).

  2. Erbschein beantragen

    Erben, Nachlassgericht

    Beim Nachlassgericht oder über einen Notar, mit eidesstattlicher Versicherung. Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert.

  3. Antrag ans Grundbuchamt

    Erben

    Schriftlicher Antrag auf Berichtigung mit dem Nachweis. Die Unrichtigkeit ist damit belegt, eine Bewilligung ist nicht nötig (§ 22 GBO). Viele Länder stellen Vordrucke bereit.

  4. Eintragung

    Grundbuchamt

    Die Erben werden als Eigentümer eingetragen, mehrere als Erbengemeinschaft. Danach können Sie verkaufen, teilen oder das Haus beleihen.

Kosten

Was die Berichtigung kostet.

Haus im Wert von 350.000 €, Nachlass nach Abzug der Schulden ebenso hoch. Gebühren nach Tabelle B:

  • Binnen zwei JahrenDie Eintragung der Erben ist gebührenfrei, auch wenn sie erst nach einer Erbauseinandersetzung eingetragen werden (KV 14110 Anmerkung 1).
  • Nach zwei JahrenEine volle Gebühr aus dem Wert des Grundstücks: 685,00 €.
  • Erbschein, falls nötigVerfahren 1,0 und eidesstattliche Versicherung 1,0 aus dem Nachlasswert: 1.370,00 €. Mit notariellem Testament entfällt er meist.
Notarkostenrechner
Ersparnis bei rechtzeitigem Antrag 685,00 € bei 350.000 € Grundstückswert
Eintragung binnen 2 Jahren
0,00 €
Eintragung nach 2 Jahren (1,0)
685,00 €
Erbschein mit Versicherung (2 × 1,0)
1.370,00 €

Werte als Annahme. GNotKG KV 14110, 12210, 23300; Geschäftswert nach §§ 40, 46 GNotKG. Dazu können Auslagen kommen.

Nachweis

Erbschein, Testament oder Zeugnis.

Das Grundbuchamt trägt nur ein, wenn die Erbfolge in der vorgeschriebenen Form nachgewiesen ist.

Öffentliches Testament günstigster Weg

notariell, mit Eröffnung

Notarielles Testament oder Erbvertrag plus Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts.

  • Kein Erbschein nötig
  • Spart die Erbscheingebühren
  • Grundbuchamt kann bei Zweifeln trotzdem einen Erbschein verlangen
Erbschein

Zeugnis des Nachlassgerichts

Pflicht bei gesetzlicher Erbfolge oder handschriftlichem Testament.

  • Wird überall anerkannt
  • Kostet Gebühren nach Nachlasswert
  • Dauert je nach Gericht
Europäisches Nachlasszeugnis

bei Bezug zum Ausland

Ersetzt den Erbschein, etwa wenn der Verstorbene im Ausland gelebt hat.

  • In der EU einsetzbar
  • Eigenes Verfahren beim Nachlassgericht

Nach § 35 GBO. Bei Grundstücken unter 3.000 Euro Wert kann das Grundbuchamt andere Beweismittel genügen lassen.

Weitere Fälle

Wenn das Grundbuch anders falsch ist.

Nicht nur der Erbfall macht das Grundbuch unrichtig.

Rechte sichern

Steht im Grundbuch etwas Falsches zu Ihren Lasten, kann ein Widerspruch eingetragen werden, aufgrund einstweiliger Verfügung oder Bewilligung des Betroffenen (§ 899 BGB). Er verhindert, dass ein Dritter gutgläubig erwirbt.

Grundbuchamt handelt selbst

Stellen die Erben trotz Aufforderung keinen Antrag, kann das Grundbuchamt das Grundbuch von Amts wegen berichtigen und das Nachlassgericht um Ermittlung der Erben bitten (§ 82a GBO).

Anzeige an die Steuer

Beurkundet oder beglaubigt ein Notar einen Berichtigungsantrag wegen Eigentümerwechsels, zeigt er ihn dem Finanzamt an (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG).

Miterben auszahlen

Will ein Erbe das Haus behalten und die anderen auszahlen, braucht er oft ein Darlehen. Ist das Haus schon abbezahlt, hilft ein Eigentümerdarlehen, bei laufenden Krediten die Umschuldung.

Lexikon

VerwandteBegriffe.

Häufige Fragen

Fragen zu Grundbuchberichtigung.

Kurz beantwortet, nach Grundbuchordnung und GNotKG.

0800 707 4000

Das Grundbuchamt soll die Erben verpflichten, den Antrag zu stellen, wenn das Grundbuch durch den Erbfall unrichtig geworden ist, und kann es zurückstellen, solange berechtigte Gründe vorliegen (§ 82 GBO).

Binnen zwei Jahren nach dem Erbfall nichts (GNotKG KV 14110). Danach eine volle Gebühr aus dem Grundstückswert, bei 350.000 € sind das 685,00 €. Ein Erbschein kostet zusätzlich.

Nicht, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift vorliegt (§ 35 Abs. 1 GBO). Bei gesetzlicher Erbfolge oder handschriftlichem Testament schon.

Für den Antrag der Erben auf Eintragung reicht in der Regel ein schriftlicher Antrag mit dem Nachweis der Erbfolge. Einen Notar brauchen Sie für den Erbschein nicht zwingend, aber für spätere Verfügungen wie Verkauf oder Grundschuld.

Ja, als eingetragener Eigentümer. Die Bank bestellt eine Grundschuld auf das Haus. Wie viel möglich ist, zeigt die Seite Haus beleihen.

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