Prolongation Weiter bei der eigenen Bank.
Prolongation heißt, dass Sie Ihr Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung bei der bisherigen Bank mit einem neuen Zins weiterführen. Das ist bequem, weil Grundschuld und Unterlagen bleiben. Die Bank muss Ihnen aber nicht die besten Konditionen anbieten: Im Beispiel kosten 0,3 Prozentpunkte mehr in zehn Jahren 5.995 €.
Prolongation oder Wechsel?
Ob die bisherige oder eine neue Bank günstiger ist, lässt sich laut BaFin nicht pauschal sagen. Beim Wechsel kommen die Kosten der Grundschuldabtretung hinzu, im Beispiel 446,02 € bis 745,90 €. Liegt das Angebot der Hausbank deutlich über dem Markt, sind diese Kosten schnell verdient.
Der Weg zur Prolongation.
Die wichtigsten Termine vor dem Ende Ihrer Zinsbindung. Wer früh vergleicht, kann zwischen Hausbank und Wechsel wählen.
- Bis 5 Jahre vorher Forward prüfen Viele Banken sichern den Anschlusszins bis zu fünf Jahre im Voraus, gegen einen Aufschlag je Monat (BaFin).
- Laufend Restschuld senken Sondertilgungen vor dem Ende der Bindung verkleinern den Betrag, der neu verzinst wird.
- 3 Monate vorher Angebot der Bank Die Bank teilt mit, ob sie eine neue Zinsbindung anbietet und zu welchem Sollzins.
- 1 Monat vorher Kündigung möglich Wollen Sie wechseln, kündigen Sie mit einem Monat Frist zum Ende der Zinsbindung (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
- Ende Zinsbindung Neue Bindung beginnt Mit der neuen Vereinbarung beginnt auch die Zehnjahresfrist für das Kündigungsrecht neu (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Unterrichtungspflicht nach § 493 BGB, Kündigungsrechte nach § 489 BGB. Sie können die Kündigungsrechte vertraglich nicht verlieren (§ 489 Abs. 4 BGB).
Prolongation gegen Wechsel.
Restschuld 228.583 €, neue Zinsbindung 10 Jahre, 2 % Tilgung. Szenario: Die Hausbank bietet 3,72 %, ein anderes Angebot liegt bei 3,42 % (Beispielkondition 10 Jahre, Stand 17.09.2026). Der Aufschlag von 0,3 Punkten ist eine Annahme.
- Monatsrate
- 1.090 €
- Zinsen in 10 Jahren
- 75.472 €
- Grundschuldabtretung
- 0 €
- Restschuld nach 10 Jahren
- 173.306 €
- Monatsrate
- 1.032 €
- Zinsen in 10 Jahren
- 69.477 €
- Grundschuldabtretung
- 746 €
- Restschuld nach 10 Jahren
- 174.168 €
Abtretung nach GNotKG für eine Grundschuld über 300.000 €: Notar KV 25100, 22124, 22125 mit 19 % USt, Grundbuch KV 14130, gerechnet mit lib/grundschuld-abtretung.ts. Raten mit lib/annuity.ts. Szenario, keine Angebote.
Vier Fakten zur Prolongation.
Rund um die Prolongation kursieren Mythen. Die Finanzaufsicht stellt auf ihren Verbraucherseiten einiges klar.
- BaFin Keine Pflicht zum besten Angebot
Der bisherige Kreditgeber ist nicht verpflichtet, eine Prolongation zu den besten Konditionen anzubieten. Vergleichen Sie frühzeitig andere Angebote.
- BaFin Bonität zählt trotzdem
Der Rat, bei schlechter Bonität einfach zu prolongieren, weil die Bank nicht neu prüfe, ist falsch. Ereignisse wie verspätete Raten fließen in die Bewertung ein.
- § 505a BGB Neue Prüfung nur bei mehr Geld
Im Anschluss an einen Vertrag mit derselben Bank ist eine neue Kreditwürdigkeitsprüfung nur nötig, wenn der Betrag deutlich erhöht wird. Laut BaFin prüft die Bank aber mindestens jährlich, ob Sie zurückzahlen können.
- BaFin Zins nach Vertrag
Bei der Prolongation greift meist die Zinsanpassungsvereinbarung im Vertrag. Sie orientiert sich meist an den aktuellen Sollzinsen des Anbieters.
VerwandteBegriffe.
- Darlehen und ZinsenRestschuldDer Teil des Darlehens, der zu einem Stichtag noch nicht zurückgezahlt ist; bei der Baufinanzierung meist der Betrag, der nach Ablauf der Zinsbindung neu finanziert werden muss.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenZinsbindungZeitraum, für den der Sollzins eines Darlehens fest vereinbart ist; zehn Jahre nach Vollauszahlung können Sie nach § 489 BGB in jedem Fall kündigen.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenSollzinsJährlicher Prozentsatz, mit dem die Bank das in Anspruch genommene Darlehen verzinst; aus Sollzins und Tilgung ergibt sich die Monatsrate.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenVorfälligkeitsentschädigungSchadensersatz an die Bank, wenn ein Darlehen mit gebundenem Sollzins vor Ende der Zinsbindung zurückgezahlt wird; zum Ende der Zinsbindung und nach § 489 BGB fällt sie nicht an.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenGrundschuldPfandrecht an einer Immobilie, mit dem die Bank ein Baudarlehen absichert, eingetragen in Abteilung III des Grundbuchs.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenZinsänderungsrisikoRisiko, dass der Zins für die Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung oder bei variablem Zins steigt und Rate oder Laufzeit wachsen.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenKreditwürdigkeitsprüfungGesetzliche Pflicht der Bank, vor jedem Verbraucherdarlehen zu prüfen, ob Sie den Kredit voraussichtlich vertragsgemäß zurückzahlen können; bei Baufinanzierungen besonders eingehend.Begriff öffnen
- Darlehen und ZinsenBeleihungswertVorsichtig ermittelter, dauerhaft erzielbarer Wert einer Immobilie, den die Bank der Finanzierung zugrunde legt; das Verhältnis von Darlehen zu diesem Wert ist der Beleihungsauslauf.Begriff öffnen
- A bis ZAlle BegriffeDas Lexikon zur Baufinanzierung, kurz erklärt mit Beispielen.Zum Lexikon
Die Verlängerung Ihres Darlehens bei der bisherigen Bank nach Ablauf der Zinsbindung. Für die Restschuld wird ein neuer Sollzins für eine neue Bindung vereinbart. Grundschuld und Vertrag bleiben bei derselben Bank.
Spätestens drei Monate vor dem Ende der Sollzinsbindung muss sie Ihnen mitteilen, ob sie zu einer neuen Zinsbindung bereit ist, und den angebotenen Sollzins nennen (§ 493 BGB).
Nicht zwangsläufig. Die Hausbank muss aber nicht ihr bestes Angebot machen (BaFin). Bei einer Umschuldung kommen Kosten für die Grundschuldabtretung hinzu, im Beispiel bis 745,90 €. Schon 0,3 Prozentpunkte Zinsunterschied kosten in zehn Jahren 5.995 €.
Ja, die neue Zinsbindung ist eine neue Vereinbarung. Sie können Tilgung, Laufzeit und Sondertilgungsrechte neu verhandeln. Mit höherer Tilgung sinkt die nächste Restschuld schneller.
Ja, mit einem Forward-Darlehen, bei der eigenen Bank oder einer anderen, laut BaFin teilweise bis zu fünf Jahre vor Ablauf. Für jeden Monat Vorlauf fällt meist ein Zinsaufschlag an.
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