Lexikon Darlehen und Zinsen

Prolongation Weiter bei der eigenen Bank.

Prolongation heißt, dass Sie Ihr Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung bei der bisherigen Bank mit einem neuen Zins weiterführen. Das ist bequem, weil Grundschuld und Unterlagen bleiben. Die Bank muss Ihnen aber nicht die besten Konditionen anbieten: Im Beispiel kosten 0,3 Prozentpunkte mehr in zehn Jahren 5.995 €.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 04.11.2026
Auf einen Blick

Prolongation oder Wechsel?

Ob die bisherige oder eine neue Bank günstiger ist, lässt sich laut BaFin nicht pauschal sagen. Beim Wechsel kommen die Kosten der Grundschuldabtretung hinzu, im Beispiel 446,02 € bis 745,90 €. Liegt das Angebot der Hausbank deutlich über dem Markt, sind diese Kosten schnell verdient.

228.583 € Restschuld im Beispiel 300.000 € nach 10 Jahren mit 2 % Tilgung.
746 € Abtretung, obere Variante Notar und Grundbuch nach GNotKG für eine Grundschuld über 300.000 €.
3 Monate Vorlauf der Bank Unterrichtung über das Angebot (§ 493 BGB).
Fristen

Der Weg zur Prolongation.

Die wichtigsten Termine vor dem Ende Ihrer Zinsbindung. Wer früh vergleicht, kann zwischen Hausbank und Wechsel wählen.

Anschluss vergleichen
  1. Bis 5 Jahre vorher Forward prüfen Viele Banken sichern den Anschlusszins bis zu fünf Jahre im Voraus, gegen einen Aufschlag je Monat (BaFin).
  2. Laufend Restschuld senken Sondertilgungen vor dem Ende der Bindung verkleinern den Betrag, der neu verzinst wird.
  3. 3 Monate vorher Angebot der Bank Die Bank teilt mit, ob sie eine neue Zinsbindung anbietet und zu welchem Sollzins.
  4. 1 Monat vorher Kündigung möglich Wollen Sie wechseln, kündigen Sie mit einem Monat Frist zum Ende der Zinsbindung (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
  5. Ende Zinsbindung Neue Bindung beginnt Mit der neuen Vereinbarung beginnt auch die Zehnjahresfrist für das Kündigungsrecht neu (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Unterrichtungspflicht nach § 493 BGB, Kündigungsrechte nach § 489 BGB. Sie können die Kündigungsrechte vertraglich nicht verlieren (§ 489 Abs. 4 BGB).

Rechenbeispiel

Prolongation gegen Wechsel.

Restschuld 228.583 €, neue Zinsbindung 10 Jahre, 2 % Tilgung. Szenario: Die Hausbank bietet 3,72 %, ein anderes Angebot liegt bei 3,42 % (Beispielkondition 10 Jahre, Stand 17.09.2026). Der Aufschlag von 0,3 Punkten ist eine Annahme.

Prolongation 3,72 %
Monatsrate
1.090 €
Zinsen in 10 Jahren
75.472 €
Grundschuldabtretung
0 €
Restschuld nach 10 Jahren
173.306 €
Wechsel 3,42 %
Monatsrate
1.032 €
Zinsen in 10 Jahren
69.477 €
Grundschuldabtretung
746 €
Restschuld nach 10 Jahren
174.168 €
Vorteil Wechsel nach Kosten 5.250 € in 10 Jahren, Abtretung obere Variante Eigene Restschuld rechnen

Abtretung nach GNotKG für eine Grundschuld über 300.000 €: Notar KV 25100, 22124, 22125 mit 19 % USt, Grundbuch KV 14130, gerechnet mit lib/grundschuld-abtretung.ts. Raten mit lib/annuity.ts. Szenario, keine Angebote.

Was die BaFin sagt

Vier Fakten zur Prolongation.

Rund um die Prolongation kursieren Mythen. Die Finanzaufsicht stellt auf ihren Verbraucherseiten einiges klar.

  • BaFin
    Keine Pflicht zum besten Angebot

    Der bisherige Kreditgeber ist nicht verpflichtet, eine Prolongation zu den besten Konditionen anzubieten. Vergleichen Sie frühzeitig andere Angebote.

  • BaFin
    Bonität zählt trotzdem

    Der Rat, bei schlechter Bonität einfach zu prolongieren, weil die Bank nicht neu prüfe, ist falsch. Ereignisse wie verspätete Raten fließen in die Bewertung ein.

  • § 505a BGB
    Neue Prüfung nur bei mehr Geld

    Im Anschluss an einen Vertrag mit derselben Bank ist eine neue Kreditwürdigkeitsprüfung nur nötig, wenn der Betrag deutlich erhöht wird. Laut BaFin prüft die Bank aber mindestens jährlich, ob Sie zurückzahlen können.

  • BaFin
    Zins nach Vertrag

    Bei der Prolongation greift meist die Zinsanpassungsvereinbarung im Vertrag. Sie orientiert sich meist an den aktuellen Sollzinsen des Anbieters.

Lexikon

VerwandteBegriffe.

Häufige Fragen

Fragen zu Prolongation.

Kurz beantwortet.

0800 707 4000

Die Verlängerung Ihres Darlehens bei der bisherigen Bank nach Ablauf der Zinsbindung. Für die Restschuld wird ein neuer Sollzins für eine neue Bindung vereinbart. Grundschuld und Vertrag bleiben bei derselben Bank.

Spätestens drei Monate vor dem Ende der Sollzinsbindung muss sie Ihnen mitteilen, ob sie zu einer neuen Zinsbindung bereit ist, und den angebotenen Sollzins nennen (§ 493 BGB).

Nicht zwangsläufig. Die Hausbank muss aber nicht ihr bestes Angebot machen (BaFin). Bei einer Umschuldung kommen Kosten für die Grundschuldabtretung hinzu, im Beispiel bis 745,90 €. Schon 0,3 Prozentpunkte Zinsunterschied kosten in zehn Jahren 5.995 €.

Ja, die neue Zinsbindung ist eine neue Vereinbarung. Sie können Tilgung, Laufzeit und Sondertilgungsrechte neu verhandeln. Mit höherer Tilgung sinkt die nächste Restschuld schneller.

Ja, mit einem Forward-Darlehen, bei der eigenen Bank oder einer anderen, laut BaFin teilweise bis zu fünf Jahre vor Ablauf. Für jeden Monat Vorlauf fällt meist ein Zinsaufschlag an.

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