Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg 5,0 Prozent auf den Kaufpreis.

In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer seit dem 5. November 2011 5,0 Prozent, vorher waren es 3,5 Prozent. Bei 400.000 € Kaufpreis sind das 20.000 €. Eine Erstattung für Familien ist angekündigt, aber noch nicht beschlossen.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 13.10.2026
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg 5,0 % seit 5. November 2011
Grunderwerbsteuer 20.000 €
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Auf einen Blick

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in BW?

5,0 Prozent des Kaufpreises für jedes Grundstück, Haus oder jede Wohnung im Land. Entscheidend ist die Lage, nicht Ihr Wohnort. Die Steuer entsteht mit dem Kaufvertrag beim Notar und ist einen Monat nach dem Bescheid zu zahlen. Das Programm HeimVorteil BW gibt es bisher nur als Plan.

20.000 € bei 400.000 € Kaufpreis der größte Posten der Kaufnebenkosten, in der Regel aus Eigenkapital.
5,0 % seit 5. November 2011 angehoben von 3,5 Prozent. Seitdem unverändert. Landtag BW, Drs. 17/6851
2 Wochen Anzeigefrist Notar und Beteiligte melden den Kauf binnen zwei Wochen dem Finanzamt. service-bw
+1,5 Pkt. gegenüber Bayern Bei 400.000 € zahlen Sie in Baden-Württemberg 6.000 € mehr als nebenan in Bayern.
Rechenbeispiele

Was die Steuer in BW-Städten kostet.

Baden-Württemberg hat keinen landesweiten Marktbericht mit Städtepreisen. Durchschnittspreise in Euro für Doppel- und Reihenhäuser 2025 nennen die Gutachterausschüsse Karlsruhe und Pforzheim, mit diesen Werten rechnen wir.

Durchschnittliche Kaufpreise 2025. Karlsruhe: Mittelwert der normierten Kaufpreise, Erst- und Weiterverkäufe, Immobilienmarktbericht Karlsruhe 2025, S. 33 f. Pforzheim: Gutachterausschuss Pforzheim, Immobilienmarktbericht 2025 (Mitteilung vom 08.06.2026). Für Stuttgart, Mannheim und Freiburg haben wir keine veröffentlichten Durchschnittspreise in Euro für diese Hausarten gefunden. Für Heidelberg nennt der Gutachterausschuss Preise für Eigentumswohnungen nach Lageklassen. Nebenkosten mit 2,0 Prozent Notar und Grundbuch und 3,57 Prozent Maklerprovision (Käuferanteil).

Erstattung und Senkung

Gibt es eine Entlastung in Baden-Württemberg?

Noch nicht. Die neue Landesregierung will Familien die Grunderwerbsteuer beim ersten selbst genutzten Kauf erstatten. Beträge, Bedingungen und Start sind Stand Oktober 2026 nicht veröffentlicht.

Stand 13.10.2026
  • Gilt
    5,0 Prozent seit 2011

    Für alle Erwerbe seit dem 5. November 2011. Davor galten 3,5 Prozent. Ändert sich der Satz, aktualisieren wir diese Seite.

    Landtag BW, Drucksache 17/6851, Stellungnahme vom 18.06.2024
  • Geplant
    HeimVorteil BW

    Laut Koalitionsvertrag von Grünen und CDU (Mai 2026) soll das Land Familien die Grunderwerbsteuer erstatten, wenn sie erstmals selbst genutzten Wohnraum kaufen. Ein Gesetz oder eine Richtlinie liegt nicht vor.

    Landeszentrale für politische Bildung BW; Staatsanzeiger, 11.05.2026
  • Vorschlag
    Freibetrag über den Bund

    Zusätzlich will sich die Koalition im Bund für Freibeträge beim Ersterwerb einsetzen. Einführen kann sie nur der Bund. Der Koalitionsvertrag im Bund von 2025 erwähnt die Grunderwerbsteuer nicht.

    Staatsanzeiger, 11.05.2026; Koalitionsvertrag CDU, CSU, SPD 2025
Ablauf

Vom Notartermin bis zur Eintragung.

Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Vom Notartermin bis zum Grundbuch läuft es so.

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  1. Schritt 1 Notarvertrag Die Steuer entsteht mit dem wirksamen Kaufvertrag. Vertraglich trägt sie üblicherweise der Käufer, schulden können sie beide Seiten.
  2. Schritt 2 Anzeige Der Notar meldet den Kauf binnen zwei Wochen dem Finanzamt am Ort des Grundstücks (§ 18 GrEStG).
  3. Schritt 3 Bescheid Das Finanzamt setzt die Steuer zuerst gegenüber dem Käufer fest. Zahlt er nicht, kann es sich an den Verkäufer wenden.
  4. Schritt 4 Zahlung Fällig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 15 GrEStG).
  5. Schritt 5 Eintragung Nach der Zahlung erhält das Grundbuchamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Erst dann darf es Sie eintragen (§ 22 GrEStG).
Ausnahmen und Sparen

Wann weniger oder nichts anfällt.

Was das Finanzamt besteuert, wie Sie Inventar richtig ausweisen und wann der Kauf steuerfrei ist.

Gerechnet wird mit dem Kaufpreis

Maßgeblich ist die vereinbarte Gegenleistung, also der Kaufpreis (§ 8 GrEStG). Die Grunderwerbsteuer selbst und die Notarkosten erhöhen die Bemessungsgrundlage nicht.

Rechenweg: 400.000 € × 5,0 % = 20.000 €.

Küche und Möbel extra ausweisen

Bewegliches Inventar wie Einbauküche oder Möbel ist steuerfrei, wenn es im Vertrag mit eigenem, angemessenem Preis steht. Das Finanzamt prüft die Angemessenheit im Einzelfall.

Bei 5,0 Prozent spart jeder Euro Inventar 5,0 Cent, eine Küche mit 8.000 € Zeitwert also 400 €.

Wann der Kauf steuerfrei bleibt

  • Verwandte in gerader Linie: Eltern, Kinder, Enkel, Großeltern, auch Stiefkinder (§ 3 Nr. 6 GrEStG). Geschwister sind nicht befreit.
  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, auch bei der Vermögensteilung nach einer Scheidung.
  • Erbe und Schenkung sowie die Teilung des Nachlasses unter Miterben.
  • Kaufpreise bis 2.500 Euro (Freigrenze).

Was zum Kaufpreis dazukommt

Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar und Grundbuch mit etwa 1,5 bis 2 Prozent an. Mit Makler zahlen Käufer in Baden-Württemberg üblicherweise 3,57 Prozent.

Bei 400.000 € ergibt das rund 42.280 € mit und 28.000 € ohne Makler.

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Häufige Fragen

Fragen zur Grunderwerbsteuer in BW.

Was Käufer in Baden-Württemberg am häufigsten fragen.

0800 707 4000

5,0 Prozent des Kaufpreises, unverändert seit dem 5. November 2011. Bei 350.000 € sind das 17.500 €, bei 550.000 € 27.500 €.

Ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Grünen und CDU vom Mai 2026: Familien sollen die Grunderwerbsteuer erstattet bekommen, wenn sie erstmals selbst genutzten Wohnraum kaufen. Stand Oktober 2026 gibt es dazu weder Gesetz noch Richtlinie, Beträge und Start sind offen.

Das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Ihr Wohnort spielt keine Rolle. Der Notar zeigt den Kauf dort binnen zwei Wochen an.

Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer einträgt.

Nein. Käufe zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln sowie zwischen Ehegatten sind steuerfrei. Kaufen Sie von Ihrer Schwester oder Ihrem Bruder, fallen in Baden-Württemberg 5 Prozent an.

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