NebenkostenRatgeber

Nebenkosten beim Hauskauf: Welche Posten wann fällig werden

Zum Kaufpreis kommen rund 5 bis 12 Prozent Nebenkosten, die Sie in der Regel aus Eigenkapital zahlen. Welche Posten das sind, wer sie trägt, in welcher Reihenfolge die Rechnungen kommen und wo sich sparen lässt.

Einfamilienhaus mit Holzfassade und Garten in der Abenddämmerung
Inhalt
  1. Welche Nebenkosten fallen beim Hauskauf an?
  2. Wie viel sind die Nebenkosten in Euro?
  3. Wann werden die Nebenkosten fällig?
  4. Wer zahlt welche Nebenkosten?
  5. Kann man die Nebenkosten mitfinanzieren?
  6. Wie lassen sich Nebenkosten senken?
  7. Sind Kaufnebenkosten steuerlich absetzbar?
  8. Fazit: Nebenkosten zuerst, dann der Kaufpreis
Das Wichtigste in Kürze
  • Rechnen Sie mit rund 5 bis 12 Prozent des Kaufpreises: Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch und, wenn ein Makler beteiligt ist, seine Provision.
  • Den Unterschied machen Bundesland und Makler. Bei 400.000 € sind es in Nordrhein-Westfalen mit Makler 45.990 €, in Bayern ohne Makler 19.710 €.
  • Die Kosten kommen nicht als eine Rechnung, sondern nacheinander: Makler und Notar zuerst, dann der Steuerbescheid, zuletzt das Grundbuchamt.
  • Üblicherweise zahlt der Käufer alles außer der Löschung alter Belastungen des Verkäufers. Für Steuer und Notar haften gesetzlich beide.
  • Banken finanzieren Nebenkosten meist nicht mit. Planen Sie sie aus Eigenkapital ein, bevor Sie über den Kaufpreis verhandeln.

Wer ein Haus für 400.000 € kauft, braucht deutlich mehr als 400.000 €. Steuer, Notar, Grundbuchamt und oft ein Makler verlangen ihren Anteil, und zwar zu einem großen Teil, bevor Sie überhaupt eingezogen sind. Diese Kaufnebenkosten stehen in keinem Exposé, entscheiden aber mit darüber, welcher Kaufpreis für Sie realistisch ist.

Hinzu kommt: Die meisten Banken finanzieren Nebenkosten nicht mit, weil ihnen nach dem Kauf kein Wert in der Immobilie gegenübersteht. Sie gehören deshalb in Ihre Eigenkapitalplanung, nicht in den Kredit. Dieser Artikel zeigt, welche Posten anfallen, wann sie fällig werden und wer sie bezahlt. Den Betrag für Ihren konkreten Kauf rechnet der Kaufnebenkostenrechner aus.

Welche Nebenkosten fallen beim Hauskauf an?

Drei Posten fallen bei jedem Kauf mit Grundbucheintrag an: die Grunderwerbsteuer, der Notar und das Grundbuchamt. Je nach Kauf kommen die Grundschuld für die Bank und die Provision eines Maklers dazu. Die Tabelle zeigt die üblichen Größenordnungen und ein Beispiel für 400.000 € in Nordrhein-Westfalen mit einer Grundschuld über 80 Prozent des Kaufpreises.

Postenübliche HöheBeispiel NRW
Grunderwerbsteuer3,5 bis 6,5 %26.000 €
Notar, Kaufvertrag und Grundschuldnach GNotKG3.873 €
Grundbuchamtnach GNotKG1.838 €
Makler, Käuferanteilbis 3,57 %14.280 €
Nebenkosten gesamt11,5 %45.990 €
  • Grunderwerbsteuer: Sie wird auf den Kaufpreis berechnet, den Satz legt das Land fest, in dem die Immobilie liegt. Alle Sätze stehen im Ratgeber Grunderwerbsteuer.
  • Notar und Grundbuchamt: Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und bundesweit gleich. Ohne Grundschuld kosten sie im Beispiel 4.140 €, mit Grundschuld 5.710 €. Jeden Posten erklärt der Ratgeber Notarkosten beim Hauskauf.
  • Maklerprovision: Sie fällt nur an, wenn ein Makler beteiligt ist. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern zahlen Sie höchstens so viel wie der Verkäufer. Mehr dazu im Lexikon unter Maklerprovision.
  • Vermessung: Kaufen Sie eine noch nicht vermessene Teilfläche, etwa einen Bauplatz, kommen Kosten der Vermessung hinzu.

Kosten, die auf keiner Rechnung stehen

Einige Ausgaben belasten dasselbe Eigenkapital, obwohl sie nicht zu den klassischen Kaufnebenkosten zählen. Ein Gutachter kostet meist 1.000 bis 2.000 €, eine Energieberatung 500 bis 2.000 €. Ruft Ihr Kauf oder Bau das Darlehen nicht rechtzeitig ab, berechnet die Bank Bereitstellungszinsen, üblich sind drei bis zwölf Monate bereitstellungsfrei. Ab der Übergabe tragen Sie außerdem die laufenden Lasten wie die Grundsteuer, und die Gebäudeversicherung geht auf Sie über. Sie können sie innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen. Umzug, Renovierung und Möbel kommen noch hinzu.

Wie viel sind die Nebenkosten in Euro?

Den größten Unterschied macht das Bundesland. Notar und Grundbuch kosten bei gleichem Kaufpreis und gleicher Grundschuld überall dasselbe, die Grunderwerbsteuer liegt dagegen zwischen 3,5 Prozent in Bayern und 6,5 Prozent unter anderem in Nordrhein-Westfalen. Der zweite Hebel ist der Makler.

Kauf für 400.000 €NebenkostenAnteil
Nordrhein-Westfalen, mit Makler45.990 €11,5 %
Nordrhein-Westfalen, ohne Makler31.710 €7,9 %
Bayern, mit Makler33.990 €8,5 %
Bayern, ohne Makler19.710 €4,9 %

Alle Zeilen sind mit derselben Grundschuld über 320.000 € gerechnet, Notar und Grundbuch exakt nach GNotKG, der Makler mit dem im Land üblichen Käuferanteil von 2,975 bis 3,57 Prozent. Für Ihren Kaufpreis und Ihr Bundesland liefert der Kaufnebenkostenrechner die genaue Summe, mit Vergleich zum günstigsten Land.

Wann werden die Nebenkosten fällig?

Nicht auf einmal. Makler, Notar, Finanzamt und Grundbuchamt rechnen getrennt ab, verteilt über einige Wochen bis Monate. Halten Sie das Geld deshalb ab dem Notartermin bereit, nicht erst zur Kaufpreiszahlung. Die übliche Reihenfolge:

  1. Maklerprovision mit dem Kaufvertrag: Der Anspruch entsteht, sobald der Vertrag durch die Vermittlung zustande kommt. Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, wird Ihr Anteil erst fällig, wenn der Verkäufer seinen bezahlt hat.
  2. Notarrechnung nach der Beurkundung: Die Gebühren für Kaufvertrag, Vollzug, Betreuung und Grundschuld werden fällig, wenn das jeweilige Geschäft abgeschlossen ist.
  3. Grunderwerbsteuer nach dem Bescheid: Der Notar zeigt den Kauf dem Finanzamt an, das den Steuerbescheid schickt. Zu zahlen ist einen Monat nach Bekanntgabe.
  4. Kaufpreis nach der Fälligkeitsmitteilung: Der Notar meldet die Fälligkeit, sobald Ihr Erwerb gesichert ist, vor allem durch die eingetragene Auflassungsvormerkung. Zahlen Sie vorher nichts. Bargeld ist beim Immobilienkauf als Zahlungsmittel verboten.
  5. Grundbuchamt nach den Eintragungen: Vormerkung, Grundschuld und Eigentum werden einzeln abgerechnet. Umgeschrieben wird erst, wenn das Finanzamt nach Zahlung der Steuer die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat.

Steuer zuerst, Eigentum danachOhne bezahlte Grunderwerbsteuer keine Eintragung als Eigentümer. Wer den Steuerbescheid liegen lässt, verzögert die Umschreibung im Grundbuch, auch wenn der Kaufpreis längst bezahlt ist.

Wer zahlt welche Nebenkosten?

Fast alles trägt der Käufer. Üblich ist die Vereinbarung im Kaufvertrag, dass er die Kosten bei Notar und Grundbuchamt übernimmt, also für Kaufvertrag, Vormerkung, Eigentumsumschreibung und die Grundschuld seiner Bank. Dazu kommen die Grunderwerbsteuer und sein Anteil an der Maklerprovision.

Der Verkäufer zahlt in der Regel die Lastenfreistellung: die Löschung von Grundschulden, die noch für seine eigenen Kredite eingetragen sind. Hat er den Makler beauftragt, bleibt er zur Zahlung mindestens in gleicher Höhe wie Sie verpflichtet. Lässt sich der Makler von beiden Seiten bezahlen, zahlen beide gleich viel. Üblich sind je nach Region insgesamt 5,95 bis 7,14 Prozent einschließlich Umsatzsteuer.

Unabhängig vom Vertrag haften Käufer und Verkäufer gesetzlich gemeinsam für die Grunderwerbsteuer und die Kosten bei Notar und Grundbuchamt. Zahlt der Käufer nicht, können sich Finanzamt und Notar an den Verkäufer halten. Für Ihre Planung sind diese Beträge deshalb feste Größen, keine Verhandlungsmasse.

Sonderfall Neubau

Kaufen Sie nur das Grundstück und bauen mit einem frei gewählten Unternehmen, fällt die Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis an. Beim Bauträger, der Grundstück und Haus zusammen verkauft, zahlen Sie sie auf den Gesamtpreis. Fragen Sie vor dem Kauf eines Bauplatzes bei der Gemeinde nach offenen Erschließungskosten.

Kann man die Nebenkosten mitfinanzieren?

Manchmal, aber es wird teuer. Je näher das Darlehen an den Kaufpreis heranreicht oder darüber hinausgeht, desto weniger Banken finanzieren und desto höher fällt der Zins aus. Selbst ohne Aufschlag gerechnet zeigt das Beispiel den Effekt: 400.000 € Kaufpreis in Nordrhein-Westfalen, 45.990 € Nebenkosten, Sollzins 3,42 % (Beispielkondition 10 Jahre, Stand 17.09.2026) und 2 Prozent Tilgung.

aus Eigenkapitalmitfinanziert
Darlehen320.000 €365.990 €
Anteil am Kaufpreis80 %91 %
Monatsrate1.445 €1.653 €
Zinsen in 10 Jahren97.262 €111.241 €
Restschuld nach 10 Jahren243.822 €278.864 €

Wer mitfinanziert, zahlt in diesem Beispiel 13.978 € mehr Zinsen in zehn Jahren und hat danach eine um 35.042 € höhere Restschuld. In der Praxis kommt der Zinsaufschlag noch hinzu. Wie viel Eigenkapital sinnvoll ist, zeigt der Ratgeber Eigenkapital beim Hauskauf.

Wie lassen sich Nebenkosten senken?

Bei Grunderwerbsteuer und Makler gibt es etwas Spielraum, bei Notar und Grundbuch praktisch keinen: Absprachen über die Höhe der Notarkosten sind unwirksam.

  • Inventar gesondert ausweisen: Einbauküche, Markise oder Sauna mit realistischem Wert im Kaufvertrag nennen. Auf bewegliches Inventar fällt keine Grunderwerbsteuer an. Liegt der Wert über 15 Prozent des Kaufpreises, fordert das Finanzamt eher Belege.
  • Provision prüfen: Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich nicht festgelegt. Ohne Makler entfällt sie ganz, Steuer, Notar und Grundbuch bleiben.
  • Familienkauf nutzen: Zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern, Kindern und Enkeln fällt keine Grunderwerbsteuer an. Zwischen Geschwistern schon.
  • Zins statt Notar vergleichen: Ein Zehntelprozent weniger Sollzins spart bei 320.000 € in zehn Jahren rund 2.803 € (Beispielkondition 3,42 %, Stand 17.09.2026).

Nicht am Gutachten sparenBei gebrauchten Häusern ist die Gewährleistung des Verkäufers im Kaufvertrag meist ausgeschlossen. Ein Gutachten für 1.000 bis 2.000 € vor dem Kauf ist günstiger als ein Schaden, den niemand bemerkt hat.

Sind Kaufnebenkosten steuerlich absetzbar?

Bei einer selbst genutzten Immobilie nicht. Bei Vermietung gehören Grunderwerbsteuer sowie Notar und Grundbuch für den Kauf zu den Anschaffungskosten. Sie werden dem Kaufpreis zugeschlagen und wirken über die Abschreibung des Gebäudes. Die Kosten der Grundschuld zählen dagegen zu den Finanzierungskosten und sind als Werbungskosten abziehbar. Den Einzelfall sollte ein Steuerberater prüfen, am besten vor dem Notartermin.

Fazit: Nebenkosten zuerst, dann der Kaufpreis

Die Nebenkosten sind der Teil des Hauskaufs, den Sie fast immer selbst stemmen müssen. Mit 5 bis 12 Prozent des Kaufpreises sind sie bei einem Kauf für 400.000 € schnell ein fünfstelliger Betrag, in Nordrhein-Westfalen mit Makler 45.990 €. Wer zuerst die Nebenkosten aus dem Eigenkapital abzieht und erst dann den möglichen Kaufpreis bestimmt, plant realistisch. Halten Sie das Geld ab dem Notartermin bereit und rechnen Sie mit mehreren Rechnungen in den Wochen danach. Den größten Spielraum haben Sie beim Makler und bei der Finanzierung, nicht beim Notar.

Quellen

  1. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), § 3, § 8, § 13, § 15, § 18, § 22, abgerufen am 13.10.2026
  2. Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Tabelle B und Kostenverzeichnis, abgerufen am 13.10.2026
  3. GNotKG, § 10 Fälligkeit, § 30 und § 32 Kostenschuldner, § 125 Verbot abweichender Vereinbarungen, abgerufen am 13.10.2026
  4. BGB, § 652 Maklerlohn, § 656c und § 656d Verteilung der Maklerkosten, abgerufen am 13.10.2026
  5. BGB, § 446 Gefahr- und Lastenübergang, abgerufen am 13.10.2026
  6. Versicherungsvertragsgesetz, § 95 und § 96, abgerufen am 13.10.2026
  7. Geldwäschegesetz, § 16a Verbot der Barzahlung beim Immobilienerwerb, abgerufen am 13.10.2026
  8. Bundesnotarkammer, Glossar Grundstückskaufverträge, abgerufen am 13.10.2026
  9. Landesnotarkammer Bayern, Broschüre „Vom Wunsch zur Wirklichkeit“ (November 2024), abgerufen am 13.10.2026
  10. Finanztip, Nebenkosten beim Hauskauf, Stand 09.01.2026, abgerufen am 13.10.2026
  11. Finanztip, Bereitstellungszinsen, Stand 09.01.2026, abgerufen am 13.10.2026
  12. Finanztip, Grunderwerbsteuer, Stand 16.07.2026, abgerufen am 13.10.2026
  13. Dr. Klein, Anschaffungskosten einer Immobilie, abgerufen am 13.10.2026
  14. Grunderwerbsteuersätze der Länder, Übersicht Haufe, Stand 13.09.2026
Porträt Christoffer Riefenstahl
Verantwortlich für diesen Artikel Christoffer Riefenstahl Vorstand, Eigenheim-Finanzierung & Baufinanzierung Vergleichsportal AG

Geschrieben von der Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de. Die Redaktion erklärt Baufinanzierung so, dass Sie selbst nachrechnen können: jede Zahl mit Quelle, Rechenwege offen, Zinsangaben als Beispielkondition mit Stand.

So arbeitet die Redaktion
Zahlungsfahrplan

Ihr Zahlungsfahrplan: was wann fällig wird.

Stellen Sie Kaufpreis, Bundesland und Makler ein. Der Fahrplan zeigt, welcher Betrag wann fällig wird und wie viel bis zur Eigentumsumschreibung aus Eigenkapital fließt.

  1. Mit dem Kaufvertrag

    Maklerprovision

    14.280 € Käufer, eigener Anteil

    Der Anspruch entsteht, sobald der Kaufvertrag durch den Makler zustande kommt. Hat nur der Verkäufer ihn beauftragt, wird Ihr Anteil erst fällig, wenn der Verkäufer seinen gezahlt hat.

    § 652, § 656d BGB
  2. Nach der Beurkundung

    Notarrechnung

    3.873 € Käufer, laut Vertrag

    Kaufvertrag mit Vollzug und Betreuung, dazu die Grundschuld für die Bank. Gegenüber dem Notar haften Käufer und Verkäufer gemeinsam (§ 30, § 32 GNotKG).

    § 10 GNotKG
  3. Ein Monat nach Bescheid

    Grunderwerbsteuer

    26.000 € Käufer, laut Vertrag

    Der Notar zeigt den Kauf dem Finanzamt an, das Finanzamt schickt den Bescheid. Steuerschuldner sind gesetzlich beide Vertragsparteien (§ 13 GrEStG).

    § 15 GrEStG
  4. Nach Fälligkeitsmitteilung

    Kaufpreis

    400.000 € Käufer und Bank

    Der Notar meldet die Fälligkeit, wenn Ihr Erwerb gesichert ist. Zahlen Sie vorher nichts. Bargeld ist beim Immobilienkauf als Zahlungsmittel verboten.

    § 16a GwG
  5. Nach den Eintragungen

    Grundbuchamt

    1.838 € Käufer, laut Vertrag

    Vormerkung, Grundschuld und Eigentum. Umgeschrieben wird erst, wenn das Finanzamt nach Zahlung der Steuer die Unbedenklichkeits­bescheinigung erteilt hat.

    § 22 GrEStG
  6. Ab Übergabe

    Laufende Lasten

    Käufer

    Mit der Übergabe gehen Nutzungen und Lasten auf Sie über, etwa Grundsteuer und Versicherungsprämien. Die Übergabe regelt der Kaufvertrag, meist fällt sie mit der Kaufpreiszahlung zusammen.

    § 446 BGB
Nebenkosten aus Eigenkapital, fällig bis zur Eigentumsumschreibung 45.990 € 11,5 % des Kaufpreises, Grundschuld über 80 % des Kaufpreises
  • Grunderwerbsteuer 26.000 €
  • Notar 3.873 €
  • Grundbuchamt 1.838 €
  • Makler 14.280 €

Beispiel 400.000 € in Nordrhein-Westfalen: Grunderwerbsteuer 6,5 %, Notar und Grundbuch exakt nach GNotKG mit Grundschuld über 80 % des Kaufpreises und geschätzten Auslagen, Makler mit dem im Land üblichen Käuferanteil. Die Gebühren des Grundbuchamts können in mehreren Rechnungen kommen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet.

Für Ihren Einzelfall sprechen Sie mit einem Finanzierungsspezialisten.

0800 707 4000

Rund 5 bis 12 Prozent des Kaufpreises, je nach Bundesland und Makler. Bei 400.000 € in Nordrhein-Westfalen mit Makler sind es 45.990 €, in Bayern ohne Makler 19.710 €. Ihren Betrag berechnet der Kaufnebenkostenrechner.

Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 15 GrEStG). Das Finanzamt kann eine längere Frist setzen. Erst nach der Zahlung erteilt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer einträgt.

Üblicherweise der Käufer: Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch und seinen Anteil an der Maklerprovision. Der Verkäufer trägt in der Regel die Kosten der Lastenfreistellung. Gesetzlich haften beide für Steuer und Notarkosten.

Nur bei manchen Banken und meist mit Zinsaufschlag: Je höher das Darlehen im Verhältnis zum Kaufpreis, desto weniger Banken finanzieren und desto höher der Zins. Bei 400.000 € kostet das Mitfinanzieren im Beispiel rund 13.978 € mehr Zinsen in zehn Jahren, schon ohne Aufschlag gerechnet.

Bei selbst genutzten Immobilien nicht. Bei Vermietung gehören Grunderwerbsteuer sowie Notar und Grundbuch für den Kauf zu den Anschaffungskosten und wirken über die Abschreibung. Kosten der Grundschuld zählen als Werbungskosten. Lassen Sie den Einzelfall steuerlich prüfen.

Mindestens die Nebenkosten selbst, also rund 5 bis 12 Prozent des Kaufpreises, besser zusätzlich einen Teil des Kaufpreises. Wie viel sinnvoll ist, zeigt der Ratgeber Eigenkapital beim Hauskauf.

Jetzt vergleichen

Gelesen. Jetzt vergleichen.

Konditionen vieler Banken, kostenlos und unverbindlich. Ohne Auswirkung auf Ihre Schufa.