Jung kauft Alt: So fördert die KfW Familien beim Kauf eines Altbaus
Bis zu 180.000 € zinsverbilligter Kredit für Familien, die ein energetisch schwaches Haus kaufen und binnen 4,5 Jahren sanieren. Wer das Geld bekommt, was sich im August 2026 geändert hat und wie Kauf und Sanierung zusammen finanziert werden.
Inhalt
- Jung kauft Alt ist der KfW-Kredit 308 für Familien, die ein bestehendes Haus oder eine Wohnung der Effizienzklasse F, G oder H kaufen. Seit dem 03.08.2026 gibt es 140.000 € bis 180.000 €, je nach Kinderzahl.
- Voraussetzungen: mindestens ein Kind unter 18, ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000 € plus 10.000 € je weiterem Kind und kein eigenes Wohneigentum.
- Der Kredit deckt nur den Kaufpreis. Nebenkosten und Sanierung finanzieren Sie getrennt, etwa mit Eigenkapital, dem KfW-Kredit 124, BEG-Förderung oder einem Modernisierungskredit.
- Binnen 54 Monaten nach der Zusage muss saniert sein: auf mindestens Effizienzhaus 85 EE oder, neu seit August 2026, mit vier festgelegten Einzelmaßnahmen.
- Der Antrag muss vor dem notariellen Kaufvertrag bei der KfW eingehen, gestellt über Ihre Bank oder einen Finanzierungsvermittler.
Viele Familien finden ihr erstes Zuhause nicht im Neubaugebiet, sondern im Bestand: ein älteres Haus, das energetisch weit hinter heutigen Standards zurückliegt. Für genau diese Häuser gibt es das Programm „Jung kauft Alt“. Bei der KfW läuft es unter der Nummer 308 und dem offiziellen Namen „Wohneigentum für Familien, Bestandserwerb“. Den Zins verbilligt die KfW aus Bundesmitteln, im Auftrag des Bundesbauministeriums.
Die Gegenleistung ist eine Sanierungspflicht. Wer den Kredit nimmt, muss das Haus innerhalb von 4,5 Jahren energetisch deutlich verbessern. Seit dem 03.08.2026 sind die Kreditbeträge höher, und statt einer Sanierung zum Effizienzhaus reichen vier festgelegte Einzelmaßnahmen. Damit ist das Programm für mehr Familien interessant als zuvor. Dieser Artikel zeigt, wer es bekommt, wie viel es bringt und wie Sie Kauf und Sanierung zusammen planen.
Wer bekommt Jung kauft Alt?
Die Bedingungen für die Familie sind dieselben wie beim Neubauprogramm KfW 300. Im Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben, maßgeblich ist der Tag des Antrags. Zieht ein Kind später nicht mit ein, etwa wegen eines Studiums, bleibt die Förderung bestehen.
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind höchstens 90.000 € betragen, für jedes weitere Kind steigt die Grenze um 10.000 €. Die KfW rechnet mit dem Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag, bei einem Antrag 2026 also mit den Steuerbescheiden für 2023 und 2024. Vorab-Bescheinigungen von Steuerberater oder Finanzamt erkennt die KfW nicht an. Den Kreditbetrag bestimmt dagegen allein die Zahl der Kinder.
| Kinder unter 18 | Einkommensgrenze | Kredit seit 03.08.2026 | bis 02.08.2026 |
|---|---|---|---|
| 1 | 90.000 € | 140.000 € | 100.000 € |
| 2 | 100.000 € | 160.000 € | 125.000 € |
| 3 | 110.000 € | 180.000 € | 150.000 € |
| 4 | 120.000 € | 180.000 € | 150.000 € |
Ab dem dritten Kind bleibt der Kreditbetrag bei 180.000 €, die Einkommensgrenze steigt weiter. Dritte Bedingung: Sie dürfen bei Antragstellung kein Wohneigentum haben. Wer noch eine Immobilie besitzt, kann den Antrag frühestens einen Tag nach dem notariellen Verkaufsvertrag stellen. Das Programm gibt es nur einmal: Wer schon Baukindergeld, KfW 300 oder KfW 308 bekommen hat, ist ausgeschlossen. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann keinen Antrag stellen.
Was hat sich im August 2026 geändert?
Zum 03.08.2026 haben KfW und Bund das Programm an zwei Stellen verbessert. Erstens sind die Kreditbeträge gestiegen, je nach Kinderzahl um 30.000 € bis 40.000 €. Zweitens müssen Familien das Haus nicht mehr zwingend zum Effizienzhaus sanieren. Alternativ reichen vier Einzelmaßnahmen an Fenstern, Heizung, Fassade und Dach.
Das Programm läuft weiter und ist über Banken und Vermittler beantragbar. Die KfW-Produktseite nennt am 13.10.2026 keinen Antragsstopp, ein Budget für 2026 veröffentlicht die KfW nicht. Für Ihre Zusage gelten die Bedingungen, die bei Antragseingang in der KfW gelten. Den Zinssatz veröffentlicht die KfW tagesaktuell, wir nennen hier bewusst keinen Wert.
Welche Häuser werden gefördert?
Gefördert wird der Kauf eines bestehenden Wohngebäudes oder einer bestehenden Eigentumswohnung in Deutschland, höchstens eine Wohneinheit. Entscheidend ist der energetische Zustand: Laut gültigem Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis muss die Immobilie bei Antragstellung in Effizienzklasse F, G oder H liegen. Den Ausweis müssen Verkäufer oder Makler spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Prüfen Sie die Klasse also, bevor Sie sich auf ein Haus festlegen.
Nicht gefördert werden Ferienhäuser und der Kauf eines Grundstücks allein. Wie bei allen KfW-Wohneigentumskrediten müssen Sie selbst einziehen:
- Selbst bewohnen müssen Sie die Immobilie ab dem Einzug mindestens 5 Jahre, längstens bis zum Ende der ersten Zinsbindung.
- Zu Wohnzwecken genutzt werden muss sie 10 Jahre lang.
- Ihr Eigentumsanteil muss mindestens 50 Prozent betragen.
Was deckt der Kredit ab, und was nicht?
Der Kredit 308 finanziert den Kaufpreis einschließlich Grundstück, höchstens bis zum Betrag für Ihre Kinderzahl. Nicht förderfähig sind die Kaufnebenkosten, also Grunderwerbsteuer, Notar und Makler, und auch nicht die Sanierung selbst. Beides müssen Sie anders bezahlen. Das macht die Planung anspruchsvoller als beim reinen Kauf.
Ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: Eine Familie mit 2 Kindern kauft ein Haus für 350.000 € mit Makler und bringt 60.000 € Eigenkapital mit. Für die Sanierung rechnet sie mit 120.000 €.
| Posten | Betrag | bezahlt aus |
|---|---|---|
| Kaufpreis | 350.000 € | KfW 308 und Bankdarlehen |
| Nebenkosten | 42.245 € | Eigenkapital |
| Eigenkapital | 60.000 € | deckt Nebenkosten und einen Teil des Kaufpreises |
| KfW-Kredit 308 | 160.000 € | Kaufpreis |
| Bankdarlehen | 172.245 € | restlicher Kaufpreis |
| Sanierung | 120.000 € | eigene Finanzierung, binnen 54 Monaten |
Die Nebenkosten sind mit 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer, rund 2 Prozent für Notar und Grundbuch und 3,57 Prozent Makleranteil gerechnet. Für die Sanierung nennt die KfW den Wohngebäude-Kredit 261, die Heizungsförderung 458 und Angebote der BAFA, alternativ kommt ein Modernisierungskredit infrage. Reicht das Eigenkapital nicht für die Nebenkosten, hilft der KfW-Kredit 124: Dort sind Nebenkosten förderfähig, und die Merkblätter erlauben die Kombination bis zur Höhe der Kosten. Was Sie insgesamt aufbringen können, zeigt der Budgetrechner.
Welche Sanierung verlangt die KfW?
Sie haben 54 Monate ab der Zusage Zeit, also 4,5 Jahre. Sie können zuerst einziehen und später sanieren. Für die Sanierung gibt es zwei Wege, die Sie vor dem Kauf mit einer Energieberatung durchgehen sollten.
| Effizienzhaus | Einzelmaßnahmen | |
|---|---|---|
| Ziel | mindestens Effizienzhaus 85 EE, auch 70 EE, 55 EE, 40 EE oder Denkmal EE | alle vier: Heizung, Fenster, Fassade, Dach oder oberste Geschossdecke |
| Anforderung | Standard mit EE-Klasse, ohne EE-Klasse zählt er nicht | wie bei den BEG-Einzelmaßnahmen, neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie |
| Nachweis | Bestätigung einer Expertin für Energieeffizienz | Fachunternehmererklärung je Maßnahme |
| Ausnahmen | nicht nötig, Sie wählen die Maßnahmen frei | Heizung, die schon 65 Prozent erneuerbar heizt oder am Wärmenetz hängt; Bauteile, die die EnEV 2001 erfüllen |
Beim Effizienzhaus wählen Sie die Maßnahmen frei, brauchen aber eine Effizienzhausberechnung und eine Expertin aus der Energieeffizienz-Expertenliste. Verfehlen Sie das Ziel, erreichen aber mindestens Effizienzhaus 100 EE, erhöht die KfW den Sollzins um einen Prozentpunkt. Bei den Einzelmaßnahmen ist der Nachweis einfacher, dafür müssen alle vier umgesetzt werden. Eine Maßnahme allein reicht nicht.
Formular für den Nachweis fehlt nochDie „Bestätigung nach Durchführung“ ist laut KfW-Produktseite am 13.10.2026 noch nicht verfügbar. Ihre Expertin stellt sie aus, sobald es sie gibt.
So läuft der Antrag ab
Die häufigste Falle ist auch hier die Reihenfolge. Der notarielle Kaufvertrag gilt als Beginn des Vorhabens, der Antrag muss also vorher bei der KfW eingehen.
- Vor dem Kauf: Energieausweis prüfen, ob die Klasse F, G oder H vorliegt, am besten zusammen mit einer Energieberatung, die den Sanierungsweg einschätzt.
- Vor dem Notartermin: Antrag über Ihre Bank oder Ihren Vermittler stellen. Ein Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung ist vorher möglich, den Kaufpreis zahlen Sie erst nach dem Antrag.
- Nach der Zusage: Kaufen und einziehen. Abrufen können Sie den Kredit binnen 12 Monaten, die Frist verlängert sich ohne Antrag um bis zu 24 Monate. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat an.
- Binnen 54 Monaten: Sanieren und nachweisen, per Bestätigung der Expertin oder per Fachunternehmererklärung.
Der Kredit läuft 7 bis 35 Jahre mit einer Zinsbindung von 10 Jahren. Weil Kauf, KfW-Kredit, Bankdarlehen und Sanierungsförderung ineinandergreifen, lohnt es sich, die gesamte Finanzierung vor dem ersten Antrag durchzuplanen. Für das Bankdarlehen neben dem Förderkredit hilft der Vergleich beim Hauskredit.
Fazit: Für wen sich Jung kauft Alt lohnt
Jung kauft Alt passt zu Familien mit mittlerem Einkommen, die ohnehin ein älteres Haus kaufen und es energetisch auf Stand bringen wollen. Mit 140.000 € bis 180.000 € deckt der Kredit seit August 2026 einen großen Teil des Kaufpreises, und die neuen Einzelmaßnahmen machen die Sanierungspflicht greifbarer. Der Haken liegt in der Finanzierung drumherum: Nebenkosten und Sanierung zahlen Sie getrennt, und die Frist von 4,5 Jahren läuft ab der Zusage. Ob sich das Programm im Einzelfall rechnet, hängt vom KfW-Zins am Tag des Antrags und von den Sanierungskosten ab. Beides sollten Sie geklärt haben, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben.
Quellen
- KfW, Merkblatt Wohneigentum für Familien, Bestandserwerb (308), Stand 08/2026, abgerufen am 13.10.2026
- KfW, Produktseite Jung kauft Alt (308), abgerufen am 13.10.2026
- KfW, Pressemitteilung vom 30.07.2026 zur verbesserten Förderung, abgerufen am 13.10.2026
- KfW, Merkblatt Wohneigentumsprogramm (124), Stand 06/2023, abgerufen am 13.10.2026
- KfW, aktuelle Konditionen der Förderkredite, abgerufen am 13.10.2026
- § 80 Abs. 4 Gebäudeenergiegesetz, Vorlage des Energieausweises, abgerufen am 13.10.2026
- Haufe, Grunderwerbsteuersätze der Länder, Stand 13.09.2026
- Finanztip, Notarkosten beim Hauskauf (1,5 bis 2 Prozent für Notar und Grundbuch), Stand 08.12.2025
- Baufi24, Maklerprovision nach Bundesländern, aktualisiert 28.04.2026
