Lexikon Grundbuch und Recht

Reallast Zahlen, solange das Recht besteht.

Eine Reallast belastet ein Grundstück so, dass an den Berechtigten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind (§ 1105 BGB), etwa eine Geldrente oder der Erbbauzins. Sie steht in Abteilung II und bleibt bei einem Verkauf bestehen. Als Eigentümer haften Sie für die in Ihrer Zeit fälligen Leistungen auch persönlich (§ 1108 BGB).

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 13.10.2026
Wert und Gebühr

So rechnet das Grundbuchamt.

Eine volle Gebühr nach Tabelle B, der Wert richtet sich bei Rechten auf Lebenszeit nach dem Alter (§ 52 GNotKG). Beispiel: 500 € im Monat für eine 72-jährige Berechtigte.

  1. 01 Jahreswert Monatsbetrag × 12 500 € × 12 6.000 € § 52 Abs. 1
  2. 02 Geschäftswert Jahreswert × Jahre nach Alter über 70 Jahre: × 5 30.000 € § 52 Abs. 4
  3. 03 Eintragung 1,0 Gebühr Tabelle B aus 30.000 € 125 € KV 14121
  • Staffel nach AlterBis 30 Jahre 20 Jahreswerte, bis 50 Jahre 15, bis 70 Jahre 10, darüber 5. Ohne Lebenszeit: unbeschränkt 20, unbestimmt 10 (§ 52 GNotKG).

Beispielwerte. Notar zusätzlich. GNotKG, Stand 13.10.2026.

Typische Fälle

Wo Reallasten vorkommen.

Häufige Fragen

Fragen zu Reallast.

Kurz beantwortet, mit Fundstelle.

0800 707 4000

Der jeweilige Eigentümer, für die während seines Eigentums fälligen Leistungen auch persönlich (§ 1108 BGB).

Mit Bewilligung des Berechtigten in beglaubigter Form (§§ 19, 29 GBO). Bei einer Reallast auf Lebenszeit genügt nach dem Tod der Todesnachweis, wenn das im Grundbuch vermerkt ist. Sonst braucht es im ersten Jahr nach dem Tod die Bewilligung der Erben (§ 23 GBO). Gebühr 25 Euro (KV 14143).

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