Lexikon

Verkehrswert der Immobilie.

Der Verkehrswert ist der Preis, den Ihre Immobilie am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen würde, ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Gutachter ermitteln ihn nach der Immobilien­wert­ermittlungs­verordnung mit dem Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren. Für die Finanzierung ist er die Obergrenze: Die Bank rechnet mit dem Beleihungswert, der ihn nicht übersteigen darf.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 13.10.2026
Auf einen Blick

Verkehrswert oder Kaufpreis?

Der Kaufpreis ist, was Sie mit dem Verkäufer vereinbaren. Der Verkehrswert ist, was die Immobilie am Markt erzielen würde, ohne Zeitdruck, Freundschaftspreis oder Bieterwettstreit. Beide können auseinanderliegen; die Bank orientiert sich am Wert, nicht am Preis.

§ 194 Baugesetzbuch Gesetzliche Definition, gleichbedeutend mit Marktwert. Gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke.
3 Verfahren Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren, einzeln oder kombiniert (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV).
Stichtag ein Datum Maßgeblich sind die Wertverhältnisse am Wertermittlungsstichtag (§ 2 Abs. 1 ImmoWertV).
Kaufpreis für die Steuer Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach der Gegenleistung, nicht nach dem Verkehrswert (§ 8 Abs. 1 GrEStG).
Drei Verfahren

Welches Verfahren wann passt.

Die Verordnung nennt drei Verfahren. Der Gutachter wählt nach Art der Immobilie, den Gepflogenheiten am Markt und den verfügbaren Daten, und er muss die Wahl begründen (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV).

Preise ähnlicher Objekte

Grundlage sind Kaufpreise vergleichbarer Grundstücke oder ein Vergleichsfaktor des Gutachterausschusses (§§ 24 bis 26 ImmoWertV). Es braucht eine ausreichende Anzahl passender Verkäufe.

Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer bewertet das Finanzamt Wohnungseigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser grundsätzlich so (§ 182 Abs. 2 BewG).

Vergleichswertverfahren erklärt

Was die Miete trägt

Grundlage sind die marktüblich erzielbaren Erträge, kapitalisiert mit dem Liegenschaftszinssatz, plus Bodenwert (§§ 27 bis 34 ImmoWertV). Das Steuerrecht bewertet Mietwohngrundstücke so (§ 182 Abs. 3 BewG), für Pfandbriefbanken ist er bei der Beleihung regelmäßig maßgeblich (§ 4 Abs. 1 BelWertV).

Ertragswertverfahren erklärt

Boden plus Gebäude

Grundlage sind Bodenwert und die Herstellungskosten des Gebäudes, gemindert um das Alter und angepasst mit dem Sachwertfaktor (§§ 35 bis 39 ImmoWertV). Sachwertfaktoren ermitteln die Gutachterausschüsse insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser (§ 193 Abs. 5 BauGB).

Sachwertverfahren erklärt

Kombiniert und gewichtet

Der Gutachter darf mehrere Verfahren heranziehen. Den Verkehrswert leitet er dann aus den Verfahrenswerten ab und würdigt dabei, wie aussagefähig jeder einzelne ist (§ 6 Abs. 4 ImmoWertV). Einen festen Mittelwert schreibt die Verordnung nicht vor.

Aufbau

In vier Schritten zum Verkehrswert.

Jedes der drei Verfahren läuft in derselben Reihenfolge ab (§ 6 Abs. 3 ImmoWertV). Erst die Rechnung, dann der Markt, dann die Besonderheiten des Objekts.

Vom Verkehrswert zum Beleihungswert
  1. Vorläufiger Verfahrenswert

    Rechnung

    Der Wert aus der Mechanik des Verfahrens: Vergleichspreise, kapitalisierte Erträge oder Herstellungskosten plus Bodenwert.

  2. Marktanpassung

    Markt

    Anpassung an die allgemeinen Wertverhältnisse am Stichtag. Im Sachwertverfahren geschieht das ausdrücklich mit dem Sachwertfaktor des Gutachterausschusses (§ 7 Abs. 1 ImmoWertV).

  3. Besondere Merkmale

    Objekt

    Zu- und Abschläge für das, was vom Üblichen erheblich abweicht: Baumängel und Bauschäden, besondere Erträge, Rechte und Belastungen wie ein Wohnrecht oder eine Baulast (§ 8 Abs. 3 ImmoWertV). Ergebnis ist der Verfahrenswert.

  4. Verkehrswert

    Würdigung

    Aus einem oder mehreren Verfahrenswerten leitet der Gutachter den Verkehrswert ab, bezogen auf den Stichtag (§ 6 Abs. 4 ImmoWertV).

Rechenbeispiel

Kaufpreis über Verkehrswert: was es kostet.

Gleiche Immobilie, Verkehrswert 400.000 €, Eigenkapital 80.000 €. Einmal kaufen Sie zum Verkehrswert, einmal 40.000 € darüber, etwa nach einem Bieterwettstreit. Die Bank bewertet in beiden Fällen gleich, der Mehrpreis landet im Darlehen.

Kauf zum Verkehrswert
Kaufpreis
400.000 €
Beleihungswert (Annahme)
360.000 €
Darlehen
320.000 €
Beleihungsauslauf
88,9 %
Beispiel-Sollzins
3,67 %
Monatsrate
1.512 €
40.000 € darüber
Kaufpreis
440.000 €
Beleihungswert (Annahme)
360.000 €
Darlehen
360.000 €
Beleihungsauslauf
100,0 %
Beispiel-Sollzins
3,97 %
Monatsrate
1.791 €
Eigenkapital, um die Stufe zu halten + 40.000 € Sonst steigt der Beleihungsauslauf auf 100,0 % und die Rate um 279 € im Monat. Konditionen nach Beleihung

Annahmen: Beleihungswert 10 % unter dem Verkehrswert, ohne Kaufnebenkosten. Sollzins 3,42 % bei 10 Jahren Zinsbindung (Beispielkondition, Stand 17.09.2026) plus Beispiel-Aufschlag des Konditionsrechners je Beleihungsstufe, 2 % anfängliche Tilgung. Keine Kondition einer bestimmten Bank.

Wer ihn ermittelt

Gutachterausschuss, Sachverständiger, Bank.

Einen amtlich verbindlichen Verkehrswert gibt es nicht. Auch das Gutachten des Gutachterausschusses bindet nur, wenn das gesetzlich bestimmt oder vereinbart ist (§ 193 Abs. 3 BauGB).

  • § 193 BauGB
    Gutachterausschuss

    Erstattet Gutachten auf Antrag, unter anderem von Eigentümern, Inhabern von Rechten am Grundstück und Pflichtteilsberechtigten. Er führt die Kaufpreissammlung, in die jeder Kaufvertrag eingeht (§ 195 BauGB).

  • privat beauftragt
    Sachverständiger

    Bewertet auf Ihren Auftrag, etwa vor dem Kauf, bei Erbschaft oder Scheidung. Maßstab ist ebenfalls § 194 BauGB mit den Verfahren der ImmoWertV.

  • § 16 PfandBG
    Bank

    Ermittelt keinen Verkehrswert, sondern den vorsichtigeren Beleihungswert, durch einen von der Kreditentscheidung unabhängigen Gutachter. Er darf den Marktwert nicht übersteigen.

  • § 196 BauGB
    Bodenrichtwert

    Durchschnittlicher Lagewert für den Boden, vom Gutachterausschuss veröffentlicht. Auskunft kann jeder verlangen; viele Länder zeigen ihn online, bundesweit etwa im Portal BORIS-D.

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VerwandteBegriffe.

Häufige Fragen

Fragen zu Verkehrswert.

Kurz beantwortet.

0800 707 4000

Mit einem der drei Verfahren der ImmoWertV: Vergleichswert aus Kaufpreisen ähnlicher Objekte, Ertragswert aus der Miete oder Sachwert aus Boden und Gebäude. Eine feste Formel für alle Immobilien gibt es nicht.

Ja. § 194 BauGB nennt den Marktwert ausdrücklich in Klammern hinter dem Verkehrswert. Beide meinen den Preis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Stichtag.

Nein, nicht von selbst. Das Gutachten des Gutachterausschusses hat keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist (§ 193 Abs. 3 BauGB). Für private Gutachten gilt das ebenso.

Die Bank finanziert auf Basis ihres Beleihungswerts, der den Marktwert nicht übersteigen darf. Den Mehrpreis zahlen Sie mit Eigenkapital oder mit einem höheren Beleihungsauslauf, der meist einen Zinsaufschlag kostet.

Beim örtlichen Gutachterausschuss. Jeder kann dort Auskunft verlangen (§ 196 Abs. 3 BauGB). Die Länder veröffentlichen Bodenrichtwerte online, länderübergreifend etwa im Portal BORIS-D.

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