Baukindergeld Beendet. Das gilt jetzt.
Baukindergeld können Sie nicht mehr beantragen: Gefördert wurden Kaufverträge und Baugenehmigungen vom 01.01.2018 bis 31.03.2021, Anträge waren bis 31.12.2023 möglich. Wer es bezieht, erhält 1.200 € je Kind und Jahr weiter, bis zu 10 Jahre lang. Neue Familienförderung gibt es heute als zinsverbilligten KfW-Kredit, nicht mehr als Zuschuss.
Was vom Baukindergeld übrig ist.
Das Programm ist für neue Anträge geschlossen. Für Familien mit Bewilligung laufen die jährlichen Raten weiter. Wer neu baut oder kauft, prüft heute KfW 300 oder KfW 308.
Stand 13.10.2026- geschlossen Neue Anträge
Die KfW nimmt keine Anträge mehr an. Antragsschluss war der 31.12.2023, gefördert wurden nur Kaufverträge oder Baugenehmigungen vom 01.01.2018 bis 31.03.2021.
Quelle: KfW, Merkblatt 424, Stand 01.07.2021, Produktseite 424, abgerufen 13.10.2026 - läuft weiter Raten für Bezieher
Die erste Rate kam nach Prüfung der Nachweise, die weiteren neun jeweils am Monatsende im selben Monat. Sie laufen weiter, auch wenn das Kind 18 wird oder auszieht.
- möglich Umzug ins neue Eigenheim
Bei nahtlosem Umzug in eine neu gekaufte, selbst genutzte Immobilie kann der Zuschuss übertragen werden. Antrag auf Objektwechsel binnen sechs Monaten nach Einzug.
- endet Auszug, Vermietung, Verkauf
Dann entfallen die weiteren Raten. Sie müssen die KfW unverzüglich schriftlich informieren.
- Nachfolger
Zwölftausend Euro je Kind.
1.200 € je Kind unter 18 und Jahr, über höchstens 10 Jahre. Maßgeblich war die Zahl der Kinder am Tag des Antrags, später geborene Kinder zählten nicht.
- Einkommensgrenze90.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind, plus 15.000 € je weiterem Kind, gemittelt aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antrag.
- Nur ErsterwerbWer schon Wohneigentum in Deutschland hatte, war ausgeschlossen. Erbschaft, Schenkung und Kauf unter Ehegatten oder von Verwandten in gerader Linie waren nicht gefördert.
- KombinierbarMit anderen Fördermitteln wie dem KfW-Wohneigentumsprogramm, solange die Förderung zusammen die Kosten nicht übersteigt.
- 1 Kind
- 12.000 €
- 2 Kinder
- 24.000 €
- 3 Kinder
- 36.000 €
Quelle: KfW, Merkblatt 424, Stand 01.07.2021. Volle Summe nur bei zehn Jahren Selbstnutzung als Eigentümer.
Zuschuss damals, Kredit heute.
Die Nachfolger sind keine Zuschüsse, sondern zinsverbilligte Kredite mit Höchstbeträgen. Wer Baukindergeld erhalten hat, ist von KfW 300 und KfW 308 ausgeschlossen.
| Baukindergeld (424) | KfW 300 Neubau | KfW 308 Altbau | |
|---|---|---|---|
| Art | Zuschuss | Kredit | Kredit |
| Betrag | 12.000 € je Kind | 170.000 € bis 270.000 € | 140.000 € bis 180.000 € |
| Einkommen, 1 Kind | 90.000 € | 90.000 € | 90.000 € |
| Einkommen, 2 Kinder | 105.000 € | 100.000 € | 100.000 € |
| Einkommen, 3 Kinder | 120.000 € | 110.000 € | 110.000 € |
| Gebäude | Kauf oder Neubau | Effizienzhaus 40, Neubau | Bestand, Klasse F bis H |
| Antrag | geschlossen | über Bank, vor Vorhabenbeginn | über Bank, vor Kaufvertrag |
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen. Baukindergeld: 90.000 € plus 15.000 € je weiterem Kind (Merkblatt 424). KfW 300 und 308: 90.000 € plus 10.000 € je weiterem Kind (Merkblätter 300, Stand 12/2025, und 308, Stand 08/2026). Zinssätze tagesaktuell bei der KfW.
Das müssen Sie noch beachten.
Bis zur letzten Rate gelten die Förderbedingungen weiter. Ändert sich etwas, müssen Sie es der KfW selbst melden.
Das ändert nichts. Die Raten laufen für den ganzen Zeitraum weiter, auch wenn das Kind volljährig wird oder auszieht (KfW, Produktseite 424).
- 01 Selbst bewohnen
Die Immobilie bleibt Haupt- oder alleiniger Wohnsitz, Ihr Haushalt hält mindestens 50 Prozent Eigentum laut Grundbuch.
- 02 Änderungen melden
Auszug, Vermietung oder Verkauf melden Sie der KfW unverzüglich in Textform, mit Meldebestätigung und bei Verkauf mit Kaufvertrag.
- 03 Nachweise aufbewahren
Steuerbescheide, Meldebestätigung, Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Baugenehmigung zehn Jahre ab der ersten Rate im Original.
- 04 Trennung
Zieht der Zuschussempfänger aus, kann der Zuschuss auf den bleibenden Miteigentümer übertragen werden. Antrag binnen sechs Monaten nach Auszug.
VerwandteBegriffe.
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- Grundbuch und RechtGrundbuchauszugAusdruck des Grundbuchblatts mit allen aktuellen Eintragungen, erhältlich beim Grundbuchamt oder beim Notar.Begriff öffnen
- Grundbuch und RechtAuflassungsvormerkungEintrag in Abteilung II des Grundbuchs, der den Anspruch des Käufers auf das Eigentum bis zur Umschreibung sichert.Begriff öffnen
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Nein, nicht für neue Anträge. Antragsschluss war der 31.12.2023, gefördert wurden nur Kaufverträge oder Baugenehmigungen vom 01.01.2018 bis 31.03.2021. Bewilligte Raten zahlt die KfW weiter aus.
Der Bund fördert Familien heute mit zinsverbilligten Krediten: KfW 300 für klimafreundliche Neubauten (170.000 € bis 270.000 €) und KfW 308 „Jung kauft Alt“ für sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien (140.000 € bis 180.000 €). Zuschüsse wie das Baukindergeld gibt es dort nicht.
Nein. Die Merkblätter zu KfW 300 und KfW 308 schließen Haushalte aus, in denen jemand bereits Baukindergeld erhalten hat. Das gilt für alle Personen, die im künftigen Haushalt leben.
Ja. Laut KfW erhalten Sie das Baukindergeld für den gesamten Auszahlungszeitraum, auch wenn das Kind volljährig wird oder auszieht. Für Kinder, die nach dem Antrag geboren wurden, gibt es dagegen nichts.
Die weiteren Raten entfallen, und Sie müssen die KfW umgehend informieren. Ziehen Sie nahtlos in eine neu gekaufte, selbst genutzte Immobilie, kann der Zuschuss nach Prüfung übertragen werden. Den Antrag auf Objektwechsel stellen Sie binnen sechs Monaten nach Einzug.
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