Lexikon

Ertragswert­verfahren: was die Miete trägt.

Das Ertragswertverfahren bewertet eine Immobilie nach dem, was sie dauerhaft an Miete abwirft. Vom Rohertrag gehen die Bewirtschaftungskosten ab, der Rest wird mit dem Liegenschaftszinssatz über die Restnutzungsdauer kapitalisiert, dazu kommt der Bodenwert. Im Beispiel unten ergeben 54.000 € Jahresmiete einen Ertragswert von 1.156.771 €.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 13.10.2026
Auf einen Blick

Vier Größen bestimmen den Wert.

Reinertrag, Liegenschaftszinssatz, Restnutzungsdauer und Bodenwert (§ 27 Abs. 2 ImmoWertV). Der Reinertrag ist der Rohertrag minus Bewirtschaftungskosten. Schon ein halber Prozentpunkt beim Liegenschaftszins verschiebt den Wert deutlich, wie die Tabelle unten zeigt.

§§ 27–34 ImmoWertV Grundlagen, drei Verfahrensvarianten, Reinertrag, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszins und Barwertfaktor.
Zinssatz Liegenschaftszins Zinssatz, mit dem Verkehrswerte je Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden. Ihn ermittelt der Gutachterausschuss (§ 21 Abs. 2).
2 % Mietausfallwagnis Modellansatz bei Wohnnutzung, bezogen auf den marktüblich erzielbaren Rohertrag (Anlage 3 ImmoWertV).
Marktmiete statt Vertragsmiete Angesetzt wird die marktüblich erzielbare Miete; die tatsächliche nur, wenn sie marktüblich ist (§ 31 Abs. 2).
Rechenweg

Vom Rohertrag zum Ertragswert.

Beispiel: Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen, 450 m² Wohnfläche, 10,00 € Nettokaltmiete je m² und Monat, 900 m² Grundstück. Gerechnet im allgemeinen Ertragswertverfahren (§ 28 ImmoWertV).

  • BewirtschaftungskostenVerwaltung 298 € je Wohnung, Instandhaltung 11,70 € je m², Mietausfallwagnis 2 %: Modellwerte der Anlage 3 ImmoWertV, Stand 1.1.2021. Für spätere Stichtage passt der Gutachter sie mit dem Verbraucherpreisindex an.
  • BodenwertverzinsungDer Boden bleibt nach Ende der Restnutzungsdauer erhalten, deshalb wird sein Zinsanteil (3,0 % von 315.000 €) vom Reinertrag abgezogen. Nur der Rest wird über die Restnutzungsdauer kapitalisiert.
  • BarwertfaktorKF = (qⁿ − 1) ÷ (qⁿ × (q − 1)) mit q = 1 + Liegenschaftszins (§ 34 Abs. 2 ImmoWertV). Bei 3,0 % und 40 Jahren: 23,115.
Vom Ertragswert zum Verkehrswert
Ertragswert im Beispiel 1.156.771 € 21,4-fache Jahresmiete
Rohertrag im Jahr
54.000 €
− Bewirtschaftungskosten
8.133 €
= Reinertrag
45.867 €
− Bodenwertverzinsung 3,0 %
9.450 €
× Barwertfaktor 40 Jahre
23,115
= Gebäudeertragswert
841.771 €
+ Bodenwert
315.000 €
Ertragswert
1.156.771 €

Annahmen: Miete 10,00 €/m², Bodenrichtwert 350 €/m², Liegenschaftszinssatz 3,0 %, Restnutzungsdauer 40 Jahre. Keine besonderen objektspezifischen Merkmale.

Drei Varianten

Allgemein, vereinfacht, periodisch.

Die Verordnung kennt drei Varianten (§ 27 Abs. 5 ImmoWertV). Bei gleichen Daten führen die ersten beiden zum selben Ergebnis, sie rechnen den Boden nur unterschiedlich ein.

Allgemeines Verfahren Beispiel oben

§ 28 ImmoWertV

Reinertrag minus Bodenwertverzinsung, kapitalisiert, plus Bodenwert. Im Beispiel 1.156.771 €.

  • Boden- und Gebäudeanteil getrennt sichtbar
  • Gleicher Liegenschaftszins für beide Teile
  • Bodenwert muss vorher ermittelt sein
Vereinfachtes Verfahren

§ 29 ImmoWertV

Ganzer Reinertrag kapitalisiert plus über die Restnutzungsdauer abgezinster Bodenwert. Im Beispiel 1.156.771 €.

  • Keine Bodenwertverzinsung nötig
  • Bei langer Restnutzungsdauer kaum Einfluss des Bodens
  • Bodenanteil steckt nicht sichtbar im Ergebnis
Periodisches Verfahren

§ 30 ImmoWertV

Reinerträge einzelner Perioden werden abgezinst, danach ein Restwert. Für Erträge, die sich nachweisbar ändern oder vom Markt abweichen.

  • Bildet vertraglich gesicherte, wechselnde Erträge ab
  • Betrachtungszeitraum soll zehn Jahre nicht überschreiten
  • Erträge müssen aus gesicherten Daten stammen

Abzinsungsfaktor für den Boden im vereinfachten Verfahren: AF = 1 ÷ qⁿ (§ 34 Abs. 3 ImmoWertV).

Szenario

Ein halber Prozentpunkt, große Wirkung.

Dasselbe Haus, nur mit anderem Liegenschaftszinssatz. Die Sätze sind Szenarien, keine Marktwerte: Den passenden Satz für Grundstücksart und Region veröffentlicht der Gutachterausschuss, etwa im Grundstücksmarktbericht.

LiegenschaftszinsBodenwertverzinsungBarwertfaktorErtragswertVielfaches der Jahresmiete
2,0 %6.300 €27,3551.397.374 €25,9-fach
2,5 %7.875 €25,1031.268.705 €23,5-fach
3,0 %9.450 €23,1151.156.771 €21,4-fach
3,5 %11.025 €21,3551.059.053 €19,6-fach
4,0 %12.600 €19,793973.446 €18,0-fach

Reinertrag 45.867 €, Bodenwert 315.000 €, Restnutzungsdauer 40 Jahre in allen Zeilen. Liegenschaftszinssätze sind Kapitalisierungszinssätze nach § 21 Abs. 2 ImmoWertV, kein Darlehenszins.

Häufige Fragen

Fragen zu Ertragswert­verfahren.

Kurz beantwortet.

0800 707 4000

Jahresrohertrag minus Bewirtschaftungskosten ergibt den Reinertrag. Davon geht die Verzinsung des Bodenwerts ab, der Rest wird mit dem Barwertfaktor kapitalisiert und der Bodenwert addiert (§ 28 ImmoWertV). Im Beispiel: 1.156.771 €.

Der Zinssatz, mit dem Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden (§ 21 Abs. 2 ImmoWertV). Der Gutachterausschuss leitet ihn aus Kaufpreisen und Reinerträgen ab (§ 193 Abs. 5 BauGB). Mit dem Zins Ihres Darlehens hat er nichts zu tun.

Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis und Betriebskosten, soweit sie nicht auf die Mieter umgelegt sind (§ 32 ImmoWertV). Für Wohnungen nennt Anlage 3 Modellwerte, etwa 2 Prozent Mietausfallwagnis.

Für die Beleihung durch Pfandbriefbanken ist regelmäßig der Ertragswert maßgeblich; bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern darf sich der Beleihungswert aber am Sach- oder Vergleichswert orientieren (§ 4 BelWertV). Steuerlich gilt für sie das Vergleichswert- oder Sachwertverfahren (§ 182 BewG).

Der Faktor, mit dem ein jährlicher Ertrag über die Restnutzungsdauer kapitalisiert wird: (qⁿ − 1) ÷ (qⁿ × (q − 1)), q = 1 + Liegenschaftszins (§ 34 Abs. 2 ImmoWertV). Er steigt mit der Restnutzungsdauer und sinkt mit dem Zins.

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