§ 28 ImmoWertV
Reinertrag minus Bodenwertverzinsung, kapitalisiert, plus Bodenwert. Im Beispiel 1.156.771 €.
- Boden- und Gebäudeanteil getrennt sichtbar
- Gleicher Liegenschaftszins für beide Teile
- Bodenwert muss vorher ermittelt sein
Das Ertragswertverfahren bewertet eine Immobilie nach dem, was sie dauerhaft an Miete abwirft. Vom Rohertrag gehen die Bewirtschaftungskosten ab, der Rest wird mit dem Liegenschaftszinssatz über die Restnutzungsdauer kapitalisiert, dazu kommt der Bodenwert. Im Beispiel unten ergeben 54.000 € Jahresmiete einen Ertragswert von 1.156.771 €.
Reinertrag, Liegenschaftszinssatz, Restnutzungsdauer und Bodenwert (§ 27 Abs. 2 ImmoWertV). Der Reinertrag ist der Rohertrag minus Bewirtschaftungskosten. Schon ein halber Prozentpunkt beim Liegenschaftszins verschiebt den Wert deutlich, wie die Tabelle unten zeigt.
Beispiel: Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen, 450 m² Wohnfläche, 10,00 € Nettokaltmiete je m² und Monat, 900 m² Grundstück. Gerechnet im allgemeinen Ertragswertverfahren (§ 28 ImmoWertV).
Annahmen: Miete 10,00 €/m², Bodenrichtwert 350 €/m², Liegenschaftszinssatz 3,0 %, Restnutzungsdauer 40 Jahre. Keine besonderen objektspezifischen Merkmale.
Die Verordnung kennt drei Varianten (§ 27 Abs. 5 ImmoWertV). Bei gleichen Daten führen die ersten beiden zum selben Ergebnis, sie rechnen den Boden nur unterschiedlich ein.
§ 28 ImmoWertV
Reinertrag minus Bodenwertverzinsung, kapitalisiert, plus Bodenwert. Im Beispiel 1.156.771 €.
§ 29 ImmoWertV
Ganzer Reinertrag kapitalisiert plus über die Restnutzungsdauer abgezinster Bodenwert. Im Beispiel 1.156.771 €.
§ 30 ImmoWertV
Reinerträge einzelner Perioden werden abgezinst, danach ein Restwert. Für Erträge, die sich nachweisbar ändern oder vom Markt abweichen.
Abzinsungsfaktor für den Boden im vereinfachten Verfahren: AF = 1 ÷ qⁿ (§ 34 Abs. 3 ImmoWertV).
Dasselbe Haus, nur mit anderem Liegenschaftszinssatz. Die Sätze sind Szenarien, keine Marktwerte: Den passenden Satz für Grundstücksart und Region veröffentlicht der Gutachterausschuss, etwa im Grundstücksmarktbericht.
| Liegenschaftszins | Bodenwertverzinsung | Barwertfaktor | Ertragswert | Vielfaches der Jahresmiete |
|---|---|---|---|---|
| 2,0 % | 6.300 € | 27,355 | 1.397.374 € | 25,9-fach |
| 2,5 % | 7.875 € | 25,103 | 1.268.705 € | 23,5-fach |
| 3,0 % | 9.450 € | 23,115 | 1.156.771 € | 21,4-fach |
| 3,5 % | 11.025 € | 21,355 | 1.059.053 € | 19,6-fach |
| 4,0 % | 12.600 € | 19,793 | 973.446 € | 18,0-fach |
Reinertrag 45.867 €, Bodenwert 315.000 €, Restnutzungsdauer 40 Jahre in allen Zeilen. Liegenschaftszinssätze sind Kapitalisierungszinssätze nach § 21 Abs. 2 ImmoWertV, kein Darlehenszins.
Jahresrohertrag minus Bewirtschaftungskosten ergibt den Reinertrag. Davon geht die Verzinsung des Bodenwerts ab, der Rest wird mit dem Barwertfaktor kapitalisiert und der Bodenwert addiert (§ 28 ImmoWertV). Im Beispiel: 1.156.771 €.
Der Zinssatz, mit dem Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden (§ 21 Abs. 2 ImmoWertV). Der Gutachterausschuss leitet ihn aus Kaufpreisen und Reinerträgen ab (§ 193 Abs. 5 BauGB). Mit dem Zins Ihres Darlehens hat er nichts zu tun.
Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis und Betriebskosten, soweit sie nicht auf die Mieter umgelegt sind (§ 32 ImmoWertV). Für Wohnungen nennt Anlage 3 Modellwerte, etwa 2 Prozent Mietausfallwagnis.
Für die Beleihung durch Pfandbriefbanken ist regelmäßig der Ertragswert maßgeblich; bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern darf sich der Beleihungswert aber am Sach- oder Vergleichswert orientieren (§ 4 BelWertV). Steuerlich gilt für sie das Vergleichswert- oder Sachwertverfahren (§ 182 BewG).
Der Faktor, mit dem ein jährlicher Ertrag über die Restnutzungsdauer kapitalisiert wird: (qⁿ − 1) ÷ (qⁿ × (q − 1)), q = 1 + Liegenschaftszins (§ 34 Abs. 2 ImmoWertV). Er steigt mit der Restnutzungsdauer und sinkt mit dem Zins.
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