Lexikon

Sachwert­verfahren: Boden plus Gebäude.

Das Sachwertverfahren rechnet, was das Gebäude heute neu kosten würde, zieht das Alter ab und addiert den Bodenwert. Erst der Sachwertfaktor des Gutachterausschusses passt das Ergebnis an den Markt an. Im Beispiel unten wird aus 467.000 € vorläufigem Sachwert ein Sachwert von 490.350 €.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 13.10.2026
Auf einen Blick

Was in den Sachwert eingeht.

Drei Bausteine: der Bodenwert, der Wert des Gebäudes nach Alter und der Wert der Außenanlagen. Ihre Summe ist der vorläufige Sachwert. Den marktangepassten Wert liefert erst die Multiplikation mit dem Sachwertfaktor (§ 35 Abs. 3 ImmoWertV).

§§ 35–39 ImmoWertV Grundlagen, Gebäudesachwert, Außenanlagen, Alterswertminderung und Sachwertfaktor.
80 Jahre Gesamtnutzungsdauer Modellansatz für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser (Anlage 1 ImmoWertV).
835 €/m² NHK 2010, Typ 1.01 Kostenkennwert je m² Brutto-Grundfläche, Standardstufe 3, Kostenstand 2010, inklusive 17 % Baunebenkosten (Anlage 4).
Faktor Sachwertfaktor Verhältnis von Kaufpreisen zu vorläufigen Sachwerten. Ihn ermittelt der Gutachterausschuss (§ 21 Abs. 3 ImmoWertV).
Rechenweg

Sachwert in fünf Schritten.

Beispiel: freistehendes Einfamilienhaus, 30 Jahre alt, 260 m² Brutto-Grundfläche auf 600 m² Grundstück. Alle Objektwerte sind Annahmen für das Beispiel; im Gutachten kommen Bodenrichtwert, Regionalfaktor und Sachwertfaktor vom örtlichen Gutachterausschuss.

Vom Sachwert zum Verkehrswert
  1. 01 Herstellungskosten BGF × Kostenkennwert 260 m² × 1.600 € 416.000 € Neubau am Stichtag, Annahme
  2. 02 Gebäudesachwert × Regionalfaktor × RND ÷ GND 416.000 € × 1,00 × 50 ÷ 80 260.000 € nach Alterswertminderung
  3. 03 Bodenwert Fläche × Bodenrichtwert 600 m² × 320 € 192.000 € Bodenrichtwert, Annahme
  4. 04 Vorläufiger Sachwert Gebäude + Außenanlagen + Boden 260.000 € + 15.000 € + 192.000 € 467.000 € § 35 Abs. 2 ImmoWertV
  5. 05 Sachwert × Sachwertfaktor 467.000 € × 1,05 490.350 € marktangepasst, Faktor angenommen
  • Alter zählt linearDer Alterswertminderungsfaktor ist Restnutzungsdauer geteilt durch Gesamtnutzungsdauer (§ 38 ImmoWertV), hier 50 ÷ 80 = 0,625.
  • KostenkennwertAusgangspunkt sind die NHK 2010, für Typ 1.01 in Standardstufe 3 sind es 835 € je m² BGF. Der Gutachter rechnet sie mit dem Baupreisindex des Statistischen Bundesamts auf den Stichtag um (§ 36 Abs. 2). Die 1.600 € im Beispiel sind eine Annahme für dieses Ergebnis.
  • Faktor über oder unter 1Liegt der Sachwertfaktor über 1, zahlen Käufer am Markt mehr als den vorläufigen Sachwert, liegt er darunter, weniger. Den Wert ermittelt der örtliche Gutachterausschuss, viele veröffentlichen ihn im Grundstücksmarktbericht.

Sachwert = (Herstellungskosten × Regionalfaktor × Alterswertminderungsfaktor + Außenanlagen + Bodenwert) × Sachwertfaktor, nach §§ 35 bis 39 ImmoWertV. Besondere Merkmale wie Bauschäden kämen danach als Zu- oder Abschlag hinzu (§ 35 Abs. 4). Annahmen: Kostenkennwert 1.600 €/m² am Stichtag, Regionalfaktor 1,00, Außenanlagen 15.000 €, Bodenrichtwert 320 €/m², Sachwertfaktor 1,05.

Alterswertminderung

Was das Alter vom Gebäude nimmt.

Dasselbe Haus aus dem Rechenweg, nur unterschiedlich alt. Bei 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer verliert der Gebäudesachwert je Jahr 5.200 €; Boden und Außenanlagen bleiben gleich.

AlterRestnutzungsdauerFaktor RND ÷ GNDGebäudesachwertVorläufiger Sachwert
0 Jahre80 Jahre1,000416.000 €623.000 €
10 Jahre70 Jahre0,875364.000 €571.000 €
20 Jahre60 Jahre0,750312.000 €519.000 €
30 Jahre50 Jahre0,625260.000 €467.000 €
40 Jahre40 Jahre0,500208.000 €415.000 €
50 Jahre30 Jahre0,375156.000 €363.000 €
60 Jahre20 Jahre0,250104.000 €311.000 €

Ohne Modernisierung gilt Restnutzungsdauer = Gesamtnutzungsdauer minus Alter. Modernisierungen können sie verlängern, unterlassene Instandhaltung kann sie verkürzen (§ 4 Abs. 3 ImmoWertV, Modell in Anlage 2). Sachwertfaktor nicht angewendet.

Anwendung

Wann das Sachwert­verfahren zum Zug kommt.

Die Wahl des Verfahrens richtet sich nach der Art der Immobilie und den verfügbaren Daten (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV). Drei Regelwerke greifen beim Sachwert unterschiedlich zu.

Selbst genutztes Haus

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentum darf sich der Beleihungswert am Sachwert orientieren, wenn das Objekt zweifelsfrei zur Eigennutzung geeignet ist. Die Bank prüft dann, ob ein Abschlag vom Sachwert nötig ist (§ 4 Abs. 2 BelWertV).

Beleihungswert erklärt

Erbschaft und Schenkung

Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum bewertet das Finanzamt grundsätzlich im Vergleichswertverfahren. Liegt kein Vergleichswert vor, greift das Sachwertverfahren (§ 182 Abs. 4 BewG).

Wenn die Miete zählt

Für Mietwohngrundstücke schreibt das Steuerrecht das Ertragswertverfahren vor (§ 182 Abs. 3 BewG). Gutachter ziehen es auch sonst heran, wenn ein Objekt wegen seiner Erträge gekauft wird.

Ertragswertverfahren erklärt

Wenn Vergleichspreise reichen

Gibt es genug Verkäufe ähnlicher Objekte oder einen Vergleichsfaktor des Gutachterausschusses, lässt sich der Wert direkt aus dem Markt ableiten (§ 24 ImmoWertV). Gutachter können beide Verfahren parallel rechnen.

Vergleichswertverfahren erklärt
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VerwandteBegriffe.

Häufige Fragen

Fragen zu Sachwert­verfahren.

Kurz beantwortet.

0800 707 4000

Herstellungskosten des Gebäudes mal Regionalfaktor mal Alterswertminderungsfaktor, plus Außenanlagen und Bodenwert; das Ergebnis mal Sachwertfaktor (§§ 35 bis 39 ImmoWertV). Im Beispiel oben ergibt das 490.350 €.

Das Verhältnis des marktangepassten zum vorläufigen Sachwert (§ 21 Abs. 3 ImmoWertV). Der Gutachterausschuss leitet ihn aus tatsächlichen Kaufpreisen ab und veröffentlicht ihn, meist im Grundstücksmarktbericht. Er kann über oder unter 1 liegen.

80 Jahre. Das ist der Modellansatz für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser in Anlage 1 der ImmoWertV. Die Restnutzungsdauer ergibt sich in der Regel aus 80 Jahren minus Alter, Modernisierungen können sie verlängern.

Normalherstellungskosten: modellhafte Kosten je Quadratmeter Brutto-Grundfläche für einen vergleichbaren Neubau, Kostenstand 2010 (Anlage 4 ImmoWertV). Auf den Stichtag umgerechnet werden sie mit dem Baupreisindex des Statistischen Bundesamts (§ 36 Abs. 2).

Nicht automatisch. Aus dem Sachwert leitet der Gutachter den Verkehrswert ab und würdigt dabei, wie aussagefähig das Verfahren ist; rechnet er mehrere Verfahren, fließen alle ein (§ 6 Abs. 4 ImmoWertV).

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