Lexikon Kauf und Kosten

Leibrente Das Haus wird zur Rente.

Bei der Immobilien-Leibrente verkaufen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung und erhalten dafür eine Rente, die bis zum Lebensende gezahlt wird (§ 759 BGB). Sie wohnen weiter darin, gesichert durch ein Wohnrecht im Grundbuch. Das Eigentum geht mit dem Verkauf auf den Käufer über.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 13.10.2026
Auf einen Blick

Wie funktioniert die Immobilien-Leibrente?

Sie verkaufen die Immobilie beim Notar, der Käufer zahlt statt des vollen Kaufpreises eine lebenslange Rente und auf Wunsch einen Einmalbetrag. Ihr Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen. Für Sanierungen ist danach grundsätzlich der neue Eigentümer verantwortlich, sofern der Vertrag nichts anderes regelt.

Lebenslang Rente bis zum Tod Stirbt der Verkäufer früh, endet die Rente früh. § 759 BGB
Notar Kaufvertrag Der Verkauf eines Grundstücks muss beurkundet werden. § 311b BGB
Reallast sichert die Rente Wiederkehrende Leistungen lassen sich als Last im Grundbuch eintragen. § 1105 BGB
Abgrenzung

Leibrente, Umkehrhypothek oder Nießbrauch?

Bei der Leibrente verkaufen Sie, bei der Umkehrhypothek leihen Sie, beim Nießbrauch behalten Sie die Nutzung.

Leibrente §§ 759 ff. BGB

Verkaufen, Rente beziehen

Eigentümerwechsel bei Unterschrift, dafür lebenslange Rente und Wohnrecht im Grundbuch.

  • Wohnen bis zum Lebensende ist gesichert
  • Sanierungen trägt grundsätzlich der Käufer
  • Eigentum ist weg, auch für die Erben
  • Meist relativ teure Produkte
Umkehrhypothek Kredit

Beleihen, Eigentümer bleiben

Die Bank zahlt Einmalbetrag oder Rente, getilgt wird aus dem späteren Verkauf der Immobilie.

  • Sie bleiben Eigentümer
  • Auszahlung steuerfrei
  • Wohnen bis zum Lebensende nicht sicher
  • Reparaturen zahlen Sie weiter selbst
Nießbrauch § 1030 BGB

Nutzung statt Wohnrecht

Statt eines Wohnrechts kann bei Verkauf oder Übertragung ein Nießbrauch vorbehalten werden.

  • Vermieten erlaubt, etwa beim Umzug ins Heim
  • Mieteinnahmen gehören Ihnen
  • Lasten wie Grundsteuer tragen Sie (§ 1047 BGB)
  • Allein kein Zahlungsstrom, keine Rente

Leibrente und Umkehrhypothek nach Verbraucherzentrale, Stand 02.01.2025. Keine Rechtsberatung.

Modellrechnung

Was das Haus als Rente bringt.

Vom Wert der Immobilie geht der Wert Ihres Wohnrechts ab, der Rest wird über Ihre statistische Lebenserwartung verrentet. Beispiel: Frau, 75 Jahre, schuldenfreies Haus.

Notarkosten berechnen
  1. 01 Wohnrecht Jahresmiete × Vervielfältiger 14.400 € × 9,393 135.259 € Wert des Wohnrechts Ortsübliche Miete 1.200 € im Monat.
  2. 02 Verrentbar Hauswert − Wohnrecht 400.000 € − 135.259 € 264.741 € Barwert der Rente
  3. 03 Monatsrente Barwert ÷ Vervielfältiger ÷ 12 264.741 € ÷ 9,393 ÷ 12 2.349 € lebenslang, Modell
  • Anbieter rechnen andersSie legen eigene Zinsen, Sterbetafeln und Abschläge zugrunde. Die Verbraucherzentrale nennt Leibrenten meist relativ teure Produkte. Nutzen Sie das Modell zur Einordnung, nicht als Angebot.
  • Das LanglebigkeitsrisikoWer länger lebt als statistisch erwartet, erhält insgesamt mehr Rente, wer früher stirbt, weniger. Dieses Risiko trägt der Käufer.

Modell mit den steuerlichen Vervielfältigern nach § 14 BewG (Sterbetafel des Statistischen Bundesamts, Zins 5,5 %), BMF-Schreiben vom 21.10.2025, Stichtage ab 1.1.2026. Annahmen: Verkehrswert 400.000 €, ortsübliche Miete 1.200 €. Keine Anbieterkalkulation, keine Beratung.

Im Vertrag

Worauf es bei der Leibrente ankommt.

Die Rente ist nur so sicher wie ihre Absicherung im Grundbuch. Vier Punkte, die Sie vor dem Notartermin klären sollten.

Wohnrecht und Reallast im Grundbuch

Ihr Wohnrecht und die Rente gehören als Rechte ins Grundbuch, die Rente als Reallast (§ 1105 BGB). Achten Sie auf den Rang: Rechte vor einer späteren Grundschuld des Käufers bleiben bei einer Zwangsversteigerung bestehen.

Rente an Preise koppeln

Eine feste Rente verliert über die Jahre an Kaufkraft. Eine Reallast kann so vereinbart werden, dass sich die Leistung an veränderte Verhältnisse anpasst (§ 1105 Abs. 1 Satz 2 BGB). Wertsicherungsklauseln müssen dem Preisklauselgesetz genügen.

Nur der Ertragsanteil zählt

Versteuert wird nicht die ganze Rente, sondern ihr Ertragsanteil. Er richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn: mit 70 Jahren 15 Prozent, mit 75 Jahren 11 Prozent, mit 80 Jahren 8 Prozent (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG).

Wohnrecht heißt selbst wohnen

Ein Wohnrecht erlaubt nur, selbst darin zu wohnen. Vermieten dürfen Sie nur, wenn es gestattet ist (§ 1092 BGB). Wer einen Umzug ins Heim für möglich hält, sollte vorab regeln, was dann gilt, oder einen Nießbrauch prüfen.

Nach Alter

Modellrente nach Alter und Geschlecht.

Je älter Sie beim Verkauf sind, desto weniger ist das Wohnrecht wert und desto höher fällt die Modellrente aus. Steuerpflichtig ist nur der Ertragsanteil.

VerkäuferVervielfältigerWohnrechtRente im MonatErtragsanteil
Frau, 7011,107159.941 €1.801 €15 %
Mann, 709,938143.107 €2.154 €15 %
Frau, 759,393135.259 €2.349 €11 %
Mann, 758,282119.261 €2.825 €11 %
Frau, 807,490107.856 €3.250 €8 %
Mann, 806,50993.730 €3.921 €8 %

Gleiche Annahmen wie oben (400.000 € Hauswert, 1.200 € Miete). Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG für das bei Rentenbeginn vollendete Lebensjahr. Modell, Stand 13.10.2026.

Häufige Fragen

Fragen zu Leibrente.

Kurz beantwortet, mit Rechtsgrundlage.

0800 707 4000

Bei der Leibrente verkaufen Sie die Immobilie, der Käufer zahlt eine lebenslange Rente, Ihr Wohnrecht steht im Grundbuch. Bei der Umkehrhypothek nehmen Sie einen Kredit auf und bleiben Eigentümer, getilgt wird später aus dem Verkauf.

Das hängt von Hauswert, Miete, Alter und Anbieter ab. Im Modell mit 400.000 € Hauswert und 1.200 € Miete ergeben sich für eine Frau mit 75 Jahren rund 2.349 € im Monat, vor Abschlägen des Anbieters.

Die Rente endet im Zweifel mit dem Tod des Berechtigten (§ 759 BGB). Der Käufer muss dann nichts mehr zahlen. Ihre Erben erben die Immobilie nicht, sie gehört bereits dem Käufer.

Ja, mit dem Ertragsanteil, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt, etwa 11 Prozent bei Beginn mit 75 Jahren (§ 22 EStG). Den Rest der Rente versteuern Sie nicht.

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