Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 5,0 Prozent auf den Kaufpreis.

Die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz beträgt 5,0 Prozent des Kaufpreises, seit dem 1. März 2012. Davor galten 3,5 Prozent. Bei 350.000 € Kaufpreis sind das 17.500 €.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 13.10.2026
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 5,0 % seit 1. März 2012
Grunderwerbsteuer 20.000 €
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Auf einen Blick

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?

5,0 Prozent des Kaufpreises für jeden Erwerb eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung in Rheinland-Pfalz. Es gilt der Satz am Ort der Immobilie. Fällig wird die Steuer einen Monat nach dem Bescheid. Der Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung sieht weder Senkung noch Zuschuss vor.

17.500 € bei 350.000 € Kaufpreis in der Regel aus Eigenkapital zu zahlen, zusammen mit Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler.
5,0 % seit 1. März 2012 angehoben von 3,5 Prozent durch Landesgesetz vom 31. Januar 2012. Landesrecht Rheinland-Pfalz
1 Monat Zahlungsfrist nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 15 GrEStG). Danach folgt die Eintragung. GrEStG
−1,0 Pkt. gegenüber Hessen Bei 350.000 € zahlen Sie in Rheinland-Pfalz 3.500 € weniger als in Hessen und 5.250 € weniger als im Saarland.
Rechenbeispiele

Was die Steuer in Koblenz kostet.

Der Landesmarktbericht nennt keine Städtepreise. Unter den großen Städten fanden wir nur für Koblenz amtliche Durchschnittspreise je Hausart in Euro, daher rechnen wir mit den Koblenzer Werten 2025.

KoblenzEinfamilienhaus Ø Kaufpreis 485.000 €24.250 € Grunderwerbsteuer
Gesamt mit Makler
51.265 €
Gesamt ohne Makler
33.950 €
KoblenzDoppel-/Reihenendhaus Ø Kaufpreis 395.000 €19.750 € Grunderwerbsteuer
Gesamt mit Makler
41.752 €
Gesamt ohne Makler
27.650 €
KoblenzReihenmittelhaus Ø Kaufpreis 395.000 €19.750 € Grunderwerbsteuer
Gesamt mit Makler
41.752 €
Gesamt ohne Makler
27.650 €

Durchschnittliche Kaufpreise 2025 (Median), alle Baujahre, Stadt Koblenz: Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Koblenz, Übersicht über den Grundstücksmarkt 2025, S. 5 f. Der Landesgrundstücksmarktbericht weist nur Regionen aus; für Mainz, Ludwigshafen und Trier fanden wir keine Durchschnittspreise in Euro für gebrauchte Häuser. Nebenkosten mit 2,0 Prozent Notar und Grundbuch und 3,57 Prozent Maklerprovision (Käuferanteil).

Erstattung und Senkung

Gibt es eine Entlastung in Rheinland-Pfalz?

Nein. Stand Oktober 2026 gibt es in Rheinland-Pfalz keinen Zuschuss und keine Senkung. Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD für 2026 bis 2031 sieht keine Änderung vor.

Stand 13.10.2026
  • Gilt
    5,0 Prozent seit 2012

    Für Erwerbe ab dem 1. März 2012. Sobald sich der Satz ändert, aktualisieren wir diese Seite.

    Landesgesetz vom 31.01.2012
  • Keine Änderung
    Koalitionsvertrag 2026 bis 2031

    Der Vertrag von CDU und SPD erwähnt die Grunderwerbsteuer nicht. Laut Bund der Steuerzahler und Haus & Grund wird sie „weder gesenkt noch regionalisiert“.

    Koalitionsvertrag CDU/SPD RLP; BdSt und Haus & Grund RLP, 07.05.2026
  • Nicht im Vertrag
    Eigenheim-Zuschuss

    Der von der CDU vor der Wahl angekündigte Eigenheim-Zuschuss steht nicht im Koalitionsvertrag. Ein Programm wie das Hessengeld gibt es in Rheinland-Pfalz nicht.

    Haus & Grund RLP, 07.05.2026
  • Offen
    Freibetrag nur im Bund

    Die Länder bestimmen nur den Satz (Art. 105 Abs. 2a GG). Einen Freibetrag müsste der Bund schaffen, sein Koalitionsvertrag 2025 erwähnt die Steuer nicht.

    Grundgesetz; Koalitionsvertrag CDU, CSU, SPD 2025
Ablauf

Vom Notartermin bis zur Eintragung.

Erst die Steuer, dann das Grundbuch. So läuft der Immobilienkauf in Rheinland-Pfalz beim Finanzamt.

Nebenkosten berechnen
  1. Schritt 1 Kaufvertrag Beim Notar entsteht die Steuer. Beide Seiten schulden sie, laut Vertrag zahlt in der Regel der Käufer.
  2. Schritt 2 Anzeige Binnen zwei Wochen geht die Anzeige des Notars an das Finanzamt (§ 18 GrEStG).
  3. Schritt 3 Festsetzung Das Finanzamt setzt die Steuer per Bescheid fest. Ehepaare, die gemeinsam kaufen, erhalten jeweils einen eigenen.
  4. Schritt 4 Zahlung Einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 15 GrEStG). Das Finanzamt kann eine längere Frist gewähren.
  5. Schritt 5 Eigentum Nach Zahlung folgt die Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 22 GrEStG), erst dann trägt das Grundbuchamt Sie ein.
Ausnahmen und Sparen

Wann weniger oder nichts anfällt.

Was das Finanzamt besteuert, wie Sie Inventar richtig ausweisen und wann der Kauf steuerfrei ist.

Steuer auf den vereinbarten Preis

Grundlage ist der Kaufpreis laut Vertrag (§ 8 GrEStG). Notar, Grundbuch und die Steuer selbst kommen nicht dazu.

So rechnet das Finanzamt: 350.000 € × 5,0 % = 17.500 €.

Inventar aus dem Preis herausrechnen

Einbauküche, Möbel und andere bewegliche Gegenstände sind nicht steuerpflichtig, wenn der Vertrag sie gesondert mit einem angemessenen Wert nennt.

Jeder Euro Inventar spart in Rheinland-Pfalz 5,0 Cent. Bei 12.000 € sind das 600 €. Ein überhöhter Ansatz fällt beim Finanzamt auf.

Ohne Grunderwerbsteuer

  • Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, auch Stiefkinder und deren Ehegatten. Zwischen Geschwistern fällt die Steuer an.
  • Ehegatten und Lebenspartner, auch nach einer Scheidung.
  • Erbe und Schenkung sowie die Aufteilung unter Miterben.
  • Erwerbe bis 2.500 Euro (Freigrenze).

Kaufnebenkosten insgesamt

Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar und Grundbuch mit etwa 1,5 bis 2 Prozent. Ist ein Makler beteiligt, zahlen Käufer in Rheinland-Pfalz üblicherweise 3,57 Prozent.

Für 350.000 € ergibt das rund 36.995 € mit und 24.500 € ohne Makler.

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Häufige Fragen

Fragen zur Grunderwerbsteuer RLP.

Die häufigsten Fragen von Käufern in Rheinland-Pfalz.

0800 707 4000

5,0 Prozent des Kaufpreises, unverändert seit dem 1. März 2012. Bei 250.000 € sind das 12.500 €, bei 450.000 € 22.500 €.

Nein, beschlossen oder geplant ist nichts. Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD für 2026 bis 2031 erwähnt die Grunderwerbsteuer nicht, Verbände kritisieren das ausdrücklich.

Nein. Einen Zuschuss oder eine Erstattung der Grunderwerbsteuer gibt es nicht, und der von der CDU vor der Wahl versprochene Eigenheim-Zuschuss steht nicht im Koalitionsvertrag.

Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die das Grundbuchamt Sie nicht einträgt.

Nein. Erwerbe zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln sowie zwischen Ehegatten sind befreit. Bei Geschwistern fallen dagegen die vollen 5 Prozent an.

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