Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer NRW 6,5 Prozent auf den Kaufpreis.

In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer seit dem 1. Januar 2015 6,5 Prozent des Kaufpreises, gemeinsam mit Brandenburg, dem Saarland und Schleswig-Holstein der höchste Satz in Deutschland. Bei 400.000 € Kaufpreis sind das 26.000 €.

Redaktion Eigenheim-Finanzierung.de, verantwortlich: Christoffer Riefenstahl, Vorstand Aktualisiert 13.10.2026
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen 6,5 % seit 1. Januar 2015
Grunderwerbsteuer 26.000 €
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Auf einen Blick

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in NRW?

6,5 Prozent des Kaufpreises, für jeden Kauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich ist die Lage der Immobilie, nicht Ihr Wohnort. Die Steuer entsteht mit dem notariellen Kaufvertrag und ist einen Monat nach dem Bescheid zu zahlen. Eine Erstattung für Selbstnutzer gibt es derzeit nicht.

26.000 € bei 400.000 € Kaufpreis der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten, aus Eigenkapital zu zahlen.
6,5 % seit 1. Januar 2015 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes, geändert am 18.12.2014. Finanzamt NRW
1 Monat Zahlungsfrist nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 15 GrEStG). Eine Stundung ist grundsätzlich nicht möglich. Finanzamt NRW
+3,0 Pkt. gegenüber Bayern Bei 400.000 € zahlen Sie in NRW 12.000 € mehr als in Bayern (3,5 %).
Rechenbeispiele

Was die Steuer in NRW-Städten kostet.

Grunderwerbsteuer für ein typisches Reihenendhaus oder eine Doppelhaushälfte, gerechnet mit den Durchschnittspreisen des Gutachterausschusses.

Durchschnittskaufpreise für Reihenendhäuser und Doppelhaushälften, Baujahr 1975 bis 1994, Berichtszeitraum 2025: Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte NRW, Grundstücksmarktbericht NRW 2026. Durchschnitte aus Kauffällen, einzelne Objekte weichen stark ab. Nebenkosten mit 2,0 Prozent Notar und Grundbuch und 3,57 Prozent Maklerprovision (Käuferanteil).

Erstattung und Senkung

Gibt es eine Entlastung in NRW?

Nein. Stand Oktober 2026 gibt es in Nordrhein-Westfalen keine Erstattung der Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer. Das frühere Zuschussprogramm ist beendet, eine Senkung liegt nur als Entwurf vor.

Stand 13.10.2026
  • Gilt
    6,5 Prozent seit 2015

    Der Satz gilt für alle Kaufverträge seit dem 1. Januar 2015. Sobald sich daran etwas ändert, aktualisieren wir diese Seite.

    Finanzamt NRW, abgerufen am 13.10.2026
  • Beendet
    NRW.Zuschuss Wohneigentum

    2 Prozent des Kaufpreises, höchstens 10.000 Euro, für selbst genutztes Wohneigentum. Nur für Kaufverträge vom 1. Januar 2022 bis 14. Juli 2023, Anträge waren bis 30. Juni 2024 möglich.

    NRW.BANK; Runderlass des Finanzministeriums vom 02.05.2022
  • Entwurf
    Senkung auf 5 Prozent

    Die FDP-Fraktion hat im Oktober 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Satz ab 1. Januar 2027 auf 5 Prozent senken soll. Er ist nicht beschlossen. Ein früherer Entwurf zur Senkung wurde am 12. September 2024 im Landtag abgelehnt.

    Haus & Grund, 09.10.2026; Landtag NRW, Drucksache 18/7202
  • Vorschlag
    Freibetrag für Ersterwerber

    Einen Freibetrag kann nur der Bund einführen, die Länder bestimmen lediglich den Steuersatz (Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz). Es gibt Vorschläge, aber kein Gesetz. Der Koalitionsvertrag 2025 enthält keinen Freibetrag.

    Grundgesetz; Haufe, 10.04.2025
Ablauf

Vom Notartermin bis zur Eintragung.

Die Grunderwerbsteuer ist die Voraussetzung dafür, dass Sie ins Grundbuch kommen. So läuft es in NRW.

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  1. Schritt 1 Kaufvertrag Mit der Beurkundung beim Notar entsteht die Steuer. Käufer und Verkäufer schulden sie gemeinsam, laut Vertrag übernimmt sie üblicherweise der Käufer.
  2. Schritt 2 Anzeige Der Notar meldet den Kauf innerhalb von zwei Wochen elektronisch an das Finanzamt (§ 18 GrEStG).
  3. Schritt 3 Steuerbescheid Das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, setzt die Steuer fest. Ehepaare erhalten jeweils einen eigenen Bescheid.
  4. Schritt 4 Zahlung Fällig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 15 GrEStG). Das Finanzamt kann eine längere Frist setzen.
  5. Schritt 5 Eintragung Nach der Zahlung schickt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar (§ 22 GrEStG). Erst dann trägt das Grundbuchamt Sie als Eigentümer ein.
Ausnahmen und Sparen

Wann weniger oder nichts anfällt.

Was das Finanzamt besteuert, wie Sie Inventar richtig ausweisen und wann der Kauf steuerfrei ist.

Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis

Die Steuer wird auf den im Vertrag vereinbarten Kaufpreis berechnet (§ 8 GrEStG). Nicht dazu gehören die Grunderwerbsteuer selbst, die Notarkosten und der Wert von mitverkauftem beweglichem Inventar.

Bei 400.000 € Kaufpreis rechnet das Finanzamt also 400.000 € × 6,5 % = 26.000 €.

Inventar gesondert ausweisen

Einbauküche, Möbel oder Markise sind bewegliches Inventar und nicht steuerpflichtig, wenn sie im Kaufvertrag gesondert und mit einem angemessenen Wert ausgewiesen sind. Was angemessen ist, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.

Bei 6,5 Prozent spart jeder ausgewiesene Euro 6,5 Cent Steuer. Bei einer Küche mit einem Zeitwert von 10.000 € sind das 650 €.

Wann keine Grunderwerbsteuer anfällt

  • Ehegatten und Lebenspartner untereinander, auch bei der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG).
  • Eltern, Kinder, Enkel sowie Stiefkinder und deren Ehegatten (§ 3 Nr. 6). Geschwister sind nicht befreit.
  • Erbschaft und Schenkung (§ 3 Nr. 2) sowie die Teilung eines Nachlasses unter Miterben (§ 3 Nr. 3).
  • Erwerbe bis 2.500 Euro (§ 3 Nr. 1). Das ist eine Freigrenze: Darüber wird der volle Betrag besteuert.

Kaufnebenkosten in NRW insgesamt

Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar und Grundbuch mit etwa 1,5 bis 2 Prozent und, wenn ein Makler beteiligt ist, dessen Provision. In NRW sind für Käufer 3,57 Prozent üblich.

Bei 400.000 € Kaufpreis ergibt das rund 48.280 € mit Makler und 34.000 € ohne. Diesen Betrag sollten Sie aus Eigenkapital zahlen können.

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Häufige Fragen

Fragen zur Grunderwerbsteuer NRW.

Was Käufer in Nordrhein-Westfalen am häufigsten wissen wollen.

0800 707 4000

6,5 Prozent des Kaufpreises. Der Satz gilt seit dem 1. Januar 2015 und ist 2026 unverändert. Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 19.500 €, bei 500.000 € 32.500 €.

Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 15 GrEStG). Den Bescheid schickt das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, nachdem der Notar den Kauf angezeigt hat. Erst nach der Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die Sie nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.

Derzeit nicht. Der NRW.Zuschuss Wohneigentum (2 Prozent des Kaufpreises, höchstens 10.000 Euro) galt nur für Kaufverträge vom 1. Januar 2022 bis 14. Juli 2023, Anträge waren bis 30. Juni 2024 möglich. Das Programm ist beendet.

Beschlossen ist nichts. Die FDP-Fraktion hat im Oktober 2026 einen Gesetzentwurf für 5 Prozent ab 2027 vorgelegt. Ein ähnlicher Entwurf wurde im September 2024 im Landtag abgelehnt. Bis eine Änderung beschlossen ist, gelten 6,5 Prozent.

Nein. Erwerbe zwischen Verwandten in gerader Linie, also zwischen Eltern, Kindern und Enkeln, sind nach § 3 Nr. 6 GrEStG befreit, ebenso zwischen Ehegatten. Geschwister sind nicht befreit: Kaufen Sie von Ihrem Bruder oder Ihrer Schwester, fallen in NRW 6,5 Prozent an.

Nicht, wenn die Küche im Kaufvertrag gesondert und mit einem angemessenen Wert ausgewiesen ist. Sie gilt dann als bewegliches Inventar und gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Setzen Sie einen realistischen Zeitwert an, überhöhte Beträge erkennt das Finanzamt.

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